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wer hat Erfahrungen mit der AllSecur

Themenstarteram 28. Juni 2010 um 15:28

Hallo Zusammen,

ich plane mir in den nächsten Tagen ein neuen Audi A3 Sportback 2.0 TDI zu kaufen und bin auf der Suche nach einer gute Autoversicherung. Mir wurde von einem Freund die AllSecur, das ist die direktversicherung der Allianz empfohlen und nun wollte ich einmal nachfragen ob jemand bereits Erfahrungen z.B. mit dem Service, Schadensabwicklung etc. gemacht hat.

Die Preise habe ich online bereits verglichen und die sind eigentlich ganz gut, auch die Huk24 oder die Direct Line sind nicht uninteressant würde jedoch eigentlich gerne zur Allianz d.h. in dem Fall zur AllSecur :-)

Danke für Eurer Feedback

Beste Antwort im Thema

Das einzige das bei dieser Versicherung nicht sofort ersichtlich ist sind die Rückstufungs Tabellen !!!!

Aber wenn ich dir sage das du z.B. von SF 26 in SF 9 runter gestuft wirst bei nur einem Schadensfall dann solltest du dir das wirklich sehr gut überlegen .

Habe mir extra eine Tabelle zusenden lassen .Wenn du dir mal überlegst du bist 26 Jahre unfallfrei gefahren und dann wird man dich bei einem einzigen Unfall in die SF 9 zurück stufen .

das ist doch der absolute Hammer oder etwa nicht ????????????????????????

ich habe extra noch die Datei angefügt , ich hoffe man kann sie erkennen

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Sagt mal, lese das hier gerade.

Ich bin bei der allsecure. Seit 1 Jahr.

habe nun bestimmt 5000 km mehr gefahren wie angegeben.Also 14 oder 15 angegeben, und 20 bin ich nun. Was nun machen? Muss ich da was nachbezahlen?

Nächstes Jahr mehr angeben?

Fragen die bei einen Schadendsfall den Kilometerstand nach?

Wieviel Euro Nachzahlung können das wohl zirka sein?

Zitat:

Fragen die bei einen Schadendsfall den Kilometerstand nach?

Mit wieviel Naivität manche Leute durchs Leben gehen ist immer wieder erstaunlich.

Zitat:

@Golf2_Schrauber schrieb am 21. November 2015 um 12:03:17 Uhr:

Sagt mal, lese das hier gerade.

Ich bin bei der allsecure. Seit 1 Jahr.

habe nun bestimmt 5000 km mehr gefahren wie angegeben.Also 14 oder 15 angegeben, und 20 bin ich nun. Was nun machen? Muss ich da was nachbezahlen?

Nächstes Jahr mehr angeben?

Fragen die bei einen Schadendsfall den Kilometerstand nach?

Wieviel Euro Nachzahlung können das wohl zirka sein?

Als erstes die Versicherungsbedingungen gründlich lesen.

Als erstes die Versicherung in kentnissetzten das mehr Kilometer gefahren wurden.

Alten Vertrag kündigen und neu versichern.

muss das hier auch schon jedes Jahr, wie bei den Stromanbietern?

habe letztes jahr erst gewechselt.

Oder die 5000 km melden und nachzahlen.

am 21. November 2015 um 21:51

AllSecur Versicherungsbedingungen für Ihre Kfz-Versicherung (AKB)

(PKRB 251/04)

Welche Mitteilungspflichten haben Sie hinsichtlich der Merkmale

zur Beitragsberechnung?

Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift

"Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Merkmals müssen

Sie uns unverzüglich anzeigen.

Verletzungen dieser Anzeigepflicht führen nicht zu einem Verlust

des Versicherungsschutzes, berechtigen uns aber gemäß Teil C

Ziffer 13.3. Absatz 3 zu einer rückwirkenden Anpassung des Beitrags

und bei vorsätzlicher Verletzung zur Erhebung einer Vertragsstrafe.

13.3 Was müssen Sie uns im Zusammenhang mit den

Merkmalen zur Beitragsberechnung mitteilen?

(1) Anzeige von Änderungen

Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift

"Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Merkmals müssen

Sie uns unverzüglich anzeigen.

(2) Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung

Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten

Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung

haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise

vorzulegen.

(3) Folgen von unzutreffenden Angaben

Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung

gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb

ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, sind wir berechtigt,

rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem der unzutreffende oder

nicht gemeldete Umstand beitragswirksam geworden wäre, den

Beitrag zu verlangen, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung

entspricht.

Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen

vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger

Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine

Vertragsstrafe in Höhe des angepassten Jahresbeitrags zu zahlen.

(4) Folgen von Nichtangaben

Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise

vorzulegen, schuldhaft nicht nach, sind wir berechtigt, den Beitrag

rückwirkend zum Beginn des Abfragezeitraums nach den für

Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn.

• wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die

dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben und

• wir Ihnen eine Antwortfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt

haben.

Erbringen Sie die Bestätigung oder den Nachweis erst nach bereits

erfolgter Neuberechnung, gilt der Beitrag gemäß den nachträglich

bestätigten oder nachgewiesenen Angaben erst zum Zeitpunkt der

Fälligkeit des Beitrags für das folgende Versicherungsjahr.

Was meint Ihr denn, was wird es kosten die Nachzahlung? zirka

5000 Km? Kann normal nicht soviel sein...

Habe es gerade gemeldet, und auch das es im nächsten Jahr erhöht werden muss.

87,24 €

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 22. November 2015 um 08:15:37 Uhr:

87,24 €

Wie kommst Du auf diese Zahl?

Eigentlich ist es hier unüblich, wenn es verar...ist, hier sowas zu machen.

Meine Glaskugel sagt 22,14 €...

 

Keiner kennt deinen Vertrag und deinen aktuellen Beitrag, von daher kann dir auch keiner helfen.

würde sagen 5- 7% mehr

nun ist es zu E N D E

AllSsecur brauche ich nicht !

Zitat:

@stoppelfreund schrieb am 21. November 2015 um 22:51:02 Uhr:

AllSecur Versicherungsbedingungen für Ihre Kfz-Versicherung (AKB)

(PKRB 251/04)

Welche Mitteilungspflichten haben Sie hinsichtlich der Merkmale

zur Beitragsberechnung?

Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift

"Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Merkmals müssen

Sie uns unverzüglich anzeigen.

Verletzungen dieser Anzeigepflicht führen nicht zu einem Verlust

des Versicherungsschutzes, berechtigen uns aber gemäß Teil C

Ziffer 13.3. Absatz 3 zu einer rückwirkenden Anpassung des Beitrags

und bei vorsätzlicher Verletzung zur Erhebung einer Vertragsstrafe.

13.3 Was müssen Sie uns im Zusammenhang mit den

Merkmalen zur Beitragsberechnung mitteilen?

(1) Anzeige von Änderungen

Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift

"Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Merkmals müssen

Sie uns unverzüglich anzeigen.

(2) Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung

Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten

Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung

haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise

vorzulegen.

(3) Folgen von unzutreffenden Angaben

Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung

gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb

ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, sind wir berechtigt,

rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem der unzutreffende oder

nicht gemeldete Umstand beitragswirksam geworden wäre, den

Beitrag zu verlangen, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung

entspricht.

Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen

vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger

Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine

Vertragsstrafe in Höhe des angepassten Jahresbeitrags zu zahlen.

(4) Folgen von Nichtangaben

Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise

vorzulegen, schuldhaft nicht nach, sind wir berechtigt, den Beitrag

rückwirkend zum Beginn des Abfragezeitraums nach den für

Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn.

• wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die

dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben und

• wir Ihnen eine Antwortfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt

haben.

Erbringen Sie die Bestätigung oder den Nachweis erst nach bereits

erfolgter Neuberechnung, gilt der Beitrag gemäß den nachträglich

bestätigten oder nachgewiesenen Angaben erst zum Zeitpunkt der

Fälligkeit des Beitrags für das folgende Versicherungsjahr.

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