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Welche Reifengrösse eingetragen

VW Passat B8
Themenstarteram 21. März 2015 um 4:11

Guten Morgen!

Welche Reifengrössen sind bei Euch im Zulassungsschein eingetragen?

Habe bei mir heute gesehen bei mir steht im Zulassungsschein nur 215/55/17

und 215/60/16.

Hatt da meine Zulassungsstelle was vergessen einzutragen?

Beste Antwort im Thema

Ich würde reklamieren, direkt bei Winterkorn....

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is korrekt steht bei jedem drin,....auch wenn die Verona mit 235/40R19 verbaut ist

Es sind nicht mehr alle Reifengrößen in dem "neuen" Schein eingetragen. Im COC stehen alle Kombinationen.

Themenstarteram 21. März 2015 um 17:20

Und wie kann das ein Polizist kontrollieren?

Ich steh im Moment auf der Leitung. Wenn ich z. Bsp. 235/45/18 montiere?

Der Halter ist verantwortlich für das, was er montiert.

COC ist nicht mitzuführen.

Im Zweifel muss die Polizei die Falschbereifung nachweisen.

am 21. März 2015 um 17:50

Also bei mir stehen alle Reifendimensionen inkl. Felgendimensionen im Zulassungsschein. Die Frage mit der Polizei ist allerdings berechtigt - ich bin schon der Meinung, dass ich bei Beanstandung durch die Beamten, die erlaubten Reifendimensionen nachweisen muss. Wobei ich noch nie eine Kontrolle hatte, bei der die Reifen kontrolliert wurden ...

Themenstarteram 21. März 2015 um 18:03

Das mit der Eintragung der Reifendimensionen denke ich auch das die im

Zulassungsschein angeführt sein müssen. Wie sollen sonst unsere Uniformierten

das kontrollieren. Werde das am Montag sofort reklamieren.

Zitat:

@VTEC 1 schrieb am 21. März 2015 um 19:03:11 Uhr:

Das mit der Eintragung der Reifendimensionen denke ich auch das die im

Zulassungsschein angeführt sein müssen.

Da denkst du falsch. Das war so, als die beiden Papiere noch "Schein" und "Brief" hießen. Seit sie "Teil I" und "Teil II" der Zulassungsbescheinigung heißen, hat sich so einiges geändert. U.a. stehen praktisch keine Vorbesitzer mehr im "Brief", und längst nicht mehr alle Infos zu den Werks-Bereifungen im "Schein".

Zitat:

Werde das am Montag sofort reklamieren.

Das lass mal lieber; du machst dich nur lächerlich.

Ich würde reklamieren, direkt bei Winterkorn....

Themenstarteram 21. März 2015 um 18:28

Lächerlich, das glaub ich nicht. Ich hatte im Herbst bei meinem Audi eine Kontrolle

und der Polizist hat genau geschaut ob die 235/40/18 im Zulassungsschein eingetragen

sind. Diese Dimension ist von Werk aus eingetragen. Die waren dort angeführt, denn wenn nicht hätte ich eine Anzeige und Vorladung zur Vorführung bei der Landesregierung bekommen.

Oder hat unser Freund und Helfer jetzt für jedes Fahrzeug die Typenscheine mit?

Themenstarteram 21. März 2015 um 18:29

Zitat:

@tesskim schrieb am 21. März 2015 um 19:27:25 Uhr:

Ich würde reklamieren, direkt bei Winterkorn....

Solche Sprüche kannst Dir schenken.

Hier ein Ausschnitt des KBA Jahresberichts 2004:

"...Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschliefllich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebser- laubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifen- kombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheini- gung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombi- nationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden."

Quelle: http://www.kba.de/.../...hresbericht_harmonisierung_fz_papiere.pdf?...

Somit sollten eure Ängste sich in Luft auflösen und vielleicht alle Fragen geklärt sein. Die Uniformierten haben Zugriff auf die entsprechenden Datenbanken. Und wenn wir mobil und im Auto online sind, dann die Jungs sicher auch.

Zitat:

@VTEC 1 schrieb am 21. März 2015 um 19:29:37 Uhr:

Zitat:

@tesskim schrieb am 21. März 2015 um 19:27:25 Uhr:

Ich würde reklamieren, direkt bei Winterkorn....

Solche Sprüche kannst Dir schenken.

Wieso??

In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht nur noch die kleinste zulässige Größe, alles andere steht in der COC. Über die Fahrgestellnummer lassen sich die zulässigen Kombinationen von der Rennleitung abfragen.

Wurde weiter oben auch schon erklärt.

Themenstarteram 21. März 2015 um 19:02

Vielleicht ist das bei Euch in DE so, aber bei uns in Österreich schauts vielleicht anders aus.

Schon mal drüber nachgedacht?

Das ist eine einheitliche EU-Vorschrift.

In Österreich gibt es die Zulassungsbescheinigung T I wohl auch schon als ID-Card.

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