Wer hat Schuld bei Unfall
Hallo
Habe gestern wieder mal so eine extreme Situation erlebt das auf der Autobahn mir bei 210 wieder einmal einer ohne zu Kucken davor gesetzt hat so das ich gezwungen war eine Vollbremsung einzuleiten was grade noch so gereicht hat. Mehr als 10cm war aber nicht mehr platz gewesen. Wer dies aber noch nicht schlimm genuch gewesen regte sich der noch auf und fuhr später mir hupend und mit Fernlicht 4-5km hinterher.
Meine Frage würde jetzt sein wie sieht es rein rechtlich aus wenn es nicht mehr gereicht hätte rechtzeitig zu bremsen und ich ihn hinten reingefahren wäre.
Und die andere Frage was wäre gewesen wenn er mich angezeigt hätte weil er ja noch 4-5km hinterher gefahren ist und auch noch keine Schuld bewusst gewesen ist.
Habe mal ein Beispiel Video von mir wo ich die gleiche Situation vor 1.5 Jahren hatte und ich dies mit der Drive cam festgehalten hatte. um mal zu sehen wie nah der Abstand noch war.
https://www.youtube.com/watch?v=YfBAl0uqnq0
Wünsch euch noch einen guten Rutsch ins neue Jahr
Beste Antwort im Thema
Ganz ehrlich? So wie du in dem Video rast brauchst du dich nicht wundern wenn dich einer übersieht. Bei soviel Verkehr geht man vom Gas.
365 Antworten
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 3. Januar 2016 um 20:11:58 Uhr
Wie bereits zuvor geschrieben. Wem es am Fach- und Sachverstand mangelt, der muss halt unsachlich und beleidigend agieren. 🙄
Auch dafür muss keiner haften und gefährdet evtl. das Leben anderer.........
Macht aus dem Größenwahn des TE und seiner Konsorten kein Kavaliersdelikt.😉
Zitat:
@Drahkke schrieb am 3. Januar 2016 um 13:50:02 Uhr:
Diese These hast du jetzt aber vollkommen aus dem Zusammenhang gegriffen. Aufgefallen war vielmehr, warum hier offensichtlich keinerlei Aufwendunen für Training zur Verbesserung des Fahrkönnens getätigt wurden. Der Fahrzeugunterhalt stand dabei nicht wirklich im Fokus.Zitat:
@lokkisimon schrieb am 3. Januar 2016 um 12:16:09 Uhr:
Besonders lustig finde ich es wie sie den TE haltlos vorwerfen wie er sein Fahrzeug unterhält und wartet nur ihn besonders in schlechten licht darzustellen.
Damit habe ich auch nicht dich gemeint.
@einTraumtaenzer schrieb am 3. Januar 2016 um 14:14:02 Uhr:Zitat:
Und ich finde es besonders lustig, dass Du dich mit deinem Nick (lokkisimon) heute neu angemeldet hast und hier mit genau der gleichen Ausdrucksweise, dem gleichen Satzbau, der gleichen Grammatik und den gleichen Rechtschreibfehlern wie mit deinem anderen Nick (BBS-Rene) fleißig die Fahne hochzuhalten versuchst.
Albern... einfach nur albern!
Ja Ich finde auch albern wie sofort wilde Spekulationen über mich veranstaltet werden nur weil man den TE etwas aus der Schusslinie nimmt.
@BirgerS schrieb am 3. Januar 2016 um 18:28:56 Uhr:Zitat:
Ja, das ist mir auch aufgefallen. Ich habe ihn mal bei der Moderation gemeldet...
Ja von dir habe ich auch nichts anderes erwartet bei haltlosen Theorien bist du ja der Spitzen Reiter hier. Da bin ich ja auf das Ergebnis mal gespannt. Ich vermute Es wird dich aber leider nicht glücklich machen.
Zitat:
@BirgerS schrieb am 3. Januar 2016 um 20:32:48 Uhr:
das Niveau
*Kopfkratz*..., ich überlege gerade, wo man das im Kontext einiger Beiträge dieser Debatte finden kann? 😕
*hier**da*oder vielleicht doch
*dort*? 😕
Vielleicht sollte man den TE ausfindig machen, ein Pic schießen und dann hier einen fetten News Artikel schreiben mit dem Titel: "Der Mörder von morgen"! ? 🙄
Zitat:
@bobbysix schrieb am 3. Januar 2016 um 20:46:23 Uhr:
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 3. Januar 2016 um 20:11:58 Uhr
Wie bereits zuvor geschrieben. Wem es am Fach- und Sachverstand mangelt, der muss halt unsachlich und beleidigend agieren. 🙄
Auch dafür muss keiner haften und gefährdet evtl. das Leben anderer.........
Macht aus dem Größenwahn des TE und seiner Konsorten kein Kavaliersdelikt.😉
Damit muss man sich wohl oder übel abfinden, dass es halt nicht immer und für alles eine Strafe geben kann.
Natürlich ist es besser, wenn man den eigentlich verkehrsgefährdenden Eingriff (ja, so sieht es der Gesetzgeber beim Ausscheren mit Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs schlicht und ergreifend) banalisiert und heruntergespielt wird. Warum schreit denn hier niemand lauthals nach einer Strafe (die der Büßgeldkatalog dafür sogar bereits vorsieht)? 🙄
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Nur für dich lieber alex.miamorsch und das sog. Niwo stelle ich meinen fraglich Beitrag wie folgt richtig:
"
Wer so unterwegs ist wie der TE gehört nicht hinter ein Lenkrad, dem hat der liebe Gott oder wer auch immer vergessen eine Sicherung einzubauen, da kann man nachträglich nichts machen.
Lebnslänglicher FührerscheinFahrerlaubnisentzug wegen Nichteignung und fertig, das wär so ungefähr meine Lösung für solche Vollpfosten.
Wobei es von der Sorte eh viel zu viele gibt und man das Problem sowieso nur halbwegs mit einem Tempolimit in den Griff bekommt.
"
Ich hoffe das ist jetzt formal-juristisch korrekt formuliert so dass du nunmehr inhaltlich folgen kannst.
Apropos inhaltlich, das muss ich dich leider enttäuschen, ich bleib dabei.
Zitat:
@dodo32 schrieb am 3. Januar 2016 um 20:27:22 Uhr:
Oje was? Dass man andere als Vollpfosten bezeichnet oder dass es noch Leute gibt die geltendes Recht von Stammtischparolen unterscheiden können? 😕Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 3. Januar 2016 um 20:14:32 Uhr:
Oje ....🙄🙄🙄😕
Oje, ....das es inzwischen nicht mehr um den TE geht, sondern ein
Userkrieg ausgebrochen ist.
@Backside
Sehr schön gemacht. So würde eher ein Schuh daraus werden. 😉
Allerdings muss ich dich doch sehr enttäuschen. Selbst für eine mehrjährige Wiedererteilungssperre muss man sich schon deutlich mehr ins Zeug legen. Für eine lebenslängliche Sperre sind die entsprechenden Hürden exponentiell höher anzusetzen. (Mag man jetzt vielleicht auch blöd finden, ist aber auch die rechtliche - und rechtsprechende - Realität.)
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 3. Januar 2016 um 21:18:40 Uhr:
Selbst für eine mehrjährige Wiedererteilungssperre muss man sich schon deutlich mehr ins Zeug legen. Für eine lebenslängliche Sperre sind die entsprechenden Hürden exponentiell höher anzusetzen.
Ich weiß.
* seufz *
😉
So können wir nur hoffen, dass der Junge seine eigenen Idiotien so lange überlebt bis sich evtl. vorhandene Venunft einstellt und derweil auch keine anderen zu Schaden kommen.
Zitat:
@Backside schrieb am 3. Januar 2016 um 21:37:34 Uhr:
Ich weiß.Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 3. Januar 2016 um 21:18:40 Uhr:
Selbst für eine mehrjährige Wiedererteilungssperre muss man sich schon deutlich mehr ins Zeug legen. Für eine lebenslängliche Sperre sind die entsprechenden Hürden exponentiell höher anzusetzen.* seufz *
😉
So können wir nur hoffen, dass der Junge seine eigenen Idiotien so lange überlebt bis sich evtl. vorhandene Venunft einstellt und derweil auch keine anderen zu Schaden kommen.
Wie bereits schon einmal jemand sachlich und sinngemäß darlegte:
Vernunft muss reifen und steter Tropfen höhlt den Stein.
Er wird bereits aus diesen Situationen gelernt haben. Die Videos sind schließlich alle auch schon ein paar Monde alt.
Und bisher hatte er, so wie sehr, sehr viel andere Verkehrsteilnehmer auch schon mal, Glück. Denn Fehler machen wir sowieso alle mal.
Einen von hinten ankommenden Raser lässt sich durch den Spiegel, in dem ist der Hintermann noch weit weg zu sehen, schlechter einschätzen und auch andere Sachen, als durch die Frontscheibe. Je schneller ich fahre, umso schneller muss man selbst und die anderen reagieren. Nur ab einer gewissen Geschwindigkeit und der dazugehörigen Situation sind Grenzen gesetzt. Da kommt die Reaktion zu spät. Deshalb gibt es die automatische Mithaftung über der RG. Jeder noch so kleine Fehler würde sonst dem anderen zugeschustert, als grob fahrlässig dargestellt und der Raser wäre fein raus.
Bei angepasster Geschwindigkeit ist genug Platz und Zeit das jederzeit auch noch einer vor einem rausziehen und auch ohne Vollbremsung den Fehler anderer ausbügeln kann. So erspart man sich so einiges.
Zitat:
@Backside schrieb am 3. Januar 2016 um 21:37:34 Uhr:
So können wir nur hoffen, dass der Junge seine eigenen Idiotien so lange überlebt bis sich evtl. vorhandene Venunft einstellt und derweil auch keine anderen zu Schaden kommen.
Wir können eher hoffen, dass ALLE Verkehrsteilnehmer mal mehr aufeinandern achten und vor allem aufmerksamer fahren. Das würde so manchen Unfall verhindern.
Dazu gehört, dass der Schnellfahrer mal eher das Gaspedal lupft bzw. schonmal auf die Bremse geht, wenn er auf solche Situationen zufährt bzw. generell das gesamte Verkehrsgeschehen vor ihm im Blick hat. Das macht man nämlich eigentlich so und dann ist da absolut nichts dagegen einzuwenden.
ABER es gehört auch dazu, dass Fahrer, die zum Überholen die Fahrspur wechseln möchten, sich vergewissern müssen, dass durch ihren Spurwechsel niemand gefährdet wird. Das ist essentiell, denn das Wechseln der Fahrspur ist das, was zu einem Unfall führt. Denn ohne Spurwechsel würden sich beide Parteien ja gar nicht begegnen.
Für mich geht das gefährlichere Fehlverhalten ganz eindeutig vom Spurwechsler aus. Damit will ich nicht sagen, dass der TE hier mit in meinen Augen einer angepassten Geschwindigkeit unterwegs war, aber er hat eben nicht blind die Spur gewechselt und damit andere zu einer scharfen Bremsung genötigt.
Das ganze: "Wäre er nur 130km/h gefahren, dann wäre das nicht passiert"-Gelaber ist doch lächerlich. Wäre der Spurwechsler auf seiner Spur geblieben, so wie er es in dieser Situation hätte tun müssen, dann wäre auch nichts passiert. (Nichts passiert in dem Sinne, dass keiner scharf hätte bremsen müssen).
Hier haben sich eben zwei "gefunden", die beide nicht optimal gehandelt haben. Jedoch hat nur einer gegen die StVO verstoßen indem er die Spur gewechselt hat.
Zitat:
@bobbysix schrieb am 3. Januar 2016 um 22:01:36 Uhr:
Einen von hinten ankommenden Raser lässt sich durch den Spiegel, in dem ist der Hintermann noch weit weg zu sehen, schlechter einschätzen und auch andere Sachen, als durch die Frontscheibe. Je schneller ich fahre, umso schneller muss man selbst und die anderen reagieren. Nur ab einer gewissen Geschwindigkeit und der dazugehörigen Situation sind Grenzen gesetzt. Da kommt die Reaktion zu spät. Deshalb gibt es die automatische Mithaftung über der RG. Jeder noch so kleine Fehler würde sonst dem anderen zugeschustert, als grob fahrlässig dargestellt und der Raser wäre fein raus.
Bei angepasster Geschwindigkeit ist genug Platz und Zeit das jederzeit auch noch einer vor einem rausziehen und auch ohne Vollbremsung den Fehler anderer ausbügeln kann. So erspart man sich so einiges.
Wie @Habuda bereits gerade schrieb, sollten einfach alle mehr Rücksicht aufeinander nehmen. Sowohl diejenigen, die gerne etwas zügiger fahren möchten, aber auch diejenigen, die das nicht machen. Denn den begrenzten Raum müssen wir Verkehrsteilnehmer uns nun einmal teilen.
Auf eigener Beobachtungen kann ich auch durchaus konstatieren, dass es weit überwiegend mehr rücksichtsvolle Verkehrsteilnehmer gibt als Ausreißer. Und das ist auch gut so!
Auch diejenigen, die gerne etwas zügiger fahren, sind sich durchaus bewusst, dass andere das unterschätzen (viele auch mangels eigener Erfahrungen) und reagieren entsprechend oder antizipieren die Situation und "denken" für den anderen mit. Genauso gibt es Leute, die (etwas später) erkannt haben, dass der nachfolgende Verkehr doch schneller als eingeschätzt ist und brechen den eigenen Überholvorgang/Spurwechsel unverzüglich ab.
Und allein das zeigt doch auf, dass ein vernünftiges Miteinander grds. und weit überwiegend möglich ist.
Aber es gibt halt im Straßenverkehr wie auch sonst fast überall irgendwelche "Ausreißer" und das sind letztlich diejenigen Momente, die allen in Erinnerung bleiben. Ist halt auch im menschlichen Wesen seit Urzeiten verankert.
TL 130 und fertig .
Manche Rasen und manche sind nicht in der Lage den Rückspiegel zu benutzen .
Es ist ein irrsinn was sich täglich auf der BAB abspielt .
Zitat:
@dodo32 schrieb am 3. Januar 2016 um 20:06:24 Uhr:
Welche Annahme? Bezieht sich der Dialog auf *das hier*. 😕 Führerschein und Fahrerlaubnis sind nämlich in der Tat 2 verschiedene Paar SchuheZitat:
@Wimbowambo schrieb am 3. Januar 2016 um 19:51:38 Uhr:
Und blöd ist es auch wenn du nur die Hälfte der Posts in diesem Thema liest. Meine Annahme ist völlig korrekt und dein Post bereits gemeldet.
Bei Verkehrsverstößen wird die Fahrerlaubnis entzogen und nicht der Führerschein. Deshalb haut die Rechnung von alex.miamarsch nicht hin.
Übrigends verliert man auch die Fahrerlaubnis wenn die Eignung zum fahren wegfällt. Am bekanntesten Drogen und Alkohol. Aber Es gibt auch viele andere gesundheitliche Gründe. Von Diabetis über diverse Schlaganfälle bis zu diversen Medikamenten und Demenz. §14 der Eignungsverordnung empfiehlt sich als Lektüre. Wer trotzdem fährt verliert dann (zeitweise) den Führerschein.