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Wer darf Leasingfahrzeug reparieren?
Moin!
Ich hab eben mal in meinem Leasingvertrag nachgelesen. Dort steht unter Punkt XII.Wartung und Reparatur:
"Fällige Wartungsarbeiten hat der Leasingnehmer pünktlich, erforderliche Reparaturen unverzüglich durch einen vom Hersteller anerkannten Betrieb ausführen zu lassen. ..."
D.h. ich darf nur in eine BMW Werkstatt?
In meinem Fall wollte ich die vorderen Bremsen selbst erneuern. Ich kanns halt und es würde mir Spaß machen und ein paar Euro spart man auch noch. Ich darf das also nicht?
Gruß, David
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22 Antworten
Und was sagt ihr wenn Wartungsarbeiten wie Bremsen, Öl oder Filter selbst erledigt werden und die Fahrzeuginspektionen dafür direkt bei BMW gemacht werden? Ist ja immer interessant eine Händlermeinung dazu zu hören.
Ich hole mal den Thread hoch.
Mich interessiert eure Meinung zu dem Punkt der Lackierarbeiten. Mir wurde bei meinem geleasten 4er die Beifahrerseite zerkratzt und nun möchte ich das Ganze natürlich beheben lassen. Eigentlich will ich zu einem anerkannten Lackierbetrieb gehen die einen guten Ruf bei uns genießen. Kann ich das nun machen oder muss ich sowas bei BMW machen lassen? Gruß
Was steht diesbezüglich in deinem Vertrag ?
"Fällige Wartungsarbeiten hat der Leasingnehmer pünktlich, erforderliche Reparaturen unverzüglich durch einen vom Hersteller anerkannten Betrieb ausführen zu lassen. ..."
der übliche Passus.
LG
Oh je! Wenn ich das hier alles so lese weiß ich warum ich meine Autos kaufe. Also wenn schon Leasing dann All inclusive. Mir geht schon diese blöde Premium Selection und das 3 Jahr Zusatzgarantie tierisch auf den Wecker. Für das Geld was das zzgl. der damit verbundenen BMW Services kostet mach ich zur Not in der Garage nen generalüberholten Zylinderkopf drauf und weiß dann das es anständig gemacht ist.
Zurück zur Frage: Wenn du Bremsen wechseln kannst dann mach das mit Originalersatzteilen und gut ist. Die Wahrscheinlichkeit dass das jemand reklamiert geht m. E. gegen Null!
Zitat:
@Driver2603 schrieb am 19. November 2018 um 20:29:00 Uhr:
"Fällige Wartungsarbeiten hat der Leasingnehmer pünktlich, erforderliche Reparaturen unverzüglich durch einen vom Hersteller anerkannten Betrieb ausführen zu lassen. ..."
der übliche Passus.
LG
So lautend dürfte da wohl nur ein BMW
Vertragshändler gemeint sein.
Glaub nicht das die AG hier ATU, Heinz und Willi etc
meint bzw. anerkennt.
Und was passiert bei der Abgabe, wenn man es doch bei einem Lackierfachbetrieb macht?
Lackierarbeiten und Unfallreparaturen sind ne ganz andere Nummer. Nachden man diese beim Verkauf angeben muss, macht es für den Wiederverkaufswert einen Unterschied ob die Reparatur beim BMW Händler durchgeführt wurde oder nicht.