Wer hat Schuld bei Unfall
Hallo
Habe gestern wieder mal so eine extreme Situation erlebt das auf der Autobahn mir bei 210 wieder einmal einer ohne zu Kucken davor gesetzt hat so das ich gezwungen war eine Vollbremsung einzuleiten was grade noch so gereicht hat. Mehr als 10cm war aber nicht mehr platz gewesen. Wer dies aber noch nicht schlimm genuch gewesen regte sich der noch auf und fuhr später mir hupend und mit Fernlicht 4-5km hinterher.
Meine Frage würde jetzt sein wie sieht es rein rechtlich aus wenn es nicht mehr gereicht hätte rechtzeitig zu bremsen und ich ihn hinten reingefahren wäre.
Und die andere Frage was wäre gewesen wenn er mich angezeigt hätte weil er ja noch 4-5km hinterher gefahren ist und auch noch keine Schuld bewusst gewesen ist.
Habe mal ein Beispiel Video von mir wo ich die gleiche Situation vor 1.5 Jahren hatte und ich dies mit der Drive cam festgehalten hatte. um mal zu sehen wie nah der Abstand noch war.
https://www.youtube.com/watch?v=YfBAl0uqnq0
Wünsch euch noch einen guten Rutsch ins neue Jahr
Beste Antwort im Thema
Ganz ehrlich? So wie du in dem Video rast brauchst du dich nicht wundern wenn dich einer übersieht. Bei soviel Verkehr geht man vom Gas.
365 Antworten
Zitat:
@BirgerS schrieb am 3. Januar 2016 um 18:28:56 Uhr:
Ja, das ist mir auch aufgefallen. Ich habe ihn mal bei der Moderation gemeldet...Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 3. Januar 2016 um 14:14:02 Uhr:
Und ich finde es besonders lustig, dass Du dich mit deinem Nick (lokkisimon) heute neu angemeldet hast und hier mit genau der gleichen Ausdrucksweise, dem gleichen Satzbau, der gleichen Grammatik und den gleichen Rechtschreibfehlern wie mit deinem anderen Nick (BBS-Rene) fleißig die Fahne hochzuhalten versuchst.
Albern... einfach nur albern!
Rennleitung wäre der passendere Ausdruck.....😁
Zitat:
@Wimbowambo schrieb am 3. Januar 2016 um 18:06:46 Uhr:
[...]
Nur doof dass der Tatbestand dann "Fahren ohne Fahrerlaubnis" lauten wird. Geahndet wird das mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
Nein, so würde er gerade nicht lauten. Denn dafür müsste die Fahrerlaubnis und nicht allein der Führerschein fehlen; vgl.
§ 21 StVG. Führerschein und Fahrerlaubnis sind verschiedene Dinge. Eine abweichende, dann strafbegründende Auslegung wäre schlichtweg verfassungswidrig.
Ist halt blöd wenn Leute hier lauthals mit Begrifflichkeiten jonglieren (siehe zuletzt auch Mord und zuvor Schuld/Haftung), die sie nicht wirklich zuordnen können. 🙄
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 3. Januar 2016 um 18:03:13 Uhr:
So interessant der Artikel auch zu sein scheint, er verkennt schlichtweg, dass dieses benannte Urteil aufgrund massiver Fehler kassiert wurde. Stattdessen erfolgt leider nur eine sehr einseitige Betrachtung dieses tragischen Falles.
- Wo sind die Ausführungen darüber, dass das Gericht nachweislich bedroht wurde?
- Wo sind die Ausführungen, welche die (diesbezüglichen) Bedenken zur Unbefangenheit des Gerichts wiedergeben?
- Wo sind die Ausführungen, dass es auch für Herrn Rolf F. entlastende Umstände (Zeugen) gab?
- Wo sind die Ausführungen, dass es selbst der Polizei in der Rekonstruktion nicht gelang die Weg-Zeit-Berechnung zu erreichen? (Erst recht nicht mit der neutral-bezeugten alternativen Abfahrtszeit.)
- usw.
Es geht hier nicht darum irgendeine Unschuld zu manifestieren. Das schrieb ich bereits schon einmal. Es geht aber darum, dass dieser Fall vor allem ein Paradebeispiel dafür ist, dass auch in deutschen Gerichten Fehler passieren und Fehlurteile zustandekommen können. Jedem sei tatsächlich mal das Studium der Urteile im Volltext empfohlen. Das entspricht keinesfalls dem, was Juristen eigentlich gelehrt wird. 😰
So ist es. Wir werden wohl nie erfahren, wer es wirklich war. Es gibt dazu eine durchaus interessante Doku. =>
https://www.youtube.com/watch?v=dRhS3fXrGsMFür mich ist nach der Lektüre von allem was es zu dem Thema zu lesen gibt nur eins klar: man hat einen Schuldigen gesucht und ihn auch gefunden.
Die Art und Weise wie auf den TE eingedroschen wird mit "Vollpfosten" etc. ist zumindest aus meiner Sicht vollkommen inakzeptabel. Auch lassen viele Beiträge den Rückschluss zu, dass der Aufbau und die Funktion unseres Rechtsstaats in Gänze unbekannt ist.
Und nun viel Spaß beim weiter steinigen!
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Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 3. Januar 2016 um 19:01:16 Uhr:
Nein, so würde er gerade nicht lauten. Denn dafür müsste die Fahrerlaubnis und nicht allein der Führerschein fehlen; vgl. § 21 StVG. Führerschein und Fahrerlaubnis sind verschiedene Dinge. Eine abweichende, dann strafbegründende Auslegung wäre schlichtweg verfassungswidrig.Zitat:
@Wimbowambo schrieb am 3. Januar 2016 um 18:06:46 Uhr:
[...]
Nur doof dass der Tatbestand dann "Fahren ohne Fahrerlaubnis" lauten wird. Geahndet wird das mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.Ist halt blöd wenn Leute hier lauthals mit Begrifflichkeiten jonglieren (siehe zuletzt auch Mord und zuvor Schuld/Haftung), die sie nicht wirklich zuordnen können. 🙄
Um es mal formal korrekt zu sagen: Mit dem Jonglieren bekomme ich keine kostenpflichtige Haftung aufgebrummt.....😁
Und alle haben eines gemeinsam: Die "Bestrafungen" wären alle mit Leichtigkeit vermeidbar gewesen. Egal ob "nur" den Führerschein mit zu nehmen oder den rechten Fuß besser einzusetzen. 😉
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 3. Januar 2016 um 19:01:16 Uhr:
Nein, so würde er gerade nicht lauten. Denn dafür müsste die Fahrerlaubnis und nicht allein der Führerschein fehlen; vgl. § 21 StVG. Führerschein und Fahrerlaubnis sind verschiedene Dinge. Eine abweichende, dann strafbegründende Auslegung wäre schlichtweg verfassungswidrig.Zitat:
@Wimbowambo schrieb am 3. Januar 2016 um 18:06:46 Uhr:
[...]
Nur doof dass der Tatbestand dann "Fahren ohne Fahrerlaubnis" lauten wird. Geahndet wird das mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.Ist halt blöd wenn Leute hier lauthals mit Begrifflichkeiten jonglieren (siehe zuletzt auch Mord und zuvor Schuld/Haftung), die sie nicht wirklich zuordnen können. 🙄
Und blöd ist es auch wenn du nur die Hälfte der Posts in diesem Thema liest. Meine Annahme ist völlig korrekt und dein Post bereits gemeldet.
Zitat:
Die Art und Weise wie auf den TE eingedroschen wird mit "Vollpfosten" etc. ist zumindest aus meiner Sicht vollkommen inakzeptabel. ...
Inakzeptabel ist hier einzig die - obendrein noch selbst dokumentierte und zur Schau gestellte - irre Fahrweise des TE und sonst nichts.
@alex.miamorsch
Bekommt man vom Korinthenkacken eigentlich Durchfälle (von den geistigen mal abgesehen) oder hält sichs in Grenzen?
Zitat:
@Wimbowambo schrieb am 3. Januar 2016 um 19:51:38 Uhr:
Und blöd ist es auch wenn du nur die Hälfte der Posts in diesem Thema liest. Meine Annahme ist völlig korrekt und dein Post bereits gemeldet.Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 3. Januar 2016 um 19:01:16 Uhr:
Nein, so würde er gerade nicht lauten. Denn dafür müsste die Fahrerlaubnis und nicht allein der Führerschein fehlen; vgl. § 21 StVG. Führerschein und Fahrerlaubnis sind verschiedene Dinge. Eine abweichende, dann strafbegründende Auslegung wäre schlichtweg verfassungswidrig.
Ist halt blöd wenn Leute hier lauthals mit Begrifflichkeiten jonglieren (siehe zuletzt auch Mord und zuvor Schuld/Haftung), die sie nicht wirklich zuordnen können. 🙄
Welche Annahme? Bezieht sich der Dialog auf
*das hier*. 😕 Führerschein und Fahrerlaubnis sind nämlich in der Tat 2 verschiedene Paar Schuhe
Zitat:
@Backside schrieb am 3. Januar 2016 um 20:06:20 Uhr:
Inakzeptabel ist hier einzig die - obendrein noch selbst dokumentierte und zur Schau gestellte - irre Fahrweise des TE und sonst nichts.Zitat:
Die Art und Weise wie auf den TE eingedroschen wird mit "Vollpfosten" etc. ist zumindest aus meiner Sicht vollkommen inakzeptabel. ...
Deine Meinung. Diese muss nicht zwingend deckungsgleich mit der meinen sein
Zitat:
Bekommt man vom Korinthenkacken eigentlich Durchfälle (von den geistigen mal abgesehen) oder hält sichs in Grenzen?
🙄 ...aha, alle die geltendes Recht verstehen oder schon einmal etwas davon gehört haben sind also Korinthenkacker? 😁 Man lernt nie aus, auf MT 😁
Zitat:
@dodo32 schrieb am 3. Januar 2016 um 19:31:08 Uhr:
So ist es. Wir werden wohl nie erfahren, wer es wirklich war. Es gibt dazu eine durchaus interessante Doku. => https://www.youtube.com/watch?v=dRhS3fXrGsMZitat:
@alex.miamorsch schrieb am 3. Januar 2016 um 18:03:13 Uhr:
So interessant der Artikel auch zu sein scheint, er verkennt schlichtweg, dass dieses benannte Urteil aufgrund massiver Fehler kassiert wurde. Stattdessen erfolgt leider nur eine sehr einseitige Betrachtung dieses tragischen Falles.
- Wo sind die Ausführungen darüber, dass das Gericht nachweislich bedroht wurde?
- Wo sind die Ausführungen, welche die (diesbezüglichen) Bedenken zur Unbefangenheit des Gerichts wiedergeben?
- Wo sind die Ausführungen, dass es auch für Herrn Rolf F. entlastende Umstände (Zeugen) gab?
- Wo sind die Ausführungen, dass es selbst der Polizei in der Rekonstruktion nicht gelang die Weg-Zeit-Berechnung zu erreichen? (Erst recht nicht mit der neutral-bezeugten alternativen Abfahrtszeit.)
- usw.
Es geht hier nicht darum irgendeine Unschuld zu manifestieren. Das schrieb ich bereits schon einmal. Es geht aber darum, dass dieser Fall vor allem ein Paradebeispiel dafür ist, dass auch in deutschen Gerichten Fehler passieren und Fehlurteile zustandekommen können. Jedem sei tatsächlich mal das Studium der Urteile im Volltext empfohlen. Das entspricht keinesfalls dem, was Juristen eigentlich gelehrt wird. 😰
Für mich ist nach der Lektüre von allem was es zu dem Thema zu lesen gibt nur eins klar: man hat einen Schuldigen gesucht und ihn auch gefunden.Die Art und Weise wie auf den TE eingedroschen wird mit "Vollpfosten" etc. ist zumindest aus meiner Sicht vollkommen inakzeptabel. Auch lassen viele Beiträge den Rückschluss zu, dass der Aufbau und die Funktion unseres Rechtsstaats in Gänze unbekannt ist.
Und nun viel Spaß beim weiter steinigen!
Das ist eine der interessanten Zusammenfassungen, die das ganze mit Abstand mal etwas neutraler betrachten und versuchen, ohne Vorurteil heranzugehen.
Früher gab es dazu noch Websiten/Foren, die auch weiterführende Akten(auszüge) und Sachverständigenberichte beinhalteten.
Zitat:
@bobbysix schrieb am 3. Januar 2016 um 19:41:05 Uhr:
Um es mal formal korrekt zu sagen: Mit dem Jonglieren bekomme ich keine kostenpflichtige Haftung aufgebrummt.....😁Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 3. Januar 2016 um 19:01:16 Uhr:
Nein, so würde er gerade nicht lauten. Denn dafür müsste die Fahrerlaubnis und nicht allein der Führerschein fehlen; vgl. § 21 StVG. Führerschein und Fahrerlaubnis sind verschiedene Dinge. Eine abweichende, dann strafbegründende Auslegung wäre schlichtweg verfassungswidrig.
Ist halt blöd wenn Leute hier lauthals mit Begrifflichkeiten jonglieren (siehe zuletzt auch Mord und zuvor Schuld/Haftung), die sie nicht wirklich zuordnen können. 🙄
Und alle haben eines gemeinsam: Die "Bestrafungen" wären alle mit Leichtigkeit vermeidbar gewesen. Egal ob "nur" den Führerschein mit zu nehmen oder den rechten Fuß besser einzusetzen. 😉
So ist es doch in aller Regel. Wenn man alles richtig macht, hat man nichts zu befürchten.
Zitat:
@Wimbowambo schrieb am 3. Januar 2016 um 19:51:38 Uhr:
Und blöd ist es auch wenn du nur die Hälfte der Posts in diesem Thema liest. Meine Annahme ist völlig korrekt und dein Post bereits gemeldet.Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 3. Januar 2016 um 19:01:16 Uhr:
Nein, so würde er gerade nicht lauten. Denn dafür müsste die Fahrerlaubnis und nicht allein der Führerschein fehlen; vgl. § 21 StVG. Führerschein und Fahrerlaubnis sind verschiedene Dinge. Eine abweichende, dann strafbegründende Auslegung wäre schlichtweg verfassungswidrig.
Ist halt blöd wenn Leute hier lauthals mit Begrifflichkeiten jonglieren (siehe zuletzt auch Mord und zuvor Schuld/Haftung), die sie nicht wirklich zuordnen können. 🙄
Deine Annahme ist rechtlich vollkommen falsch. Wenn du es immer noch nicht kapierst, solltest du dich fragen, was du damals in den Theoriestunden der Fahrschule gemacht hast. Denn an den Begrifflichkeiten hat sich seit Jahrzehnten nichts geändert.
Na dann melde mal. Die Ausführungen meinerseits sind fachlich und sachlich korrekt. Zudem habe ich es sogar mit Gesetzestexten und dem Bußgeldkatalog belegt. Hättest du sauber gearbeitet, würdest du auch erkennen, dass du bloß Stuss abgesondert hast, weil es bereits an den Grundlagen mangelt.
(Und ja, melde es ruhig. Aber man muss es halt auch mal deutlich kundtun. Und Duden bescheinigt, dass Stuss dafür durchaus die passende Formulierung ist.)
Zitat:
@dodo32 schrieb am 3. Januar 2016 um 20:09:02 Uhr:
Deine Meinung. Diese muss nicht zwingend deckungsgleich mit der meinen seinZitat:
@Backside schrieb am 3. Januar 2016 um 20:06:20 Uhr:
Inakzeptabel ist hier einzig die - obendrein noch selbst dokumentierte und zur Schau gestellte - irre Fahrweise des TE und sonst nichts.
Zitat:
@dodo32 schrieb am 3. Januar 2016 um 20:09:02 Uhr:
🙄 ...aha, alle die geltendes Recht verstehen oder schon einmal etwas davon gehört haben sind also Korinthenkacker? 😁 Man lernt nie aus, auf MT 😁Zitat:
Bekommt man vom Korinthenkacken eigentlich Durchfälle (von den geistigen mal abgesehen) oder hält sichs in Grenzen?
Etwas anderes erwarte ich hier schon gar nicht mehr.
Wie bereits zuvor geschrieben. Wem es am Fach- und Sachverstand mangelt, der muss halt unsachlich und beleidigend agieren. 🙄
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 3. Januar 2016 um 20:14:32 Uhr:
Oje ....🙄🙄🙄😕
Oje was? Dass man andere als Vollpfosten bezeichnet oder dass es noch Leute gibt die geltendes Recht von Stammtischparolen unterscheiden können? 😕
Zitat:
Die Umgangssprache ändert aber de facto nichts an der Rechtslage. Ich werde schließlich auch nicht als Besitzer einer Sache deren Eigentümer, weil der Volksmund so "simple" rechtliche Begrifflichkeiten nicht auseinanderhalten kann. 😉
Zitat:
@BirgerS schrieb am 3. Januar 2016 um 20:32:48 Uhr:
Aja, ich bin dann mal raus... das Niveau ist sogar mir zu schlecht 😁
Weil es über besagtes Stammtisch-Niveau mal hinausgeht bzw. dieses widerlegt wird?
Passt zu dem von dir bisher Dargebotenem. 😉