Wer hat Schuld --> Tödlicher Motorradunfall

Guten Morgen,

in der letzten Woche gab es im entfernten Familienkreis einen tödlichen Unfall. Der Motorradfahrer und der Fahrer des Pkw sind beide verstorben. Der Unfall ereignete sich abends in der Dämmerung.

Fakt ist, dass der Motorradfahrer mit ca. 120 km/h auf einer Landstraße, wo 70 erlaubt ist, gefahren ist. Der Pkw-Fahrer ist aus einer Seitenstraße links abgebogen und hat somit die Vorfahrt genommen.

Jetzt prallen hier natürlich Anschuldigungen aufeinander. Wie seht ihr die Schuldfrage?

Ich bin der Ansicht, dass der Motorradfahrer einen größeren Anteil an dem Unfall hat, da er, höchstwahrscheinlich bewusst, das Tempolimit weit überschritten hat. Der Autofahrer hat zwar die Vorfahrt genommen, dies aber sicherlich nicht bewusst, sondern in der Unterschätzung der Geschwindigkeit des Motorrades.

Falls eine solche Frage hier nicht hingehört, bitte löschen!

Viele Grüße,

Fachwirt10

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 22. August 2017 um 08:01:59 Uhr:


Jetzt hat es eben auch den Verursacher erlegt und kann kein weiteres Leid verursachen.

Nett.

Ohne weitere Details kommt hier wohl nix vernünftiges heraus. Sicher ist nur, daß beide eine Teilschuld haben (Vorfahrtsverletzungen mit stark überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten gibt's schon einige Urteile).
Mehr als die Todesstrafe wäre wohl für keinen der Beiden raus gekommen, also laßt es einfach gut sein.

Gruß Metalhead

329 weitere Antworten
329 Antworten

"Nur 90° den Kopf nach linksdrehen reicht da NICHT, den Kopf muss man deutlich weiterdrehen" - Wie weit kannst du denn den Kopf drehen? Ich schaffe nicht einmal die angesprochenen 90°.

Ach wie gut, daß meine Wirbelsäule noch flexibel ist 🙂

HTC

Was für ein Gutachten? Habe ich hier was verpasst?😕

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 31. August 2017 um 07:23:03 Uhr:


Das ändert nichts daran, dass der Autofahrer dem Motorradfahrer die Vohrfahrt genommen hatte.

Natürlich ändert das was. Wenn dir nachts einer ohne Licht auf der Hauptstraße reinfährt während du einbiegst hast wohl auch du die Schuld? Hättest ja mit Nachtsichtbrille fahren können?

Gruß Metalhead

Ähnliche Themen

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 31. August 2017 um 09:07:47 Uhr:


Was für ein Gutachten? Habe ich hier was verpasst?😕

ja. Irgendwo um Seite 14 rum 😁

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 31. August 2017 um 09:07:47 Uhr:


Was für ein Gutachten? Habe ich hier was verpasst?😕

Ja, hast du.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 31. August 2017 um 09:14:29 Uhr:



Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 31. August 2017 um 07:23:03 Uhr:


Das ändert nichts daran, dass der Autofahrer dem Motorradfahrer die Vohrfahrt genommen hatte.

Natürlich ändert das was. Wenn dir nachts einer ohne Licht auf der Hauptstraße reinfährt während du einbiegst hast wohl auch du die Schuld? Hättest ja mit Nachtsichtbrille fahren können?

Gruß Metalhead

Nach dem Gutachten ist das Auto wohl kurz vor dem Aufprall rausgefahren, so dass der Fahrer des Autos auch in der Dämmerung den Motorradfahrer hätte sehen sollen.

Wie so oft gehören zwei zu einem Unfall. Einer der ihn Verursacht, und einer der ihn verhindert hätte können.
Wenn einer der Beiden richtig gehandelt hätte, wäre es zum Unfall wohl nicht gekommen.
Nur weil "beide" Verkehrsteilnehmer nicht richtig gehandelt haben kam es zu der Tragödie.

Naja, ohne Licht bei Dämmerung durch den Wald, so ein Blödmann (im PKW) ist mir auch mal entgegen gekommen (den hatte ich auch nicht gesehen, gut daß ich doppelt geschaut hatte bevor ich den LKW überholt habe).

Gruß Metalhead

Dann habe ich das überlesen. Asche auf mein Haupt. Offenbar sind da wohl zwei aufeinander getroffen, die beesser nie aufeinander getroffen wären. Was es für die Angehörigen auch nicht besser macht.

Laut diesem Gutachten sind 118 km/h seitens des Motorradfahrers, bzw. des 1. Motorradfahrers Fakt.

Da kann man dann diskutieren, wie man will, kann den Begriff "Schuld" mitsamt seines Inhaltes beliebig verschieben, aber es hat immer den nicht auf andere Personen verlagerbaren Faktor "Eigenverantwortung".

Wo ist die, wenn jemand in einer 70er Zone 118 km/h fährt? Und dann noch ohne Licht als Motorradfahrer?

Auch hier: Die Lichtpflicht hat es ja nicht ohne Grund; selbst mit dem Quad fahre ich nur mit Licht.

Man müsste die Lichtverhältnisse allgemein vor Ort zum Zeitpunkt des Unfalles rekonstruieren und den Unfall nachstellen, um eine Ahnung davon zu bekommen, ob der Motorradfahrer wirklich vom Autofahrer hätte erkannt werden können; gerade in der Dämmerung, die eh immer kritisch ist.

Vom map-Bild her kommt der Motorradfahrer aus einem Streckenabschnitt mit reichlich Baumbewuchs aus Richtung Westen. In der Dämmerung sieht man das Krad ohne Licht unter diesen Umstäänden seeeehr schlecht. Dann das überhöhte Tempo - ich bin der Letzte, der Motorradfahrern krampfhaft einen reindrücken möchte - aber in meinen Augen hat der PKW da schlechte Karten gehabt, den Unfall zu vermeiden. Dunkles schmales Fahrzeug vor dunkler Wand mit Licht im Rücken und dann zu zügig unterwegs - echt schwer zu sehen!

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 31. August 2017 um 07:23:03 Uhr:


Das ändert nichts daran, dass der Autofahrer dem Motorradfahrer die Vohrfahrt genommen hatte. Das ist Fakt hin oder her, und eine zentrale Verkehrsregel.

Naja, auch wenn ich selber Motorrad fahre, aber "vermutete" 50km/h über Limit (kannte sich der Motorradfahrer eigentlich dort aus -Ortskundig- und wie alt ist er gewesen?) und dann noch ohne Licht (?), das erhöht die Gefahr übersehen zu werden schon ganz drastisch!
Das ist unnötig riskant, besonders in der Kombination zuschnell u. ohne Licht, da hebt sich ein Motorrad in dunkeler Farbe mit einem vielleicht noch dunkel gekleideten Motorradfahrer nur sehr schwer von einem dunkelen "Hintergrund" (Wald) ab!
Man kann als Motorradfahrer das Risiko minimieren oder maximieren aber wenn man das Risiko durch sein Verhalten eher maximiert, dann braucht man nachher oder die "Kumpels" nicht jammern, der Autofahrer hätte ..! Das ist dann genauso bescheuert, wie Autofahrer nach Unfällen immer gerne direkt von "zuschnellem" Motorradfahrer lamentieren, um von eigener unaufmerksamkeit oder gar rücksichtlosigkeit abzulenken!

MfG Günter

P.S. Ich habe den Beitrab von twindance erst jetzt gelesen (ich arbeite die "neuen" Beiträge immer der zeitlichen abfolge nach ab), so kommen wir unabhängig doch praktisch zur selben Schlußfolgerung!

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 31. August 2017 um 12:49:06 Uhr:



Man müsste die Lichtverhältnisse allgemein vor Ort zum Zeitpunkt des Unfalles rekonstruieren und den Unfall nachstellen, um eine Ahnung davon zu bekommen, ob der Motorradfahrer wirklich vom Autofahrer hätte erkannt werden können; gerade in der Dämmerung, die eh immer kritisch ist.

Genau das macht ein gründlich arbeitender Sachverständiger bei einem Unfall r e k o n s t r u k t i o n s gutachten.

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 31. August 2017 um 07:23:03 Uhr:


Das ändert nichts daran, dass der Autofahrer dem Motorradfahrer die Vohrfahrt genommen hatte. Das ist Fakt hin oder her, und eine zentrale Verkehrsregel.
Die überhöhte Geschwindigkeit regelt hier nur die Schwere der "Teilschuld".
Im ungünstigsten Fall wäre es wohl 50:50 %

Eine Vorhfahrt nimmt man auch einem zu schnellen Fahrzeug nicht.
Der Autofahrer hätte aufmerksamer sein müssen.

Der eine hat "nur" einen Fehler gemacht, sicherlich nicht mit Absicht, der andere wollte wohl "nur" etwas Spaß, auch niemandem etwas Böses... hätte eben nicht sein müssen.

Man stelle sich noch die beiden folgenden Situationen vor:

Was wenn der Motorradfahrer am Kofferraum zerschellt wäre, alle Autoinsassen nur leicht verletzt?

Oder andersrum, der Motorradfahrer über das Auto geschleudert, mit ein paar Prellungen aufgestanden, dafür der Autofahrer tot?

Ich würde im ersten Fall von "selbst Schuld" sprechen und im zweiten Fall von "rasender Motorradfahrer hat Autofahrer auf dem Gewissen". Aber a) fahre ich nicht Motorrad und b) definiere ich Spaß nicht durch hohe Geschwindigkeit bzw. gehört die für mich nicht einfach dazu wie bei vielen anderen (was ist schon dabei?). Das zeigt schon, dass das Urteil durchaus unterschiedlich ausfallen wird, ich auch nicht behaupte, dass meine Meinung die richtige ist. Dafür gibt´s eben das Gericht, das dann "unparteiisch" urteilt.

Hier hatte ein Radfahrer einem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen:

http://www.nonstopnews.de/meldung/13950

PS/Edit:

Bezüglich des verlinkten Unfalls: Ein 60er Bereich, 100 m hinter einem Bahnübergang (von Haag kommend). Bin da aber als Beifahrer auch schon mit 120 angeflogen gekommen (der Fahrer fuhr dann auch mit 180 km/h die (ehemalige) B11 nach Freising weiter). Normaler Wahnsinn...

1.000mal riskiert, 1.000mal ist nichts passiert - 1001 und es hat......

Das ist das Problem mit der überhöhten Geschwindigkeit. Gibt Strecken, wo man (ziemlich) gefahrlos brettern, gibt andere, wo das schnell tödlich enden kann. Das eine vom anderen unterscheiden ist eigentlich nicht einmal ein Problem. Meistens stehen da so Schilder mit Zahlen.

Und gerade mit dem Motorrad muss ich immer mit Fehlern anderer rechnen, selbst wenn ich mich an die Vorschriften halte(n sollte).

Deine Antwort
Ähnliche Themen