Welche Versicherung bietet Türkei??

Guten Abend weil ich nach Silvester nach Türkei mit meinem Auto fahren möchte wollte ich gerne mein Auto
Vollkasko Versichern, kann mir jemand bitte sagen welche Versicherung das anbietet Asiatische Seite sollte dabei sein weil ich komme aus Trabzon Türkei und das ist am Schwarzen Meer ganz unten
ich bedanke mich jetzt schon im voraus

Grüsse

Mehmetali

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Vollkasko ... Grüne Karte ... haben Sie getrunken, junger Mann 😁 😉

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Ich habe VHV abgeschlossen soll komplett Türkei abdecken inklusive Vollkasko.

Was heißt denn soll?
Schau in die für dich gültigen AKB, dort steht was versichert ist.

Ich habe nur folgendes gefunden, was den asiatischen Teil der Türkei nicht beinhaltet:
https://www.vhv.de/.../200.0030.104.pdf

„A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der europäischen Union gehören.“

Laut meinem Versicherungs Makler ist VHV und ADAC die einzigen die die Türkei vollständig abdeckt. Kravag deckt auch ab aber mann muss es separat abschließen.

Was dein Makler erzählt ist unwichtig, sofern sich das nicht mit den AKB deckt.

ADAC:
https://www.adac.de/.../

"Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei), dem asiatischen Teil der Türkei sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Versicherungsschutz nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags."

VHV:
https://www.vhv.de/.../200.0030.104.pdf

"A.1.4.1 Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Sie haben in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den
geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum
Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet
sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang,
mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags."

"A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den geographischen
Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich
der europäischen Union gehören."

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. Januar 2020 um 18:05:34 Uhr:


Was dein Makler erzählt ist unwichtig, sofern sich das nicht mit den AKB deckt.

ADAC:
https://www.adac.de/.../

"Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei), dem asiatischen Teil der Türkei sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Versicherungsschutz nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags."

VHV:
https://www.vhv.de/.../200.0030.104.pdf

"A.1.4.1 Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Sie haben in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den
geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum
Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet
sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang,
mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags."

"A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den geographischen
Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich
der europäischen Union gehören."

Hallo Oetteken,
vielen Dank für den aufgelisteten Inhalt zum Versicherungsumfang. Da der Beitrag inwzsichen 3 Jahre zurück liegt, hier ein Update.....

Das Thema Haftpflichtversicherung bzw Vollkaskoversicherung im asiatischen Teil der Türkei hat mich auch sehr beschäftigt. Daher habe ich für mich auch ein paar Notizen bei meiner Recherche gemacht.

1. Württembergische Versicherung Stand 01.08.2022 (W&W) (Stand Recherche 13.02.2023):
Link: https://www.wuerttembergische.de/.../AKB_Pkw.PDF

Haftpflicht : „Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang dieses Versicherungsvertrags.“
Kasko: „Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbe reich der Europäischen Union gehören.“

2. HuK-Coburg Stand 01.01.2023 (Stand Recherche 13.02.2023):
Link: www.huk.de/.../allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf

Haftpflicht: „Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas. Und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Haben wir Ihnen eine Internationale Versi cherungskarte ausgehändigt? Dann gilt der Versicherungsschutz auch in den dort genannten nichteuropäischen Ländern, soweit Länderbezeich nungen nicht durchgestrichen sind. Die Internationale Versicherungskar te dient nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung als Nachweis des Versi cherungsschutzes. Sind Sie im ausländischen Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversiche rung unterwegs? Dann haben Sie immer mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz des Besuchslandes. Ist der Ver sicherungsschutz, den Sie mit uns vereinbart haben, besser als der des Besuchslandes? Dann gilt der bessere Versicherungsschutz“
Kasko: „Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Aber: Kein Versicherungsschutz besteht in Russland und Belarus.“

3. Europa Versicherung Stand 01.10.2022 (Stand Recherche 13.02.2023)
Link: https://www.europa.de/.../europa_kfz_vertragsinformation.pdf

Haftplicht: „Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuro päischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.“
Kasko: „Sie haben in der Voll- und Teilkaskoversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.“

4. VHV Stand 10/2022 (Stand Recherche 13.02.2023)
Link: https://archiv.vhv-partner.de/.../download.jsp?200.0005.204.pdf

Haftpflicht: „Sie haben in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungs schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuro päischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.“
Kasko: „Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den geogra phischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der europäischen Union gehören“

5. ADAC Autoversicherung Premium (Stand Recherche 13.02.2023)
Link: https://www.adac.de/.../...utoversicherungproduktmodellpremium1022.pdf

Haftpflicht: „Sie haben im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in
• den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei),
• dem asiatischen Teil der Türkei sowie
• den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europä ischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vor geschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags“
Kasko: „Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in
• den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei),
• dem asiatischen Teil der Türkei sowie
• den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europä ischen Union gehören.“

Ergo bleibt hier 2023 nur der ADAC übrig, welcher explizit die Türkei im Ganzen (europäischer & asiatischer Teil) abdeckt. Deckt sich mit den Aussagen und Recherchen einiger Vorredner aus der Vergangenheit.

Die VHV Versicherung deckt den europäischen & asiatischen Teil der Türkei ebenfalls ab !

Im Telefonat mit der VHV Versicherung ( Servicenummer 0511-907-8811) nacheinander mit den beiden Beratern (Herr Zellner & Herr Kirchner) telefoniert und es wurde von beiden Beratern bestätigt, dass die Türkei im vollen Umfang mit abgedeckt ist.

Schriftlich bestätigt wurde per Mail von Herrn Kir.....:
-------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Xxx,

gerne bestätigen wir Ihnen, dass für Ihre Kraftfahrt-Versicherung der vertraglich vereinbarte Versicherungsumfang auch im asiatischen Teil der Türkei und im asiatischen Teil Russlands gilt.

Ihre Fragen beantworten wir gerne.
............
.......
...

Freundlich grüßt Sie
Ihre VHV Allgemeine Versicherung AG
-------------------------------------------------------

Da sich eh laufend die AKB ändert, kann die AKB für seinen Tarifstand anders sein

Zitat:

@Oezi81 schrieb am 13. Februar 2023 um 13:05:22 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. Januar 2020 um 18:05:34 Uhr:


Was dein Makler erzählt ist unwichtig, sofern sich das nicht mit den AKB deckt.

ADAC:
https://www.adac.de/.../

"Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei), dem asiatischen Teil der Türkei sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Versicherungsschutz nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags."

VHV:
https://www.vhv.de/.../200.0030.104.pdf

"A.1.4.1 Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Sie haben in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den
geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum
Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet
sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang,
mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags."

"A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den geographischen
Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich
der europäischen Union gehören."

Hallo Oetteken,
vielen Dank für den aufgelisteten Inhalt zum Versicherungsumfang. Da der Beitrag inwzsichen 3 Jahre zurück liegt, hier ein Update.....

Das Thema Haftpflichtversicherung bzw Vollkaskoversicherung im asiatischen Teil der Türkei hat mich auch sehr beschäftigt. Daher habe ich für mich auch ein paar Notizen bei meiner Recherche gemacht.

1. Württembergische Versicherung Stand 01.08.2022 (W&W) (Stand Recherche 13.02.2023):
Link: https://www.wuerttembergische.de/.../AKB_Pkw.PDF

Haftpflicht : „Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang dieses Versicherungsvertrags.“
Kasko: „Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbe reich der Europäischen Union gehören.“

2. HuK-Coburg Stand 01.01.2023 (Stand Recherche 13.02.2023):
Link: www.huk.de/.../allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf

Haftpflicht: „Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas. Und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Haben wir Ihnen eine Internationale Versi cherungskarte ausgehändigt? Dann gilt der Versicherungsschutz auch in den dort genannten nichteuropäischen Ländern, soweit Länderbezeich nungen nicht durchgestrichen sind. Die Internationale Versicherungskar te dient nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung als Nachweis des Versi cherungsschutzes. Sind Sie im ausländischen Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversiche rung unterwegs? Dann haben Sie immer mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz des Besuchslandes. Ist der Ver sicherungsschutz, den Sie mit uns vereinbart haben, besser als der des Besuchslandes? Dann gilt der bessere Versicherungsschutz“
Kasko: „Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Aber: Kein Versicherungsschutz besteht in Russland und Belarus.“

3. Europa Versicherung Stand 01.10.2022 (Stand Recherche 13.02.2023)
Link: https://www.europa.de/.../europa_kfz_vertragsinformation.pdf

Haftplicht: „Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuro päischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.“
Kasko: „Sie haben in der Voll- und Teilkaskoversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.“

4. VHV Stand 10/2022 (Stand Recherche 13.02.2023)
Link: https://archiv.vhv-partner.de/.../download.jsp?200.0005.204.pdf

Haftpflicht: „Sie haben in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungs schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuro päischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.“
Kasko: „Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den geogra phischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der europäischen Union gehören“

5. ADAC Autoversicherung Premium (Stand Recherche 13.02.2023)
Link: https://www.adac.de/.../...utoversicherungproduktmodellpremium1022.pdf

Haftpflicht: „Sie haben im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in
• den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei),
• dem asiatischen Teil der Türkei sowie
• den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europä ischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vor geschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags“
Kasko: „Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in
• den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei),
• dem asiatischen Teil der Türkei sowie
• den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europä ischen Union gehören.“

Ergo bleibt hier 2023 nur der ADAC übrig, welcher explizit die Türkei im Ganzen (europäischer & asiatischer Teil) abdeckt. Deckt sich mit den Aussagen und Recherchen einiger Vorredner aus der Vergangenheit.

Aus eigener Erfahrung kann Ich sagen : VHV deckt Türkei komplett ab. Die haben mir schon 2 Schäden reguliert. Mein Tipp an alle die in die Türkei fahren schliesst für ca. 50-90€/Jahr je nach Versicherung, Auslandschutz mit ab. Falls Ihr unverschuldet Unfall habt zahlt Eure Versicherung den Schaden als ob der in Deutschland passiert wäre. Dieser Schaden taucht auch nicht als Schaden beim einer Wechsel zu einer neuen Versicherung als Schaden auf, da es kein Kaskoschaden ist. Ihr werdet nicht hochgestuft.
Laut meiner Recherce bietet Türkei komplett VK die ADAC,VHV und Allianz, wobei ADAC den Auslandschutz für Türkei nicht anbietet.
Gruß

Hallo,
ich kann das mit der Abdeckung Vollkasko im asiatischen Teil der Türkei bei der VHV Versicherung auch bestätigen.

Alte leipziger bietet auch asiatischerteil türkei vollkako an
Aber die haben Jetz die preise so angehoben das ich eine andere versicherung suche wo tuerkei aisatischer teil komplett mit vk drinne ist

Hallöchen
wir wollen am 04.07-05.07 ten mit dem Auto in die Türkei fahren und brauchen eine Vollkasko-Versicherung für die Asiatische Seite da wir ein neuen Wagen besitzen ist ein Vollkasko muss
Meine Frage
bietet nur ADAC die Versicherung für die Asiatische Seite oder gibt es mittlerweile auch andere Versicherungen?

Es gibt nicht viele Versicherungen die die Türkei mit VK komplett Europäischer und Asiatischer Teil anbieten. Ich war selber bei VHV und aktuell bei DEVK die decken auch alles ab. Zusätzlich Empfehle Ich dir unbedingt eine Auslandschadenschutzversicherun, die VHV und DEVK auch anbietet. Diese deckt Türkei auch komplett ab und nicht wie bei ADAC nur Europäischer Teil.
Der Auslandschadenschutz zahlt bei Unfall deinen Schaden nach Deutschem Recht. Wenn dein Auto fahrbereit ist, kannst so nach Deutschland fahren und alles hier reparieren lassen. Deine eigene Versicherung zahlt alles und deine SF erhöht sich nicht und dein Rabattschutt bleibt erhalten.
Bei Vollkaskoschaden musst Du SB zahlen dein Rabattschutz ist verbraucht.
Der Auslandschadenschutz kostet nicht viel evtl. 100€ im Jahr.

Alaca Danke für die schnelle Antwort
ich werde am Freitag bei DEVK anrufen und nachfragen den Auslandschadenschutz mache ich so oder so.
Wie bereits geschrieben wir haben ein Neuwagen und du weist wie die in der Türkei fahren 🙂

Kann dir auch VHV empfehlen die waren meistens die günstigsten. Die haben auch bei mir 2x Unfall in der Türkei beglichen.

Hi
Ich bin der alten leipziger und dort muss du nur schriftlich angeben wann du in der tuerkei bist und bekommst fuer den zeitraum deinen versicherungsschutz was du in deutschland hast fuer die komplette tuerkei

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