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wer hat Erfahrungen mit der AllSecur
Hallo Zusammen,
ich plane mir in den nächsten Tagen ein neuen Audi A3 Sportback 2.0 TDI zu kaufen und bin auf der Suche nach einer gute Autoversicherung. Mir wurde von einem Freund die AllSecur, das ist die direktversicherung der Allianz empfohlen und nun wollte ich einmal nachfragen ob jemand bereits Erfahrungen z.B. mit dem Service, Schadensabwicklung etc. gemacht hat.
Die Preise habe ich online bereits verglichen und die sind eigentlich ganz gut, auch die Huk24 oder die Direct Line sind nicht uninteressant würde jedoch eigentlich gerne zur Allianz d.h. in dem Fall zur AllSecur :-)
Danke für Eurer Feedback
Beste Antwort im Thema
Das einzige das bei dieser Versicherung nicht sofort ersichtlich ist sind die Rückstufungs Tabellen !!!!
Aber wenn ich dir sage das du z.B. von SF 26 in SF 9 runter gestuft wirst bei nur einem Schadensfall dann solltest du dir das wirklich sehr gut überlegen .
Habe mir extra eine Tabelle zusenden lassen .Wenn du dir mal überlegst du bist 26 Jahre unfallfrei gefahren und dann wird man dich bei einem einzigen Unfall in die SF 9 zurück stufen .
das ist doch der absolute Hammer oder etwa nicht ????????????????????????
ich habe extra noch die Datei angefügt , ich hoffe man kann sie erkennen
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550 Antworten
Sagt mal, lese das hier gerade.
Ich bin bei der allsecure. Seit 1 Jahr.
habe nun bestimmt 5000 km mehr gefahren wie angegeben.Also 14 oder 15 angegeben, und 20 bin ich nun. Was nun machen? Muss ich da was nachbezahlen?
Nächstes Jahr mehr angeben?
Fragen die bei einen Schadendsfall den Kilometerstand nach?
Wieviel Euro Nachzahlung können das wohl zirka sein?
Zitat:
Fragen die bei einen Schadendsfall den Kilometerstand nach?
Mit wieviel Naivität manche Leute durchs Leben gehen ist immer wieder erstaunlich.
Zitat:
@Golf2_Schrauber schrieb am 21. November 2015 um 12:03:17 Uhr:
Sagt mal, lese das hier gerade.
Ich bin bei der allsecure. Seit 1 Jahr.
habe nun bestimmt 5000 km mehr gefahren wie angegeben.Also 14 oder 15 angegeben, und 20 bin ich nun. Was nun machen? Muss ich da was nachbezahlen?
Nächstes Jahr mehr angeben?
Fragen die bei einen Schadendsfall den Kilometerstand nach?
Wieviel Euro Nachzahlung können das wohl zirka sein?
Als erstes die Versicherungsbedingungen gründlich lesen.
Als erstes die Versicherung in kentnissetzten das mehr Kilometer gefahren wurden.
Alten Vertrag kündigen und neu versichern.
muss das hier auch schon jedes Jahr, wie bei den Stromanbietern?
habe letztes jahr erst gewechselt.
Oder die 5000 km melden und nachzahlen.
AllSecur Versicherungsbedingungen für Ihre Kfz-Versicherung (AKB)
(PKRB 251/04)
Welche Mitteilungspflichten haben Sie hinsichtlich der Merkmale
zur Beitragsberechnung?
Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift
"Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Merkmals müssen
Sie uns unverzüglich anzeigen.
Verletzungen dieser Anzeigepflicht führen nicht zu einem Verlust
des Versicherungsschutzes, berechtigen uns aber gemäß Teil C
Ziffer 13.3. Absatz 3 zu einer rückwirkenden Anpassung des Beitrags
und bei vorsätzlicher Verletzung zur Erhebung einer Vertragsstrafe.
13.3 Was müssen Sie uns im Zusammenhang mit den
Merkmalen zur Beitragsberechnung mitteilen?
(1) Anzeige von Änderungen
Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift
"Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Merkmals müssen
Sie uns unverzüglich anzeigen.
(2) Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten
Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung
haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise
vorzulegen.
(3) Folgen von unzutreffenden Angaben
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung
gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb
ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, sind wir berechtigt,
rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem der unzutreffende oder
nicht gemeldete Umstand beitragswirksam geworden wäre, den
Beitrag zu verlangen, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung
entspricht.
Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen
vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger
Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine
Vertragsstrafe in Höhe des angepassten Jahresbeitrags zu zahlen.
(4) Folgen von Nichtangaben
Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise
vorzulegen, schuldhaft nicht nach, sind wir berechtigt, den Beitrag
rückwirkend zum Beginn des Abfragezeitraums nach den für
Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn.
• wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die
dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben und
• wir Ihnen eine Antwortfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt
haben.
Erbringen Sie die Bestätigung oder den Nachweis erst nach bereits
erfolgter Neuberechnung, gilt der Beitrag gemäß den nachträglich
bestätigten oder nachgewiesenen Angaben erst zum Zeitpunkt der
Fälligkeit des Beitrags für das folgende Versicherungsjahr.
Was meint Ihr denn, was wird es kosten die Nachzahlung? zirka
5000 Km? Kann normal nicht soviel sein...
Habe es gerade gemeldet, und auch das es im nächsten Jahr erhöht werden muss.
87,24 €
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 22. November 2015 um 08:15:37 Uhr:
87,24 €
Wie kommst Du auf diese Zahl?
Eigentlich ist es hier unüblich, wenn es verar...ist, hier sowas zu machen.
Meine Glaskugel sagt 22,14 €...
Keiner kennt deinen Vertrag und deinen aktuellen Beitrag, von daher kann dir auch keiner helfen.
würde sagen 5- 7% mehr
nun ist es zu E N D E
AllSsecur brauche ich nicht !
Zitat:
@stoppelfreund schrieb am 21. November 2015 um 22:51:02 Uhr:
AllSecur Versicherungsbedingungen für Ihre Kfz-Versicherung (AKB)
(PKRB 251/04)
Welche Mitteilungspflichten haben Sie hinsichtlich der Merkmale
zur Beitragsberechnung?
Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift
"Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Merkmals müssen
Sie uns unverzüglich anzeigen.
Verletzungen dieser Anzeigepflicht führen nicht zu einem Verlust
des Versicherungsschutzes, berechtigen uns aber gemäß Teil C
Ziffer 13.3. Absatz 3 zu einer rückwirkenden Anpassung des Beitrags
und bei vorsätzlicher Verletzung zur Erhebung einer Vertragsstrafe.
13.3 Was müssen Sie uns im Zusammenhang mit den
Merkmalen zur Beitragsberechnung mitteilen?
(1) Anzeige von Änderungen
Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift
"Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Merkmals müssen
Sie uns unverzüglich anzeigen.
(2) Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten
Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung
haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise
vorzulegen.
(3) Folgen von unzutreffenden Angaben
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung
gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb
ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, sind wir berechtigt,
rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem der unzutreffende oder
nicht gemeldete Umstand beitragswirksam geworden wäre, den
Beitrag zu verlangen, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung
entspricht.
Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen
vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger
Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine
Vertragsstrafe in Höhe des angepassten Jahresbeitrags zu zahlen.
(4) Folgen von Nichtangaben
Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise
vorzulegen, schuldhaft nicht nach, sind wir berechtigt, den Beitrag
rückwirkend zum Beginn des Abfragezeitraums nach den für
Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn.
• wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die
dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben und
• wir Ihnen eine Antwortfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt
haben.
Erbringen Sie die Bestätigung oder den Nachweis erst nach bereits
erfolgter Neuberechnung, gilt der Beitrag gemäß den nachträglich
bestätigten oder nachgewiesenen Angaben erst zum Zeitpunkt der
Fälligkeit des Beitrags für das folgende Versicherungsjahr.