Welche Unterlagen erhalten bei Kauf Junger Sterne
Hallo,
ich hab da mal ne Frage bzgl dem Kauf eines neuen Sterns welchen ich vor kurzem erworben habe.
Speziell welche Unterlagen man normalerweise von MB ausgehändigt bekommt beim Kauf einen jungen gebrauchten.
z.B.
A) hätte ich bei der Abholung nicht auch einen Servicebericht(digital Ausdruck oder diese neue Nr) bekommen müssen wenn extra kurz vorher der neuste Service durchgeführt worden ist?
B) Generell ein Serviceheft
C) Handbücher (Fahrzeug und COMAND)
D) Originaler Ursprungskaufbeleg (Rechnung)
E) sonstige Belege / Urkunden / Unterlagen
Ich frage deshalb weil ich bis auf die Garantiebedingungen der JungenSterne und meine Rechnung sonst nichts weiter erhalten habe
Grüße
28 Antworten
Danke schon mal euch allen für die Vergleichsmöglichkeit.
Ohne euch und dieses Forum wüsste ich sonst gar nicht was ich eigentlich hätte bekommen sollen und wär jetzt wahrscheinlich selbst auf etwaigen Beschaffungskosten sitzen geblieben 😁
Ich habe meinen Wagen als Jahreswagen vor drei Monaten bei LUEG Dortmund gekauft .
Komplette Unterlagen wurden übergeben mit dazugehörigem Ordner , wo man alles übersichtlich hinterlegen kann .
Selbstverständlich mit neuen TÜV Unterlagen " Keine Beanstandung" und ebenso selbstverständlich mit der Bescheinigung über SERVICE A von Mercedes Benz mit Angabe des Öls etc .
Zitat:
@G.Paul schrieb am 7. Februar 2017 um 14:15:45 Uhr:
Ich habe meinen Wagen als Jahreswagen vor drei Monaten bei LUEG Dortmund gekauft .
Ich bei der Mercedes Benz AG in Dortmund. 😉
Richtig , ich komme aus dem Pott , in meiner Ecke heißt alles LUEG , Dortmund heißt Mercedes Benz aber der Service war wirklich gut !
Gruß
Paul
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Uy, uy,
da scheint einiges schief gegangen zu sein. Ich fahre nun seit nahezu 40 Jahren DB und habe letztes Jahr im Okt. einen Jahreswagen -meinen ca. 8. Jungen Sterne -, Modell 212, letzte Bauserie vor W 213 im Aug. 2016, erworben.
Es waren alle Papiere - Bedienungsanleitung, Anleitung zur Linguatronic, Serviceheft, DVD zur Bedienungsanleitung, digitaler Serviceausdruck, wie auch alle anderen erforderlichen Unterlagen - KFZ-Brief, COC-Papiere, Garantiebestätigung (Karte wurde später zugesandt), Kaufvertrag etc. dabei.
Nicht beigefügt war die Rechnung über den Ersterwerb. Eine solche hatte ich aber auch noch nie erhalten. In einer Auflistung waren aber alle Extras, im letzten Fall sogar mit Preisangabe, angeführt. Man konnte leicht den ehemaligen Neuwagenpreis errechnen.
Der digitale Servicebericht wird schon seit einigen Jahren verwandt. Er wurde mir immer ausgehändigt. Dieser wird auch benötigt und ist doch der Beleg für den Kunden, dass er die im Rahmen der Gewährleistung erforderlichen Inspektionen machen ließ.
Dazu ist folgendes anzumerken: Meine letzten 4 Fahrzeuge habe über das Internet gekauft, und zwar bei DB-Händlern, die über 500 Km von meinem Heimatort entfernt waren. Wie hätte ich erforderlichenfalls bei einem Garantiefall belegen können, dass alle Erfordernisse eingehalten wurden.
Im beigefügten Serviceheft werden keine Inspektionen mehr eingetragen. Aus dem Heft sind aber die durchzuführenden Arbeiten detailliert angeführt.
Beim Comand (zu anderen Navis kann ich nichts sagen) muss die auf einer DVD mitgelieferte Bedienungsanleitung erst aufgespielt werden. Die Handhabung ist m. E. sehr umständlich. Die DVD läßt sich nicht am PC öffnen und die Durcharbeitung im Fahrzeug ist für die Tonne. Da muss sich DB noch etwas einfallen lassen.
Ich sagte ja, dass laut meinem 🙂 Verkäufer die Bordmappen gerne geklaut werden. Z.B. bei Probefahrten. Er hatte meine in seinem Schrank eingeschlossen. 😉 Das sollte aber nicht das Problem des TE sein.
Zitat:
@Jock68 schrieb am 7. Februar 2017 um 17:59:41 Uhr:
Ich sagte ja, dass laut meinem 🙂 Verkäufer die Bordmappen gerne geklaut werden. Z.B. bei Probefahrten.
Kann ich bestätigen. Bei den Leihwagen meiner Werkstatt ist die Bordmappe, wegen zu hohem Schwund, grundsätzlich nicht mehr im Fahrzeug vorhanden. "Ebenso lösen sich Erste Hilfe Taschen und Warndreiecke oft in Luft auf", so mein zuständiger Annahmemeister.
Ich muss gestehen, dass mit dem fehlenden Verbandskasten, habe ich auch erst nach 4 Jahren gemerkt! 😰
Ich bin immer wieder überrascht, wie hier und da Autos von hohem Wert gekauft werden.
Da die Händler fast immer für die Richtigkeit der Angaben in Angeboten keine Gewähr übernehmen, muss man doch insbesondere das Vorhandensein der Extras überprüfen.
Die Abarbeitung der Liste gehört doch zur Übergabe, deren Richtigkeit mit Unterschrift bestätigt werden muss.
Ich habe mir stets im Vorfeld eine Überprüfungsliste gefertigt. Man vergisst schnell etwas, beispielsweise, ob das aktuelle Update für das Comand auch aufgespielt wurde, etc., etc.
Zitat:
@Jock68 schrieb am 7. Februar 2017 um 18:52:39 Uhr:
Ich muss gestehen, dass mit dem fehlenden Verbandskasten, habe ich auch erst nach 4 Jahren gemerkt! 😰
Alles was nicht Niet und Nagelfest befestigt ist, kann leicht entwendet werden.
Auch wenn ich es nicht befürworte, das Islamische Rechtssystem (Scharia), vollzieht die Bestrafung an dem Körperteil, mit dem die Straftat begangen wurde.
Im Einzelnen sieht das dann so aus:
- beim ersten Diebstahl werden dem Dieb vier Finger der rechten Hand abgetrennt
- beim zweiten Mal wird dem Dieb der linke Fuß abgetrennt
- beim dritten Mal lebenslange Gefängnisstrafe
- beim vierten Mal, wenn der Dieb auch im Gefängnis noch stiehlt, folgt die Todesstrafe
Zitat:
@Jock68 schrieb am 7. Februar 2017 um 18:52:39 Uhr:
Ich muss gestehen, dass mit dem fehlenden Verbandskasten, habe ich auch erst nach 4 Jahren gemerkt! 😰
😁 der TÜV-Prüfer auch 😉
Wird bei mir nie überprüft! 😉 Ich habe ein neues Pack gekauft und wollte es austauschen, wegen Haltbarkeit. Bloß womit? 😁 Nach dem Warndreieck habe ich noch nicht geschaut. Aber ein Mercedes hat ja keine Panne! 😁😉
Zitat:
@luckylefti schrieb am 7. Februar 2017 um 16:28:48 Uhr:
Bei Lueg oder direkt bei MB?
Mercedes Benz , Niederlassung Dortmund , Center Wittekindstraße .
Vielleicht noch mal zur Erläuterung und Info an alle ,...bei den Jahreswagen gibt es natürlich immer wieder auch die Gewerblich Genutzten , die vom Verkäufer nicht unbedingt erwähnt werden .
Mietwagen anzubieten muss nicht schlecht sein , war für mich allerdings keine Voraussetzung , insofern schätzte ich sehr die Tatsache , dass mir der Verkäufer den Ausdruck über den Ersteingetragenen für den Wagen zuvor gezeigt hat , ein Mitarbeiter aus Waiblingen , ebenso wurde mir die schriftliche Bestätigung gegeben , dass der Wagen vom Vorbesitzer nicht als Taxi-Miet- oder Fahrschulwagen genutzt wurde .
Darüber hinaus eben die Originalbescheinigung von Mercedes Benz über den dort durchgeführten Service A mit allen erforderlichen Angeben , gestempelt und original unterschrieben 😉 .