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Heute leichter Unfall gemacht von meiner Frau, wer hat Schuld?

Themenstarteram 7. Oktober 2008 um 18:04

Meine Frau hat heute wieder mal einen kleinen Unfall gehabt.

Auto wurde erst vor 3 Wochen vom letzten Unfall wieder erneuert worden.

Folgendes:

Auf einem großen Parkplatz wollte Sie aus der Parkbucht ausparken, fährt sehr vorsichtig,

vergewisserte sich nach beiden Seiten, das kein Fahrzeug kommt, fährt langsam rückwärts raus und

urplötzlich fährt ein Fahrzeug hinten vorbei den Sie dann am hinterm Radkasten und an der Felge streift.

Hatte mich angerufen, ich hab dann die Polizei dazu gerufen und die machten nun folgende Ansage.

Für so einen Bagatellschaden ruft Ihr uns, da hat immer der Schuld, wer rückwärts ausparkt, wir können es aufnehmen

und Ihrer Frau ein Bußgeld in Höhe von 60,- + 3 Punkte in Flensburg geben, oder Sie regeln es so.

Ich sagte dann, nee, dann lassen Sie es lieber und wir regeln es so.

Dem Gegner sagte er dann noch, wenn es Probleme gibt, kommen Sie auf die Dienststelle zu mir.

Ist es wirklich so, oder was meint Ihr zu diesem Fall

Unser Schaden wird für 150,- gemacht und dem Gegner bat ich an, es so zu regeln, der aber ablehnte.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Philippino

Auf einem großen Parkplatz wollte Sie aus der Parkbucht ausparken, fährt sehr vorsichtig,

vergewisserte sich nach beiden Seiten, das kein Fahrzeug kommt, fährt langsam rückwärts raus und

urplötzlich fährt ein Fahrzeug hinten vorbei den Sie dann am hinterm Radkasten und an der Felge streift.

Woher nimmst du diese Gewissheit? Du warst doch gar nicht dabei....

 

Autos fallen nicht vom Himmel, "urplötzlich" kommt da keiner langefahren.

 

Fahre mit deiner Frau mal auf einen Verkehrsübungsplatz oder schicke Sie zu Nachschulung in eine Fahrschule.

dann knallt es sicher nicht mehr so oft in euerer Familie ...... :rolleyes:

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15 Antworten
am 7. Oktober 2008 um 18:40

Hi...

Der Unfallgegner braucht sich auf ein "Angebot" auch nicht einzulassen, sondern hat Anspruch auf eine vollwertige Reparatur inkl. Gutachter, Ersatzfahrzeug etc.. Wenn das Auto Deiner Frau sich bewegt hat, ist sie auch ziemlich sicher am Unfall Schuld. Denn beim Ausparken muss besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden.

Hat Ihr Auto gestanden und der andere ist daran hängen geblieben, KÖNNTE er eine Teilschuld bekommen...

Gruß

milliway42

Zitat:

Original geschrieben von Philippino

Auf einem großen Parkplatz wollte Sie aus der Parkbucht ausparken, fährt sehr vorsichtig,

vergewisserte sich nach beiden Seiten, das kein Fahrzeug kommt, fährt langsam rückwärts raus und

urplötzlich fährt ein Fahrzeug hinten vorbei den Sie dann am hinterm Radkasten und an der Felge streift.

Woher nimmst du diese Gewissheit? Du warst doch gar nicht dabei....

 

Autos fallen nicht vom Himmel, "urplötzlich" kommt da keiner langefahren.

 

Fahre mit deiner Frau mal auf einen Verkehrsübungsplatz oder schicke Sie zu Nachschulung in eine Fahrschule.

dann knallt es sicher nicht mehr so oft in euerer Familie ...... :rolleyes:

am 7. Oktober 2008 um 19:42

Da hat wohl irgendjemand Vorurteile gegen Frauen und Parken?:rolleyes:

Die Idee mit dem Übungsplatz ist gut.

Nur wie sag's ich meiner Frau?

Schatz, da du zu do... zum Ausparken bist, fahren wir auf den Übungsplatz.

Viel Spass bei dem anschließenden Stress.:D

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Da hat wohl irgendjemand Vorurteile gegen Frauen und Parken?:rolleyes:

 

Nööö.... aber jede Menge Erfahrung. 4 Weiber in der Familie und passend dazu die Unfälle :D:mad::D:(

 

Du Mausi ?.....ich fahre seit drei Jahren jetzt schon Unfallfrei

 

Ja Spazi ist auch klar warum, weil die anderen immer aufpassen..... :cool:

 

Duck und weg

am 7. Oktober 2008 um 20:02

Zitat von Delle

Nööö.... aber jede Menge Erfahrung. 4 Weiber in der Familie und passend dazu die Unfälle :D:mad::D:(

Zitat Ende

Ach so kommst du zu deinen Kunden. Lässt die Familie Auto fahren.

Raffiniert.

Gruß

Frank

am 7. Oktober 2008 um 20:09

Naja um mal beim Ursprung zu bleiben!

Meinen Schwiegerleuten ist neulich das gleiche passiert nur umgedreht! Eine Frau ist beim Ausparken an sie gefahren! Genau an denn Hinteren Radkasten! Sie hat gesagt das sie, sie nicht kommen sehen hat! Bei solch einen Fall ist der fahrer des Ausparkenten KW schuld wie schon esagt wurde!

Um dich mal auf nen Preis vorzubereiten 1250 Euro schaden bei meinen Schwiegerleuten!

Wenn du dein auto neulich erst von der Reperatur wieder bekommen hast, ist die Idee mit dem Übungsplatz nicht dumm, sollte es öfter vorkommen!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Mondi 86

 

Um dich mal auf nen Preis vorzubereiten 1250 Euro schaden bei meinen Schwiegerleuten!

 

Oh ja.. das kommt da ganz schnell zusammen.... :cool:

Das waren immer meine liebsten Telefonate:

"Ich hab mich ganz genau umgeschaut und da war keiner. Und dann bin ich zurückgefahren und es hat gekracht!"

arrrrrgh

"Wenn Sie die Frage gestatten: Wogegen sind Sie denn gefahren, wenn da keiner war?????"

"Ja, aber ich hab keinen gesehen."

"Ganz schlechtes Argument für jemanden, der sich genau umgeschaut hat. Ganz schlecht..."

 

100% Haftung für den Ausparker.

 

Aber es geht noch schlimmer: hatte diese Telefonate auch schon mit Leuten, die VORWÄRTS gegen Radfahrer fahren und behaupten, da wär keiner gewesen, als sie sich umgeschaut haben.

Ja, ja: Scotty beam mich auf die Straße. Genau vor den Opa mit dem Audi 80...

 

Gruß

Hafi

Den hier finde ich gut; Bußgeld in Höhe von 60,- + 3 Punkte in Flensburg geben

Das ist gelogen von Polizisten.

Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF

Das ist gelogen von Polizisten.

aber auch nur insofern, das es anstatt 3 "nur" 2punkte in flensburg gibt...

Zitat:

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog - TBNR 109649

 

Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

60€, 2Punkte, A-Verstoß

also immer schön vorsichtig mit stammtischparolen alá "das kostet nur 35€", der tatbestandskatlog ist weitaus umfassender als der umgangssprachliche bußgeldkatalog......

Da gibt es doch sogar Regelungen, dass man sich einen Einweiser holen muß sofern man die Straße/Fahrspur nicht richtig einsehen kann . . .

Naja, auf der anderen Seite gibt es immer Menschen die auf Parkplätzen sehr flott unterwegs sind. Sorgfalt gilt für beide - für den Rückwärtsfahrer aber eben mehr . .

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF

Das ist gelogen von Polizisten.

aber auch nur insofern, das es anstatt 3 "nur" 2punkte in flensburg gibt...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog - TBNR 109649

 

Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

60€, 2Punkte, A-Verstoß

also immer schön vorsichtig mit stammtischparolen alá "das kostet nur 35€", der tatbestandskatlog ist weitaus umfassender als der umgangssprachliche bußgeldkatalog......

Ist schon klar. Das geht soweit, das du ein paar Jährchen gesiebte Luft atmest.

Weil beide gefahren sind, könnte eine Teilschuld bei raus kommen. Aber deine Frau wird wohl die meiste Schuld bekommen. Die frage ist, wie hoch ist der Schaden??

Wie? Wenn ich Rückwärts auf jemanden drauf fahr gibt Punkte, wenn ich vorwärts jemanden drauf fahr nur 35€?

Naja, Vorwärts kann es auch mehr geben . . .aber rückwärts bist du halt zu extra viel Vorsicht verdonnert

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