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Kettenunfall... Wer hat schuld?

Themenstarteram 4. Juli 2008 um 14:31

Hallo,

ich hatte vor paar Wochen einen Unfall. Ich werds versuchen zu erklären und sagt mir aus eurem Sicht, wer die Schuld hat.

Kurz zu mir: Hab seit 5 Monaten meinen Führerschein. Mein Wagen ist unter mein Papas Versicherung versichert als Zweitwagen und ich als Zweitfahrer (unter 25 Jahren). Mein Vater fährt seit 30 Jahren unfall frei, so hat er 30 %. Der Zweitwagen hatte glaube ich 130 % weil ich Führerschein neu hab.

Ich war auf der rechten Spur und wollte zur linken Spur wechseln. Ich habe geguckt und sah, dass da genug platz war und habe dann die Spur gewechselt. Ich schhätze mal dass da 3-4 Wagenlängen (sogar mehr) platz war. Auf der linken

Spur fuhr ich paar Sekunden und der vordere vor mir musste verkehrsbedingt anhalten und ich bin dann auch angehalten. Ich habe auch gebremst, mein Wagen stand und etwas später (nach paar Sekunden) ist der hintere Wagen auf mein Kfz aufgefahren und hat mich auf meinen Vordermann geschoben.

Wir haben die Polizei gerufen und bei meinem Hintermann war eine Bremsspur von 10m. Am Tatort meinte die Polizei, dass mein Hintermann die Schuld bekommt, weil er den Abstand nicht gehalten hat.

Nun zum Problem:

Als ich die Spur gewechselt hab, war bei mir Warnblinkanlage an und er meinte glaube ich zur Polizei und bei seinem Bericht, dass er nicht gesehen hat dass ich die Spur gewechselt hab. Er ist bei mir aber nicht beim Wechseln der Spur hinten reingefahren, sondern als ich Stand für paar Sekunden. Ich glaube auch, dass er bisschen verpennt hat, denn als ich die Spur gewechselt hab hätte er langsamer werden können und als ich dann halten musste ist er voll reingefahren. 10 meter bremsspuren und wir beide haben totalschaden.

Nun habe ich heute einen Brief bekommen, dass ich schuldig bin

Zitat:

Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall. Sie wechselten den Fahrstreifen mit eingeschalteter Warnblinkanlage, so dass ein Fahrstreifenwechsel für Ihren Unfallgegner nicht erkennbar war. Ein Fahrstreifenwechsel war aufgrund der eingeschalteten Warnblinklichtanlage für den nachfolgenden Verkehr nicht erkennbar.

Am Tatort meinte die Polizei, dass die Warnblinkanlage keine Rolle spielen würde, da er Abstand halten müsse. Die meinten die Schuld liegt bei ihm, aber ich habe den Bußgeld bekommen.

Ich soll einen Bogen ausfüllen. Ich kann da ankreuzen ob ich zugebe oder nicht. Wenn nicht, soll ich es begründen.

Was meint ihr, wer von uns ist schuldig?

Also wie gesagt, er ist nicht während des wechselns hinten reingefahren, sondern ich habe die Spur gewechselt, bin kurz auf der linken Spur gefahren, der vordere hat angehalten, ich habe angehalten, stand kurz still und dann kam er von hinten. Ich verstehe das nicht, wie ich die schuld kriegen kann. Dass die Warnblinkanlage an war, spricht gegen mich, das ist klar, aber wie kann er nicht sehen dass ich die Spur wechsel, weil Warnblinkanlage an war? Als ich auf der Spur war, konnte er mich doch sehen und da hätte er langsamer werden können oder nicht?

Als wir auf die Polizei gewartet hatten, hatte er sich mit seinem Kumpel unterhalten, der bei ihm im Wagen war. Die hatten so ein Gespräch. Der Kumpel hatte ihm erzählt, dass er ihn gewarnt hat "Achtung, guck nach vorne" oder so.

Ich bin mir sicher dass er verpennt hat dass ich angehalten hab und dass er spät gebremst hat.

Lohnt es sich vor Gericht zu gehen? Oder würde ich da auch verlieren wegen der Warnblinkanlage?

Mein Hintermann hat einen Schaden von 4000 Euro oder so. Aber sein Wagen hat er für 800 euro geholt. Wird meine Versicherung ihm nur die 800 Euro zahlen?

Ich weiss nicht was für einen Schaden der Vordermann hat. Ich denke mal dass es bei ihm teuer wird so um die 5000-6000 euro.

Wenn meine Versicherung das alles zahlt, wieivel Prozent steigt mein Beitrag? Wird mein Vaters Prozent auch steigen, obwohl ich den Unfall gemacht habe?

Danke für die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Gehe zum Rechtsanwalt! Sonst wird man dir das Fell über die Ohren ziehen... :D

 

...und wenn du noch Keine hast, dann besorge dir für die Zukunft eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

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Erstmal ruhe bewaren.

Von wem ist der Brief ?

Wenn von der Versicherung des Hintermanns dann ab zum Anwalt.

Themenstarteram 4. Juli 2008 um 15:07

Der Brief ist vom Stadtamt Bußgeldstelle.

VErwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Gehe zum Rechtsanwalt! Sonst wird man dir das Fell über die Ohren ziehen... :D

 

...und wenn du noch Keine hast, dann besorge dir für die Zukunft eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

Wenn ich es richtig gelesen habe ist es unter dem Strich so, dass der Spurwechsel mit oder ohne Warnblinker (spielt eigentlich keine Rolle) vollzogen wurde und durch den Stillstand auf der neuen Spur hinter dem dort stehenden Wagen zum Abschluss kamm. Wenn nun einer von Ihnen die Situtation verkannt hat und nicht so rechtzeitig bremsen kann, um ohne Auffahren anhalten zu können, hat ganz allein derjeinige ein Problem.

Und das hat auch nix mit der Führerscheindauer zu tun. Und ob eine Polizist eine andere Meinung hat ist auch Zweitrangig, dessen Aufgabe ist allenfalls die Unfallaufnahme und nicht eine etwaige Verurteilung. Sind also die Fakten wie von Dir beschrieben, gibt es nur eine gültige Antwort: Anwalt aufsuchen. Bis dahin nix ausfüllen und keine weiteren Aussagen treffen.

Zitat:

Original geschrieben von y0y0

Lohnt es sich vor Gericht zu gehen? Oder würde ich da auch verlieren wegen der Warnblinkanlage?

Hier geht's nicht um gewinnen oder verlieren, sondern nur darum, weiviel Teilschuld du bekommst. Fakt ist, dass der andere Beteiligte aufgefahren ist und so erstmal die Hauptschuld hat. In wie fern unbeteiligte Zeugen aussagen, dass Du mit Warnblinklicht die Spur gewechselt hast wäre zu klären, dadurch erhälst Du aber auch nur eine Mit-/Teilschuld, würde die je nach Begründung, warum Du mit Warnblinker die Spur gewechselt hast aber bei max 50 % sehen.

Zitat:

Mein Hintermann hat einen Schaden von 4000 Euro oder so. Aber sein Wagen hat er für 800 euro geholt. Wird meine Versicherung ihm nur die 800 Euro zahlen?

Er wird max. den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert bekommen, also seine 800 € abzgl. 50 € vom Schrott.

Zitat:

Ich weiss nicht was für einen Schaden der Vordermann hat. Ich denke mal dass es bei ihm teuer wird so um die 5000-6000 euro.

Wenn meine Versicherung das alles zahlt, wieivel Prozent steigt mein Beitrag? Wird mein Vaters Prozent auch steigen, obwohl ich den Unfall gemacht habe?

Egal wieviel deine Versicherung zahlt, der Beitrag wird immer lt. Rückstufungstabelle zum 1.1. des nächsten Jahres steigen. Dafür musst du deine Versicherung anrufen oder in den Unterlagen nachschauen. Die Prozente des 1. Vertrages bleiben dadurch unberührt.

Zitat:

Danke für die Antworten.

Bitte.

Tipp: Anwalt wird hier auch nicht viel bringen. Der Brief von Bussgeldstelle ist erstmal belanglos, würde ich mich erstmal nicht gross zu äussern und wenn dann nur dass, was du gegenüber der Polente auch gesagt hast. Die Ansprüche und Haftung prüft deine Versicherung, du musst erstmal deinen Schaden der Versicherung des Auffahrenden anmelden.

Themenstarteram 4. Juli 2008 um 16:31

Danke für die Antworten Leute.

Ich habs meiner Versicherung und die vom Auffahrenden schon längst bescheid gesagt. Hab auch sogar zu meiner Versicherung einen Bericht geschrieben.

Ich füll dann erstmal nichts aus. Der Anwalt hat mir Mittwoch einen Termin gegeben.

Kann es sein, dass der Auffahrende auch einen Brief bekommen hat?

Der Auffahrende behauptete auch, dass mein Wagen nicht stillstand als er auffuhr.

Wenn es gerichtlich geht, kann man das am Wagen sehen, ob mein Wagen stillstand?

Ist führ die Haftung doch erstmal völlig irrelevant ob du gestanden hast oder nicht, der andere ist aufgefahren.

am 5. Juli 2008 um 15:43

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

...der andere ist aufgefahren.

Da dem Ganzen aber ein Fahrspurwechsel vorausging, haben wir hier nicht mehr den Regelfall "wer auffährt hat Schuld". Eine Mithaftung ist daher durchaus nicht auszuschließen, weswegen im Hinblick auf den sicherlich nicht unerheblichen eigenen Schaden ein Anwalt durchaus ratsam wäre.

am 5. Juli 2008 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

...der andere ist aufgefahren.

Da dem Ganzen aber ein Fahrspurwechsel vorausging, haben wir hier nicht mehr den Regelfall "wer auffährt hat Schuld". Eine Mithaftung ist daher durchaus nicht auszuschließen, weswegen im Hinblick auf den sicherlich nicht unerheblichen eigenen Schaden ein Anwalt durchaus ratsam wäre.

So sehe ich das auch! Aber.....warum zum Teufel hattest Du denn überhaupt die Warnblinkanlage an?

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

So sehe ich das auch! Aber.....warum zum Teufel hattest Du denn überhaupt die Warnblinkanlage an?

Weil es sich vor ihm staute.

Ganz am Rande:

Ich find dieses "mit Warnblinker auf der Autobahn fahren" sowieso ein ziemliches Unding.

Das kann man mal machen, wenn der Verkehr richtig steht.

Aber wesentlich sinnvoller, wenn es noch rollt, ist es allemal, vernünftigen Abstand zu halten und langsam abzubremsen. Dann sehen das die Hinterleute ohnehin  besser und man kann auch noch anzeigen, wenn man die Spur wechselt.

 

A propos Spurwechsel: habt ihr eigentlich auch den Eindruck, dass es heutzutage ganz selbstverständlich ist, einfach den Blinker zu setzen und rüber zu ziehen, weil ja der Hinter- Nebenmann abbremsen oder nach links ausweichen kann?

 

Mir passiert das bestimmt jede Woche mal.

 

Dass man die Spur nur wechselt, wenn sie frei ist und man eben wartet, wenn sie es nicht ist, scheint keinen mehr zu jucken...

 

Zurück zum Thema:

Für die Mithaftung im vorliegenden Fall dürfte es weniger auf die Frage des Blinkens als vielmehr auf den tatsächlichen, zeitlichen Ablauf ankommen.

 

Der Auffahrende wird behaupten, dass der Spurwechsel unmittelbar vor ihm stattfand und daher das Auffahren unvermeidbar war. Dafür benennt er den Beifahrer als Zeugen und schon sieht es finster aus für den TE...

Viel Erfolg.

Gruß

Hafi

Themenstarteram 5. Juli 2008 um 22:14

Ich hatte auch einen Beifahrer der kann auch sagen, dass wir still standen und danach er aufgefahren ist.

Dies können die doch am Wagen prüfen oder nicht?

Letztens als der Sachverständiger sich den Wagen angeschaut hat meinte er, dass man hinten sehen kann, dass der andere in einem unerwolltem zustand, also im stillstand, aufgefahren ist

am 5. Juli 2008 um 22:27

ich sehe da auch gute chancen... ggf erst vor gericht.

wie der richter die beifahrer zeugenaussagen wuerdigt ist was anderes.

keiner von uns war dabei und kann es wirklich beurteilen.

ich VERMUTE aber ein 30/70 fuer dich... wenn nicht sogar 100%

vor gericht bekommst du eben ein urteil, und nicht immer gerechtigkeit ;)

Harry

am 6. Juli 2008 um 7:45

Moin Moin.

Ich denke, dass du da gute Chancen hast vor Gericht.

Du hast zwar die Fahrspur gewechselt, was natürlich zu einer Teilschuld führen kann, wenn du hier zu dicht vor deinem Vordermann eingescherrt bist. Hier ist zu klären wie weit vor ihm du eingescherrt bist und vor allem wie viel Zeit zwischen Wechsel und Bremsen verging. Da du aber allerdings noch normal anhalten konntest ohne Vollbremsung und er dir mit einer 10 Meter Spur noch hinten rein rauscht, ist eigentlich offensichtlich, wer hier gepennt hat.

Gruß

Torben

Die Zeugen werden sich hier gegenseitig aufheben, da die beiden A) in Abhängigkeit zu den jeweiligen Fahrzeugführern stehen und B) gegenläufige Zeugenaussagen tätigen.

In diesem Falle würde das Gericht wohl die Qualität des Zeugen mit einfliessen lassen, so dass einem Zeuge in Form eines Richters am BVG wohl mehr Glauben geschenkt würde als einem Obdachlosen.

Ich würde in diesem Fall mal die Versicherungen erst machen lassen und dann schauen was rauskommt, 100% Haftung kann man wohl ausschliessen, ich tendiere auch zu 30/70 für dich wobei man natürlich wirklich schauen muss, was an Hergang wirklich nachgewiesen werden kann und was nicht.

Gute Fahrt,

Cl25.

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