wer hat Erfahrungen mit der AllSecur

Hallo Zusammen,

ich plane mir in den nächsten Tagen ein neuen Audi A3 Sportback 2.0 TDI zu kaufen und bin auf der Suche nach einer gute Autoversicherung. Mir wurde von einem Freund die AllSecur, das ist die direktversicherung der Allianz empfohlen und nun wollte ich einmal nachfragen ob jemand bereits Erfahrungen z.B. mit dem Service, Schadensabwicklung etc. gemacht hat.

Die Preise habe ich online bereits verglichen und die sind eigentlich ganz gut, auch die Huk24 oder die Direct Line sind nicht uninteressant würde jedoch eigentlich gerne zur Allianz d.h. in dem Fall zur AllSecur :-)

Danke für Eurer Feedback

Beste Antwort im Thema

Das einzige das bei dieser Versicherung nicht sofort ersichtlich ist sind die Rückstufungs Tabellen !!!!
Aber wenn ich dir sage das du z.B. von SF 26 in SF 9 runter gestuft wirst bei nur einem Schadensfall dann solltest du dir das wirklich sehr gut überlegen .
Habe mir extra eine Tabelle zusenden lassen .Wenn du dir mal überlegst du bist 26 Jahre unfallfrei gefahren und dann wird man dich bei einem einzigen Unfall in die SF 9 zurück stufen .
das ist doch der absolute Hammer oder etwa nicht ????????????????????????

ich habe extra noch die Datei angefügt , ich hoffe man kann sie erkennen

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Hallo,
also soviel ich weiss,wenn ich meine alte Versicherung kündigen will, wie ich das
ja Ende Oktober gemacht habe,muß das bis zum 30.11. geschehen.
mfG
Gerd

Ich glaub manche können hier nicht lesen.

Hallo,
also lesen kann ich schon.
Dann versteh ich halt nicht, wieso die Dame nach heutigen Anruf
zu mir sagte, dass Sie die Kündigung nicht akzeptieren wolle.
Grund: Der Kündigungstermin sei leider überschritten!

Der Kündigungstermin 30.11.2014 gilt für Verträge die am 01.01.2015 enden.
Dein Vertrag beginnt am 01.01.2015 und endet am 01.01.2016.
Wenn der Widerruf nicht funktioniert hat, dann bleibt nur noch die Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes, der am 01.01.2015 00.00 Uhr beginnt.
Es ist deshalb ratsam die Einzugsermächtigung zu widerrufen, damit der vorläufige Versicherungsschutz am 02.01.2015 nicht in den endgültigen Versicherungsschutz übergeht.
Hierzu sollte man auch die AKB des Versicherers lesen, was da geschrieben steht.

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Sorry, ich verstehe die Diskussion um den vorläufigen Versicherungsschutz nicht. Hier geht es um einen Versichererwechsel zum 01.01.2015 und nicht um vorläufigen Versicherungsschutz für ein neu anzumeldendes Fahrzeug.

AKB 09/2014 der Allsecur:

Zitat
1.2 Was gilt bei vorläufigem Versicherungsschutz?
Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen
vorläufigen Versicherungsschutz:
(1) Kfz-Haftpflichtversicherung und Autoschutzbrief
Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen
wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungsnummer,
haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung
und beim Autoschutzbrief vorläufigen Versicherungsschutz
zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an
dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung
zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie
zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem
vereinbarten Zeitpunkt.

Zitat Ende

Zitat:

Was sich wiederspricht, du schreibst der Versicherungsschein ging bei dir am 19.11. bzw. am 05.11 ein, wann denn nun??? Wenn er am 05.11. bei dir einging ist der Zug abgefahren.

So siehts aus. Kündigungstermin 30.11. ist nicht, da der Vertrag ja erst am 01.01.2015 beginnt - wie Celica1992 ja schon geschrieben hat.

Wenn ich die AKB der Allsecur richtig verstanden habe, kann den vorläufigen Versicherungsschutz dort nur der Versicherer kündigen. Die aktuellen AKB 01.2015 habe ich im Netz nicht gefunden.
Wenn der widerruf nicht funktioniert hat sieht es schlecht für dich aus.
Bei der HUK steht zum vorläufigen Versicherungsschutz:

Auszug:
Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 gezahlt haben,
geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir Ihren
Antrag unverändert angenommen haben und Sie den im Versicherungsschein
genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich
(d. h. spätestens innerhalb von 2 Wochen) nach Ablauf von 2 Wochen
nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt haben. Sie haben dann
von Anfang an keinen Versicherungsschutz; dies gilt nur, wenn Sie die
nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
B.2.5 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit
zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von 2 Wochen
ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.

Zitat:

............Die aktuellen AKB 01.2015 habe ich im Netz nicht gefunden.

09/2014 ist aktuell.

Zitat
1.2 Was gilt bei vorläufigem Versicherungsschutz?
(5) Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz
jederzeit zu kündigen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Ihre Kündigung wird sofort mit Zugang bei uns wirksam. Unsere
Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der
Kündigung bei Ihnen wirksam.
(6) Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf
Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz
(VVG), endet der vorläufige Versicherungsschutz
mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
Zitat Ende

Vorläufiger Versicherungsschutz würde im o.g. Fall aber nur bestehen, wenn das Fahrzeug neu zugelassen würde, oder der Antrag bspw. in der letzten oder vorletzten Dezemberwoche gestellt würde, weil die Versicherung den Versicherungsschein dann wahrscheinlich erst im neuen Jahr ausstellen könnte, der Antrag aber zum 01.01. gestellt wurde.

Andere Möglichkeit für ichunddu47: Das Fahrzeug auf die Frau oder Lebenspartnerin (sollte dem User-Namen nach zu urteilen wohl kein Problem sein 😉) ummelden, dann hat er die freie Versichererwahl.

Hallo an Alle!
War 2013 bei der allsecur - NIE WIEDER!
Trekkis wissen was ich meine - es sind Ferengis! Also Vorsicht sie sind schon unter uns!

Zitat:

@kira3004 schrieb am 5. Dezember 2014 um 13:51:53 Uhr:



Trekkis wissen was ich meine - es sind Ferengis! Also Vorsicht sie sind schon unter uns!

Ich weis ja nicht welche Medikamente Du nimmst, aber, nimm bitte weniger. 😰

Zwölf Jahre Kunde bei Allsecur ohne Schaden. Im Juni 2014 KFZ-Wechsel gemeldet mit der endgültigen Stilllegung des abgemeldeten PKW´s. Allsecur bestand aber auf eine vorübergehende Stilllegung und vergab eine neue Versicherungsnr.(!?) Nach ca. zwei Monaten noch keinen Versicherungsschein für das aktuelle Auto. Nach mehrmaliger Auffordung habe ich endlich einen aktuellen Versicherungsschein erhalten. Wäre bei der Allsecur geblieben, aber nach dem Ärger und Aufwand bei einem einfachen Fahrzeugwechsel ist die Allsecur ab 2015 für mich Geschichte!

Hier schrieb ich dies wie folgt zur AllSecur

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 06.03.2015 möchte ich in beiden Fällen
Widerspruch geltend machen. Es geht um die Schadensfreiheitsklasse : Ich immer davon ausgegangen das ich zum 01.01.2015 in SF 20 eingestuft war, siehe Schreiben von der ADAC - Versicherung. Mit schrecken stellte ich jetzt fest das Sie mich rückwirkend zum 01.01.2015
auf SF 9 zurückgestuft haben. Warum ?
In Ihrem Antragsformular wurde nach Vorschäden der letzten 3 Jahre gefragt : das wäre ja dann von 2012 - 2015 = 3 Jahre. In dieser Zeit hatte ich keinerlei Vorschäden 2011 hatte ich einen kleinen Crash, aber dank Rabattschutz wurde ich nicht zurückgestuft..
Somit habe ich Ihnen gegenüber keine falschen Angaben gemacht. Jetzt kommen Se daher und stufen mich einfach zurück, obwohl wir bei Ihnen auch Rabattschutz in der Versicherung haben.
Einer Ihrer Damen am Telefon sagte mir das ich eine Bestätigung von der Vorversicherung beibringen sollte, wo draus hervorgeht das diese Versicherung auch mit Rabattschutz war, dann würden Sie sich der Sache nochmals annehmen und entscheiden.
Das ist versicherungstechnisch möglich. !!!
Warum kommt der Nachtrag erst jetzt, im März ?
Sollten Sie mich nicht wieder in die SF 20 einstufen behalte ich mir eine Kündigung vor.

Leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
Auch anrufen brachte nichts nur unfreundliche Aussagen.

Nur soviel zu meiner Erfahrung.

Bei Inanspruchnahme des Rabattschutzes ist dies auch bei anderen Versicherung so.
Wenn der ADAC nur SF 9 bestätigt, kann die neue Versicherung auch nix ändern

Am besten zurück zum ADAC und mit SF 20 weitermachen ^^

Hallo zusammen,

bedingt durch den Schaden in 2011 wurden Sie aus meiner Sicht in jedem Fall in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft. Ein Rabattschutz wirkt meines Wissens nur in dem Sinne, dass man bei der Versicherung, bei der man im Moment ist den gleichen Rabatt bekommt, als wäre der Schaden nicht passiert, in der SF Klasse wird man aber sehr wohl zurückgestuft. Bei einem Wechsel kommt dann die zurückgestufte SF Klasse zum tragen.

Von meinem Versicherungsvertreter wurde mir das so erklärt.

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