ForumReifen & Felgen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Welche Schaftlänge bei 7,5x17H2 ET37 und Spurverbreiterung?

Welche Schaftlänge bei 7,5x17H2 ET37 und Spurverbreiterung?

Themenstarteram 10. November 2014 um 17:19

Hallo,

ich habe mir für meine C-Klasse (W203) 40mm Spurverbreiterung (20mm pro Achse) inkl. ABE gekauft.

(http://www.ebay.de/itm/380736961025?...)

Da ich dazu neue Radschrauben benötige, habe ich soeben meine derzeitigen ausgemessen.

Ich benötige folgende Schrauben: M12x1,5 Kugelbund.

Die Schaftlänge beträgt ca. 40-41mm. Ist es nun so, dass ich einfach die Breite der Spurplatte hinzuaddiere und schließlich Radschrauben mit 60mm Schaftlänge bestelle oder soll ich sicherheitshalber zu 56 oder 59mm greifen?

Kommt mir nämlich ein bisschen komisch vor, da es durchaus noch Spurplatten für mein Modell mit 30-35mm Verbreiterung pro Seite gibt, ich aber keine längeren Radschraubenangebote mehr finde.

Folgendes Angebot hätte ich im Blick:

http://www.ebay.de/itm/201205947148?...

 

Viele Dank im Voraus

Ähnliche Themen
19 Antworten

Zitat:

inkl. ABE gekauft.

Zur TÜV-Abnahme musst du trotzdem.

Zitat:

Ist es nun so, dass ich einfach die Breite der Spurplatte hinzuaddiere …

Ja.

Themenstarteram 10. November 2014 um 17:28

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 10. November 2014 um 18:23:24 Uhr:

Zitat:

inkl. ABE gekauft.

Zur TÜV-Abnahme musst du trotzdem.

Wo steht das? - Ich fahre Serienbereifung.

Zitat:

Wo steht das?

Mit Sicherheit im Gutachten.

Zitat:

die Auflagen der ABE sowie die Montageanleitung stehen nach dem Kauf unter NJT-tuning zum Download bereit

die Montage sowie die endgültige Abnahme (Betriebserlaubnis) setzt die Verwendung von längeren Radschrauben voraus, die nicht im Lieferumfang enthalten sind

 

Da es schon bei 7,5 × 17 Rädern mit ET 30 jede Menge K-Auflagen gibt, wird's bei ET 17 noch schlimmer sein

Themenstarteram 10. November 2014 um 17:49

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 10. November 2014 um 18:39:10 Uhr:

Zitat:

Wo steht das?

Mit Sicherheit im Gutachten.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 10. November 2014 um 18:39:10 Uhr:

Zitat:

die Auflagen der ABE sowie die Montageanleitung stehen nach dem Kauf unter NJT-tuning zum Download bereit

die Montage sowie die endgültige Abnahme (Betriebserlaubnis) setzt die Verwendung von längeren Radschrauben voraus, die nicht im Lieferumfang enthalten sind

 

Da es schon bei 7,5 × 17 Rädern mit ET 30 jede Menge K-Auflagen gibt, wird's bei ET 17 noch schlimmer sein

Ich habe mir nun über den Hersteller die Nummer der ABE zum Download besorgt: 780021.

Es heisst u.a.:

HINWEISE FÜR DEN FAHRZEUGHALTER

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme

Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht

unverzüglich die gemäß StVZO §19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und

bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!

Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden

Gutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer

Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten

Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen

Änderungsabnahme vorzuführen.

Das heisst also, dass ich es tatsächlich noch einmal vom TÜV abnehmen lassen muss?

Wo ist denn dann zwischen einem Teilegutachten und einer solchen ABE der Unterschied?

Ob nun Gutachten oder ABE, macht bei der montierten Rad-/Reifenkombination, keinen Unterschied. Die Änderung muß abgenommen werden, darüber kann es keine zwei Meinungen geben.

Zitat:

KingOfKingz10 schrieb am 10. November 2014 um 18:19:24 Uhr:

ich habe mir für meine C-Klasse (W203) 40mm Spurverbreiterung (20mm pro Achse) inkl. ABE gekauft.

(http://www.ebay.de/itm/380736961025?...)

Zunächst: 40 mm Spurverbreiterung bedeutet Distanzscheiben 20 mm pro Rad, nicht pro Achse!

Beim Kauf solltest Du die ABE einschließlich der zu Deinem Fahrzeug passenden Anlage erhalten haben, aus der hervorgeht, welche Radschrauben erforderlich sind. Auch, ob eine Änderungsabnahme trotz ABE erforderlich ist.

Was auf mich sehr schlecht wirkt: Man kann ABE/Gutachten nicht vor dem Kauf einsehen.

Zitat:

Da ich dazu neue Radschrauben benötige, habe ich soeben meine derzeitigen ausgemessen.

Ich benötige folgende Schrauben: M12x1,5 Kugelbund.

Die Schaftlänge beträgt ca. 40-41mm. Ist es nun so, dass ich einfach die Breite der Spurplatte hinzuaddiere und schließlich Radschrauben mit 60mm Schaftlänge bestelle oder soll ich sicherheitshalber zu 56 oder 59mm greifen?

Was Du als sicherheitshalber bezeichnest, ist eher als grob fahrlässig zu bezeichnen.

 

An Deiner Stelle würde ich den Kauf gemäß Fernabsatzgesetz rückgängig machen und Distanzscheiben sowie Befestigungsmittel von einem Hersteller kaufen, der diesbezüglich höchst kompetent ist und Dich vor einem Kauf gut beraten kann.

Aus meinen Erfahrungen und denen meines Reifenhändlers hat selbst H&R Probleme mit der Qualität.

Dagegen gab es mit Produkten vom Spezialisten SCC nie Probleme. Dessen Distanzscheiben und Radschrauben fahre ich nur noch. Da weiß ich, was ich daran habe.

Und ja, solche Teile kaufe ich nicht im Internet, sondern beim örtlichen Reifenhändler meines Vertrauens, dort sogar günstiger.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Zitat:

Aus meinen Erfahrungen und denen meines Reifenhändlers hat selbst H&R Probleme mit der Qualität.

Welche?

Ich fahr ja H&R Spurverbreiterungen auf der HA und kann mich eigentlich nicht beschweren.

Ich würd aber Verbreiterungen, wo ein festes System möglich ist (meist ab 30mm), bevorzugen, da die einfachen Distanzscheiben blöd zu fixieren sind. Hinzu kommt, dass man beim Messern der Schaftlänge viel falsch machen kann, selbst wenn man nicht so naiv rangeht.

Hinzu kommt, dass die Schaftlänge je nach Felge variert. Das geht dann soweit, dass die Schrauben von Nachrüstfelgen nicht in die Spurverbreiterung passen, während die von den Serienfelgen genau passen.

 

Gruß

Mir wurden von H&R Radschrauben mit einem Kugelbund-Ø von ca. 30 mm geliefert, obwohl Ø28 bestellt wurde. Ø28 stand auch auf der Verpackung. Mit Hilfe einer Lehre für Radschrauben ist das deutlich aufgefallen.

Ø30 darf es überhaupt nicht geben. Hätte ich diese Schrauben verwendet, wäre der Schraubensitz im Rad beschädigt worden.

Es dürfte jedem klar sein, dass so etwas nicht geht.

Schade, dass 20 Minuten Telefongespräch mit einem Mitarbeiter von H&R erforderlich waren, bis die Bereitschaft erklärt wurde, die gelieferten nicht passenden Radschrauben kostenfrei zurückzunehmen.

Mein Reifenhändler hat noch ein paar andere Erfahrungen parat, von denen ich jedoch keine Details kenne. Fakt ist jedoch, dass er nicht mehr bei H&R einkauft, sondern bei SCC, sowohl Distanzscheiben wie auch Befestigungsmittel.

Das sollte doch schon zu denken geben.

Teile von H&R kommen jedenfalls nicht mehr auf mein Fahrzeug.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Zitat:

@KingOfKingz10 schrieb am 10. November 2014 um 18:28:36 Uhr:

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 10. November 2014 um 18:23:24 Uhr:

 

Zur TÜV-Abnahme musst du trotzdem.

Wo steht das? - Ich fahre Serienbereifung.

TÜV Vorführung weil da, individuell für Dein Fahrzeug, die Freigängigkeit der Reifen/ Felgenkombination bei voll beladenem Fahrzeug und verschränkten Achsen geprüft und vom TÜV bestätigt wird.

@KingOfKingz10

Du musst die Platten definitiv eintragen lassen! Du musst dir die ABE auch mal genau ansehen, was da an Auflagen gefordert wird. Link zum Gutachten (Artikelnummer 780021 in das Suchfeld eingeben)

Da steht als Auflage für alle Serienräder die 11A. Wenn du dir den Punkt 11A anschaust, steht dazu:

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder

Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach

Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und

FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum

§19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Es gibt tatsächlich Spurplatten mit ABE, also abnahmefrei, z.B. ein Set von H&R für den E46 bis 17" Serienräder. Sowas gibts bestimmt auch für Mercedes.

Deine musst du aber eintragen lassen.

Zitat:

Spurplatten mit ABE, also abnahmefrei

Aber nicht bei 20 mm pro Rad.

Für den E46 gibts von H&R ein Set mit vorne 15mm und hinten 20mm Platten, PRO RAD also. Das ist eintragungsfrei bis Serienräder 8x17 ET47 mit 225/45. Von H&R gibts sowas für den W203 schonmal nicht...

Themenstarteram 13. November 2014 um 17:26

Zitat:

@FloOdw schrieb am 13. November 2014 um 15:59:10 Uhr:

Für den E46 gibts von H&R ein Set mit vorne 15mm und hinten 20mm Platten, PRO RAD also. Das ist eintragungsfrei bis Serienräder 8x17 ET47 mit 225/45. Von H&R gibts sowas für den W203 schonmal nicht...

Also ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich glaube nun eins gefunden zu haben:

http://www.ebay.de/itm/190797293781?...

Habe mit 3 verschiedenen Verkäufern Rücksprache gehalten und alle meinten, dass diese Distanzscheiben mit meinen Serienrädern nicht mehr abnahmepflichtig wären.

Leider habe ich auch hier keinen Einblick in die ABE.

Die von mir gekauften Njt-Spurplatten werde ich nun zurückschicken.

Falls es jemanden interessiert: Die Abnahme kostet bei der DEKRA 55€, beim TÜV Nord wollte man mir keinen Festpreis nennen.

 

Edit: Habe übrigens mir heute Mittag mal den Spaß gemacht, beim Hersteller (NJT) anzurufen und bzgl. der Schaftlänge der Radschrauben Auskunft ersucht.

In deren Shop werden nämlich 60mm Radschrauben zu den Distanzscheiben (2x20mm) beigelegt und in der ABE steht für mein Modell 43mm.

Antwort war, dass ''besonders bei Mercedes jedes Fahrzeugmodell unterschiedlich'' sei, man sich auf die Werte aus der ABE ''nicht verlassen'' könne und daher aus Erfahrungswerten ''die längeren Radschrauben nehmen'' sollte.

Ist mir zwar auch einleuchtend, da ich momentan 40mm Radschrauben habe und zzgl. der Distanzscheiben 60mm Radschrauben benötigen würde, jedoch kam mir die Angabe in der ABE komisch vor.

Zitat:

Habe mit 3 verschiedenen Verkäufern Rücksprache gehalten und alle meinten, dass diese Distanzscheiben mit meinen Serienrädern nicht mehr abnahmepflichtig wären.

Betrifft aber nur die Hinterachse.

Lieferumfang: 1 Paar (2 x Hinterachse) inkl. Befestigungsmaterial, Felgenschloss

Verbeiterung pro Achse: HA 30 mm (15 mm pro Rad)

Hier das Gutachten:

http://www.h-r.com/bin/1125665-4.pdf

Achse 2 = Hinterachse. Siehe Auflage D4).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Welche Schaftlänge bei 7,5x17H2 ET37 und Spurverbreiterung?