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Welche Waschanlage???
Hallo,
wer kann mir weiterhelfen?
Welche Waschanlage ist die bessere: Textil oder Schaumstoff?
Und wo finde ich die besten Anlagen im Raum Wuppertal / Remscheid?
Vielen Dank für die hoffentlich zahlreichen Antworten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Planlos1986
[...] Und da ein Auto eben auch ein Gebrauchsgegenstand ist, [...]
Das ist es aber nicht für alle. Für manchen sind die kleinen Kratzer hinnehmbar, für viele hier aber nicht.
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30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von diddi4
Zitat aus Bayern
Autowaschen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Dies stellt vorrangig ein verkehrsrechtliches Problem dar.
Das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist kein Verkehrsvorgang. Ein Auto, das gewaschen wird, stellt in- soweit ein Verkehrshindernis im Sinne des § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Wegerechtlich handelt es sich um eine Sondernutzung, und zwar um eine unerlaubte Sondernutzung im Sinne des Art. 18 a Bayer. Straßen- und Wegerecht (BayStrWG), für die eine Erlaubnis auch nicht erteilt werden kann.
Darüber hinaus ist es nach Art. 32 Abs. 1 Satz 1 StVO verboten die Straße zu benetzen, wenn dadurch der Ver- kehr gefährdet oder erschwert werden kann. Die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO sind z. B. dann erfüllt, wenn ein Auto auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen bei Frostgefahr gewaschen wird, da dann durch Glatteisbildung eine Gefährdung oder Erschwernis des Verkehrs auftreten kann.
Ist zwar hier nicht auf die Verschmutzung bezogen, steht aber an anderer Stelle.
ein Beispiel aus Bayern. Habe gerade mit einem Bekannten aus Essen gesprochen, ist dort auch so. In Berlin ebenfalls. Dort ist es allerdings an den Straßenpumpen, die es in Berlin aus der "Inselzeit" noch gibt erlaubt, da dort Benzinabscheider eingebaut sind. Für mich ist hier die Sache erledigt. Muss jeder für sich entscheiden, kann aber sehr teuer werden!
Ja ja die Bayern. Und ich kann mir trotzdem nicht erklären, warum ein Fahrzeug, das vor meiner Garage gewaschen wird, ein Verkehrshindernis darstellen soll. Das werden selbst die Bayern nicht so sehen. Es ging ja hier auch um Verschmutzung und nicht um Verkehrshindernisse.
Und dass man keine Eisflächen produzieren darf, hat auch nichts mit Verschmutzung zu tun, das ist ein ganz anderes Thema.
Und die Essener Verordnung sagt das hier:
(3) Es ist verboten, Motor- oder Unterbodenwäschen oder sonstige Reinigungen, bei denen Öl, Altöl, Benzin oder andere wassergefährdende Stoffe in das öffentliche Kanalnetz oder in das Grundwasser gelangen können, an Kraftfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen, Geräten oder Maschinen vorzunehmen.
Wenn man natürlich davon ausgeht, dass beim Waschen des Lacks Öl ins Grundwasser gelangen kann......man kann´s auch übertreiben.
@Alex-120d
Ich weiß nur, dass es in "meiner" Stadt nicht verboten ist, solange die von mir erwähnten Vorraussetzungen erfüllt sind. Habe ich selbst in zurückliegender Zeit mit dem Ordnungsamt abgeklärt.
Andreas