wenn er's wirklich war ...
... dann sind anderthalb jahre ohne bewaehrung fuer die fahrlaessige toetung zweier menschen noch immer recht milde. oder?
was denkt ihr?
48 Antworten
ja, nur ist ersteres Volksmund und letzteres Grundsatz JEDER halbwegs vernünftigen Rechtsprechung seit den alten Römern. Oder sollte es zumindest sein.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von murcs
"na, die mutti konnte halt nich fahren" theorie ganz und gar unpassend.
Mir scheint als würden wir uns hier einem unausgesprochenen Tabu der ganzen Prozessgeschichte nähern. Lateinisch: "de mortuis nil nisi bene" (dass man also "über die Toten nur Gutes" sagen soll)
Es ist schon im Post von Miketdi angeklungen: Über eine mögliche Teil- Mit- oder volle Schuld der jungen Mutter wurde nie gesprochen. Wohl einfach deshalb, weil es politisch als nicht korrekt angesehen wird. Was die Zeugen anging, meine ich mich zumindest deutlich daran zu erinnern, dass es im Prozeß nur noch einen gab, der ausgesagt hat, dass er nahe dran war. Also nicht mehrere.
Ausserdem A5 von Süden am frühen Morgen, schwarzes Auto auf der linken, Beobachter auf der mittleren Spur. Kann man da wirklich richtig gut den Abstand eines (mindestens) 220 km/h schnellen Fahrzeuges zu einem vorne fahrenden deutlich langsameren abschätzen?
Für mich sind da Unmengen von "berechigten Zweifeln"
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von murcs
die botschaft, die von dem urteil ausgeht, lautet jedenfalls:
wer draengelt, macht sich schuldig!
Sind diese, deine Worte, murcs, nicht entlarvend für den ganzen Prozeß? Hmm?
Genau!!! Ist es etwa Aufgabe eines Urteils eine Botschaft zu formulieren???
Ich dachte hier ginge es um Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit.
Oder besser: sollte es gehen. Der Richterin jedoch ging es anscheinend NUR um die Botschaft.
Das, genau das ist das Problem!
Für mich lautet die Botschaft: Gerichte, die sich von der öffentlichen oder noch schlimmer veröffentlichten Meinung abhängig machen und nicht nach dem mehrfach genannten Grundsatz handeln verlieren Ihre Legitimation und gefährden den Rechtsstaat.
Und ob Ihrs glaubt oder nicht, das ist weit schlimmer, als einen potentiellen fahrlässigen Töter aus mangel an Beweisen freilassen zu müssen - selbst wenn er's wirklich war!!!
("Was aber wenn er's gar nicht war?"😉
Gruß
Moral - Gerechtigkeit - Recht
Zitat:
Original geschrieben von LeonS80
Ich dachte hier ginge es um Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit.
Ich habe irgendwo gelesen, daß die Zivilisation drei Stufen hat: Moral - Gerechtigkeit - Recht, wobei Recht die unterste ist.
Aufgabe eines Gerichtes ist, Recht zu sprechen und nicht jemanden Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Wenn die Schuld des Testfahrers nicht erwiesen ist, ist er frei zu sprechen.
Ich habe gestern einige Berichte über den Prozßausgang betreffend das Seilbahnunglück in Kaprun (2.11.2000 - 155 Opfer) gesehen, wo der Richter festgestellt hat, daß keiner der Angeklagten persönlich Schuld an dem Unfall hat - natürlich ist (leider dann auch im Prozeß-Verlauf) viel geschehen, was nicht sein dürfte: Keine Brandschutzbestimmungen (weil es rechtlich eine Eisenbahn war und sich die Republik Ö, als Betreiber fast aller Eisenbahnen in .at, kein Risiko von Verletzungen der Brandschutzbestimmungen eingehen wollte; keine Feuerlöscher; Türen geschlossen; ...). Das ganze ist jedoch, rein rechtlich, niemanden als schuldhaftes Verhalten anzulasten, wodurch durch den Freispruch Recht gesprochen, jedoch keine "Gerechtigkeit" (kann es die in solchen Fällen überhaupt geben) den Opfern und Hinterbliebenden zugekommen ist.
lg
Dimple
Für alle, die den Urteil gut heissen, denk mal über die folgende Situation nach:
Im Wald ist eine Frau vergewaltigt und tot aufgefunden worden.
- Jemand hat dich am gleichen Morgen dort joggen gesehen (oder war es ein anderer in gleichem Jogginganzug? Egal, du warst sowieso schon identifiziert, wozu weitersuchen)
- Du warst schnell gelaufen (Flucht!!)
- Du streittst es ab (Keine Einsicht, keine Reue)
- Deine Kollegen haben dich an dem Tag nicht gesehen (So eine kollektive Gedächnislücke! Irreführung des Gerichts!)
- Deine Frau sagt aus, du warst zuhause (Wollte dich doch nur decken)
- Du hast in den nächsten Tagen Zeitungen gekauft (Interessiert sich auffällig für den Fall)
- Du bist schon immer Herzensbrecher für Frauen gewesen (Hatte bestimmt schon mehrmals Frauen bedrängt)
Urteil: Zehn Jahre Knast, Zwangskastration. Die ganze Nation jubelt drüber, dass endlich ein Signal gegen Sexualverbrechen gesetzt wird.
Ich hoffe nicht, dass dies wirklich so passiert. Aber manchen wird hoffentlich dann der Wert des Unschuldsprinzip klar.
Übrigens, denke auch an diesen Urteil, bevor Ihr an eine Unfallstelle anhält und erste Hilfe leistet. Vielleicht sagt jemand aus, dass Ihr vor 2 Minuten mit 230km/h ihn überholt habt, und schon ist man Unfallverursacher und Mörder.
Grüsse
Jan
Zitat:
Original geschrieben von LeonS80
... Ist es etwa Aufgabe eines Urteils eine Botschaft zu formulieren???
nein, eindeutig nicht. dem ist ja aber auch nicht so. die richterin hat - meines wissens nach - nicht davon gesprochen, dass dieses urteil eine botschaft an alle draegler sein soll. aber bei einem derart hohen medieninteresse laesst es sich nicht vermeiden, dass das urteil eine signalwirkung hat. ein freispruch in erster instanz haette eine ganz andere wirkung erzielt.
ich glaube, wir sollten mal hier einige dinge auseinanderhalten.
1. wer sich jemandem mit einem deutlichen geschwindigkeitsueberschuss derart naehert (und 220 zu 150 sind deutlich - selbst 180 zu 150 waeren es), dass dieser vor schreck oder vielleicht auch nur aus fahrerischem unvermoegen das lenkrad verreisst, macht sich schuldig. moechte das hier einer bestreiten?
2. die mitsamt ihrer tochter zu tode gekommene mutter hat ihren kleinwagen nicht aus jux und tollerei gegen den baum gesetzt. es war ein anderes fahrzeug im spiel. dafuer gibt es - soweit ich der presse glauben schenken darf - mehrere zeugen. insofern finde ich es unglaublich, hier ueber eine eventuelle mitschuld zu spekulieren.
3. die polizei hat in den ersten tagen nach dem unfall - wenn ich mich recht erinnere - fieberhaft nach einem dunklen mercedes gefahndet, der eine leichte beschaedigung an der stossstange aufweisen muesste. von daher muss einer der unfallzeugen davon ausgegangen sein, dass der unfallverursacher dem verunfallten wagen derart nahe gekommen ist, dass er diesen touchiert hat. (anmerkung: ich habe mir noch nicht die muehe gemacht zu recherchieren, ob mich meine erinnerung in diesem punkt truegt. waere also nett, wenn mir das jemand entweder bestaetigen oder auch widerlegen koennte. nicht, dass ich hier dauerhaft unsinn behaupte. danke.)
4. ob der verurteilte an dem unfall beteiligt war oder nicht, weiss wahrscheinlich NUR er allein. ob die richterin sich wirklich sicher sein darf, den richtigen verurteilt zu haben, kann auch NUR sie selbst wissen.
5. dass das urteil einen negativen beigeschmack hat, ist letztlich AUCH nur ein ergebnis der berichterstattung. oder war einer von euch dabei? hatte einer von euch einblick in die gerichtsakten? ich habe alle meine informationen ehrlich gesagt auch nur aus dritter, vierter oder fuenfter hand und von daher den einen oder anderen zweifel an der richtigkeit der entscheidung.
6. die richterin wird jedoch mit sicherheit nicht leichtfertig den ersten besten dahergelaufenen dc-testfahrer verurteit haben, weil ihr gerade mal danach war.
7. ein rechtsstaat zeichnet sich unter anderem auch dadurch aus, dass fehler in der rechtsprechung korrigiert werden koennen. die NAECHSTE instanz wird darueber zu befinden haben, ob der verurteilte zu recht bestraft wurde oder nicht. wir alle hier sind dazu mit sicherheit nicht in der lage.
... und:
8. mir ging es hier von anfang an um das strafmass und nicht um die schuldfrage, denn unabhaengig davon, wer es letztlich war: das urteil erscheint mir bezogen auf die tat zu milde. der verurteilte KOENNTE letztlich zu unrecht zum taeter "gemacht" worden sein, aber darueber zu spekulieren, bringt ueberhaupt nichts.
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die polizei hat in den ersten tagen nach dem unfall - wenn ich mich recht erinnere - fieberhaft nach einem dunklen mercedes gefahndet, der eine leichte beschaedigung an der stossstange aufweisen muesste. von daher muss einer der unfallzeugen davon ausgegangen sein, dass der unfallverursacher dem verunfallten wagen derart nahe gekommen ist, dass er diesen touchiert hat. (anmerkung: ich habe mir noch nicht die muehe gemacht zu recherchieren, ob mich meine erinnerung in diesem punkt truegt. waere also nett, wenn mir das jemand entweder bestaetigen oder auch widerlegen koennte. nicht, dass ich hier dauerhaft unsinn behaupte. danke.)
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Ich habe die gleiche Erinnerung, und kürzlich meine ich es bei Spiegel oder Focus nich einmal gelesen zu haben.
Zu dem nun gesprochenen Urteil meine persönliche Meinung: nach meinem (subjektiven) Empfinden hätte ich mich deutlich wohler gefühlt, der Angeklagte wäre frei gesprochen worden und die Staatsanwaltschaft hätte Revision gegen das Urteil eingelegt, als daß die Richterin ihn schuldig gesprochen hat und der nun Verurteilte legt Revision ein. So ist nun erst einmal die Botschaft "wer rast, ist schuldig" im Raum und wird sicherlich auch lange Bestand haben.
Zitat:
Original geschrieben von BMW_Fahrer_e46
.
Was soll das sein?
Ein Raser-Cockpit?
😉
🙂
Gruß
Martin
@ Tuppermartin
😁 😁 😁
Gruß
funky moose, die sich da auch schon ihre
Gedanken dazu gemacht hat und noch zu keinem Entschluß gekommen ist. *rätsel-grübel*
Vermutlich wieder eines der armen Schweine die sich in den Tiefen des I-drive verloren haben und nun orientierungslos umherirren
Rapace
PS: Mein Lieblingszitat zum I-Drive
Vorstand von BMW zum neuen 5er:
"Die intuitive Bedienung des I-Drive ist nun leichter zu erlernen"
ein letztes Statement
Hallo zusammen,
ist vielleicht ganz gut, das der Fred hier noch mal nach oben gekommen ist, ich hatte die Diskussion im Februar noch nicht mitverfolgt.
Diejenigen, die schon mal mit den vorhandenen Daten nach mit ggeoogelt haben, wissen ja, vor welchem Hintergrund ich das folgende schreibe (die andern könnens sichs wohl denken):
Jedes Urteil, das - aus welchen Gründen auch immer - in Rundfunk oder Presse kommentiert wird, wird immer von den einen zu mild und von den anderen zu hart empfunden. Warum? Weil nur diejenigen Prozesse der öffentlichen Diskussion zugänglich gemacht werden (Presse), die auch ein solches Potential bieten oder bei dennen wirklich mal etwas schief gelaufen ist auf Seiten des Rechtsstaates.
Für den möchte ich hier eine Lanze Brechen. Glaubt mir, unser Justizsystem ist zwar manchmal träge, aber es funktioniert sehr gut und in 99 % der Fälle auch gerecht. Klar, kann ich verstehen, wenn Tuppermartin sich wegen der 500,00 Piepen ärgert, halte ich - nach seiner Sachverhaltsschilderung - auch nicht für gerecht.
Das führt zum nächsten Problem: Gerade vor einigen Tagen habe ich wieder am eigenen Leib erlebt, wie unsensibel manche Pressevertreter mit ihrem Werkzeug, der Sprache umgehen. Da wird von einem Prozeß berichtet und der Sachvortrag einer Prozeßpartei als tatsächlicher Sachverhalt dargestellt, ohne Konjunktiv, ohne Zitat, ohne indirekte Rede. Ergebnis: Ein Artikel, der falsch ist, weil er nicht objektiv ist (aber hätte sein können, wenn der Reporter im Gerichtssaal nicht ständig mit seinem Handy gespielt hätte, sondern zugehört hätte...) Da kommen dann die Leserbriefe und und und ..... In der öffentlichen Diskussion (wenns in der Zeitung steht, dann stimmts) kommt keine auf die Idee, daß er gar nicht alle Informationen hat, um mitreden zu können.
Wie es im Autobahnraserfall war, weiß ich nicht. Ich war - ebensowenig wie Richter, Staatsanwälte und Verteidiger - beim Unfall dabei. Daher erlaube ich mit über die Frage, ob der Angeklagte die Strafe verdient hat oder nicht, kein Urteil. Über die Frage, ob das Urteil aus der Sicht des Prozeßverlaufes vertretbar ist, könnte ich Urteilen - aber nur, wenn ich alle Informationen darüber hätte. Und die erhält man aus der Presse nicht, weil dort - bewußt oder aus Unerfahrenheit - gefiltert wird.
So, das mußte ich mal in den Raum stellen.
Schönen Tach noch, Gruß Hagen
Re: ein letztes Statement
Zitat:
Original geschrieben von D5MÄN
...aber nur, wenn ich alle Informationen darüber hätte. Und die erhält man aus der Presse nicht, weil dort - bewußt oder aus Unerfahrenheit - gefiltert wird.
Es hängt natürlich auch davon ab, welche Publikationen man dazu liest...
Re: Re: ein letztes Statement
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es hängt natürlich auch davon ab, welche Publikationen man dazu liest...
Jetzt bin ich aber mal gespannt, welche das sein sollen!?!?!?
Gruß
Martin