Wer hat Schuld --> Tödlicher Motorradunfall

Guten Morgen,

in der letzten Woche gab es im entfernten Familienkreis einen tödlichen Unfall. Der Motorradfahrer und der Fahrer des Pkw sind beide verstorben. Der Unfall ereignete sich abends in der Dämmerung.

Fakt ist, dass der Motorradfahrer mit ca. 120 km/h auf einer Landstraße, wo 70 erlaubt ist, gefahren ist. Der Pkw-Fahrer ist aus einer Seitenstraße links abgebogen und hat somit die Vorfahrt genommen.

Jetzt prallen hier natürlich Anschuldigungen aufeinander. Wie seht ihr die Schuldfrage?

Ich bin der Ansicht, dass der Motorradfahrer einen größeren Anteil an dem Unfall hat, da er, höchstwahrscheinlich bewusst, das Tempolimit weit überschritten hat. Der Autofahrer hat zwar die Vorfahrt genommen, dies aber sicherlich nicht bewusst, sondern in der Unterschätzung der Geschwindigkeit des Motorrades.

Falls eine solche Frage hier nicht hingehört, bitte löschen!

Viele Grüße,

Fachwirt10

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Zitat:

@Bleikugel schrieb am 22. August 2017 um 08:01:59 Uhr:


Jetzt hat es eben auch den Verursacher erlegt und kann kein weiteres Leid verursachen.

Nett.

Ohne weitere Details kommt hier wohl nix vernünftiges heraus. Sicher ist nur, daß beide eine Teilschuld haben (Vorfahrtsverletzungen mit stark überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten gibt's schon einige Urteile).
Mehr als die Todesstrafe wäre wohl für keinen der Beiden raus gekommen, also laßt es einfach gut sein.

Gruß Metalhead

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Naja, wenn wirklich ein PKW sehr knapp vor dir die Straße dicht macht, dann hast du schon eine deutlich andere Situation. Ich halte viel von Sicherheitstrainings, aber gerade bei den komplexen Bewegungsabläufen auf dem Motorrad muss man auch einfach die Grenzen sehen.

Schlussendlich helfen auch die hier neu geposteten Fakten nicht wirklich weiter. Eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung des Motorradfahrers war zu erwarten. Sie allein erklärt den Unfall aber nicht. Ergo muss auch der PKW-Fahrer einen gravierenden Fehler gemacht haben.

Motorradhasser werden weiter hin die alleinige Schuld beim Motorradfahrer sicher, andere Diskutanten sehen das Ganze differenzierter. Also nichts Neues.

Nur mal ein Gedanke. Da beim Motorrad seit vielen Jahren Licht am Tag Vorschrift ist, lässt sich das Licht beim Fahren überhaupt ausschalten? Oder ist der Schalter nur dazu da das Licht bei Zündung an ausschalten zu können.
Ale betroffene Familie würde ich auf jeden Fall prüfen ob das Licht beim Motorrad bei laufendem Motor an ist oder aus wenn der Schalter auf Aus steht.
Meines Wissens, leicht veraltet, ist das das Licht bei laufendem Motor an ist, egal wo der Lichtschalter steht.
Da ich seit vielen Jahren auch nur recht alte Motorräder ohne Licht am Tag gesehen habe muss das verunfallte Motorrad recht alt sein oder der Gutachter hat möglicherweise nicht an eine Zwangsschaltung gedacht.
Würde ich auf jeden Fall überprüfen lassen.

wilde Spekuliererei. Alte Motorräder haben durchaus noch Lichtschalter. Da ohne ABS wird es kein neues Modell gewesen sein. Bei neueren ist das Abblendlicht immer an, ohne Schalter. Es steht doch im Gutachten, dass der Lichtschalter auf Aus stand.

Die Lichtpflicht kam spätestens in den 80ern, somit dürften auch die meisten alten noch betriebenen Motorräder ein Zwangsfahrlich haben. Und auch bei Schalter auf Aus kann das Licht bei laufendem Motor an sein.
Deswegen ist zu prüfen ob bei laufendem Motor/beim Fahren bei diesem Modell das Licht wirklich aus ist wenn der Lichtschalter auf Aus stehet. Der Sinn solcher Zwangsschaltungen ist ja das der Fahrer dabei ignoriert wird.

Wenn man das Licht ausschalten könnte würden sicher nicht 99,9999% der Motorräder Tags mit Licht fahren, der Rest sind Oldtimer.

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Es ist doch alles schon erklärt worden:
Neuere Motorräder haben keinen Schalter, das Licht ist bei laufendem Motor immer an. Ältere Motorräder haben einen Lichtschalter. Steht dieser auf "aus", dann ist das Licht auch aus. Steht dieser auf "an", dann ist das Licht bei laufendem Motor an. Da mit Ausschalten der Zündung auch das Licht ausgeschaltet wird, lassen viele Fahrer ältere Motorräder den Schalter dauerhaft auf "an".

Ich würde auch mal gerne den Blutalkoholwert beider Fahrer wissen... würde die "Schlafphase" des einen oder beider Fahrer erklären. Kann aber natürlich auch durch Müdigkeit oder durch Ablenkung (junge Beifahrer im Auto) passieren...

HTC

Also mit Licht aus gefahren, kann ich mir nicht vorstellen. Da fährst du im Dunkeln keine 120 eine kurvige Landstraße entlang.

Möglich ja auch, das der Motorradfahrer beim Aufprall gegen den Schalter gestoßen ist.
Bei meinen zwei Motorrädern wurde das Licht mittels Zündschlüssel ein- und ausgeschaltet und dieser befand sich zw. Tacho und Drehzahlmesser. Beim ersten oben auf der Lampe, beim zweiten auf dem Lenkkopf mittig der Instrumentenhalterung.

Es muss auch nicht unbedingt sein, das der PKW unmittelbar vor dem Motorrad losfuhr.
Ich hatte ja schon mal erwähnt, das man im Dunkeln, wenn man direkt ins Licht hineinschaut, auf dem ersten Moment die Annäherungsgeschw. nicht wahrnehmen kann.
Genauso ist es auch möglich, das der Motorradfahrer zwar die Lichter des PKW sehen konnte, aber das wieder Losfahren, bzw. langsame Weiterrollen im ersten Moment nicht wahrnahm.

Der Grund ist in beiden Fällen der selbe. Man sieht die dem anderen Fahrzeug umgebene Landschaft nicht und hat demzufolge keine Referenz, an der man die Bewegung sofort erkennen kann.

Und zum Ausweichen.
Man könnte mitten in einer Linkskurve durchaus ausweichen, in dem man die Schräglage erhöht, somit weiter in das Kurveninnere hineinzieht und anschließend das Motorrad aufrichtet, geradaus am Hindernis vorbei. Es braucht also keinen Gegenschlenker, man kommt ja geradeaus wieder automatisch auf die eigentliche Fahrspur zurück, dabei etwas abbremsen, damit man wieder problemlos in den Kurvenradius kommt und keinen Haken schlagen muss.

Das Problem ist dann nur, wenn sich das Hindernis dabei selbst in die Richtung bewegt, in die man ausweicht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. August 2017 um 17:15:03 Uhr:


ich kann es mir auch nur so erklären, dass die Reaktion des Motorradfahrers zu einer Zeit erfolgte, als er bedeutend näher an der Kreuzung war als 120m. Ergo: er hat das Auto zu spät gesehen. Über die Sichtverhältnisse fehlen uns die Informationen, aber es scheint mir auch so, dass das Auto vielleicht auch noch nicht da war, weil es erst später losfuhr.

Wurde eigentlich einmal geklärt, wo der Autofahrer "hin" wollte? Also aus seiner sicht rechts/ links abbiegen oder einfach nur die B71 überqueren?

Es gibt auch Autofahrer die relativ zügig an eine Kreuzung Einmündung heranfahren, folglich ist auch die Zeit relativ knapp in der man die Verkehrsverhältnisse auf der Vorfahrtberechtigten Strasse erfassen muss/ kann! Ausserdem kam der Motorradfahrer aus sicht des Autofahrers von schräg hinten! Nur 90° den Kopf nach linksdrehen reicht da NICHT, den Kopf muss man deutlich weiterdrehen u. den Oberkörper etwas nach "vorne" bewegen, damit die B-Säule nicht die Sicht versperrt!
Wenn der Autofahrer nicht nach links abbiegen wollte, dann wird er sich der B71 eher im spitzen Winkel genähert haben u. dann kam der Motorradfahrer aus sicht des Autofahrers von links hinten!

Je nach dem wieviel Buschwerk an dieser Stelle steht, konnte der Motorradfahrer das Auto erst sehen als es im direkten Kreuzungsbereich gewesen ist u. der Autofahrer konnte das Motorrad auch erst sehr spät sehen!
Der Kreuzungsbereich ist ungünstig (Einmündung im Spitzenwinkel) u. vermutlich unübersichtlich!
OHNE Anhalten ist ein Einfahren auf die B71 nicht gefahrlos möglich, weil man unmöglich den Vorfahrtberechtigten Verkehr richtig erfassen/ einschätzen kann!
Und auch wenn man anhält, muss man sich schon richtig "umdrehen", um zusehen was von "hinten" kommt!
Aus über 300tkm Erfahrung auf dem Motorrad, sage ich euch, das machen die wenigsten Autofahrer so! Langsam "ranfahren" u. "durchziehen" weil Mann/ Frau meint alles gesehen zu haben u. wenn dann plötzlich ein Motorradfahren vorbei fährt, ist doch ganz klar: Der muss gerast sein ..!!
Und manchmal reicht es halt nicht ...!

MfG Günter

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 28. August 2017 um 15:58:48 Uhr:


Die Lichtpflicht kam spätestens in den 80ern, somit dürften auch die meisten alten noch betriebenen Motorräder ein Zwangsfahrlich haben. Und auch bei Schalter auf Aus kann das Licht bei laufendem Motor an sein.

Ich fahre eine Suzuki von 2002 - also weit nach den 80ern gefertigt. Selbst die hat noch einen Schalter, um die Beleuchtung komplett auszuschalten.

Und bei Schalter Aus ist das Licht bei laufendem Motor auch aus?

ja

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 22. August 2017 um 07:50:38 Uhr:


Ich sehe die Schuld beim Autofahrer, denn man hat nicht die Vorfahrt zu nehmen. Egal wie schnell jemand unterwegs ist.

Das ist Richtig. Der Autofahrer trägt die Hauptschuld, durch die erhöhte Geschwindigkeit bekommt der Motorradfahrer eine Teilschuld.
Wenn einer/beide der Fahrzeuge nicht den Fahrzeuglenkern gehört hat, macht die Schadensregulierung trotz der Verstorbenen Fahrer für die noch lebenden Fahrzeughalter Sinn.

Da wäre ich mir gar nicht sooo sicher. Wnn der Motorradfahrer wie im Gutachten festgestelllt
Mit 118 km/h bei Limit 70km/h
ohne Licht
bei Dämmerung
unterwegs war, kann der Unfall je nach örtlichen Gegegenheiten für den PKW-Führer durchaus als unvermeidbar angesehen werden. So rein aus dem Bauch und dem persönlichen Empfinden sehe ich die "Teil"schuld des Motorradfahrers bei mindestens 75%. Ohne Licht bei Dämmerung und dann viel zu zügig - sorry, das grenzt an Selbstmord

Das ändert nichts daran, dass der Autofahrer dem Motorradfahrer die Vohrfahrt genommen hatte. Das ist Fakt hin oder her, und eine zentrale Verkehrsregel.
Die überhöhte Geschwindigkeit regelt hier nur die Schwere der "Teilschuld".
Im ungünstigsten Fall wäre es wohl 50:50 %

Eine Vorhfahrt nimmt man auch einem zu schnellen Fahrzeug nicht.
Der Autofahrer hätte aufmerksamer sein müssen.

Wenn er den Biker rechtzeitig hätte sehen können. Gemäß des Gutachtens läuft es wohl hier auf einen höheren Schuldanteil beim Motorrad hinaus

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