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Reißverschlussverfahren oder Vorfahrt? - Was, wenn Unfall?

Themenstarteram 26. Juli 2005 um 20:41

Nabend,

nehmen wir an, auf der Autobahn hat sich auf allen Spuren in Stau gebildet und ein Fahrzeug möchte von der Beschleunigungsspur aus auf die Autobahn auffahren. Wenn das Fahrzeug bis zum Ende der Beschleunigungsspur fährt und merkt das schräg hinten der Autofahrer ein Problem damit hat, absichtlich die Lücke zum Vordermann schrumpfen lässt und das auf die Autobahn auffahrende Fahrzeug berührt, welcher Fahrer hätte später ein Problem? Das Fahrzeug was auf die Autobahn auffährt und die Vorfahrt missachtet oder das Fahrzeug was sich bereits auf der Autobahn befindet und sich nicht an das Reißverschlußverfahren hält?

So eine Situation habe ich schon öfter erlebt, besonders an Baustellen, es ist aber noch kein Unfall passiert. Von daher interessiert es mich in diesem Fall nur.

Gruß

Ercan

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37 Antworten

Beide - und das ist unbefriedigend.

kommt auf die genaue verkerslage an....du auf der "einfädelspur" fährst ja auf die autobahn auf, die anderen befinden sich ja schon auf der autobahn, und wenn einer die lücke schrumpfen lässt steht aussage gegen aussage...

am 26. Juli 2005 um 21:23

Re: Reißverschlussverfahren oder Vorfahrt? - Was, wenn Unfall?

 

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

oder das Fahrzeug was sich bereits auf der Autobahn befindet und sich nicht an das Reißverschlußverfahren hält?

Da gilt doch gar kein Reißverschlussverfahren?!?

Derjenige der in die autobahn einfährt MUß vorfahrtgewähren, kommt es zu einem unfall bekommt der einfahrende die schuld da er ja die vorfahrt nicht beachtet hat.

Wenn ein auto in die autobahn einfährt MUß ich den beschleunigungs steifen NICHT frei machen wenn ich mich auf der durchgehenden autobahn befinde, ich kann es aber aus partnerschaftlichkeit tuen sowie es zu 99% gemacht wird, muß es aber defintiv nicht.

Gruss

Maik

am 26. Juli 2005 um 22:23

So ist es.

Derjenige, der in die Autobahn einfährt, muß die Vorfahrt beachten.

Einfache Fahrschulfrage in der theoretischen Prüfung, und damit ist die Frage eindeutig geklärt.

Themenstarteram 26. Juli 2005 um 23:09

Fahrschulfragen interessieren mich herzlichst wenig. Diese kann man auswendig lernen. Wird dadurch trotzdem nie verstanden was, wie und warum.

Heisst also, dass das Fahrzeug was sich bereits auf der Autobahn befindet, das andere Fahrzeug ignorieren und einfach weiterfahren kann. Wenn es zu einem Unfall kommt, so nach dem Motto: "Pech. Vorfahrt missachtet!"?

Ich erinnere ich euch daran das ich vom Stau gesprochen habe. In so einem Fall muss der Auffahrende bis zum Ende der Beschleunigungsspur weiterfahren und dort einfädeln. Also gehe ich mal davon aus das in diesem Fall auch das Reißverschlussverfahren gilt!?

Gruß

Ercan

am 26. Juli 2005 um 23:17

Das Reissverschlussverfahren gilt mW. nach nur "wenn Fahrstreifen enden", eine Beschleunigungsspur ist aber kein Fahrstreifen. Man muss also notfalls auf der Beschleunigungsspur eine Vollbremsung machen und anhalten, wenn keine Lücke da ist, das ist richtig, definitiv Vorfahrt gewähren!

In diesem Spezialfall, wo jemand auf der rechten Spur eine gerade noch vorhandene Lücke kurzfristig schliesst, könnte je nach Zeugenlage der "Schliesser" aber möglicherweise eine Teilschuld bekommen.

Ich denke sogar, dass auch bei einer rechtmäßigen Reissverschlusssituation derjenige Schuld bekommt, der in die Spur des anderen wechselt, selbst wenn der ihn nicht reingelassen hat.

Eine richtige verbindliche Vorfahrtsregelung, sprich ein "Anrecht auf eine Lücke", gibt es mW nach nicht.

Genau wie von Ricky beschrieben ist es richtig. Bei Beschleunigungsstreifen ist nie das Reißverschlußverfahren anzuwenden, sondern es gilt immer Vorfahrtachten für den Auffahrenden. Das gilt genau so bei Stau.

Theoretisch wäre es vielleicht möglich, eine Teilschuld an jemanden los zu werden, der bewußt nicht reinlässt und dabei bewußt einen Unfall in Kauf nimmt. Aber weis das mal nach - und dazu ginge es nur um Teilschuld, da derjenige, der versucht, sich nicht existente Vorfahrt zu erzwingen, wohl kaum unbescholten da raus kommen wird.

Themenstarteram 27. Juli 2005 um 0:26

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000

Eine richtige verbindliche Vorfahrtsregelung, sprich ein "Anrecht auf eine Lücke", gibt es mW nach nicht.

Beim Reißverschlussverfahren schon. Wenn ein Autofahrer ein anderes Fahrzeug nicht reinlässt obwohl der andere Fahrer wie vorgeschrieben bis zum Ende der Fahrspur gefahren ist, bekommt er Punkte und ein Bußgeld aufgebrummt. Es muss in so einem Fall überhaupt nicht zu einem Unfall kommen. Es reichen bereits Zeugenaussagen. Ob von anderen Autofahrern oder von der Polizei beobachtet spielt garkeine Rolle.

Falls Du es überlesen hast, es handelt sich um einen Stau. Also ist eine Vollbremsung überflüssig, da man ohnehin bis zum Ende fahren muss.

Gruß

Ercan

Theorie und Praxis sind zweierlei.

Beim Einfädeln von der Beschleunigungsspur hat der Einfahrende nach meiner Kenntnis die Vorfahrt zu gewähren.

Zur Not kann er über das Ende hinaus den Standstreifen nutzen und sich so einfädeln.

Beim Reißverschlußverfahren unterliegen beide Fahrspuren dem Defensivfahrgebot.

Folge:

Sofern keien eindeutige Schuldzuweisung möglich ist, tragen beide eine Teilschuld.

wenn Ercan auf die Autobahn auffahren will, dan muß Ercan die Vorfahrt achten

und zwar die Vorfahrt der Fahrer, die sich bereits auf der Autobahn befinden

ob sie nun fahren oder im Stau stehen

so einfach ist das

am 27. Juli 2005 um 9:21

Eben, so einfach ist das.

Man hat kein Recht darauf, reingelassen zu werden und muß notfalls ein Stück Standspur fahren.

In der Praxis ist es aber doch oft so, daß im Stau jemand nicht anfährt und jemanden reinwinkt.

Eine andere Frage ist allerdings, warum überhaupt Leute in einen Stau hineinfahren, der seit mindestens 15 Minuten im Radio gemeldet wird. *kopfschüttel*

So regelt es die Rennleitung:

StVO §18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

ohne wenn und aber.

am 27. Juli 2005 um 9:52

Ohne Wenn und Aber.

Wer die Vorfahrt missachtet, wird vom Richter schuldig gesprochen.

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