welche Reifen zu welchen Felgen?

Audi A6 C6/4F

Hallo,
hab seit kurzem einen A6 (Bj.6/04) mit
Audi Alufelgen 7,5x16 und Sommerreifen 225/16
Möchte mir jetzt Winterreifen kaufen und diese auf die jetzigen Alufelgen aufziehen lassen. Für die Sommerreifen würde ich dann neue Alufelgen kaufen.
Jetzt stellt sich die Frage, welche Reifen passen auf welche Felgen?

vorhandene Alufelge 7,5 J 16 - welche Größe von Winterreifen passen drauf

vorhandene Sommerreifen 225/16 -welche Größe der Alufelgen kann ich kaufen

21 Antworten

In deinem Kfz.-Schein stehen alle Möglichkeiten. Willst du andere Möglichkeiten, musst du die eintragen lassen.

Hier findest du, was für meinen Audi zugelassen ist:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

es geht mir nicht darum was ich lt.Kfz.Schein draufmachen könnte, sondern darum die genau passenden Reifen für die Felgen, bzw.die passenden Alufelgen für die Sommerreifen zu finden.
Ich mein, man kann doch einen 225/16 Reifen auf verschieden große Alufelgen aufziehen, oder nicht?
Ebenso kann ich doch auf die vorhandenen Alufelgen auch verschiedene Winterreifen montieren, oder nicht?

Also konkret:
vorhandene Alufelge 7,5 J 16 - welche Größe von Winterreifen passen drauf

vorhandene Sommerreifen 225/16 -welche Größe der Alufelgen kann ich kaufen

Schau noch mal hier:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Im Kfz.-Schein sind verbindliche Eintragungen. Was dort als Kombination (Reifen plus Felge) nicht eingetragen ist, ist nicht erlaubt oder du musst es eintragen lassen. So jedenfalls meine Meinung und im obigen Thread bestätigt.

Weitere Infos kann dir die Werkstatt oder der Reifenhändler geben.

Zitat:

Original geschrieben von Indiana Jones 2


Also konkret:
vorhandene Alufelge 7,5 J 16 - welche Größe von Winterreifen passen drauf

vorhandene Sommerreifen 225/16 -welche Größe der Alufelgen kann ich kaufen

1.) 225 x 55 R 16 (95 H oder höher)

2.) 7,5 J x 16

Gruß Wolfgang

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Auf meinem Fahrzeug sind Winterreifen auf 7,5 J 16 Felgen nicht erlaubt. M+S Reifen sind bei mir nur auf Felgen 7 J 16 ET 42 erlaubt.

Ob die Winterreifen passen, wäre mir egal. Mir wäre das Risiko zu groß mit nicht erlaubten Felgen-/Reifen-Kombinationen einen Unfall zu bauen.

so wie ich das mit den Eintragungen in den Fahrzugpapieren verstehe, dann sind grundsätzlich alle eingetragenen Reifen und Felgenkombinationen auch jeweils in der M&S Variante zulässig.

wenn dagegen explizit M&S Reifen und Felgen angegeben sind, dann gelten die allerdings nur in dieser Kombination und das bezieht sich dann wohl vor allem auf Stahlfelgen.

Hallo,
ich hatte die gleiche Frage mit WR auf den originalen 7,5JX16 Alufelgen. Ich war mit meinem Fahrzeugschein beim TÜV. Hier wurde mir gesagt, "kein Problem".

Ihr habt ja alle einen Kfz-Schein. Dort stehen die von mir genannten Reifen-/Felgen-Kombinationen oder vielleicht auch andere.

Ich gehe davon aus, dass nur die Reifen und Felgen freigegeben sind, die in den Papieren stehen. Sonst würden die Papiere keinen Sinn ergeben. Möchte ich andere Kombinationen fahren, so sollte ich diese Reifen eintragen lassen.

Ich zitiere aus einer Michelin Broschüre (Das kleine Einlaeins der Reifentechnik): "ACHTUNG: Bei der Verwendung nicht freigegebener Räder oder Reifen erlischt die Betriebserlaubnis, d.h. die komplette Fahrzeugzulassung samt Versicherungsschutz!"

In meinen Papieren wird kein Unterschied zwsichen Stahl- oder Alu-Felge gemacht. Daraus schließe ich, es gibt bei den Eintragungen im Schein keinen Unterschied, also Gleichbehandlung. Da die Kombination Felge plus M+S Reifen explizit aufgeführt ist, gelten die anderen Kombinationen für Sommerreifen.

Für mich ist eine Betriebserlaubnis vorhanden für alle in den Papieren vom Hersteller genannten Kombinationen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, der Fahrzeuginhaber muss sich um die Betriebserlaubnis kümmern, wenn er eine andere Kombination aufziehen möchte oder das Risiko tragen. Ansonsten sähe ich keinen Sinn in den Eintragungen, wenn trotzdem mehr erlaubt sein sollte. Wenn ich hier falsch liegen sollte, bitte korrigiert mich.

Zitat:

Original geschrieben von Niederrhein


In meinen Papieren wird kein Unterschied zwsichen Stahl- oder Alu-Felge gemacht. Daraus schließe ich, es gibt bei den Eintragungen im Schein keinen Unterschied, also Gleichbehandlung. Da die Kombination Felge plus M+S Reifen explizit aufgeführt ist, gelten die anderen Kombinationen für Sommerreifen.

du hast absolut Recht das was im Fahrzeugschein (der übrigens seit neustem Zulassungsschein Teil 1 oder so heisst aber das ist ein anderes Thema) steht, das ist Gesetz, aber das ist wie immer auch richtig zu interpretieren:

wie schon gesagt es sind grundsätzlich alle aufgeführten Reifen und Felgen Kombinationen möglich, egal ob als Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen und egal ob auf Stahl- oder Alufelgen.
Die Geschwindigkeitsklassen dürfen jeweils auch besser
sein, bei Winterreifen muss aber ein Hinweis erfolgen, wenn diese kleiner ist als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit.

wenn aber eine Reifen/Felgenkombination optional und explizit als M+S aufgeführt ist, darf sie auch nur so gefahren werden (ich habe dabei irgendwo definitiv auch schon mal auf Stahlfelge gesehen) das ist dann aber nie die allein mögliche, wenn man obiger Logik folgt.

Zitat:

Original geschrieben von rufux


wenn aber eine Reifen/Felgenkombination optional und explizit als M+S aufgeführt ist, darf sie auch nur so gefahren werden (ich habe irgendwo definitiv auch schonmal auf Stahlfelge gesehen) das ist dann aber nie die allein mögliche, wenn man obiger Logik folgt.

OK, an dieser Stelle habe ich dazugelernt. War mir bisher so nicht bekannt. Klingt (und ist wohl auch) logisch.

Bei meinen nächsten Winterreifen achte ich auf eine andere Größe, hoffentlich gibt es die dann auch mit dem entsprechenden Geschwindigkeitsindex, mit dem ich bisher die Sommerreifen fahre. Ich habe erneut in meine Papiere geschaut. Ich fahre einen 3,0 TDI Diesel mit DPF. In den Papieren steht als Höchstgeschwindigkeit 245 km/h. Alle Reifen lt. Schein tragen das Geschwindigkeitssymbol "Y" = bis 300 km/h. Darunter gibt es noch die Klasse "W" = bis 270 km/h. Die stehen wahrscheinlich aus Sicherheitsgründen (Reserve) nicht in den Papieren. Neben "Y" gibt es noch zwei Eintragungen mit "H" = bis 210 km/h, aber mit dem Zusatz "M+S".

Dies bedeutet dann, ich kann die beiden eingetragenen "M+S" Kobinationen nehmen ODER die anderen größen als "M+S", falls sie die Geschwindigkeitsklasse "Y" = bis 300 km/h erfüllen. Ich gehe davon aus (weiß es aber nicht), "M+S" Reifen bis 300 km/h gibt es nicht. Wenn dies so ist, dann hast du zwar recht, aber die Praxis schiebt mir einen Riegel vor und es verbleibt bei den eingetragenen "M+S" Reifen.

Es wäre schön, wenn du noch einmal deine Meinung sagst zur Praxis.

Zitat:

Original geschrieben von Niederrhein



Dies bedeutet dann, ich kann die beiden eingetragenen "M+S" Kobinationen nehmen ODER die anderen größen als "M+S", falls sie die Geschwindigkeitsklasse "Y" = bis 300 km/h erfüllen. Ich gehe davon aus (weiß es aber nicht), "M+S" Reifen bis 300 km/h gibt es nicht. Wenn dies so ist, dann hast du zwar recht, aber die Praxis schiebt mir einen Riegel vor und es verbleibt bei den eingetragenen "M+S" Reifen.

Es wäre schön, wenn du noch einmal deine Meinung sagst zur Praxis.

soweit wie ich das verstehe dürfen wir alle Grössen fahren die im Schein stehen, auch als M+S und dann eben mindestens mit Geschwindigkeitsindex "H" wie bei den explizit aufgeführten M+S Reifen

was aber definitiv nicht geht wären entsprechende Sommereifen auf einer 7J x 16 oder x 17 ET 42 Felge

Du mußt "H" Winterreifen haben. Kannst aber auch V,W oder sonstwas nehmen, so lange sie immer geschwindigkeitsfester werden. Zu dem leidigen Thema Stahlfelgen. Ich glaube die werden inzwischen für den A6 gar nicht mehr angeboten(?). Wenn aber, würden sie mit Kappen teurer sein als Aluräder von ATU und Co. Man bekommt Alu-Felgen doch wirklich inzwischen nachgeschmissen.

und 225er und "grösser" M+S Reifen gibts wahrscheinlich sowieso nur ab "H" und "schneller"

Zitat:

Original geschrieben von Niederrhein


Dies bedeutet dann, ich kann die beiden eingetragenen "M+S" Kobinationen nehmen ODER die anderen größen als "M+S", falls sie die Geschwindigkeitsklasse "Y" = bis 300 km/h erfüllen. Ich gehe davon aus (weiß es aber nicht), "M+S" Reifen bis 300 km/h gibt es nicht. Wenn dies so ist, dann hast du zwar recht, aber die Praxis schiebt mir einen Riegel vor und es verbleibt bei den eingetragenen "M+S" Reifen.

Du kannst jede im KFZ-Schein eingetragene Reifengröße auch als M+S mit jedem möglichen Geschwindigkeitsindex fahren. Falls die Höchstgeschwindigkeit des PKW höher ist als der Geschwindigkeitsindex der Reifen muß im Sichtfeld des Fahrer ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angebracht werden.

Das in den KFZ-Scheinen im Volkswagen-Konzern zum Teil auch explizit M+S Reifen ausgeführt sind hängt damit zusammen, dass es diese Kombinationen ab Werk als Sonderausstattunge gegen Aufpreis gibt und genau diese Kombinationen oft auch die einzigsten sind mit Schneekettenfreigabe.

Zum Teil ist es auch so, dass aus Kostengründen den Kunden die Möglichkeit geboten wird im Winter mit schmaleren Reifen zu fahren als im Sommer. Da die Reifenindustrie mittlerweile aber den Trend erkannt hat werden auch für Winterreifen mittlerweile fast alle Größen zu humanen Preisen angeboten.

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