WeltAuto - immer mit einjähriger Gebrauchwagengarantie?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo Golf-Freunde! 🙂

Ich bin ganz kurz davor, einen GTD zu kaufen. Der Wagen ist in der VW-Gebrauchtwagenbörse als WeltAuto inseriert.

Ich hab mit dem Händler verhandelt und bin nun mit dem Preis sehr zufrieden (hab aber noch nicht unterschrieben). Allerdings gibt es noch eine Sache, die mich beschäftigt.

Auf der Homepage von VW ist eine der Eigenschaften eines WeltAutos die Gebrauchtwagengarantie. Im Wortlaut heißt es dort:

"Das Vertrauen in unsere eigene Arbeit geben wir gerne weiter: in Form eines Garantieversprechens. Alle Gebrauchtwagen mit dem Qualitätssiegel „Das WeltAuto“ werden mit einer mindestens 1-jährigen Gebrauchtwagengarantie ausgestattet. So bleiben Sie vor größeren finanziellen Risiken geschützt."

Der Wagen ist ein halbes Jahr alt, hat also noch 1,5 Jahre Neuwagengarantie.
Wenn ich mir die Beschreibung durchlese heißt das für mich, dass im Anschluss an diese eine Gebrauchtwagengarantie greift, die ein weiteres Jahr läuft. Schließlich sind Neuwagen- und Gebrauchtwagengarantie zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Der Händler sieht das aber ganz anders und sagt, damit wäre die Mindestgarantie gemeint. Ein Auto mit 1,5 Jahren Neuwagengarantie hätte diese Voraussetzung also erfüllt, um sich WeltAuto nennen zu dürfen. Seiner Aussage nach wäre also nach 1,5 Jahren keine Garantie mehr vohanden.

Könnt ihr mir helfen? Wer irrt sich?

Viele Grüße

Sebastian

21 Antworten

Mit 15 Monaten ist die Sache ja klar, aber ob das so klar ist bei Weltautos unter 12M nach EZ?

Die Aussagen hier widersprechen sich ja nun alle. Letztlich war es mir wichtig zu wissen, ob ich einen Anspruch auf die GWG beim Kauf eines WeltAutos habe und den hab ich offensichtlich nicht.

Also ist eine Verrechnung hinfällig. Der Preis des Wagens stimmt, ich hab nen anständigen Nachlass bekommen. Deshalb werde ich auch keine GWG mehr aushandeln können.

Zitat:

@TurboDieselRacer schrieb am 12. März 2015 um 19:33:34 Uhr:


Die Aussagen hier widersprechen sich ja nun alle. Letztlich war es mir wichtig zu wissen, ob ich einen Anspruch auf die GWG beim Kauf eines WeltAutos habe und den hab ich offensichtlich nicht.

Also ist eine Verrechnung hinfällig. Der Preis des Wagens stimmt, ich hab nen anständigen Nachlass bekommen. Deshalb werde ich auch keine GWG mehr aushandeln können.

Anscheinend willst du es nicht verstehen und dein Geld verschenken. Du sollst ja auch keine GWG aushandeln, sondern diese verrechnen lassen. Und wenn dir dein Verkäufer nicht helfen möchte, dann informiere dich über die VW-Hotline. Beim VW-Zentrum Frankfurt läuft es auf jeden Fall so.

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 12. März 2015 um 22:19:39 Uhr:



Zitat:

@TurboDieselRacer schrieb am 12. März 2015 um 19:33:34 Uhr:


Die Aussagen hier widersprechen sich ja nun alle. Letztlich war es mir wichtig zu wissen, ob ich einen Anspruch auf die GWG beim Kauf eines WeltAutos habe und den hab ich offensichtlich nicht.

Also ist eine Verrechnung hinfällig. Der Preis des Wagens stimmt, ich hab nen anständigen Nachlass bekommen. Deshalb werde ich auch keine GWG mehr aushandeln können.

Anscheinend willst du es nicht verstehen und dein Geld verschenken. Du sollst ja auch keine GWG aushandeln, sondern diese verrechnen lassen. Und wenn dir dein Verkäufer nicht helfen möchte, dann informiere dich über die VW-Hotline. Beim VW-Zentrum Frankfurt läuft es auf jeden Fall so.

Ich bin dankbar für eure Hilfe, aber nochmal: ich bekomme keine GWG dazu, da der Wagen noch 1,5 Jahre NWG hat. Deshalb kann ich auch nichts aufrechnen lassen, wenn die ich die Neuwagenanschlussgarantie haben will.

Ähnliche Themen

Das ist zwar falsch, aber glaube dran.

Wenn du dir meinen Eröffnungsbeitrag sorgfältig durchgelesen hättest, wüsstest du, dass ich es auch so verstanden habe, dass sie immer automatisch dabei ist. Aber wie du siehst, sind hier viele anderer Meinung.

Letztlich kann ich sie doch immer noch im Nachhinein auf die NWG-Verlängerung anrechnen lassen, wenn du Recht haben solltest - also wo ist das Problem?

Der TE hat Recht, es gibt bei WeltAuto nur eine Garantie dazu wenn das Fahrzeug weniger als 12 Monate Neuwagengarantie hat . Das ist ja auch das was das Siegel vorgibt, das man einen Gebrauchten kauft mit 1 Jahr Garantie . Welche das ist wird ja gar vorgegeben, und hat der Wagen noch 18 Monate Neuwagengarantie sind damit die Vorgaben erfüllt. Alles andere ist goodwill des Verkäufers oder Verhandlungsgeschick des Käufers.

Deine Antwort
Ähnliche Themen