wenn er's wirklich war ...

Volvo 760 760

... dann sind anderthalb jahre ohne bewaehrung fuer die fahrlaessige toetung zweier menschen noch immer recht milde. oder?

was denkt ihr?

48 Antworten

Hi everybody,

schwieriger Fall, das - für alle, die nicht dabei gewesen sind: a) auf der Autobahn, b) bei der Gerichtsverhandlung.

Alles letzlich subjektive Meinungen (auch meine)!

Ich glaube, dass kein deutsches Gericht einen Menschen für eineinhalb Jahre hinter Gitter schickt, wenn es nicht - nach Wertung aller Fakten - von seiner Schuld überzeugt ist.

Insoweit geht das Urteil für mich in Ordnung.

Viele Grüße

Deep Thought

super post, leon! mir fællt gerade auf, das meine meinung reichlich wenig fundament hat, denn hier oben wurde selbstverstændlich nicht darueber berichtet. findet sich ein ausfuehrlicher artikel im netz?

Zitat:

Wer kennt nicht die Kurierfahrer, die sich selbst am meißten gefährden, aber wenn was passiert tragen die keine Schuld!

tun sie's nicht? fahrlæssigkeit gilt doch auch hier, oder nicht??

lieb gruss
oli

hi

hi

ich finde empfinde das urteil echt als ein armutszeugniss.

ais folgenden geründen:

1. die frau hat das steuer verrissen, wäre das auch passiert, wenn ein reh auf der straße gestanden hätte? JA

2. gilt für frau und kind kein rechtsfahrgebot?

3. mussten zeugen keine erste hilfe leisten?

4. spielt nicht etzwas sozialer neid eine rolle?

5. ist alleine der name des herren, den er von kollegen hat "turbo" ein wenig reißerisch formuliert?

sorry, ich bin schüler und fahre einen bmw, fast jeder andere schüler meint automatisch, dass ich ein raser und prollo bin, in fast 2 jahren habe ich kein einziges problem gebaht, außer einmal 5€ für nicht bezahlen eines parkscheines😉 so fängts an, oder?

6. diesem straftäter hilft man damit, ihn ins gefängniss zu stecken? wenn er nicht im gefängniss wäre, würde er eine gefahr darstellen??NEIN, höchstens mit führerschein, sage ich. daher wäre ein fahrtraining, führerscheinentzug für 5 jahre und saftige geldstrafe wesentlich besser!
so wird der man niemals mehr arbeit bekommen usw.!!! sorry, es gibt viel, die lieber im knast siotzen sollten, als sich frei zu bewegen, dazu zäghle ich einen autobahndrängler bei weitem nicht! wer schon, der lebt in einer welt, die er nicht kennt!

MFG

Christian

aus guten grunde steht am anfang "wenn er's wirklich war ...", denn als ich heute den bericht im radio gehoert habe, wo von seinem vorgesetzten die rede war, der kurz nach ihm unterwegs gewesen sein soll, dachte ich auch schon bei mir "na, wer weiss". die naechste instanz kommt jedenfalls mit sicherheit - dazu bestehen einfach ZU viele zweifel. ob dann - ohne den ganzen medienrummel - anders entschieden wird, muss sich noch zeigen. ... und dabei sollte selbstverstaendlich gelten "im zweifel FUER den angeklagten". die botschaft, die von dem urteil ausgeht, lautet jedenfalls:

wer draengelt, macht sich schuldig!

Zitat:

wer draengelt, macht sich schuldig!

Mag sicher auch so sein, wird nciht umsonst als "Nötigung" geahndet.

Die Frage ist, war es das wirklich. Kann sein, dass derjenige, gedrängelt hat. Was aber, wenn die Frau einfach nur erschrocken ist, weil ein "großes, dunkles Auto" etwas schneller näher kam als erwartet, und sie deswegen das Lenkrad verrissen hat?
Ging mir auch schon so, als beim Wechsel von 2 auf 3 Spuren nach etwa 500 Metern einen Carrera im Rückspiegel hatte, der 2 Sekunden vorher noch "meilenweit" weg war...
Sollte es so gewesen sein, und das wird als drängeln verstanden, wäre doch jegliche Annäherung an ein Fahrzeug von hinten das gleiche, oder nicht?

Sicher, es ist tragisch dass zwei Menschen dabei umgekommen sind, aber einfach einen verurteilen, damit BILD und Volk zufrieden sind? Das klingt nach dem alten Rom...

Solemn

Hi everybody,

ein Hinweis drängt sich geradezu auf: Wenn wir ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen hätten, wär's wahrscheinlich nicht so weit gekommen...

Viele Grüße

Deep Thought

Zitat:

Wenn wir ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen hätten, wär's wahrscheinlich nicht so weit gekommen...

Auch wenn jeder, der einen Führerschein hat wirklich Auto fahren könnte...

Wer hält noch Geschwindigkeitsbegrenzungen, Sicherheitsabstände, Parkverbot, rechts vor links oder Rechtsfahrgebot ein?

...der Krieg auf deutschen Straßen... täglich erlebt!

miketdi

Zitat:

Original geschrieben von miketdi



Wer hält noch Geschwindigkeitsbegrenzungen, Sicherheitsabstände, Parkverbot, rechts vor links oder Rechtsfahrgebot ein?

Ich, ich, ich, ich, ich, ehrlich (fast immer) 😁

Aber verreisse ich das Lenkrad, nur weil mir ein LKW in der Autobahnbaustelle bei Tempolimit 60km/h fast in den Kofferraum kriecht (passiert mir täglich auf meinem Nachhauseweg)? Nein, nein und nochmals nein!!!

Gruß

Martin

Wenn er es wirklich war, keine Frage, ist die Strafe sehr (zu?) mild! Aber war er es wirklich? Mich hat auch schon jemand über die Bahn rasen sehen, aber bin ich deshalb für jeden, der in den Graben fährt, verantwortlich?

Hier noch mehr zu diesem aktuellen Thema:

http://www.autoscout24.de/.../mz_nl_news-recht_08_2004_draengler.asp

Besonders der Tip mit der Anzeige ist klasse 🙁 , da man sogar ohne Zeugen (oder vielleicht: besser ohne Zeugen) Recht bekommt. Der vermeintliche Drängler wird auf jeden Fall verurteilt, ob er gedrängelt hat oder nicht 🙁
Deutsche Gerichte setzen voraus, dass, wenn jemand einen anderen wegen Nötigung durch dichtes Auffahren anzeigt, der Anzeigende im Recht ist, da er ja niemals eine Anzeige gemacht hätte, wäre es nicht so gewesen 🙁

Solltet Ihr also jemals eine Anzeige durch eine Einzelperson ohne Zeugen bekommen, obwohl Ihr absolut im Recht seid und nicht gedrängelt habt, besorgt Euch einen Zeugen, notfalls bezahlt ihn, Ihr habt sonst keine Chance vor Gericht!!!

Gruß

Martin

Der fast in einen Motorradfahrer gefahren wäre, als dieser kurz vor ihm herauszog, um einen PKW, der 110 fuhr, mit 120 zu überholen. Da ich mit 230 ankam und sehr hart bremsen musste, fuhr ich unweigerlich für einen Moment zu dicht auf (was nun mal wirklich nicht zu vermeiden war!!!), Abstand ca. 8-10 m bei 120 km/h. Nachdem er dann weiter auf der linken Spur Schlangenlinie fuhr, mir seinen Ar... und Stinkefinger zeigte, bin ich gaaanz laaangsaaam rechts an ihm vorbeigefahren. Da er der festen Überzeugung war, dass auf diesem freigegebenen Autobahnabschnitt ein Tempolimit von 120 gilt, zeigte er mich wg. Nötigung an. Meinem Anwalt hatte ich es zu verdanken, meinen Führerschein nicht abgeben zu müssen, sondern NUR 500,-DM an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Ist das GERECHT? Es ist auf jeden Fall Usus an deutschen Gerichten...............

Zitat:

Original geschrieben von miketdi



...der Krieg auf deutschen Straßen... täglich erlebt!

Tatsache ist, daß man in anderen Ländern (mit Tempolimit) gelassener fährt. Da drängt sich die Frage auf, ob schnelles Fahren Aggressivität erzeugt...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Tatsache ist, daß man in anderen Ländern (mit Tempolimit) gelassener fährt. Da drängt sich die Frage auf, ob schnelles Fahren Aggressivität erzeugt...

Ganz klar nein, denn in den Ländern mit Tempolimit wird genauso dicht aufgefahren!!!

Für mich gibt es kaum entspannenderes, als schnell über die Bahn zu kacheln, wenn es der Verkehr zulässt.
Aggressivität kann allerdings aufkommen, wenn manche Leute links fahren, obwohl die rechte Spur komplett frei ist (was noch lange nicht zum dichten Auffahren berechtigt!!!).

Gruß

Martin

Der nichts so hasst, wie zu dichtes Auffahren, und es deshalb möglichst vermeidet (was leider nicht immer geht, s. Beitrag vorher)

Zitat:

Original geschrieben von Solemn


... Was aber, wenn die Frau einfach nur erschrocken ist, weil ein "großes, dunkles Auto" etwas schneller näher kam als erwartet, und sie deswegen das Lenkrad verrissen hat?

dann hat er sich GANZ EINDEUTIG zu schnell genaehert!!! natuerlich kann er nichts dafuer, wenn er von hinten aufgetaucht ist und sie schon das lenkrad ruebergerissen haette, als der notwendige sicherheitsabstand noch nicht unterschritten war. meine taegliche morgenlektuere allerdings zitiert heute zeugen, die davon reden, dass der benz ihr im prinzip schon fast reingefahren war. ... und ich erinnere mich genau, dass anfangs fieberhaft nach einem an der stossstange leicht beschaedigten fahrzeug gesucht wurde, weil man damals noch von einem leichten touchieren beider fahrzeuge ausging. von daher ist die "na, die mutti konnte halt nich fahren" theorie ganz und gar unpassend.

bleibt lediglich die frage offen, ob ER es nur war oder es ein anderer gewesen sein KANN. aber die revision ist schon angekuendigt. ist also nur eine frage der zeit.

Zitat:

Besonders der Tip mit der Anzeige ist klasse , da man sogar ohne Zeugen (oder vielleicht: besser ohne Zeugen) Recht bekommt. Der vermeintliche Drängler wird auf jeden Fall verurteilt, ob er gedrängelt hat oder nicht
Deutsche Gerichte setzen voraus, dass, wenn jemand einen anderen wegen Nötigung durch dichtes Auffahren anzeigt, der Anzeigende im Recht ist, da er ja niemals eine Anzeige gemacht hätte, wäre es nicht so gewesen

ist das wirklich dein ernst?? das widerlæuft doch absolut dem prinzip »im zweifel...«, das wir hier schon øfter genannt hatten!?

danke fuer den link, werde es mir gleich ansehen.

lieb gruss
oli

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5


Ganz klar nein, denn in den Ländern mit Tempolimit wird genauso dicht aufgefahren!!!

Sicherlich.

Es macht jedoch einen Unterschied, ob man bei Tempo 100 bis auf 2 Meter oder weniger auffährt oder das gleiche Manöver bei Tempo 250 durchführt....

"Im Zweifel für den Angeklagten!" Wessen Zweifel? Offensichtlich hat der Richter keine Zweifel! "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" = genau so bekannt wie "in dubio pro reo"

Deine Antwort