ForumGolf 3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. Welche Reifen/Felgen auf Vw Golf 3 ?

Welche Reifen/Felgen auf Vw Golf 3 ?

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 12. Mai 2011 um 14:46

Hallo Leute,

bin ja relativ neu und habe gestern schon eine Frage im Forum gestellt.

und sofort supper antworten.

jetzt meine frage:

Ich will auf meinem Golf 3 neue sommerreifen+Neue Felgen.

Im Fahrzeugschein steht als größte reifengröße 195/50R15.

Das heist doch das ich maximal diese reifen und eine folge von 15" auf das auto Montieren kann ohne eine Extra eintragung vornehmen zu müssen?

Welche FElgen empfehlt ihr, ich hätte so an OZ gedacht.

hatt vll hemand ein bild vo 15 Zöller drauf sind auf seinem golf um mal zu sehen wie das aussieht:)?

 

Danke euch für die antworten

Ähnliche Themen
25 Antworten

eintragungsfrei sind NUR serienfelgen in vorgegebener größe und einpresstiefe.

verbaust du jetzt bspw oz felgen in 6,5x15 mit 195/50er reifen, musst du das ganze eintragen lassen.

Themenstarteram 12. Mai 2011 um 15:04

achso also würde es dan auch nicht mehr ksoten wen ich gleich 205er drauf machen würde?

nö, kannst du machen.

ein teilegutachten der felgen brauchst du halt..wenn in diesem dann dein golf 3 aufgeführt ist, ist das alles kein großes problem..du musst dann eben nur die diversen darin aufgeführten auflagen erfüllen, welche je nach felge/tieferlegunng eben leichter oder schwerer zu realisieren sind.

Themenstarteram 12. Mai 2011 um 16:57

tiefergelegt und sonstiges ist mein golf nicht wollte einfach nur ein paar schicke felgen draufmachen:)

wen das kein problem is dan kann ich auch 205 drauf machen schaut sicher sehr gut aus:) denk ich mal

ok.

wie gesagt: sieh zu, dass du felgen mit einem teilegutachten bekommst..dann wird die eintragung problemlos.

am 12. Mai 2011 um 18:13

Hi,

oder einen Komplettradsatz mit ABE in 16 oder 17 Zoll. Dann entfällt das Eintragen.

http://www.dbv-alufelgen.de/ z.B., Gibt aber auch andere Anbieter.

Habe mir grad Rondell 0026 mit 7,5x16 Zoll, 195/45 gekauft. Mit ABE für diese Reifengröße.

könntest du die abe dafür evtl mal als datei anhängen?

Zitat:

Original geschrieben von leche

achso also würde es dan auch nicht mehr ksoten wen ich gleich 205er drauf machen würde?

doch, die Reifen sind teurer...

Zitat:

Das heist doch das ich maximal diese reifen und eine folge von 15" auf das auto Montieren kann ohne eine Extra eintragung vornehmen zu müssen?

Die in deinen Fahrzeugpapieren (alter Brief) aufgeführten Rad-Reifenkombinationen (einschließlich ET) gelten nur für VW-Räder, die für den Golf zugelassen sind.

Bei original VW-Rädern mit anderen Abmessungen und/oder anderer ET ist eine TÜV-Abnahme erforderlich.

Für Räder von Fremdherstellern gilt ausschließlich das zugehörige Gutachten. Im Gutachten steht, ob eine TÜV-Abnahme erforderlich ist oder nicht.

Du kannst auch 16 oder 17 Zoll Räder montieren. (Evtl. sogar ohne TÜV-Abnahme).

Zum Beispiel hier oder hier kannst du dir im Konfigurator Räder aussuchen. Da kannst du auch die Gutachten runterladen.

@iris71

Zitat:

Habe mir grad Rondell 0026 mit 7,5x16 Zoll, 195/45 gekauft. Mit ABE für diese Reifengröße.

Für eine Reifengröße gibt es keine ABE. Die ABE gibt es nur für das Rad.

Im Gutachten zur ABE (ab der dritten Seite der PDF-Datei.Seitenzahlen beachten) steht welche Auflagen für das Rad (letzte Spalte) und zusätzlich welche Auflagen für die Reifengröße (vorletze Spalte) für dein Fahrzeug gelten.

Wenn es sich um dieses Gutachten handelt, solltest du dir mal ganz genau die Auflage A01 durchlesen.

am 13. Mai 2011 um 10:24

Das sehe ich anders.

Wenn ich doch alle Auflagen -die auf die Reifen bezogenen und die Allgemeinen- die mir das Gutachten vorgibt erfüllt habe, gilt für mich die ABE bzw. Hinweis A02.

Die einzige Auflage, die wirklich interessiert ist doch K42.

Wobei mir eben beim Durchlesen des Gutachtens aufgefallen ist, dass ich nicht die vorgegebenen Reifenhersteller im Gutachten aufgezogen habe. Da muss ich mir wohl bei Uniroyal eine Reifenfreigabe besorgen.

Zitat:

Original geschrieben von iris71

Das sehe ich anders.

Wenn ich doch alle Auflagen -die auf die Reifen bezogenen und die Allgemeinen- die mir das Gutachten vorgibt erfüllt habe, gilt für mich die ABE bzw. Hinweis A02.

ob die Auflagen erfüllt sind entscheidest aber nicht du sondern der freundliche Mensch vom Tüv/Dekra oder wo auch immer ;)

am 13. Mai 2011 um 12:19

Also ich habe eine ABE in der steht:

"Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder

Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind."

Und weiterhin steht dort:

"Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. xyz des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden."

Und zuletzt unter A02:

"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.

Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von

der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Ja was denn nun?

Ich habe also ein Gutachten, aus dem hervorgeht, dass ich nicht eintragen lassen muss, wenn ich eine ABE für die Räder habe. Und in der ABE steht, dass ich die im Nachtragsgutachten genannte Reifengröße fahren darf.

Ich kann da jetzt kein Problem erkennen. Ihr dürft aber gerne gegenargumentieren. ;-)

Zitat:

Ich habe also ein Gutachten, aus dem hervorgeht, dass ich nicht eintragen lassen muss, wenn ich eine ABE für die Räder habe. Und in der ABE steht, dass ich die im Nachtragsgutachten genannte Reifengröße fahren darf.

Da steht:

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Was gibt es da nicht zu verstehen?

Du kannst die Reifengröße fahren, wenn du die Auflagen des Gutachtens erfüllst.

Ob die Auflage K42 erfüllt ist, darfst nicht du entscheiden, das ist Sache des (TÜV)-Prüfers.

Deswegen die Auflage A01.

Ob eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nötig ist steht dann auf der TÜV-Bescheinigung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. Welche Reifen/Felgen auf Vw Golf 3 ?