Wer hat hier Vorfahrt?
Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Straße hier in Frankfurt, wo es regelmäßig Unstimmigkeiten gibt, die ich aber eigentlich nicht ganz nachvollziehen kann. Und zwar geht es um die Straße "Am Burghof" in Frankfurt Bonames. Dort ist eine 30er Zone, in der eigentlich rechts vor links gilt. An einigen Stellen gibt es das Zeichen 301, was Vorfahrt an der nächsten Stelle bedeutet. Dann kommt aber eine Stelle, an der es kein Schild gibt - es müsste sich also um rechts vor links handeln. Es gibt aber auf der Straße eine gestrichelte Linie und dort sind alle Autofahrer der Meinung, dass die Seitenstraße von rechts daher warten muss. Das sind zwar kleine Straßen, an deren Ende z.B. eine Sackgasse ist aber an der Stelle, wo die Straßen sich treffen, sind es zwei normale Straßen. Es ist auch keine Spielstraße oder so.
Daher ganz konkret meine Frage:
Seht ihr das unter den von mir beschriebenen Umständen auch so, dass bei dem angehängten Bild rechts vor links gilt? Ich denke, ja!
114 Antworten
Ich hatte es erläutert: um eine abknickende Vorfahrt zu beschildern, ist Z 306 erforderlich, da das Z 301 i.V.m. "abknickende Vorfahrt" nicht zulässig ist.
zu §42 Z 301 III
Das Zusatzzeichen für die abknickende Vorfahrt (hinter Zeichen 306) darf nicht zusammen mit dem Zeichen 301 angeordnet werden.
An anderen Kreuzungen ist Z 301 zu verwenden.
Zitat:
@nogel schrieb am 4. Januar 2022 um 10:27:42 Uhr:
Ich hatte es erläutert: um eine abknickende Vorfahrt zu beschildern, ist Z 306 erforderlich, da das Z 301 i.V.m. "abknickende Vorfahrt" nicht zulässig ist.
zu §42 Z 301 III
Das Zusatzzeichen für die abknickende Vorfahrt (hinter Zeichen 306) darf nicht zusammen mit dem Zeichen 301 angeordnet werden.
Wo steht, dass das auch in einer 30er Zone zulässig ist. Nirgends, also bleibt, dass laut §45 das Zeichen in der 30er Zone nicht zulässig ist.
Wenn eine abknickende Vorfahrt in einer 30er Zone nicht geht, dann muss das dann eben so geregelt werden, wie bei mir hier im Ort. Hier ist eigentlich der ganze Ort eine Tempo 30 Zone, eben nur diese Straße nicht, an der jetzt Tempo 30 Schilder stehen und an allen Seitenstraßen wurden jetzt Zone 30 Schilder aufgestellt. Somit hat die Buslinie ihre Vorfahrtstraße.
Wenn das Rautenschild abweichend von dem Text in §45 der StVO in einer 30er Zone zulässig ist, dass muss das glockenklar irgendwo in einem Gesetz, einer Vorschrift oder Verordnung stehen und somit auch nachlesbar sein.
Ansonsten gilt doch das, was in §45 der StVO steht:
StVO §45 (1c)
[…]Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.[…]
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 4. Januar 2022 um 11:05:10 Uhr:
Wenn das Rautenschild abweichend von dem Text in §45 der StVO in einer 30er Zone zulässig ist, dass muss das glockenklar irgendwo in einem Gesetz, einer Vorschrift oder Verordnung stehen und somit auch nachlesbar sein.
Sorry, ich hab keine Lust mehr zu diskutieren, weil ich oben bereits alles schrieb.
Die von mir zitierten, kursiv geschriebenen Textstellen stammten alle aus der VwV-StVO und sind somit auch für dich nachlesbar.
Ja, die habe ich nachgelesen und es bleibt dabei, dass die nicht auf 30er Zonen anzuwenden sind.
Nochmal, es steht expliziert in §45 der StVO, dass die Kombi Vorfahrtstraße mit Zeichen 306 und 30er Zone nicht zulässig ist.
Wenn irgendwo davon abgewichen werden darf, dann muss das expliziert geschrieben werden, so z.B. „Abweichend von…“
So einen Textpassus gibt es in deinen ganzen Zitaten nicht oder zeige mir diesen bitte.
Wenn das so wäre, wie du schreibst, hätte man sich hier im Ort wohl kaum die Aufwand gemacht, wegen einer Buslinie alle Schilder zu ändern, (zusätzlich Tempo 30 Schilder und viele 30er Zonen Schilder aufgestellt), sondern man hätte so gelassen, wie es war
Es hilft nicht, dass du immer wieder schreibst, dass ich das in der VwV-StVO nachlesen kann, denn, wenn es da tatsächlich nachzulesen wäre, hättest du dir schon längst die Mühe gemacht, den entsprechenden Passus zu zitieren und nicht nur die, die nicht passend sind.
Gruß
Uwe
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Du bist echt hartnäckig.
Hast du noch nie gehört, daß in den Vorschriften immer die spezielle Regelung der allgemeinen Regelung vorgeht?
Die allgemeine Regelung lautet: "keine Zone 30 dort anordnen, wo Vorfahrtsstraßen verlaufen."
Das steht in §45 1c und hast du selbst oft genug wiederholt:
"Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken"
Und dann steht aber spezielle Regelung in der VwV-StVO zur Zone 30, daß in bestimmten Fällen statt RVL eben doch eine Vorfahrtbeschilderung erfolgen darf:
"Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel "rechts vor links" die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden; vgl. zu Zeichen 301 Vorfahrt Rn. 4 und 5."
Und im weiteren wird geklärt, daß die "Rakete" nur 3 mal nacheinander beschildert werden soll, ansonsten die Raute Verwendung finden soll:
"Im Übrigen ist innerhalb geschlossener Ortschaften das Zeichen 301 nicht häufiger als an drei hintereinander liegenden Kreuzungen oder Einmündungen zu verwenden. Sonst ist das Zeichen 306 zu verwenden. Eine Abweichung von dem Regelfall ist nur angezeigt, wenn die Bedürfnisse des Buslinienverkehrs in Tempo-30-Zonen dies zwingend erfordern"
Man könnte (!) also die Rakete in der Zone 30 auch 10 mal nacheinander verwenden.
Jedoch gilt:
"Das Zusatzzeichen für die abknickende Vorfahrt (hinter Zeichen 306) darf nicht zusammen mit dem Zeichen 301 angeordnet werden"
Deshalb muß spätestens wenn die Vorfahrstraße abknickt, das Z 306 her.
Wenn du das ganze in live sehen willst, dann fahre nach 97230 Estenfeld, dort ist es ganz genau so beschildert: die Wilhelm-Barthstraße als Vorfahrtsstraße innerhalb einer 30er Zone und die abknickende Vorfahrt in die Untere Ritterstraße.
Zitat:
@nogel schrieb am 4. Januar 2022 um 11:36:52 Uhr:
Du bist echt hartnäckig.Hast du noch nie gehört, daß in den Vorschriften immer die spezielle Regelung der allgemeinen Regelung vorgeht?
Wenn aber ein spezielle Regel eine allgemeine außer Kraft setzt, dann ist das aber auch explizit erwähnt, so wie das bei dem Zeichen 301 der Fall ist.
Den entsprechenden Text, wie es zum Zeichen 301 realisiert wurde, hast du ja in deinem letzten Beitrag zitiert:
"Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel "rechts vor links" die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden; vgl. zu Zeichen 301 Vorfahrt Rn. 4 und 5."
Genau das ist aber nicht zum Zeichen 306 gemacht worden.
Es hat durchaus seinen Sinn, warum eine Vorfahrtstraße und eine 30er Zone nicht gleichzeitig sein dürfen. Man möchte eben, dass auch die Verkehrssituation die Verkehrsteilnehmer auch dazu anhält langsam zu fahren und daher soll in 30er Zonen die Regelung rechts vor links gelten und in Ausnahmefällen ist eben maximal 3- mal das Zeichen 301 zulässig.
Daher kann man den Rest deiner Zitate z.B. in Wohnbereichen anwenden aber eben nicht in 30er Zonen, die nicht gleichzeitig Vorfahrtstraßen sein dürfen
In Estenfeld muss die Beschilderung ja nicht korrekt sein, genauso wie es bei mir hier nicht korrekt war. Vorgestern bin ich dort erst vorbeigefahren und hatte überlegt, in Estenfeld abzufahren, um einen Zwischenstopp zu machen. Ich habe es mir dann aber anders überlegt, auch weil die ganze Abfahrt Estenfeld völlig zu gestaut war (vermutlich irgendetwas auf der A3, das viele umfahren wollten)
Egal, ich denke, dass wir beide uns in dem Thema nicht einig werden, so dass wir unsere Diskussion beenden sollten, zumal es ja nicht weltbewegend wichtig ist. Jedenfalls war die Diskussion für mich interessant.
Gruß
Uwe
Du bist mal wieder meilenweit weg vom Thema,hier ging es nicht um irgendwelche Verwaltungsvorschriften,sondern um die Frage ob an dieser Stelle rechts vor links gilt.
Reite doch nicht immer auf allem rum bis der Arzt kommt,das raubt einem manchmal echt den Nerv.
So wie die verlinkten Bilder es zeigen ist das eine Einmündung und keine Ausbuchtung der Strasse,da gilt dann klar rechts vor links.
Ob der Teil nun zur gleichen Strasse gehört oder zu einer anderen Strasse gehört ist dabei doch völlig wurscht.
Die Leitlinien grenzen dabei einfach die Fahrspur ab damit man auch im dunklen erkennen kann wo es lang geht.
So,basta.
Und wer ,gerade an dieser unübersichtlichen Stelle,nicht vom Gas geht um zu sehen was da kommen könnte ist selbst schuld.
Vielleicht steht auch gerade deswegen dort keine "Rakete".
Na ich glaube nicht dran das es eine Einmündung ist. Wohin führt die Einmündung ? In die Tiefgarage ? Wäre es eine Einmündung, müsste da dann nicht eine Sackgasse ausgeschildert sein ?
Für mich ist das eine Ausfahrt, besonders im zweiten Bild zu erkennen. Im RL würde ich natürlich ganz einfach auf Deeskalation fahren.
Eine reine Ausfahrt kann es wegen dem daneben liegendem weiterführendem Weg ja schon mal nicht sein,von da aus könnten auch Radfahrer in die Strasse einfahren.
Wegen der Sackgasse gebe ich Dir allerdings recht,das wäre für den Verkehr dann auch eindeutiger erkennbar.
Ich denke das ist absichtlich so belassen damit die Leute an der unübersichtlichen Stelle vom Gas gehen,von der Staße aus nimmt man es ja klar als Einmündung wahr.
Ob das ein Radweg ist, ist auch noch eine Unbekannte. Der Poller steht da für die Feuerwehr, damit diese im Notfall einfahren kann. Schild sieht man ja.
Ungünstig geregelt dort die Sache. Wenn's rumst bekommen vermutlich beide Recht, oder beide Schuld bzw. 50:50.
Am besten beantwortet sich die Eingangsfrage wie immer durch die Befragung der Weisheit der Illuminaten in den von ihnen in der StVO niedergelegten Geboten für die irdischen Fahrlinge (m/w/d/u):
StVO § 8 Vorfahrt
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
Zeichen 205
(rot umrandetes weißes Dreieck mit Spitze unten)
Bedeutung: sie müssen Vorfahrt gewähren
Zeichen 206
(das achteckige Stopschild)
Bedeutung: sie müssen analten und Vorfahrt gewähren
Zeichen 301
(rot umrandetes Dreieck mit Spitze oben, breiter schwarzer Pfeil von unten nach oben mit dünnem schwarzen Querbalken in dessen Mitte)
Bedeutung: sie haben Vorfahrt
Zeichen 306
(um 45° gekipptes weißes Quadrat mit gelbem Quadrat in der Mitte)
Bedeutung: sie sind auf der Vorfahrtstraße
Eine Ausnahme von der rechts-vor-links-Regel ist an der vom TE gezeigten Stelle nicht ausgeschildert. Stellt sich also die Frage, was diese weiße Farbe auf der Fahrbahn bedeuten könnte. Dafür haben die Illuminaten folgendes verkündet:
Zeichen 340
(gestrichelte Fahrbahnmarkierung, Leitlinie)
Bedeutung: Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.
Wer von rechts aus der Einmündung kommt, darf die Leitlinie NICHT überfahren, wenn er dadurch den Verkehr gefährdet. Er/sie/es/nullum muss demgemäß warten, bis ein Einfädeln gefahrlos möglich wird.
Zeichen 341
(gestrichelte Wartelinie an Kreuzungen und Einmündungen)
Bedeutung: Die Wartelinie empfiehlt dem Wartepflichtigen, an dieser Stelle zu warten.
Wenn man die gestrichelte Leitlinie auch ausdrücklich als Wartelinie ansehen möchte, was naheliegt, denn wo sonst wird quer zur Fahrtrichtung auf der Fahrbahn eine gestrichelte Linie markiert, dann hat der einmündende Verkehr aus seiner Sicht vor der Linie zu warten, bis ein gefahrloses Einfahren in den Verkehr möglich ist.
Sodele ... wer von den kleinen Sünderlein den Führerschein und den Fahrzeugschlüssel wie immer am Tresen abgibt, dem möge Vergebung zuteil werden. Gleiches möge den sich im Selbststudium im Buch der Erleuchtung (StVO) Nachlesenden widerfahren. Amen. 😰 😁
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 4. Januar 2022 um 19:31:34 Uhr:
Du bist mal wieder meilenweit weg vom Thema,hier ging es nicht um irgendwelche Verwaltungsvorschriften,sondern um die Frage ob an dieser Stelle rechts vor links gilt.
Reite doch nicht immer auf allem rum bis der Arzt kommt,das raubt einem manchmal echt den Nerv.
Jetzt, wo das Thema erledigt ist, wärmst du es wieder auf, bzw. fängst an darüber an zu diskutieren, warum wir eine Diskussion geführt haben, die längst beendet ist. Also schaue mal in den Spiegel, denn nogel und ich haben uns längst geeinigt, die Diskussion jetzt ruhen zu lassen. Im Übrigen habe nicht nogel oder ich das Thema aufgebracht, sondern ursprünglich unserer Diedicke1300. Darf man da die falsche Darstellung von Diedicke1300 nicht korrigieren?
Zum eigentlichen Thema. Ich sehe das auch so, dass recht vor links gilt. Allerdings ist es hier so, dass das für einen Fahrer auf der Straße „Am Burghof“ auf den ersten Blick schlecht zu erkennen ist, eben wegen der gestrichelten Line und auch, weil der Eindruck entsteht, dass es rechts eine Hofausfahrt sein könnte. Aufgrund solcher Unklarheiten besteht man halt nicht auf sein Vorrecht, sondern fährt vorsichtig an die Kreuzung heran und einigt sich bei Bedarf. Das gilt hier für beide Parteien. Ehrlich wo ist das Problem, mal zurückzustecken, auch wenn man Vorrang gegenüber dem anderen Verkehrsteilnehmer hat. Wenn man so denkt, ist das Problem, welches hier diskutiert wird, eigentlich überhaupt kein Problem.
Das Schlimmste, was in so einer Situation passieren kann (und häufig leider auch passiert), dass beide aufgrund ihres angenommenen Vorrangs nicht nachgeben wollen und es dann zum Unfall kommt. In dem Fall sind dann beide die Dummen.
Muss aber nicht das erste Ziel jedes Autofahrers sein, einen Unfall zu verhindern?
Gruß
Uwe
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Januar 2022 um 22:52:04 Uhr:
Zeichen 340
(gestrichelte Fahrbahnmarkierung, Leitlinie)
Bedeutung: Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.Wer von rechts aus der Einmündung kommt, darf die Leitlinie NICHT überfahren, wenn er dadurch den Verkehr gefährdet. Er/sie/es/nullum muss demgemäß warten, bis ein Einfädeln gefahrlos möglich wird.
Zeichen 341
(gestrichelte Wartelinie an Kreuzungen und Einmündungen)
Bedeutung: Die Wartelinie empfiehlt dem Wartepflichtigen, an dieser Stelle zu warten.
das Zeichen 340 betrifft den längs entlang der Linie fahrenden Verkehrsteilnehmer
ein Zeichen 341 ist hier nicht vorhanden!
hier gilt rechts vor links