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Welchen f82 würdet ihr wählen? [EU-Import]

BMW M4 F82 (Coupe)

Guten Tag Zusammen,

ich bin nun seit Monaten auf der Suche nach einem passenden f82 m4.

Nun stehen mir 2 Autos zur Auswahl und ich bin mir im Hinblick EU-Import unsicher.

1. Fahrzeug: 65.000km, deutsch, 3 Halter, 08.2014, kaum Sonderausstattung (nur Rückfahrkamera, HuD) 47.500€ [Händler]

2. Fahrzeug: 85.000km, EU-Import aus Belgien, 2 Halter, 12.2015, gute Sonderausstattung (HuD, H&K, adaptives Fahrwerk, M-Perf. Abgasanlage, Lenkradheizung), 45.000€ [Händler]

Beide Autos unfallfrei, mit einer kleinen Nachlackierung.

Ist der EU-Import ein Dealbreaker oder ist es noch in Ordnung (ich wohne 40km von Belgien entfernt.)

Vielen Dank schon Mal

Viele Grüße 🙂

10 Antworten

Grundsätzlich spricht meiner Meinung nach nichts gegen ein belgisches Fahrzeug. Wichtig ist die Nachvollziehbarkeit der Kilometer und die lückenlose Servicehisto im optimalfall bei BMW.

Falls Du das noch nicht in Deine Kostenüberlegungen hast einfließen lassen:
Du brauchst für einen Reimport ein Ausfuhrkennzeichen aus B und zzgl. eine Versicherungspolice, Kostenpunkt für beides rund 300,-
Papierlage muss klar sein, dabei sein muss zwingend der Kaufvertrag / Rechnung, der Car Pass, Scheckheft und optional das CoC.
Der Kaufvertrag darf bei Dir als Status Privatperson nicht den Passus "Business-to-Business" enthalten, ansonsten verlierst Du Deine gesetzliche Gewährleistung.

Grundsätzlich ist ein Reimport nicht uninteressant, wenn es preislich im Gesamtbild in Ordnung ist, die Fahrzeughistorie lückenlos ist und das Gesamtbild passt.
Das kann Dir keiner beantworten, aber ich würde immer davon abraten, sich vorab schon indirekt festzulegen und sich den Favoriten schön zu reden, wenn das Bauchgefühl im Termin was anderes sagt.

Zitat:

@Dang3r schrieb am 13. Mai 2025 um 16:13:41 Uhr:


Falls Du das noch nicht in Deine Kostenüberlegungen hast einfließen lassen:
Du brauchst für einen Reimport ein Ausfuhrkennzeichen aus B und zzgl. eine Versicherungspolice, Kostenpunkt für beides rund 300,-
Papierlage muss klar sein, dabei sein muss zwingend der Kaufvertrag / Rechnung, der Car Pass, Scheckheft und optional das CoC.
Der Kaufvertrag darf bei Dir als Status Privatperson nicht den Passus "Business-to-Business" enthalten, ansonsten verlierst Du Deine gesetzliche Gewährleistung.

Grundsätzlich ist ein Reimport nicht uninteressant, wenn es preislich im Gesamtbild in Ordnung ist, die Fahrzeughistorie lückenlos ist und das Gesamtbild passt.
Das kann Dir keiner beantworten, aber ich würde immer davon abraten, sich vorab schon indirekt festzulegen und sich den Favoriten schön zu reden, wenn das Bauchgefühl im Termin was anderes sagt.

Fü eine Zulassung in Deutschland ist das CoC erforderlich. Auch der Nachweis einer gültigen HU.

Ich würde ein Auto mit der passenden Ausstattung immer vorziehen oder willst du hinterher das doppelt und dreifache reinstecken und versuchen das eine oder andere nachzurüsten.

mach dir ernsthafte gedanken, was du an dem auto haben möchtest und was nicht wichtig ist und nie wichtig sein wird.

Ein Adaptives Fahrwerk halte ich für überflüssig, kauft man sich lieber ein KW V3, hat man bei weitem mehr von.

HK Soundsystem ist absolut wichtig, gegenüber dem normalen zeug.
LED Lichter würde ich auch nicht mehr missen wollen
wie auch M Paket außen + innen, wegen der Sitze, ist beim F82/F83 wahrscheinlich unerheblich
Professional Navi wäre wichtig und eher ein jüngerer, da kann man auf iD5/6 das iD4 updaten lassen und hat somit auch gleich Carplay.
Ob das Auto nun aus Belgien kommt oder aus D wäre erstmal zweitrangig, solange die Service Historie belegbar ist, wird aber vielleicht beim weiterverkauf mal ein thema werden, leute kaufen aus aberglauben nicht gerne reimporte, egal wo her die sind.

ansonsten, wenn der noch keine deutschen Papiere hat, muss eine Vollabnahme beim TÜV gemacht werden, um den Brief und Schein erstellen zu können, ist aber in der Regel auch ein standardvorgang.

Der allgemeine zustand des Autos sollte dazu passen. ein schöner und gepflegter belgier ist besser, als ein runtergeheizter deutscher.

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Zitat:

@GTIman schrieb am 14. Mai 2025 um 08:40:26 Uhr:


ansonsten, wenn der noch keine deutschen Papiere hat, muss eine Vollabnahme beim TÜV gemacht werden, um den Brief und Schein erstellen zu können, ist aber in der Regel auch ein standardvorgang.

Eine Vollabnahme ist nur erforderlich, wenn das CoC nicht vorhanden ist.

Zitat:

@suzyyy schrieb am 13. Mai 2025 um 18:34:34 Uhr:



Fü eine Zulassung in Deutschland ist das CoC erforderlich. Auch der Nachweis einer gültigen HU.

Das CoC wird je nach Bundesland verlangt oder auch nicht, stimmt also pauschal nicht.
Die HU Gültigkeit wird im Car Pass abgebildet, daher ist der zwingend beim Verkauf auszuhändigen.

Zitat:

@suzyyy schrieb am 14. Mai 2025 um 09:58:31 Uhr:



Zitat:

@GTIman schrieb am 14. Mai 2025 um 08:40:26 Uhr:


ansonsten, wenn der noch keine deutschen Papiere hat, muss eine Vollabnahme beim TÜV gemacht werden, um den Brief und Schein erstellen zu können, ist aber in der Regel auch ein standardvorgang.

Eine Vollabnahme ist nur erforderlich, wenn das CoC nicht vorhanden ist.

nicht korrekt. Je nach Bundesland wird eine Vollabnahme bei der Zulassungsstelle verlangt. Habe beides schon erlebt.

Zitat:

@Dang3r schrieb am 14. Mai 2025 um 09:59:13 Uhr:


Das CoC wird je nach Bundesland verlangt oder auch nicht, stimmt also pauschal nicht.
Die HU Gültigkeit wird im Car Pass abgebildet, daher ist der zwingend beim Verkauf auszuhändigen.

Ohne CoC muss eine Vollabnahme gemacht werden oder gibt es ein Bundesland wo Importfahrzeuge so durchgewunken werden? HU eines anderen EU Landes wird nicht bei allen KFZ Zulassungsstellen akzeptiert. In diesem Fall muss eine HU in Deutschland gemacht werden.

Zitat:

@GTIman schrieb am 14. Mai 2025 um 10:17:23 Uhr:


nicht korrekt. Je nach Bundesland wird eine Vollabnahme bei der Zulassungsstelle verlangt. Habe beides schon erlebt.

In welchem Bundesland wird trotz CoC eine Vollabnahme verlangt?

Zitat:

@GTIman schrieb am 14. Mai 2025 um 10:17:23 Uhr:



Zitat:

@suzyyy schrieb am 14. Mai 2025 um 09:58:31 Uhr:


Eine Vollabnahme ist nur erforderlich, wenn das CoC nicht vorhanden ist.

nicht korrekt. Je nach Bundesland wird eine Vollabnahme bei der Zulassungsstelle verlangt. Habe beides schon erlebt.

Bei einem EU-Reimport gibt es keine verpflichtende §21 Untersuchung, das CoC stellt jeder Hersteller gegen Gebühr aus, wenn es nicht mit beim Verkauf ist.
Nicht verwechseln mit Import aus USA oder Asien, da ist das in der Tat Pflicht.

Der Car Pass ist in Belgien das technische Nachweisheft für durchgeführte Prüfungen, daher die Aufzählung. Wird bei der Zulassung als gültige HU anerkannt.

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