wer hat Erfahrungen mit der AllSecur

Hallo Zusammen,

ich plane mir in den nächsten Tagen ein neuen Audi A3 Sportback 2.0 TDI zu kaufen und bin auf der Suche nach einer gute Autoversicherung. Mir wurde von einem Freund die AllSecur, das ist die direktversicherung der Allianz empfohlen und nun wollte ich einmal nachfragen ob jemand bereits Erfahrungen z.B. mit dem Service, Schadensabwicklung etc. gemacht hat.

Die Preise habe ich online bereits verglichen und die sind eigentlich ganz gut, auch die Huk24 oder die Direct Line sind nicht uninteressant würde jedoch eigentlich gerne zur Allianz d.h. in dem Fall zur AllSecur :-)

Danke für Eurer Feedback

Beste Antwort im Thema

Das einzige das bei dieser Versicherung nicht sofort ersichtlich ist sind die Rückstufungs Tabellen !!!!
Aber wenn ich dir sage das du z.B. von SF 26 in SF 9 runter gestuft wirst bei nur einem Schadensfall dann solltest du dir das wirklich sehr gut überlegen .
Habe mir extra eine Tabelle zusenden lassen .Wenn du dir mal überlegst du bist 26 Jahre unfallfrei gefahren und dann wird man dich bei einem einzigen Unfall in die SF 9 zurück stufen .
das ist doch der absolute Hammer oder etwa nicht ????????????????????????

ich habe extra noch die Datei angefügt , ich hoffe man kann sie erkennen

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Dann nimm doch auch diesen Tarif

Zitat:

Zitat:

@pzr0097 schrieb am 1. Dezember 2014 um 20:08:00 Uhr:


@ Barte01

Ich habe Allsecure nicht mit Allianz verglichen. Es ist mir völlig bewusst, dass ich für weniger Geld eventuell auch weniger Leistung erhalte (ist nicht immer so; Schau Dir mal die Kostenstrukturen der alteingesessenen Unternehmen an). Ich denke nur, dass die Allianz ein seriöses Unternehmen ist und sein will. Eine Tochter zu haben, die unseriöse Praktiken verfolgt ist da wenig hilfreich.

Und nochmal: am 25.9. mit Jahrebeitrag 975 Euro abgeschlossen. Am 20.11. Erhöhung zum 1.1. auf knapp 1200 Euro (+21%). Gleichzeitig wird Neukunden die gleiche Leistung für 780 Euro angeboten. Das ist Bauernfängerei. Mag sein, dass es legal ist (ich glaube es nicht). Seriös ist anders. Und ich habe sowas noch nie bei einer Versicherung erlebt.

Aber wo ist denn das Problem? Stell doch einfach auf den neuen Tarif um! Es gibt bei der Allsecur keinen Unterschied zwischen Neu- und Altkunde sondern nur zwischen Tarif 2014 und Tarif 2015. Und jeder Kunde hat die Möglichkeit auf den aktuellen Tarif umzustellen! Und nochmal, das ist bei allen Versicherern gleich!

habe meine Haftpflicht-u. Vollkaskoverischerung bei der R+V24 Ende Oktober gekündigt um zu Allsecur zu
wechseln. Bei der Allsecur ging dann der neue Verischerungsschein mit Datum 01.11.2014(=Feiertag) bei uns
zur Post.
Die Post mit der Police ging dann bei mir am 19.11.2014(Mittwoch)ein.
Habe dann gegen Abend bei der Alsecur per Widerspruch die Versicherung storniert.
2 Tage später kam von der Allsecur eine E.-mail, das der Widerspruch keine Gültigkeit hätte.
Ich habe dann am Freitag angerufen und mir wurde da gesagt,das ich schrifl. p. Einschreiben mit Rückschein
kündigen soll. Das ich dann ja getan habe.
Heute habe ich bei der Allsecur angerufen um nachzufragen wo meine Kündigungsbestätigung bleibt.
Mir wurde da gesagt, dass die Kündigungszeit nur 14 Tage beträgt.
Wie bereits oben schon erwähnt, ging die Post erst am Montag bei der Allsecur raus (da ja der 1.11.Feiertag war)
und bei mir am 05.11.2014 eingegangen.
Soviel mir doch bekannt ist, müßte man doch bis zum 30.11.2014 kündigen können.
Habe bei der R+V24 gekündigt, da ich am 16.11.14 einen Unfall hatte.
Die Rückstufung bei der Allsecur wäre von SF 31 auf SF 12 erfolgt.
Darum die Kündigung.
Was meint Ihr dazu. Kündigungs Datum: 14 Tage oder 30.11.2014.
Danke für eure Meinung

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Wenn ich mich richtig erinnere, so hast du 14 Tage Zeit den Vertrag zu wiederrufen. Steht so in den AKB, suche dir eine Faxnummer und schicke den Wiederruf per Fax an die Allsecur, Sendebestätigung aufheben zum Beweis. Wie unten zu lesen, bedarf der Wiederspruch der Schriftform. Anschreiben muss eigenhändig unterschrieben sein. Wenn du es schaffst bis morgen den 03.12.2014 zu wiederrufen bist du die Versicherung los.

Auszug AKB Allsecur:
5) Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz
jederzeit zu kündigen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Ihre Kündigung wird sofort mit Zugang bei uns wirksam. Unsere
Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der
Kündigung bei Ihnen wirksam.

Schriftform
Schriftform bedeutet grundsätzlich, dass eine eigenhändig unterzeichnete Erklärung erforderlich ist (z.B. Brief, Fax). Es genügt jedoch auch die tele-kommunikative Übermittlung, also zum Beispiel
durch Telefax oder E-Mail. Eine Kündigung per E-Mail erfüllt die
Schriftform jedoch nur, wenn die Identität des Absenders für uns
feststellbar ist.
AKB Ende.

Demnach auch möglich, Anschreiben unterschreiben, einscannen und per Email schicken, am besten in PDF, ist aber nicht so sicher wie per Fax mit Sendebericht.

VVG § 8
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__8.html

Dein einziges Problem war, dass dein Anschreiben per Email keine Unterschrift trug. Und immer vor der Kündigung die AKB lesen, da steht alles drin.

Was sich wiederspricht, du schreibst der Versicherungsschein ging bei dir am 19.11. bzw. am 05.11 ein, wann denn nun??? Wenn er am 05.11. bei dir einging ist der Zug abgefahren.

Hallo,
hab gerade richtig Theater mit der Allsecure. Nicht als Versicherungsnehmer, sondern als Geschädigter.
Folgendes ist passiert:
Saß Samstag Abend den 08.11.14 vor dem TV und hörte paar Leute draußen. Dann klappten paar Autotüren und paar Sekunden später gab es nen Bums und wieder Palaver. Wiederum paar Sekunden später Ding Dong an der Haustür. Ich machte auf und mein Nachbar von gegenüber stand vor mir und erzählte mir das er beim rückwärts ausparken seitlich in meinen Mercedes gefahren sei. Ich mit raus und den Schaden begutachtet. Wow, Seitenteil und Stoßstange hinten links zerkratzt, gerissen und ziemlich eingedellt. O O Oh, dat wird teuer dachte ich weil ich erst dieses Jahr wegen eines Auffahrunfalls hinten eine komplett neue Stoßstange von Mercedes bekommen habe. Diese schlug mit knapp 2700 Euro zu Buche. Sollte ja alles kein Problem darstellen, wir sind ja alle Versichert, dachte ich.
Naja, wie es so ist, hatte ich diesmal keine Lust auf Mercedes, sondern bin mit den Versicherungsdaten meines Nachbarn zum Gutachter. Ergebnis: Über 8800 Euro Schaden. Neues Seitenteil, neue Stoßstange, neues Rücklicht, Lackarbeiten usw usw.
Geld hab ich bis heute keines gesehen außer einen Brief den ich am 13.11 erhalten habe in dem ich Angaben zum Unfallhergang machen und meine Personalien incl. Kontonummer angeben sollte. Diesen Wisch habe ich flux ausgefüllt und zurück gesendet. Dann über eine Woche nichts gehört. Denkst, rufst mal an. Nach einer halben Stunde hatte ich dann einen Herren dran, der mir mitteilte das alles in Arbeit sei und das Gutachten zur Überprüfung in irgend einer Abteilung liege.
Drei tage später bekam ich einen Brief in dem man mir Mitteilte das man einen Kfz Betrieb ausfindig gemacht habe, der sage und schreibe 3070 Euro für den Benz geben würde. Ich dachte ich guck nicht richtig, wow, 220 Euro mehr als was mein Gutachter erzielt hat, man o man. Gleich angerufen, diesmal mit direkter Durchwahl und gefragt was das nun ist und was das bedeute. Antwort: Wenn ihre Versicherung 200 Euro sparen könnte, würde sie dies wohl auch tun. Ich sag: Was? Eine Woche einen Mitarbeiter dafür beschäftigt um ganze 220 Euro mehr zu erzielen? Na, da habt ihr aber gespart.
Ok, ich sagte dann sie sollen das abziehen und langsam zu Potte kommen, da mein Rücklicht defekt sei und draußen nicht gerade Sonnenschein sondern übelstes Regenwetter herrsche. Nicht das ich nachher noch Wasser im Auto habe weil da auf der Ecke paar Steuergeräte und der Navirechner hängen, nicht das die Teile noch nen Feuchtigkeitsschaden davon tragen. Wäre sicherlich teuer.
Mitarbeiter meinte dann das er das regelt wegen Priorität usw.
Wieder nichts passiert, bis heute. Da bekam ich einen Brief in dem stand das ich meine Kontodaten angeben sollte. Ich wieder hä? Gleich angerufen und gesagt das sie die haben und zwar dann und dann. Sie: Äh, ja, äh. Ich fragte dann freundlich mit welcher Summe ich dann nun letztendlich rechnen könne. Sie sagte dann das sie das nicht sagen könne weil vorab der Versicherungsnehmer über die Summe in Kenntnis gesetzt werden würde und er bis zum 08.12.14 entscheiden könne ob er damit einverstanden sei ob die Summe nun ausgezahlt werden soll oder nicht.
Nach diesem Satz ging mir die Hutschnur hoch, 200 Puls hatte ich, bald. Ist so eine Vorgehensweise normal? Ich hab so was noch nie erlebt oder von Bekannten oder Kollegen gehört.
Soll ich die Sache lieber einem RA übergeben? Muss ja eh die gegnerische Versicherung zahlen oder nicht? Habe aber auch eine Verkehrsrechtschutz die so was abdeckt.
Schönen Abend noch allerseits.

Zitat:

@lima88 schrieb am 2. Dezember 2014 um 15:16:36 Uhr:


Wenn ich mich richtig erinnere, so hast du 14 Tage Zeit den Vertrag zu wiederrufen. Steht so in den AKB, suche dir eine Faxnummer und schicke den Wiederruf per Fax an die Allsecur, Sendebestätigung aufheben zum Beweis. Wie unten zu lesen, bedarf der Wiederspruch der Schriftform. Anschreiben muss eigenhändig unterschrieben sein. Wenn du es schaffst bis morgen den 03.12.2014 zu wiederrufen bist du die Versicherung los.

Auszug AKB Allsecur:
5) Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz
jederzeit zu kündigen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Ihre Kündigung wird sofort mit Zugang bei uns wirksam. Unsere
Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der
Kündigung bei Ihnen wirksam.

Schriftform
Schriftform bedeutet grundsätzlich, dass eine eigenhändig unterzeichnete Erklärung erforderlich ist (z.B. Brief, Fax). Es genügt jedoch auch die tele-kommunikative Übermittlung, also zum Beispiel
durch Telefax oder E-Mail. Eine Kündigung per E-Mail erfüllt die
Schriftform jedoch nur, wenn die Identität des Absenders für uns
feststellbar ist.
AKB Ende.

Demnach auch möglich, Anschreiben unterschreiben, einscannen und per Email schicken, am besten in PDF, ist aber nicht so sicher wie per Fax mit Sendebericht.

VVG § 8
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__8.html

Dein einziges Problem war, dass dein Anschreiben per Email keine Unterschrift trug. Und immer vor der Kündigung die AKB lesen, da steht alles drin.

Was sich wiederspricht, du schreibst der Versicherungsschein ging bei dir am 19.11. bzw. am 05.11 ein, wann denn nun??? Wenn er am 05.11. bei dir einging ist der Zug abgefahren.

Hallo,
ist richtig so.
Der Verischerungsschein ging bei mir am 05.11.14 ein. Von da an wen man 14 Tage zurechnet
ist man beim 19.Somit müßte der Widerspruch gelten.
Die schriftl. Kündigung ging dann am 21.11.14 p. Einschreiben Rückschein raus.
Da müßte doch der Kündigungstermin der 30.11.14 sein, oder nicht?

Zitat:

@ichunddu47 schrieb am 2. Dezember 2014 um 14:44:14 Uhr:


habe meine Haftpflicht-u. Vollkaskoverischerung bei der R+V24 Ende Oktober gekündigt um zu Allsecur zu
wechseln. Bei der Allsecur ging dann der neue Verischerungsschein mit Datum 01.11.2014(=Feiertag) bei uns
zur Post.

Wenn ich das richtig verstehe, hast du ab 01.11. deine VS bei der Allsecur.

Deshalb steht ja auch 1.11. auf dem Vertrag.

Sobald du den Beitrag bezahlt hast, geht der Vertrag in den endgültigen Versicherungsschutz über.

Dann geht auch keine Kündigung mehr, (erst zum 01.11.2015 sofern das der Ablauf ist).

Hast du noch nicht bezahlt, kannst du immer noch kündigen, da man den vorläufigen Versicherungsschutz ohne Frist kündigen kann.

Widerrufen kannst du den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins.

Das hast du ja offensichtlich gemacht.

Eine Kündigung bis 30.11. steht dir nur zu, wenn der Ablauf 01.01. ist.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 2. Dezember 2014 um 17:16:19 Uhr:



Zitat:

@ichunddu47 schrieb am 2. Dezember 2014 um 14:44:14 Uhr:


habe meine Haftpflicht-u. Vollkaskoverischerung bei der R+V24 Ende Oktober gekündigt um zu Allsecur zu
wechseln. Bei der Allsecur ging dann der neue Verischerungsschein mit Datum 01.11.2014(=Feiertag) bei uns
zur Post.
Wenn ich das richtig verstehe, hast du ab 01.11. deine VS bei der Allsecur.
Deshalb steht ja auch 1.11. auf dem Vertrag.
Sobald du den Beitrag bezahlt hast, geht der Vertrag in den endgültigen Versicherungsschutz über.
Dann geht auch keine Kündigung mehr, (erst zum 01.11.2015 sofern das der Ablauf ist).
Hast du noch nicht bezahlt, kannst du immer noch kündigen, da man den vorläufigen Versicherungsschutz ohne Frist kündigen kann.
Widerrufen kannst du den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins.
Das hast du ja offensichtlich gemacht.
Eine Kündigung bis 30.11. steht dir nur zu, wenn der Ablauf 01.01. ist.

Hallo,

also Versicherungstermin bei Allsecor ist der 01.01.2015 0 Uhr

Ende der Versicherung bei Allsecor ist der 01.01.2016 0 UIhr

Also dann müßten der Kündigungstermin zum 30.11.2014 0 Uhr

zutreffen.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 2. Dezember 2014 um 17:16:19 Uhr:



Zitat:

@ichunddu47 schrieb am 2. Dezember 2014 um 14:44:14 Uhr:


habe meine Haftpflicht-u. Vollkaskoverischerung bei der R+V24 Ende Oktober gekündigt um zu Allsecur zu
wechseln. Bei der Allsecur ging dann der neue Verischerungsschein mit Datum 01.11.2014(=Feiertag) bei uns
zur Post.
Wenn ich das richtig verstehe, hast du ab 01.11. deine VS bei der Allsecur.
Deshalb steht ja auch 1.11. auf dem Vertrag.
Sobald du den Beitrag bezahlt hast, geht der Vertrag in den endgültigen Versicherungsschutz über.
Dann geht auch keine Kündigung mehr, (erst zum 01.11.2015 sofern das der Ablauf ist).
Hast du noch nicht bezahlt, kannst du immer noch kündigen, da man den vorläufigen Versicherungsschutz ohne Frist kündigen kann.
Widerrufen kannst du den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins.
Das hast du ja offensichtlich gemacht.
Eine Kündigung bis 30.11. steht dir nur zu, wenn der Ablauf 01.01. ist.

Hallo,

also bezahlt habe ich noch nicht.

Betrag soll am 01.01.2015 eingezogen werden durch die Versicherung.

@ ichunddu47
Also in den AKB steht folgendes:

(5) Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz
jederzeit zu kündigen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Ihre Kündigung wird sofort mit Zugang bei uns wirksam. Unsere
Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der
Kündigung bei Ihnen wirksam. Ende AKB.

Demnach wäre dein Widerruf (Einschreiben per Post) fristgerecht bei der Allsecur eingegangen.

Zitat:

@lima88 schrieb am 2. Dezember 2014 um 18:01:29 Uhr:


@ ichunddu47
Das Problem ist nur, dein Widerspruch vom 21.11. in Schriftform kam zu spät.

Hallo,

der Widerspruch wurde ja schon am 19.11.14 p. Mail gemacht.#Nach tel Rücksprache mit Allsecur Mitarbeiter habe ich dann am 21.11.14 schr. gekündigt wie der Mitarbeiter es so sagte.

Aber es müßte doch die schr. Kündigung wirksam sein.

Kündigungstermin ist docxh der 30.11.14

Zitat:

@ichunddu47 schrieb am 2. Dezember 2014 um 18:21:50 Uhr:



Zitat:

@lima88 schrieb am 2. Dezember 2014 um 18:01:29 Uhr:


@ ichunddu47
Das Problem ist nur, dein Widerspruch vom 21.11. in Schriftform kam zu spät.
Hallo,
der Widerspruch wurde ja schon am 19.11.14 p. Mail gemacht.#Nach tel Rücksprache mit Allsecur Mitarbeiter habe ich dann am 21.11.14 schr. gekündigt wie der Mitarbeiter es so sagte.
Aber es müßte doch die schr. Kündigung wirksam sein.
Kündigungstermin ist docxh der 30.11.14

Sorry habe meinen Post oben geändert, selbstverständlich gilt deine Vertragsrücknahme. Allsecur hat ziemlich schräge AKB. Die Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes unterliegt keiner Frist.

Zitat:

@eierfeile69 schrieb am 2. Dezember 2014 um 16:56:35 Uhr:


Sie sagte dann das sie das nicht sagen könne weil vorab der Versicherungsnehmer über die Summe in Kenntnis gesetzt werden würde und er bis zum 08.12.14 entscheiden könne ob er damit einverstanden sei ob die Summe nun ausgezahlt werden soll oder nicht.

Das ist ja eine Märchenstunde der übelsten Sorte.

Der Kündigungstermin zum 30.11 betrifft den Ablauf einer Versicherung und nicht den Beginn.

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