wenn er's wirklich war ...
... dann sind anderthalb jahre ohne bewaehrung fuer die fahrlaessige toetung zweier menschen noch immer recht milde. oder?
was denkt ihr?
48 Antworten
Re: wenn er's wirklich war ...
Zitat:
Original geschrieben von murcs
... dann sind anderthalb jahre ohne bewaehrung fuer die fahrlaessige toetung zweier menschen noch immer recht milde. oder?
was denkt ihr?
Und wiederum viel zu hoch, wenn man die Strafe meines Unfallgegners bedenkt: 3.500 € Geldstrafe, 13 Monate Führerscheinentzug für die Zertrümmerung des rechten Beins und dauerhafte Zerstörung für das Gehen wichtiger Knochen und Muskeln.
was!? du hattest einen so schlimmen unfall? ich wuensche dir alles gute zur rehabilitation!!
@murcs, steht die strafe in angemessenem verhæltnis zu fahrlæssiger tøtung unter anderen umstænden?? wurde in anderen æhnlichen fællen bereits so geurteilt? ich denke, es ist sehr schwer, hier ein angemessenes urteil zu fællen. vor allem ist es schwierig zu sagen, inwiefern sich der verkehrsteilnehmer der von ihm ausgehenden gefahr bewusst war. ohne auf die psycho-schiene abgleiten zu wollen, wuerde ich denken, dass sich die allermeisten nicht der von ihnen ausgehenden gefahr bewusst sin - es wære doch sonst jedem menschlichen denken widerlæufig, sich so zu verhalten!? ist kein »milderner umstand«, keineswegs. aber sowas fliesst doch in die bewertung des falles mit ein, oder?
lieb gruss
oli
so ein urteil staerkt das argument "willste jemanden um die ecke bringen, dann nimm am besten das auto!" deine argumentation ist ein beleg dafuer, dass die ausbildung in den fahrschulen diesbezueglich grottenschlecht ist. ... und das bewusstsein der autofahrer unterentwickelt. eine drakonischere strafe wuerde es vielleicht ein wenig schaerfen. es ist halt einfach KEIN kavaliersdelikt, auf der autobahn mal eben ein bisschen zu draengeln.
abgesehen davon, dass 13 monate fuehrerscheinentzug und 3.500 euro strafe angesichts des verlustes an lebensqualitaet fuer falk und vor allem eingedenk der tatsache, dass es sich um einen wiederholungstaeter handelt, echt eine frechheit ist. wuerde mir verdammt schwer fallen, damit klar zu kommen, falk. hut ab. die deutsche rechtsprechung in bezug auf straftaten im strassenverkehr ist einfach unsaeglich!
was sagen die juristen unter uns dazu?
Hi,
meiner Kenntnis nach gibt es in dem Fall immernoch Zweifel, die nicht ausgeräumt werden können.
"Im Zweifel für den Angeklagten" trifft hier aber nicht zu.
Warum? Dieses unsympatische Dränglerverhalten (nicht nachgewiesen) in Verbindung mit 2 verlorenen Menschenleben braucht in aller Öffentlichkeit einen Schuldigen.
Kurz nach dem Unfall wurde nach allen möglichen Fahrzeugtypen gesucht, jetzt hat man den Einen.
Der war´s halt.
Einen richtigen Augenzeugen scheint es nicht zu geben. Da sind wir beim nächsten Thema:
Kein direkter Augenzeuge bedeutet doch recht freie Autobahn. Dann fährt ein "langsames" Auto trotzdem ganz links?
Der Verursacher wird auch nicht vorgehabt haben durch den Kleinwagen durchzufahren!
Auch einen fast neuen Kleinwagen so zu verreißen, dass er so von der Bahn fliegt.... die Fahrausbildung der Frau war auch nicht toll.
Versteht dies nicht einseitig, mir tut es wirklich um die Opfer leid!
Wie schnell man schuld trägt, wenn man im Straßenverkehr teilnimmt ist jedoch kaum zu fassen.
Läuft ein Fußgänger bei Rot über die Straße und man fährt ihn an/um, ist man schuld. Der Fußgänger kann nach einem Schritt stehen, man selbst braucht 30Meter. Selbes Schuldprinzip gilt für Radfahrer und Motorräder. Wer kennt nicht die Kurierfahrer, die sich selbst am meißten gefährden, aber wenn was passiert tragen die keine Schuld!
Möglich, dass Ihr anders darüber denkt, aber die Vorverurteilung über die Medien und Indizien als Beweise halten mich davon ab dieses Urteil als zu mild zu betrachten. Bei wirklichen Beweisen bin ich für harte Strafen im Straßenverkehr.
Fahren unter Alkohol, auf 30cm Auffahren usw.
Grüsse Miketdi
Danke miketdi für Dein Statement, ich habe mich ehrlich nicht getraut, es so zu bringen, aber Du sprichst mir aus der Seele.
Ich musste auch einmal, zwar nur 500,-DM (ich hoffe, Ihr wisst noch was diese Abk. bedeutet) zahlen, aber für eine Sache die man 100%ig nicht gemacht hat, ist selbst das zuviel!!!
Gruß
Martin
Der sich (meistens) an die Regeln hält.
Wie miketdi schon ausführte (was ich mit meinem Posting oben meinte), war das ein lächerlicher, medien- und öffentlichkeitserpresster Indizienprozess.
Hinzu kommt noch folgendes (habs auch schon im Mercedes-Forum ausgeführt): Bei einem FAhrlässigkeitsdelikt richtet sich die Strafzumessung ja doch nicht nach der schwere des "Erfolges" sondern nach der Gröbe der Fahrlässigkiet. Da der MB-ingenieur mit 1,5Jahren ohne Bewährung schon eine ziemliche harte strafe bekommen hat (Strafahmen Geldtrafe bis 5 Jahre), ist davon auszugehen, das seine Fahrlässigkeit eine gewisse schwere überschritten hat. Jedoch ist bei der Fahrlässigkeit zu beachten, wie wahrscheinlich der Erfolgseintritt nach allgemeiner Lebenserfahrung ist. Und ich finde, die wahrscheinlichkeit, dass jemand, der voin hinten bedrängt wird, das steuer verreist ziemlich gering, daher meiner meinung nach eine zu hohe strafe
Das Urteil ist meiner Meinung nach in der Höhe angemessen.
Die Frage ist doch: War er es?
Eindeutig konnte das wohl nicht geklärt werden. Die Verteidigung hat in meinen Augen berechtigte Zweifel aufgebracht, ob der Angeklagte überhaupt an dem Unfall beteiligt war, die Staatsanwaltschaft wiederum hat Belastungszeugen vorgeführt, die zum einen ein auffälliges Verhalten nach der Tat dargestellt haben, sein "fahrlässigen Charakter" wurde herauskristalisiert und 4 Augenzeugen wurden aufgefahren, wobei nur einer davon durch !Hypnose! ein Kennzeichen erkannt haben wollte.
Wenn er es nicht gewesen ist, ist die Strafe zu hoch und er hält seinen Kopf hin (wofür auch immer, vielleicht um seinen Vorgesetzten zu decken?)
Wenn er es selbst gewesen ist, und das reine Taktik war, ist der Typ wirklich abgebrüht und die Strafe zu milde.
Da Zweifel vorhanden waren, hätte man ihn fresiprechen müssen "in dubio pro reo" (so schlimm das auch klingt und ich das persönlich gar nicht mag) aber da der öffentliche Druck so hoch war, hat man ihn zu 18 Monaten verurteilt, und das in der Hauptsache, weil er sich so auffällig nach der vermeintlichen Tat verhalten hat. Und weil er keine Reue gezeigt hat ohne Bewährung.
Zitat:
Original geschrieben von EierFanta©
aber da der öffentliche Druck so hoch war, hat man ihn zu 18 Monaten verurteilt
und genau das darf in einem rechtsstaat nicht sein.
Da wir aber mittlerweile nur noch in einer Mediengesellschaft leben und "der Rechtsstaat" oder die "soziale Marktwirtschaft" nur noch auf dem Papier existieren, ist das heute die Realität. 😉
"Bild" Dir unsere Meinung und was daraus geworden ist....... aber tröste Dich in Italien oder gar Amerika ist es noch viel schlimmer.
Zitat:
Original geschrieben von Interpolis
Hinzu kommt noch folgendes (habs auch schon im Mercedes-Forum ausgeführt): Bei einem FAhrlässigkeitsdelikt richtet sich die Strafzumessung ja doch nicht nach der schwere des "Erfolges" sondern nach der Gröbe der Fahrlässigkiet. Da der MB-ingenieur mit 1,5Jahren ohne Bewährung schon eine ziemliche harte strafe bekommen hat (Strafahmen Geldtrafe bis 5 Jahre), ist davon auszugehen, das seine Fahrlässigkeit eine gewisse schwere überschritten hat. Jedoch ist bei der Fahrlässigkeit zu beachten, wie wahrscheinlich der Erfolgseintritt nach allgemeiner Lebenserfahrung ist. Und ich finde, die wahrscheinlichkeit, dass jemand, der voin hinten bedrängt wird, das steuer verreist ziemlich gering, daher meiner meinung nach eine zu hohe strafe
Im vorliegenden Fall kam allerdings noch die Unfallflucht hinzu. Außerdem ist durchaus bewusste Fahrlässigkeit zu bejahen.
nee, unfallflucht kam nicht hinzu; ist im laufe des verfahrens fallen gelassen worden. irgendwie ist bewiesen worden, dass der MB-fahrer nicht sehen konnte, dass der Kia am baum zerschellte
Die eigentlich Tragik der Geschichte ist die Unmöglichkeit der Objektivität.
Zwei Menschen sind tot. Gestorben - wahrscheinlich, denn nicht mal das erscheint mir sicher - als Folge einer alltäglichen Situation, die es im Strassenverkehr ständig gibt. Jeder projeziert hier seine eigenen Erfahrungen hinein. Echte Objektivität sucht man vergebens.
Falls wir wirklich in einem Rechtstaat leben, kann aber nur eines gelten: Selbst ein Mörder (und der Täter in diesem Fall wäre juristisch ja gar keiner), der "höchstwahrscheinlich" eine Tat begangen hat, MUSS freikommen, wenn es nur einen winzigen Zweifel daran gibt, dass er es wirklich war. Diesen Grundsatz hat die Richterin, der bereits im Prozess selbst jedes Maß an Objektivität verlorenging, aufs Gröbste verletzt. Die Frage, die sich jeder stellen sollte, kann nur lauten:
"Was, wenn er's vielleicht wirklich nicht gewesen ist?"
Da genügt es nicht, wenn er nach der öffentlichen Hexenjagd, versucht sich ein Alibi zu basteln, indem er Zeiten verwechselt oder auch schlicht lügt. Es genügt nicht, wenn er anscheinend keine Reue zeigt und es genügt auch nicht wenn seine Kollegen "auffällige" Gedächtnislücken haben und - anscheinend - nicht die Wahrheit sagen wollen. Die stehen ja öffentlich mit am Pranger, Raser wie er - "die hättens doch genau so sein können, deshalb decken die den" - suggeriert die einschlägige Presse - und leider auch die Richterin. Da ist es wohl kaum erstaunlich, dass in einem solchen Umfeld, keine Ehrlichkeit gezeigt wird - Frei nach dem Motto: "alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden".
"Was, wenn er's vielleicht wirklich nicht gewesen ist?"
Und nun auch DC. Entlassung. Fairerweise haben sie bis zum Prozessende gewartet und es ist bestimmt nicht toll, den Namen ständig in diesem Zusammenhang genannt zu hören. Für die Firma ein vertändliches Verhalten. Für den Angeklagten eine weitere Strafe.
"Was, wenn er's vielleicht wirklich nicht gewesen ist?"
Sein Leben ist jedenfalls bereits jetzt verpfuscht. Selbst wenn er in der nächsten Instanz frei gesprochen würde. Wer würde den jetzt noch einstellen? Wer würde noch etwas mit ihm zu tun haben wollen? Klebt nicht vielleicht doch Blut an seinen Händen?
"Was aber, wenn er's vielleicht wirklich nicht gewesen ist?"