Welche dashcam?
Hi,
ich frage mich, welche dashcam fuer den XC90 II am Besten waere. Hat schon jemand irgendwelche Erfahrungen sammeln koennen? Wie verlief die Installation? Stromversorgung?
Das waere doch eigentlich ein sinnvolles Extra ab Werk und liesse sich sicherlich in Sensus integrieren.
VG,
AT
Beste Antwort im Thema
Ich kann die Mobius Action Cam nur voll empfehlen! Die wurde zwar, wie der Name auch sagt, als sogenante "Action Cam" entwickelt, man hatte dabei jedoch auch die Benutzung als Dashcam im Hinterkopf. Die lässt sich mit der Software exakt so konfigurieren, wie man will. Die mit einer der beiden Weitwinkellinsen dürfte mit die unauffälligste Dashcam auf dem Markt sein - kein Display, mattschwarzes Gehäuse, sehr klein. Meine im C30 habe ich "kreativ" angebracht, da ich keinen großen Halter haben wollte... Einen Streifen Klettband an die Windschutzscheibe, der andere Streifen seitlich an das Spiegelgehäuse. Das sitzt hinter dem Innenspiegel und ist unsichtbar. 5m USB-Flachbandkabel habe ich ebenfalls unsichtbar nach oben führen können, das sollte auch am XC90 klappen (wenn die 5m dann reichen 😉 ).
Die Mobius läuft 100% zuverlässig seit 1.5 Jahren, an die Qualität der Aufnahmen (insbesondere wenn man die C-Linse hat...) kommen nur deutlich teurere Dashcams ran. Negativ ist lediglich die Dateigröße (64gb µSD-Karte reicht gute 8 Stunden). Der aktuelle Zeitbereich kann jedoch jederzeit fest gespeichert werden und wird dann nicht mehr überschrieben. Akkulaufzeit beträgt neu 80 Minuten. Die Kamera kann so eingestellt werden, dass sie sich sofort anschaltet, wenn extern Strom anliegt. Das Abschalten ist abstellbar auf sofort / 20s Verzögerung / gar nicht.
Ich finde, die Mobius ist genau das richtige, wenn man in erster Linie eine nicht sichtbare Dashcam verbauen möchte und für eine kleinere Gehäusegröße auch aufs Display verzichten kann.
Was viele bei der rechtlichen Diskussion vergessen, ist der psychologische Effekt auf den Unfallgegner, wenn er dir erst die Schuld in die Schuhe drücken will und du dann durchscheinen lässt, dass du es doch auf Video hast. Da werden einige Leute doch eher die Wahrheit sagen.
Außerdem ist es gerade in der Stadt ungemein praktisch, jederzeit nachschauen zu können, wer beim Einparken vor / hinter / neben dem eigenem Wagen parkte. 😉
Illegal bei der Benutzung von Dashcams ist lediglich die Parküberwachung und das Veröffentlichen der Videos im Internet.
61 Antworten
Hallo lapi,
Danke fürs Video.... Hatte ich genauso im Audi und möchte das gerne besser... Zumal ich die 12V-Dosen auch noch für die anderen "Gerätschaften" des gemeinen AD-lers brauche :-)
@gseum: werde ich wahrscheinlich bei Auslieferung mit dem :-) abstimmen und reinschauen.
Danke
Zitat:
@michof schrieb am 5. Februar 2016 um 13:05:24 Uhr:
(...)
Zumal ich die 12V-Dosen auch noch für die anderen "Gerätschaften" des gemeinen AD-lers brauche :-)
(...)
Danke
Hi,
das kann ich gut verstehen... Kenne auch viele AD-ler, die ihr halbes Büro im Auto haben. 😉
Wenn du eine Lösung mit deinem Händler gefunden hast, berichte bitte darüber. Würde mich auch interessieren...
Gruß,
lapi
Ich kann die Mobius Action Cam nur voll empfehlen! Die wurde zwar, wie der Name auch sagt, als sogenante "Action Cam" entwickelt, man hatte dabei jedoch auch die Benutzung als Dashcam im Hinterkopf. Die lässt sich mit der Software exakt so konfigurieren, wie man will. Die mit einer der beiden Weitwinkellinsen dürfte mit die unauffälligste Dashcam auf dem Markt sein - kein Display, mattschwarzes Gehäuse, sehr klein. Meine im C30 habe ich "kreativ" angebracht, da ich keinen großen Halter haben wollte... Einen Streifen Klettband an die Windschutzscheibe, der andere Streifen seitlich an das Spiegelgehäuse. Das sitzt hinter dem Innenspiegel und ist unsichtbar. 5m USB-Flachbandkabel habe ich ebenfalls unsichtbar nach oben führen können, das sollte auch am XC90 klappen (wenn die 5m dann reichen 😉 ).
Die Mobius läuft 100% zuverlässig seit 1.5 Jahren, an die Qualität der Aufnahmen (insbesondere wenn man die C-Linse hat...) kommen nur deutlich teurere Dashcams ran. Negativ ist lediglich die Dateigröße (64gb µSD-Karte reicht gute 8 Stunden). Der aktuelle Zeitbereich kann jedoch jederzeit fest gespeichert werden und wird dann nicht mehr überschrieben. Akkulaufzeit beträgt neu 80 Minuten. Die Kamera kann so eingestellt werden, dass sie sich sofort anschaltet, wenn extern Strom anliegt. Das Abschalten ist abstellbar auf sofort / 20s Verzögerung / gar nicht.
Ich finde, die Mobius ist genau das richtige, wenn man in erster Linie eine nicht sichtbare Dashcam verbauen möchte und für eine kleinere Gehäusegröße auch aufs Display verzichten kann.
Was viele bei der rechtlichen Diskussion vergessen, ist der psychologische Effekt auf den Unfallgegner, wenn er dir erst die Schuld in die Schuhe drücken will und du dann durchscheinen lässt, dass du es doch auf Video hast. Da werden einige Leute doch eher die Wahrheit sagen.
Außerdem ist es gerade in der Stadt ungemein praktisch, jederzeit nachschauen zu können, wer beim Einparken vor / hinter / neben dem eigenem Wagen parkte. 😉
Illegal bei der Benutzung von Dashcams ist lediglich die Parküberwachung und das Veröffentlichen der Videos im Internet.
Ähnliche Themen
Zitat:
@CentaXx schrieb am 5. Februar 2016 um 14:13:20 Uhr:
Was viele bei der rechtlichen Diskussion vergessen, ist der psychologische Effekt auf den Unfallgegner, wenn er dir erst die Schuld in die Schuhe drücken will und du dann durchscheinen lässt, dass du es doch auf Video hast. Da werden einige Leute doch eher die Wahrheit sagen.
Danke für den ausführlichen Beitrag!
Eine Einwendung oder eher Frage, da ich das Thema nicht so genau kenne, habe ich jedoch: Was hilft dir dann die Aufzeichung, wenn sie m.W. nicht gerichtsverwertbar ist? Diese, ich nenne sie mal vorsichtig "Schwarzfüße", die ihren Lebensunterhalt damit verdienen, in dem sie versuchen, dir einen Unfall "in die Schuhe zu schieben", sind sowie immer mit allen Wassern gewaschen.
Darüber gibts unterschiedliche Meinungen, pauschal kann ich dir das leider nicht beantworten. Es gibt auf jeden Fall Fälle, in denen der Richter das Videomaterial als Beweismaterial zugelassen hat und dementsprechend entschieden hat. Jedoch muss das nicht immer der Fall sein, der Richter entscheidet darüber, ob das Material zugelassen wird.
Das kommt m.M.n. vorallem daher, dass es eine rechtliche Grauzone ist. Überwachen öffentlichen Raumes (zB mit fest installierte Kamera, die mein geparktes Auto auf der öffentlichenen Straße filmt) ist verboten, das Videomaterial wird als Beweismaterial abgelehnt. Du musst dann begründen, dass du aus deinem eigenen Interesse deine Routen filmst..
Man muss aber dazu sagen, dass schon starke kriminelle Absichten dahinter stecken, wenn man sich vor Gericht mit seinem Opfer anlegt und die Verwertbarkeit der eindeutigen Kameraaufnahmen anfechtet. Die Chancen, dass die sowas passiert, sind (in Deutschland) zum Glück nicht allzu hoch.
Optimal wäre es, wenn du vor jedem Unfall erst kurz die Dashcam anschaltest. Dann ist die Verwendung situationsbezogen und erlaubt. 😉 So ist die Rechtsprechung in Deutschland leider. Überall und von jedem wirst du gefilmt und überwacht, aber wenn du selber etwas filmen möchtest, stehst du vor solchen Problemen. Auch deshalb hab ich mich für eine möglichst unauffällige Kamera entschieden, damit kein Hobbypolizist diese in meinem geparktem Auto erkennt und mich dafür irgendwie belangen möchte.
Ich finde eine Cam gut, die sich einschaltet wenn Bewegung ums Auto ist, wenn es geparkt ist. Dann würde man endlich mal die Leute kennen lernen die einem den Lack zerkratzen
Ich habe dieser sehr billige Dashcam installiert.
Seht sehr Profi aus! Dealer dachtet es wahr original...
https://nl.aliexpress.com/.../32804772328.html
Sorry, hab zu schnell geklickt. Wollte gar nicht antworten und kann meinen Beitrag nicht mehr löschen
Wo kann ich den Strom hernehmen? Lösung dauernd einen Stecker im Zigarettenanzünder zu haben ist nicht wirklich gut.
Habe etwas interessantes gefunden. Einen Adapter der Via der OBD Schnittstelle Strom ziehen kann. Kein basteln und einfach sowie rückstandsfrei entfernbar.
So, habe mich nach dem Urteil auch für eine Dashcam entschieden.
Würde diese gerne mit einem Stromdieb im Sicherungskasten Beifahrer abschließen. Bin mir nur nicht sicher welche Sicherung ich nehmen sollte.
Gut sind Nr 5, 6, 7, 8, 29, 30, 47, 48, 49
Nur welche dieser Sicherungen hat keinen Strom wenn das Auto abgeschlossen ist. Möchte den Parkwächter nicht nutzen.
Denke Nr 5, Mediaplayer, müsste gut gehen. Nichts sensibles und ich denke bei geparkten Auto auch aus.
Hat einer eine bessere Idee oder Erfahrung?