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Wer hat Schuld bei Unfall

Themenstarteram 31. Dezember 2015 um 17:48

Hallo

Habe gestern wieder mal so eine extreme Situation erlebt das auf der Autobahn mir bei 210 wieder einmal einer ohne zu Kucken davor gesetzt hat so das ich gezwungen war eine Vollbremsung einzuleiten was grade noch so gereicht hat. Mehr als 10cm war aber nicht mehr platz gewesen. Wer dies aber noch nicht schlimm genuch gewesen regte sich der noch auf und fuhr später mir hupend und mit Fernlicht 4-5km hinterher.

Meine Frage würde jetzt sein wie sieht es rein rechtlich aus wenn es nicht mehr gereicht hätte rechtzeitig zu bremsen und ich ihn hinten reingefahren wäre.

Und die andere Frage was wäre gewesen wenn er mich angezeigt hätte weil er ja noch 4-5km hinterher gefahren ist und auch noch keine Schuld bewusst gewesen ist.

Habe mal ein Beispiel Video von mir wo ich die gleiche Situation vor 1.5 Jahren hatte und ich dies mit der Drive cam festgehalten hatte. um mal zu sehen wie nah der Abstand noch war.

 

https://www.youtube.com/watch?v=YfBAl0uqnq0

Wünsch euch noch einen guten Rutsch ins neue Jahr

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich? So wie du in dem Video rast brauchst du dich nicht wundern wenn dich einer übersieht. Bei soviel Verkehr geht man vom Gas.

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Zitat:

@lokkisimon schrieb am 3. Januar 2016 um 10:48:32 Uhr:

 

Ich erwähne das Weil der TE schreibt dass er den Blinker nicht gesehen hat. Rechnet man dies jetzt raus und nimmt den Faktor von da an als er rüber zieht mit der natürlichen Reaktionszeit von 2,3 sek sieht das alles nicht mehr wie Absicht aus sondern genau der Zeitpunkt wo er anfängt zu bremsen.

(Sek 32 zieht der skoda raus jetzt 2 Sek Reaktionszeit Sek. 34 TE bremst stark)

Und genau darin besteht in meinen Augen die absolute Unfähigkeit des TE.

Wenn das angezeigte Datum und die Uhrzeit stimmen, dann war das Donnerstags früh morgens im Berufsverkehr und noch dazu der 1. Ferientag in BaWü - also ein Tag wo man ganz klar mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen rechnen muss.

Spätestens als er um die leichte Rechtskurve unter der Brücke durchgeschossen kam, hätte er merken müssen, dass sich 300 Meter weiter vorne etwas tut. Spätestens beim ersten Blinken des Kleintransporters wäre ich stutzig geworden und hätte meinen Fuß automatisch vom Gaspedal genommen.

Hat er aber alles nicht gemacht, bzw. registriert, stattdessen immer stur weiter drauf gehalten - weil - genau, wie birger es schon geschrieben hat: Er ist anscheinend der Meinung, dass er die absolute Vorfahrt besitzt, wenn er mit V-Max die linke Spur benutzt und alle anderen haben sich nach ihm zu richten.

Nochmal:

In §1 StVO steht "Gegenseitige Rücksicht im Verkehr". Das gilt auch für den mit 240 oder mehr auf der linken Spur, nicht nur für die langsameren. Ansonsten macht dieser Paragraf keinen Sinn.

Ich habe überhaupt nichts gegen schnelles Fahren auf der Autobahn, wenn es die Verkehrssituation zulässt aber dann bitte mit erhöhter Aufmerksamkeit.

Das ist wie mit dem Elektriker, der 99 mal an die Steckdose greift und beim 100. Mal eine gewischt bekommt und tot auf dem Boden liegt. Nur dumm, dass beim TE leider immer andere mit daran beteiligt sein werden.

am 3. Januar 2016 um 10:29

Gebe ich dir recht deine Angabe stimmen aber auch nicht mit 0,2 bis 0,3sek deswegen habe ich es einfach mal gegoogelt.

http://auto-sachverstaendige-koeln.de/was-ist-was/reaktionsweg/

liegt bei 1,2 Sek. von sehen bis Bremsung. Daher bei 244km/h 73m reaktionsweg. Und würde trotzdem hinkommen. Von sehen des Spurwechsels und Einleitung der Bremsung

Für mich sah es so aus als ob die Kamera an der WSS hängt da man im unteren breich sehr gut den Abstand zum Armaturenbrett sehen kann. In den anderen Videos sogar noch besser. Die Motorhaube ist auch sehr gut übersehbar dies würde nicht gehen wenn die Kamera am Armaturenbrett befestigt wäre. Ist aber auch egal darum geht es ja auch nicht.

Zitat:

@lokkisimon schrieb am 3. Januar 2016 um 11:29:17 Uhr:

Daher bei 244km/h 73m reaktionsweg. Und würde trotzdem hinkommen. Von sehen des Spurwechsels und Einleitung der Bremsung

Aber mit einer Sicherheitsreserve von nahezu Null, wie man am Ergebnis ja eindrucksvoll sehen kann. "Glück" sollte man da nicht immer mit einbeziehen, denn dieses könnte auch einmal fehlen...

Diesen Fahrstil nennt man umgangssprachlich "Fahren auf der letzten Rille".

am 3. Januar 2016 um 10:48

Naja ich versteh unter dichten Verkehr was anderes. Ich finde das die Autobahn zu diesen Zeitpunkt sehr leer war und nicht voll. Ich kenn den täglichen Berufsverkehr und der sieht anders aus als hier in diesen Fall. Aber wie es schon in meinen anderen Text geschrieben habe es sind beide natürlich Schuld bei dieser Situation. Es wird halt so geschrieben als ob der TE mit Absicht dies macht und mit Gewalt sich die Vorfahrt erkaufen will die es in diesen Fall erst garnicht gibt

am 3. Januar 2016 um 10:54

Zitat:

@Drahkke schrieb am 3. Januar 2016 um 11:33:47 Uhr:

Zitat:

@lokkisimon schrieb am 3. Januar 2016 um 11:29:17 Uhr:

Daher bei 244km/h 73m reaktionsweg. Und würde trotzdem hinkommen. Von sehen des Spurwechsels und Einleitung der Bremsung

Aber mit einer Sicherheitsreserve von nahezu Null, wie man am Ergebnis ja eindrucksvoll sehen kann. "Glück" sollte man da nicht immer mit einbeziehen, denn dieses könnte auch einmal fehlen...

Glück kann man nicht genuch haben da wir ja alle nicht im alltäglichen Leben perfekt sind.

am 3. Januar 2016 um 10:59

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 3. Januar 2016 um 11:26:51 Uhr:

 

Das ist wie mit dem Elektriker, der 99 mal an die Steckdose greift und beim 100. Mal eine gewischt bekommt und tot auf dem Boden liegt. Nur dumm, dass beim TE leider immer andere mit daran beteiligt sein werden.

nicht ganz die Steckdose hält sich an die Vorschriften der Elektriker nicht.

Vieleicht besseres Beispiel man kann 99mal ungeschützt Geschlechtsverkehr haben beim 100mal geht’s schief somit haben beide schuld

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 3. Januar 2016 um 11:26:51 Uhr:

Hat er aber alles nicht gemacht, bzw. registriert, stattdessen immer stur weiter drauf gehalten - weil - genau, wie birger es schon geschrieben hat: Er ist anscheinend der Meinung, dass er die absolute Vorfahrt besitzt, wenn er mit V-Max die linke Spur benutzt und alle anderen haben sich nach ihm zu richten.

Da niemand hier die Fähigkeit besitzt Gedanken zu lesen, kann man über die Motive des TE nur spekulieren. Am wahrscheinlichsten scheint mir noch, daß der TE bei seiner Handlung das Rechtsprinzip des Vertrauensgrundsatzes berücksichtigt hat. Nach diesem Konstrukt der Rechtsprechung, welches in einschränkendem Gegensatz zu §1 der StVO steht, kann jeder Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, daß sich die anderen Verkehrsteilnehmer an die geltenden Rechtsvorschriften halten.

Das ist im vorliegenden Fall natürlich falsch. Wie nicht nur die Videos des TE eindrucksvoll belegen ist eine wachsende Zahl von Fahrzeugführern nicht gewillt die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Die Ursachen dafür sind vielfältig und können auch aus Unkenntnis der Rechtslage resultieren, wie es traurigerweise in einigen Beiträgen in diesem Thema dokumentiert ist. Insbesondere auf der BAB bei höheren Geschwindigkeiten sollte man daher stets darauf gefaßt sein, mit schweren Regelvertößen bis hin zu Straftaten anderer Verkehrsteilnehmer konfrontiert zu werden.

Zitat:

@BirgerS schrieb am 2. Januar 2016 um 23:15:37 Uhr:

Zitat:

Und gleich schreibt hier bestimmt jemand, warum der TE alles richtig macht, die anderen aber alles falsch machen...

Ich bin Hellseher :D

Ein ganz toller bist du. Das muss man dir lassen. Blöd nur, wenn man damit wiederholt offenbart, dass man das Geschriebene nicht versteht. :rolleyes:

Zitat:

@BirgerS schrieb am 2. Januar 2016 um 23:24:18 Uhr:

Aber um das mal klar zu stellen: Ich hab nie behauptet, daß ich fehlerfrei wäre! Klar hab ich schon mal ein Ticket wegen Falschparken bekommen (geblitzt wurde ich noch nicht), aber was hat das bitte mit dem Thema hier zu tun?

Genau wie ich schon schrieb: Der rasende TE ist fehlerfrei, alle anderen machen alles falsch - und wenn es sich um Falschparken handelt, was nicht mal im Ansatz was mit dem Thema zu tun hat.

Der Unterschied ist: Ich poste hier keine Videos von meinem Falschparken und behaupte dann daß alle anderen schuld wären. Ich kann Fehler verstehen und einsehen, was Ihr ja offensichtlich nicht könnt.

Es geht hier nicht darum, dass irgendjemand die Fehlerfreiheit für sich proklamiert. Das habe ich bereits geschrieben, dass das NIE der Fall sein kann.

Du unterstellst aber fortwährend anderen Leuten, nicht nur dem TE, deren Fahrweise du nicht im Geringsten kennst, dass sie Raser seien. Damit behauptest du fortwährend, dass andere Leute auf purem Eigennutz andere behindern und gefährden. Und das, obwohl diese Leute teilweise deutlich unauffälliger und offensichtlich rücksichtsvoller und rechtstreuer im Straßenverkehr unterwegs sind als du es selbst bist. Ansonsten hättest du nämlich gar kein Ticket bekommen. ;)

[quoze]Hauptsache Du kannst den TE in Schutz nehmen, denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus...

Und Du landest jetzt auf meiner Ignore-Liste (das bedeutet Deine Kommentare werden bei mir gar nicht mehr angezeigt), weil Dein ignorantes Gequarke nur noch nervt. Mit 200 km/h in eine Ausfahrt rein zu rasen ist OK, aber Falschparker sind böse Verbrecher, oder was?

Du kannst mich ignorieren. Scheint auch nur folgerichtig zu sein, wenn man sich den Tatsachen verschließen will, die der eigenen Vorstellung zuwiderlaufen. Ändert aber nichts daran, dass der TE rechtlich keine Schuld gehabt hätte. Ob du (und andere) es wahrhaben wollen oder nicht.

Aber du hast ja schon vorab aufgezeigt, dass du dir hier sehr gerne selbst widersprichst und damit dein Geschreibsel zu reinen polemischen Lückenfüllern ohne jede Substanz (außer halt Beleidigungen) verkommen lässt. :rolleyes:

Zitat:

@BirgerS schrieb am 2. Januar 2016 um 23:53:03 Uhr:

...

Das Problem ALLER Raser: Sie kommen sich so unglaublich toll vor! Die Könige auf der Straße, die absolut fehlerfrei sind und alle anderen Verkehrsteilnehmer sind unfähig und wollen den was Böses.

Glaubt das weiter... ich hab keinen Bock mehr diesen Müll zu lesen!

Und wenn sich jetzt noch mehr Raser zu Wort melden, wie heldenhaft der TE reagiert hat, dann bin ich hier ganz raus, aus dem Thread.

Leuten wie Euch sollte man echt den Führerschein entziehen! So was rücksichtsloses und dann noch den Tod anderer in Kauf nehmen, das geht einfach gar nicht!

Das Problem aller Ignoranten ist, dass sie Tatsachen verkennen und stattdessen das Unvermögen auf andere projizieren müssen. Für dich gibt es halt nur schwarz und weiß - in deinem Fall sogar entgegen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Das ist natürlich für jede Sachdebatte zielführend. :rolleyes:

Den Führerschein kannst du gerne haben. Den ist ohnehin nur von sekundärer Bedeutung. (Und nun erfreu dich daran, dass du dich bestätigt fühlst...wieder einmal entgegen jeder rechtlichen Grundlage.)

Und nun bist du dann hoffentlich endlich weg. Opportunes Geplänkel kann man sich auch bei Parteitagen anschauen...das hat hier nichts zu suchen.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 3. Januar 2016 um 00:20:23 Uhr:

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 2. Januar 2016 um 19:07:46 Uhr:

 

Man kann halt schlichtweg nicht den Umstand verkennen, dass auch der andere Teil einen Fehler gemacht und gegen eine gesetzliche Regelung - hier § 5 IV STVO - verstoßen hat. Der Spurwechsel war schlichtweg unzulässig, da er nur mit einer Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs erfolgte.

Das kann man aber auch nicht pauschal sagen.

Es gibt in der StVO den §1, der da lautet:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Dieser Paragraf gilt für den auf der linken Spur genau so, wie für den auf der mittleren Spur.

Und ein Ausscheren ohne rechtzeitige Ankündigung durch Betätigung des Fahrtrichtunganzeigers hat hier nicht stattgefunden, der Fahrer des Kleintransporters hat mehrfach geblinkt.

Das allein wäre gesetzeswidrig gewesen, nicht der Überholvorgang an sich.

Hätte der TE bei der ersten Sichtung des Blinkers den Fuß vom Gas genommen und die Bremse leicht getreten, wäre überhaupt keine brenzlige Situation entstanden.

Er hat sich allerdings dazu entschieden, sein Tempo beizubehalten, bzw. sogar kurzzeitig noch zu erhöhen. An den aufleuchtenden Rücklichtern des Kleintransporters kann man ja klar erkennen, dass der TE absolut noch in der Lage war, während des Spurwechsels mehrfach die Lichthupe zu betätigen.

So völlig unvorbereitet kann der Spurwechsel also auch für den TE nicht wirklich gekommen sein.

§ 1 STVO gilt aber für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Nicht nur für einen Einzelnen, wie du schon sagtest.

Der andere Verkehrsteilnehmer hat aber nicht nur gegen diese Generalvorschrift verstoßen, sondern gegen eine spezielle Regelung - nämlich § 5 IV 1 STVO.

Zitat:

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. ...

Da steht nirgends etwas davon, dass ein gesetzter Fahrtrichtungsanzeiger den Spurwechsel erlaubt - geschweigedenn bedingungslos. Stattdessen hat der andere zum Überholen ausgeschert und damit den nachfolgenden Verkehr (TE) gefährdet. Der Rechtsverstoß liegt damit abschließend vor, da auch keine Rechtfertigung ersichtlich ist.

Das der TE auch nach meinem Dafürhalten zu schnell in dieser Verkehrssituation unterwegs war, habe ich bereits eingangs geschrieben. Es ändert aber nichts daran, dass das schnelle Fahren des TE per sé unzulässig war, ganz im Gegensatz zum Ausscheren des anderen Verkehrsteilnehmers.

Zitat:

@bobbysix schrieb am 3. Januar 2016 um 01:00:55 Uhr:

Hier mal ne Info

Zitat:

@bobbysix schrieb am 3. Januar 2016 um 01:00:55 Uhr:

Zitat:

Unter Haftung versteht man

a) im engeren Sinne das Unterworfensein eines Rechtssubjekts unter den Vollstreckungszugriff des Staates (staatliche Gewalt)

b) im weiteren Sinne die Übernahme eines Schadens durch einen anderen als den unmittelbar Betroffenen, also die Verpflichtung zum Schadensersatz (Haftpflicht).

Umgangssprachlich wird der Begriff der Haftung sogar noch allgemeiner als Synonym für privatrechtliche Schuld verwendet.

Zitat:

@bobbysix schrieb am 3. Januar 2016 um 01:00:55 Uhr:

Zitat:

Man kann halt schlichtweg nicht den Umstand verkennen, dass auch der andere Teil einen Fehler gemacht und gegen eine gesetzliche Regelung - hier § 5 IV STVO - verstoßen hat. Der Spurwechsel war schlichtweg unzulässig, da er nur mit einer Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs erfolgte.

Da hilft es auch nicht weiter, wenn immerfort nur gegen "Raser" wettert und sich auf deren mutmaßliche Unbelehrbarkeit versteift. Diese müsste man sich dann gleichermaßen zusprechen lassen. Alles andere wäre schlichtweg selbstwidersprüchlich.

Der feine Unterschied ist, dass man bei deutlich geringerer Geschwindigkeit viel größere Chancen hat eigene und auch fremde Fehler auszubügeln, was die gegenseitige Rücksichtnahme deutlich erleichtern kann. Dann hätte die Mentalität : "Platz da, jetzt komm ich!!!" Keine Chance......

Übrigens, auf diesem Autobahnabschnitt ist genau wegen der hohen Unfallzahlen ein Tempolimit von 120 eingeführt worden. http://www.stuttgarter-nachrichten.de/...0-4cdf-a646-27e7d2438908.html

Die Umgangssprache ändert aber de facto nichts an der Rechtslage. Ich werde schließlich auch nicht als Besitzer einer Sache deren Eigentümer, weil der Volksmund so "simple" rechtliche Begrifflichkeiten nicht auseinanderhalten kann. ;)

Daher hat der TE in diesem Fall auch keine (Mit-) Schuld, sondern im obliegt vielmehr die Haftung aus der erhöhten Betriebsgefahr. Das sind aber nun einmal zwei verschiedene Paar Schuhe und darauf wurde hier schon oft genug verwiesen. Es wird halt nur beharrlich ignoriert, weil es vielen Leuten nicht passt, dass "so ein schlimmer Raser" schuldlos an dieser Situation sein kann.

Wie gesagt, ich selbst heiße das Verhalten des TE nicht für gut. Es ändert aber nichts an den (rechtlichen) Begebenheiten, dass der andere durch seinen gravierenden Verkehrsverstoß (punktebewährt!) die Situation zu verschulden hat. Die Geschwindigkeit des TE wäre jedoch allein eine Frage der Haftungsbemessung. Eine rechtliche Schuld - nicht zu wechseln mit der moralischen Schuld! - müsste er sich allerdings nicht per sé anlasten lassen. So erschreckend das auch manch einer empfinden mag.

am 3. Januar 2016 um 11:16

Zitat:

@BirgerS schrieb am 2. Januar 2016 um 18:54:33 Uhr:

 

Och, so schlimm sind die auch nicht. Bei dem Fahrstil ist der größte Posten das Benzin. Versicherung bestimmt nur Haftpflicht und Wartung nur das, was nötig ist - mit billigsten Chinateilen. Man kauft so eine Karre für 2000 Euro, reitet die 2 bis 4 Jahre runter und verkauft die dann für 500 Euro. Unterm Strich also durchaus erschwinglich!

Besonders lustig finde ich es wie sie den TE haltlos vorwerfen wie er sein Fahrzeug unterhält und wartet nur ihn besonders in schlechten licht darzustellen.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 3. Januar 2016 um 11:26:51 Uhr:

 

Spätestens als er um die leichte Rechtskurve unter der Brücke durchgeschossen kam, hätte er merken müssen, dass sich 300 Meter weiter vorne etwas tut. Spätestens beim ersten Blinken des Kleintransporters wäre ich stutzig geworden und hätte meinen Fuß automatisch vom Gaspedal genommen.

Hat er aber alles nicht gemacht, bzw. registriert, stattdessen immer stur weiter drauf gehalten - weil - genau, wie birger es schon geschrieben hat: Er ist anscheinend der Meinung, dass er die absolute Vorfahrt besitzt, wenn er mit V-Max die linke Spur benutzt und alle anderen haben sich nach ihm zu richten.

Nochmal:

In §1 StVO steht "Gegenseitige Rücksicht im Verkehr". Das gilt auch für den mit 240 oder mehr auf der linken Spur, nicht nur für die langsameren. Ansonsten macht dieser Paragraf keinen Sinn.

Genau das ist der springende Punkt. Ich würde sogar behaupten, dass die gegenseitige Rücksichtnahme sich mit steigender Geschwindigkeit bzw. steigender Differenzgeschwindigkeit zum üblichen Geschwindigkeitsniveau proportional auf den schneller fahrenden verschiebt, also:

Je schneller man fährt, desto mehr Rücksicht muss man walten lassen.

Man kann §1 als 50%/50%-Verteilung der Rücksichtnahme lesen, wenn man das "gegenseitig" betont. Meiner Meinung nach ist das nicht richtig. Und die Verteilung der Haftung bei Unfällen dieser Kategorie legt nahe, dass ich nicht so falsch damit liege.

Je weiter man sich von der um einen herum vorhandenen Durchschnittsgeschwindigkeit entfernt, um so höher muss die eigene Aufmerksamkeit und vor allem die Bereitschaft sein, sich dieser Durchschnittsgeschwindigkeit proaktiv immer wieder anzupassen, wenn die Situation es nahelegt.

Und nicht erst dann, wenn es fast zu spät dafür ist.

Zitat:

@lokkisimon schrieb am 3. Januar 2016 um 12:16:09 Uhr:

Besonders lustig finde ich es wie sie den TE haltlos vorwerfen wie er sein Fahrzeug unterhält und wartet nur ihn besonders in schlechten licht darzustellen.

Das ist der übliche modus operandi derjenigen, die halt mit sachlicher Debatte entgegen ihren eigenen Auffassungen nicht vernünftig umgehen können. Da muss man halt unsachlich (und beleidigend) werden, wenn man den Zeitpunkt für Einlenken oder für einen rechtzeitigen Ausstieg aus der Diskussion verpasst hat. ;)

Zitat:

@warnkb schrieb am 3. Januar 2016 um 12:27:25 Uhr:

Ich würde sogar behaupten, dass die gegenseitige Rücksichtnahme sich mit steigender Geschwindigkeit bzw. steigender Differenzgeschwindigkeit zum üblichen Geschwindigkeitsniveau proportional auf den schneller fahrenden verschiebt, also:

Je schneller man fährt, desto mehr Rücksicht muss man walten lassen.

Das sehe ich genauso. Wenn man schon so schnell unterwegs ist, dann ist es meiner Meinung nach nicht zu viel verlangt, bei einem kritischen Bremsmanöver die Bremsleistung des eigenen Fahrzeugs auch voll auszunutzen, anstatt den Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden auf nahezu Null zu reduzieren.

Zitat:

@A43 schrieb am 3. Januar 2016 um 10:28:23 Uhr:

Zitat:

@lokkisimon schrieb am 3. Januar 2016 um 10:11:11 Uhr:

Daher kommt es teilweise bei hohen Geschwindigkeiten zu Unstimmigkeiten die dann 50m-70m betragen können. Kann also sein das er schon wesentlich früher vom Gas ging als alle glauben.

Ist hier nicht der Fall. Schau dir mal den Beschleunigungsvorgang danach an. Die angezeigte Geschwindigkeit passt schon relativ gut zum Videobold und zu Motorengeräusch. Auch in den anderen Videos des TE.

Der TE hat bis zur letzten Sekunde voll drauf gehalten auch als der Andere schon halb auf der linken Spur war. Entweder hat er gerade aufs Radio geschaut oder hat vorsätzlich seinen und den Tod anderer in kauf genommen. Suchs dir aus.

Ich tippe auf Unaufmerksamkeit.

Ich tippe, dass der TE noch einen Verfolger hinter sich hatte, den er natürlich ab und zu im Rückspiegel beobachtet hat. Das könnte eine Erklärung dafür sein, dass er den 1. Blinker übersehen hat. Und ich spekuliere weiter. Mit seinem unerschütterlich "hart am Gas bleiben" wollte er dem Hintermann zeigen, wer den Größeren (Motor?) hat.

Zitat:

@BBS-Rene schrieb am 1. Januar 2016 um 23:12:02 Uhr:

...

Ich muss auch diejenigen enttäuschen die mir schon den Tod gewünscht haben.

...

Das ist ein Missverständnis.

Hier wird nur nichts unversucht gelassen, damit du in ein paar Jahren völlig unversehrt deinen 25. Geburtstag feiern kannst. Wir wollen hier keinen User verlieren.

So ist das gemeint.

Zitat:

@lokkisimon schrieb am 3. Januar 2016 um 12:16:09 Uhr:

Besonders lustig finde ich es wie sie den TE haltlos vorwerfen wie er sein Fahrzeug unterhält und wartet nur ihn besonders in schlechten licht darzustellen.

Diese These hast du jetzt aber vollkommen aus dem Zusammenhang gegriffen. Aufgefallen war vielmehr, warum hier offensichtlich keinerlei Aufwendunen für Training zur Verbesserung des Fahrkönnens getätigt wurden. Der Fahrzeugunterhalt stand dabei nicht wirklich im Fokus.

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