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Wer hat hier Vorfahrt - wie verhalten?
Hallo @ all,
habe unten im Bild eine Straßensituation bei der ich nie so genau weiss, wer da nun Vorfahrt hat - wer kann mir folgende Frage beantworten.
Die Straße die nach rechts abzweigt ist, spätestens ab dort wo die Mittellinien anfangen, zweispurig.
Wenn ich mich jetzt auf der (einspurigen) Spur befinde ... darf ich zuerst auf die "neue" linke Spur fahren oder haben Wagen die direkt von der Geradeausspur auf die "neue" linke Spur der abzweigenden Straße auffahren die Vorfahrt? :confused:
Beste Antwort im Thema
MartinSHL hat natürlich Recht.
@Kai70: Auch der bereits auf der Abbiegespur befindliche Wagen überfährt die gestrichelte Linie (wenn auch nur minimal), wenn er auf der linken Spur weiterfahren möchte. Damit ist es ein Spurwechsel, ohne wenn und aber. Deine Aussage wäre zutreffend, wenn die gestrichelte Linie später anfangen würde.
Ich denke, es sind sich alle einig, daß es mit den Fahrbahnmarkierungen an dieser Stelle nicht zum Besten bestellt ist und damit mehr Gehirn und Rücksichtnahme als üblicherweise gewohnt anzuwenden ist.;)
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38 Antworten
Also so sieht es mittlerweile auf der A 45 am Gambacher Kreuz aus von Süden kommend.
Ich denke, dies ist die beste, schnellste und kostengünstigste Möglichkeit diesen Gefahrenpunkt zu entschärfen.
Ich veruche es nochmal zu erklären:
Ein Verzögerungsfahrstreifen gehört rechtlich zur Fahrbahn der durchgehenden Autobahn. Deswegen darf u.a. auf ihm auch nicht schneller gefahren werden, als eben auf der durchgehenden Fahrbahn. Aber das hatten wir schon.
Bei dieser Situation gibt es zwei Verkehrsteilnehmer. Der ein, der sich zeitig einordnet, der andere, der es gar nicht tut.
Eine Pflicht zum einordnen gibt es, zumindest bei dieser Verkehrssituation nicht.
Somit hat derjenige, der den Fahrstreifen nach links wechselt und dabei den - vermutlich schnellerem Verkehr - missachtet, meiner Meinung nach eben Pech ujnd bekommt bei einem Unfall das Gros der Schuld.
Aber wie gesagt - vielleicht vertrete ich auch eine Mindermeinung. Zudem ist meine Rechtsauffassung nicht zitierfähig!
Wie ich auf Seite 1 vorschlug :D .
Ich kenne ebenfalls so eine Stelle, die allerdings besser gelöst ist: Die Überleitung der A81 bei Heilbronn (Fahrtrichtung Nord) auf die A6 einschliesslich Weiterführung der A81 nach Norden in Richtung Würzburg.
Wer auf der A81 fährt und die Fahrspur nicht wechselt, kommt hierbei automatisch auf die A6. Wer allerdings weiterhin die A81 befahren will, der muss sich auf eine zweispurige Abbiegespur einordnen, von denen später wiederum eine Fahrbahn rechts abzweigt, die auf die A6 in Richtung Nürnberg führt. Diese Abzweigung auf die A6 ist allerdings zweispurig, und durch eine durchgezogene Linie ist deutlich gemacht, dass die linke der beiden Abbiegespuren über die Hauptfahrbahn erreicht werden darf. Hier der Link zu GoogleMaps, das beschriebene Teilstück befindet sich am nordwestlichen Rand des Kartenausschnitts. Der zufällig dort fahrende weiße Lieferwagen kann also, obwohl er sich nicht auf der Abbiegespur eingeordnet hat, immer noch die Auffahrt der A6 in Richtung Nürnberg nehmen.
Eine gute Lösung, aber leider bleiben viele Autofahrer auf der zweispurigen Abbiegespur links und lassen die rechte der beiden Abbiegespuren ungenutzt, obwohl sie auf der rechten Spur nicht in ihrer späteren Fahrspur-Wahlmöglichkeit beeinträchtigt würden. So zum Beispiel das schwarze Auto, welches hier am nordwestlichen Bildrand direkt neben einem weißen fährt. Es könnte auch die rechte Abbiegespur benutzen.
Das ist ja auch eine weit verbreitete Lösung. Diese benötigt aber mehr Fahrbahnbreite.
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Ich veruche es nochmal zu erklären:
Ein Verzögerungsfahrstreifen gehört rechtlich zur Fahrbahn der durchgehenden Autobahn. Deswegen darf u.a. auf ihm auch nicht schneller gefahren werden, als eben auf der durchgehenden Fahrbahn. Aber das hatten wir schon.
Genau das ist der Knackpunkt denke ich.
Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine eigenständige Fahrbahn, da dies kein Verzögerungsstreifen ist sondern eine Überleitung auf eine andere BAB oder Bundesstraße.
Denn kein Fahrer wird dazu "genötigt" seine Geschwindigkeit zu verringern um die BAB zu verlassen.
Für die Aussage lege ich allerdings genausowenig meine Hand ins Feuer wie Du :D
P. S.: Was ist mit Deinem Jeep passiert winjen ? Putt ?
Nee.....noch heile. Habe ich mittlerweile als Blog
Na ja. Die Auster 41/01 macht ja auch etwas her ;)
Zitat:
Original geschrieben von F213
Auster 41/01
Mensch, Du bist ja echt ein Fachmann......allerdings haben die Autos ja andere Rufnamen. Wäre dann eher so ein 41/21