Welchen Sportauspuff für getunten PF?

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo, ich habe in absehbarer Zeit vor meinem PF etwas mehr Leistung zu entlocken, leichtes Saugertuning halt. Nun verabschiedet sich aber grade meine Supersport Gr. A, daher soll jetzt eine neue Sportauspuffanlage her, die auch für den getunten PF geeignet ist und noch etwas Leistung bringt. Habe mich auch schon in die Thematik eingelesen, und habe mich für eine 55mm-Anlage entschieden. Davor soll ein Fächer und ein VR-Kat. Der Klang sollte sportlich dumpf, aber nicht nervig laut sein, und ausgeben wollte ich bis 300 Euro (ohne Fächer und Kat).

Bevor jetzt das Geschrei wieder losgeht, ne Gillet will ich nicht, weil mir 1. das Endrohr nicht gefällt, und 2. ist die mir einfach zu leise. Ne Möglichkeit an die ich schon gedacht habe, wäre den VSD bei der Gillet wegzulassen und ein Doppelendrohr aufzuschweißen. Aber der VSD ist wohl Pflicht, oder kann man den austragen lassen?

Andere Möglichkeit wäre, weil der PF serienmäßig ja nicht zwingend nen VSD hatte, ab Kat irgendein 55mm-Rohr, danach nen 16V- oder G60-MSD und dann nen Sport-ESD mit 55mm, z.B. von Friedrich mit ABE. Da mach ich mir nur Sorgen, ob der Serien-MSD mir nicht wieder Leistung klaut, trotz 55mm. Wie laut würde diese Kombo werden?

Friedrich und einige andere Hersteller bauen leider nur Komplettanlagen in Gr. A (will ich nicht) oder Edelstahl (ist zu teuer). Komplette Anlagen von Supersprint und Remus usw. sind auch zu teuer. Was bezahlbares und auch von der Qualität her vernünftiges in 55mm zu finden ist gar nicht so leicht.

Kann man eigentlich auch verschiedene Schalldämpfer von verschiedenen Herstellern kombinieren, ohne dass der Tüv sich querstellt?

Fragen über Fragen, ich hoffe trotzdem auf fachkundige Beratung 🙂

Und mal noch am Rande, wie sind die Fächer von Raceland? Da hört man auch verschiedene Meinungen zu, aber wer hat jetzt recht?

Beste Antwort im Thema

@ Snack: GLÜCKWUNSCH!!! 😁

@ Steel:
1.) Hitzestau bei 827er Zylinderköpfen:
Das stimmt, gilt jedoch nur für die 8V und nicht für die 16V. Bei letzteren ist der um 90° (wegen den senkrecht stehenden Abgasventilen) gedrehte Abgaskanal strömungstechnisch nicht optimal, doch erlauben 2 Abgasventile grundsätzlich einen wesentlich höheren Durchsatz als nur eins, was hier bei unseren Motoren auch der Fall ist. Beim 8V ist in der Tat der ZK das Nadelöhr im Abgasstrang. Zwangsläufig gibt das Abgas, das ja durch den engen Kanal gepresst werden muß, einen Großteil seiner Wärme bereits hier an den Zylinderkopf ab. Dieser muß dann mit einem entsprechend großen Kühler gekühlt werden. Das so bereits abgekühlte Abgas hat danach nur noch ein vermindertes Volumen, so daß ein 45-50mm-Rohr im Abgasstrang ausreicht. Umgekehrt hat der 16V auch mit 139 PS nur den kleinsten aller IIer-Kühler aus dem 1.3L/55PS, da die Abgase einfach weniger Hitze an den ZK abgeben, weshalb sie jedoch aufgrund der höheren Temperatur im Abgasstrang auch ein höheres Volumen besitzen, was den Verbau einer 55mm-Anlage rechtfertigt.
Im Gegensatz dazu hat etwa der G60 halt auch das Nadelöhr im ZK, anschließend einen Edelstahl-Krümmer, gefolgt von dem bei allen GTI-Modellen gleichen (und im übrigen üppig bemessenen) Hosenrohr, und einem sehr großen Kat. All diese Teile geben mächtig Hitze an die Umluft ab, weshalb anschließend auch ein 45mm-Rohr beim G60 erforderlich ist, um überhaupt noch eine für die Vermeidung von bremsenden Verwirbelungen hinreichende Durchflußgeschwindigkeit zu ermöglichen.
Diese thermischen Zusammenhänge bei der Bestimmung des richtigen Durchmessers der Abgasanlage werden leider fast immer übersehen: dicker ist nicht immer leistungstechnisch besser!!!

Ein 4-2-1-Fächerkrümmer führt grundsätzlich zu einer thermischen Entlastung (Abkühlung) des Zylinderkopfes, da die Abgase durch die Interferenzen zwischen den einzelnen Rohren schneller rausgesaugt werden.
Wenn man nun die Rohre des Fächers umwickelt, so können diese keine Hitze an die Umwelt abgeben. Erwünscht ist eine höhere Saugkraft der Abgase durch das Verlagern der Abkühlung der Abgase in den hinteren Teil der Abgasanlage (Volumenverringerung durch Abkühlung bewirkt Vakuumeffekt); umgekehrt aber kann die an das Metall der Fächerrohre abgegebene Hitze der Abgase, welche nun wegen der Umwicklung nicht mehr an die Umluft abgestrahlt werden kann, diese Rohre entlang nach oben zurück zum ZK kriechen und dort (theoretisch) zur Überhitzung führen.
Man sieht, daß viele Tuning-Maßnahmen Nebeneffekte haben können, die man zuvor nicht mit bedacht hat.

2.) "Gruppe-A-Anlagen"
Es gibt keine Abgasanlagen, die nach Gruppe A nicht zulässig wären. Somit ist jede verbaute Serienanlage bereits eine Gruppe A-Anlage. Das Gruppe-A-Reglement sieht einfach keine Einschränkungen oder Anforderungen für die Abgasanlage vor. Allein Fächerkrümmer sind verboten. Man kann sich einen Strohhalm oder ein Leo-2-Kanonenrohr unters Auto montieren, das ist nach Gruppe-A alles egal! Kurz: Es gibt keine Gruppe-A-Anlagen! (Wohl gibt es Rennsportanlagen, die selbstverständlich auch in der Gruppe A gefahren werde dürfen, jedoch nicht im Bereich der StVZO 😉 )

Gruß

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warst du schon bei einen anderen tüv ?

denn wie du schon gesagt hast sind die nummern der krümmer beim pg und pf gleich
es gibt ein gutachten zum eintragen für deinen pf

Ne, war ich noch nicht. Mein Tüver mit dem man auch reden kann ist grad in Urlaub. 🙁
Die Frage ist, welche Nr. ist gleich? Bei mir auf dem Fächer steht hinter dem E-Zeichen die 53294, ebenso wie im Gutachten für den G60. Auf der Page von Supersprint finde ich aber für beide Fächer nur "cod: 885901". Nehme mal an, dass ist die Best.-Nr. bei denen. Diese findet sich aber weder auf dem Fächer noch im Gutachten. Deswegen kann es zwar sein, dass die Fächer als Teil gleich sind, aber trotzdem verschiedene Nummern auf den Plaketten und in den Gutachten haben, nämlich die 53294 für G60 und die XXXXX fürn PF.
Wenn mir jetzt aber jemand von euch bestätigen kann, dass der Fächer fürn PF auch die Nr. 53294 auf der Plakette und im Gutachten trägt, wär ich wohl ausm Schneider.

steht auf dem krümmer irgend eine nummer wo mit D 2..... anfängt ?

denn das ist die nummer für das gutachten :

2te seite:

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Vielen Dank, aber das kenn ich schon. Die Nummern beziehen sich aber alle nur auf die Schalldämpfer. Der Fächer ist zwar abgebildet, trägt aber keine Nummer. 🙁

Ich denke ich werd Montag mal bei Sandtler anfragen, vielleicht können die mir helfen.

ich weiß es geht nur um die nummern die mit d anfangen

frag mal den user mimer der hatte das problem auch der könnte ein gutachten haben 😉

verwechsle powersprint nicht mit supersprint die haben nicht´s miteinander zu tun

sandtler baut supersprint nach das weiß ich da stahlgruber supersprint im programm hat
und ich mal ein ersatzteil von powersprint brauchte und der stahlgruberverkäufer in
italien angerufen hat und da hat sich rausgestellt das die beiden nichts miteinander zu tun haben 😰

Hab bei mir im Gutachten gar keine Nr. mit D davor. In der Spalte steht bei mir nur e3 53294.

Ich finds echt total ätzend, wenns bei so ner Sache weder um Sicherheit, noch um Lärmschutz oder sonst was Nachvollziebares geht. Einfach nur bürokratischer Blödsinn, hat mit gesundem Menschenverstand nichts mehr zu tun. 😠

Aber danke für den Tip, ich schreib mimer mal an 🙂

Zitat:

Original geschrieben von sony8v


verwechsle powersprint nicht mit supersprint die haben nicht´s miteinander zu tun

sandtler baut supersprint nach das weiß ich da stahlgruber supersprint im programm hat
und ich mal ein ersatzteil von powersprint brauchte und der stahlgruberverkäufer in
italien angerufen hat und da hat sich rausgestellt das die beiden nichts miteinander zu tun haben 😰

Sandtler baut Supersprint mit sicherheit nicht nach. Zumindest bis zum letzten Jahr war Sandtler der deutsche Generalimporteur für Supersprint- und Powersprint-Komponenten. Da ich Bochumer bin, habe ich dort vor Ort Ersatzteile wie Federn, Schrauben, Brennringe und Verbindungsmuffen für meine Supersprint-Fächer gekauft. Dabei habe ich mich auch mit einem Herrn der Geschäftsleitung über das Thema Golf 1+2 unterhalten. Mittlerweile kann sich hinsichtlich Supersprint da etwas verändert haben, weil auf deren Homepage nicht mehr direkt auf supersprint verlinkt wird, was früher der Fall war.

http://www.sandtler.de/inhalt_index.htm

@ Snack: Natürlich muß auf dem Bauteil der Abgasanlage eine Seriennummer mit dem E-Zulassungszeichen vermerkt sein. Ohne das E-Zeichen nützt dir die besprochene Gesetzespassage nichts. Wenn du auf die homepage von supersprint gehst, dann wirst du erkennen, daß nur die Fächer für die 8V-Motoren ohne Kat eine EWG-Zulassung haben, für G60 und PF mit kat gibt es keine entsprechende Zulassung. Gleichwohl wird der 8V-Fächer für den GTI ohne kat als am G60 zulässig gelistet, wobei dann der Kat entfallen würde. Das ist eine historische Angelegenheit, da es 1989 noch nicht überall in Europa flächendeckend bleifreies Benzin gab. Einige wenige G60 wurden wohl auch für den Export ohne Kat ausgeliefert. In anderen Fällen wurde der Kat legal entfernt und dann der 8V-Fächer montiert.
http://www.supersprint.com/it/prod-248-7069-vw_golf_ii_18_g60.aspx
Im übrigen haben die Fächer, wenn sie eine EWG-Zulassung haben, meist auch eine Einschränkung aufgestanz, wie etwa beim KR-Fächer "Golf II GTI 16V".
Ein umgekehrtes interessantes Beispiel wäre zB die folgende völlig legale Kombi am PF:
- ABF oder PL-Kat mit 55mm-Abgang, Verbindungsrohr 55mm vom ABF, Remus MSD, 55mm, Golf 2 16V-ESD. Das Verbindungsrohr, das ja beim ABF den VSD ersetzt, dürfte auch nur ein E-Kennzeichen ohne Einschränkung aufgestanzt haben. (Vorsicht, es gibt 2 Rohre, das von 1992 müsste passen, sofern es mit der Länge hinkommt.)

Gruß

Zitat:

Sandtler baut Supersprint mit sicherheit nicht nach. Zumindest bis zum letzten Jahr war Sandtler der deutsche Generalimporteur für Supersprint- und Powersprint-Komponenten. Da ich Bochumer bin, habe ich dort vor Ort Ersatzteile wie Federn, Schrauben, Brennringe und Verbindungsmuffen für meine Supersprint-Fächer gekauft. Dabei habe ich mich auch mit einem Herrn der Geschäftsleitung über das Thema Golf 1+2 unterhalten. Mittlerweile kann sich hinsichtlich Supersprint da etwas verändert haben, weil auf deren Homepage nicht mehr direkt auf supersprint verlinkt wird, was früher der Fall war

genau so ist es sandler hat nur noch powersprint serie die

hat mit supersprint nichts mehr zu tun genauso wie die construktline nichts mit supersprint

nichts zu tun hat

meine infos sind ca. 1/4 jahr alt

Auf meinem Fächer ist die D 24 600 vermerkt und das wurde auch im Schein eingetragen

Zitat:

Original geschrieben von sony8v


klar wird der eingetragen 🙄

für den krümmer gib es ein gutachten für den pf den der snack-attack
hat das gutachten hat sogar ein guter prüfer im computer

die nummer des krümmers ist gleich vom pf und g60

Ich verfolge das nun auch schon ne Weile. Obige Antwort sagt doch eigentlich alles. Das olle Ding eintragen lassen und gut. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von websifus



@ Snack: Natürlich muß auf dem Bauteil der Abgasanlage eine Seriennummer mit dem E-Zulassungszeichen vermerkt sein. Ohne das E-Zeichen nützt dir die besprochene Gesetzespassage nichts. Wenn du auf die homepage von supersprint gehst, dann wirst du erkennen, daß nur die Fächer für die 8V-Motoren ohne Kat eine EWG-Zulassung haben, für G60 und PF mit kat gibt es keine entsprechende Zulassung. Gleichwohl wird der 8V-Fächer für den GTI ohne kat als am G60 zulässig gelistet, wobei dann der Kat entfallen würde. Das ist eine historische Angelegenheit, da es 1989 noch nicht überall in Europa flächendeckend bleifreies Benzin gab. Einige wenige G60 wurden wohl auch für den Export ohne Kat ausgeliefert. In anderen Fällen wurde der Kat legal entfernt und dann der 8V-Fächer montiert.
http://www.supersprint.com/it/prod-248-7069-vw_golf_ii_18_g60.aspx
Im übrigen haben die Fächer, wenn sie eine EWG-Zulassung haben, meist auch eine Einschränkung aufgestanz, wie etwa beim KR-Fächer "Golf II GTI 16V".
Gruß

Oje websi, jetzt hast du mich ernsthaft verwirrt.

E-Zeichen hab ich ja drauf (siehe Bild).
Ähm, also bedeutet auf deren Homepage das rote Symbol (omologazione CEE) bei PB, dass das Teil eine EWG-Zulassung hat, und das grüne Symbol (compatibile con catalizzatore di serie) bei PF/PG hat keine?

So siehts übrigens bei mir aus:

Dsc00628
Dsc00631
Dsc00626

Ist der Krümmer schon verbaut?
Ich würde einfach mal zum Prüfer gehen, alles mitnehmen und schauen was er sagt.
Der Krümmer hat ja ne Zulassung und passen tut er ja auch, so war´s bei meinem ja auch, ich hatte nur ne ABE vom 3er Golf aber die hat gereicht zum eintragen.

@ snack:
Richtig, doch ist für dich letztlich nicht entscheidend, was auf der homepage von Supersprint, sondern auf dem Fächerkrümmer steht!

Du hast ein Rechteck mit einem "e3" drin: e3 steht für Italien, das Rechteck laut dem link im Aprilia-Forum bedeutet:
"EWG-Zulassungskennzeichen
dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund einer EWG-Richtlinie zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
Die Ziffer nach dem "e" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.

Das EWG-Zulassungszeichen besteht immer aus einem Viereck mit kleinem e, ausserdem im Viereck die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern (ggf. auch einem Länderkürzel für Länder, die keine Länderkennzahl) und hinter dem Kreis einer Ziffernkombination."

Daraus ergibt sich unzweifelhaft folgende Rechtslage:

1.) Mitführungspflicht von Papieren
Laut § 19 Abs. 2 iVm. Absatz 3 Ziffer 2 und Absatz 4 StVZO brauchst der Fahrer zu keiner Zeit eine ABE, Gutachten oder sonst eine Bescheinigung mitzuführen oder vorzulegen, weder gegenüber der Polizei, noch beim TÜV.

2.) Eintragung
Der Fächer ist auch nicht eintragungsfähig, da er ein EWG-Prüfzeichen besitzt. Insofern ist die Auskunft des TÜV-Prüfers korrekt.

3.) Betriebserlaubnis
Allerdings würde die BE dann entfallen, wenn es sich bei der Rückseite mit der Einbauskizze der CEE-Übereinstimmungserklärung um eine Einschränkung handelt auf G60-Motoren bei gleichzeitigem Verbau auch der anderen gelisteten Supersprint-Komponenten. Dafür spricht, daß auch im Text der Übereinstimmungserklärung von "Austauschschalldämpferanlage" die Rede ist. In einer anders editierten Fassung des § 19 StVZO lautet der Abs. 3 Ziffer 2 übrigens wie folgt:
"(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
für diese Teile
1.eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
2. eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder"
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php
Letztlich muß man also zu dem Schluß kommen, daß sowohl bei einem Verbau mit einem anderen Motor als dem G60 oder ohne die anderen gelisteten Supersprintkomponenten die BE erlischt.

4.) Rechtsfolgen:
a.) Ordnungsgeld
Bei Fahren ohne Betriebserlaubnis kann Grundsätzlich ein Ordnungsgeld von bis zu 60€ verhängt werden. Dies allerdings auch nur, wenn dem Fahrer ein Verschulden vorgeworfen werden kann. Von einem Verschulden kann nicht die Rede sein, wenn er der Fächer, der ja passt, im guten Glauben auf das CEE-Zeichen verbaut hat und dies auch nicht beim TÜV bemängelt wurde.
b.) Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, da keine Zunahme des zu versichernden Risikos gegeben ist.
c.) Persönliche rechtliche Würdigung
Der ganze Fall ist ein abschreckendes Beispiel für die fehlerhafte Abstimmung von EU- und nationalem Recht. Der Sinn und Zweck des CEE-Zeichens wird durch Limitierungen, für die kein sachlicher Grund zu erkennen ist, umgangen und wohl zu oft auch der ausdrückliche Ausschluß einer Mitführungspflicht von Dokumentationen von der Polizei ignoriert. Letztlich steht der Bürger, dem das CEE-Zeichen das Leben leichter und komplikationsloser machen sollte, vor einem unnötigen und unverständlichem juristischen Chaos, welches das von ihm (auch gebraucht) gekaufte Produkt beim Vertreten eines formaljuristischen Standpunktes völlig entwerten würde.

5.) Praktische Empfehlungen
- Nochmal mit Prüfer wegen Eintragung sprechen. Eventuell muß das CEE-Kennzeichen entfernt werden und eine Einzelabnahme vorgenommen werden.
- Fächer verkaufen an G60-Fahrer.
- Fächer verbauen und bei TÜV und Polizei gegebenenfalls auf die CEE-Kennung verweisen. Die Verweise aus dem Aprilia-Forum bzw. meine Erläuterungen dazu ausdrucken und stets mit sich führen. (Die Papiere von Supersprint lässt du immer schön brav zu Hause! 😉 ) Höchstwahrscheinlich wird nie etwas bemängelt werden.
Den TÜV interessiert eh nur die CEE-Kennung. Auch hier ist es sehr unwahrscheinlich, daß sich ein Prüfer die Mühe macht, sich die entsprechende Übereinstimmungserklärung rauszusuchen. (Ansonsten weiter zum nächsten TÜV fahren ...)
Wenn Polizei (Bußgeld) oder TÜV (Verweigerung der Prüfpalette) sich unbelehrbar zeigen und "hartnäckig" den Fächer bemängeln, so geht man gegen diese Akte einzeln vor. Hier empfiehlt sich das Vorhandensein einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Jetzt müsste dann entweder vor dem Verwaltungsgericht auf Erteilung der Prüfplakette mit Hinweis auf die Unvereinbarkeit des §19 Abs. 3 S.2 Nr.2 StVZO mit dem Gemeinschaftsrecht geklagt werden oder gegen den Bußgeldbescheid mit derselben Argumentation vorgegangen werden, wobei in letzterem Fall durch das Vorhandensein der CEE-Plakette ein schuldausschliessender Vertrauenstatbestand geschaffen wurde.

Auf niedrigerer Intensitätsstufe kann man auch noch versuchen SOLVIT einzuschalten:
http://ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm

Gruß

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