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Welche Beleuchtung ist erlaubt und welche nicht???

Themenstarteram 25. Mai 2008 um 10:56

Guten Tag zusammen!!!

Ich habe nun inzwischen unzählige Threads in ebenso unzähligen Foren zu diesem Thema durchforstet.

Das einzige, was nun klar ist ist, dass irgendiwe nichts klar ist!!! Klar soweit??? :D

Wer von euch ist sich zu den Themen Tachobeleuchtung, Instrumentenbeleuchtung (Heizungstemperaturregler, etc.), Fussraumbelechtung, Kofferraumbeleuchtung, Türeinstiegsbeleuchtung, etc. 100%ig sicher???

Was ist nun erlaubt und was nicht???

Bin mal gespannt auf eure statements!!!

Gruß

djtose1983

Beste Antwort im Thema

Kolbeninnenbeleuchtung ist zulääsig, wenn sie nicht durch den Auspuff den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer blendet. Sehr zu empfehlen mit der Kombination von gelben Ölsand, der im Getriebe oder Motoröl verwendung findet.

Im grossen und ganzen gilt. Aussen nix, innen Instrumente Schalter geht, darf aber nicht blenden und Warnlampen wie Warnblickanlagenschalter oder NSL+NSW dürfen nicht in den Farben verändert werden.

Fussraumbeleuchtung und andere Lichtquellen dürfen nicht blenden, bei der fahrt so oder so auszumachen. Im öffentlichen Verkehrsraum haben solche Lichtquellen eh nichts verloren.

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Naja sag ich ja ... langsam stresst dieses Thema ...

 

Wenn du außen eine Beleuchtung dran hast, darf die in 1 Meter Entfernung nicht mehr als 0,7 lux abgeben ...

 

Siehe, SKODA mit der Lampe unten im Spiegel ... Serie, also legal ... als Einstiegsbeleuchtung ...

 

Bauste das selber, wirds illegal ...

ICH sag es doch... was nicht SERIE gehört nicht ran, damit unzulässig...

nur ist das Problem, dass du es verallgemeinerst, klar kann ich nicht Serienteile am Auto verbauen und es ist legal, solange diese Teile:

-genehmigt

-geprüft

-mit E-Prüfzeichen oder aber ABE/ABG, bzw. Teilegutachten ausgeliefert sind

-nicht gegen die StVO/StvZO verstoßen (ich hab auch blaue LEDs mit E-Prüfzeichen, weiß aber das ich die trotzdem nicht in den Sichtbereich anderer Verkehrsteilnehmer verbauen darf, schon gar nicht aussen)

ich glaube das ist das grobe ganze mit dem man sich viel selbst erklären kann. Und man darf natürlich keine original Bauteile verändern (Rückleuchten laminieren, nicht geprüfte Leuchtmittel oder meinetwegen geprüfe Xenon-Brenner in dafür nicht zugelasse Leuchten bauen)

Denke das sollte ausführlich genug für eine Schließung sein :):rolleyes:

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