Weitergabe des Anwohnerparkausweises

Hallo,

Ich habe aus Freundlichkeit, meinem Friseur, welcher unter mir in der Kölner Innenstadt wohnt, zugesagt, dass er meinen Anwohnerparkausweises nutzen könne, wollte allerdings mal fragen ob jemand weiß, ob selbiges Unterfangen überhaupt rechtens ist und welche Strafen auf mich im Zweifelsfall zukommen würden? Im Internet Habe ich leider nicht wirklich Informationen zu diesem Thema finden können :/

Danke im Voraus !

72 Antworten

Zitat:

@Melosine schrieb am 04. Sept. 2023 um 17:26:19 Uhr:


Warum auch nicht? Tut ja niemandem weh.

Doch - es konterkariert die zugrundeliegende behördliche Berechnung, wieviel Ausweise ausgegeben werden können.
Dann geht es für die übrigen Anwohner nicht auf.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 4. September 2023 um 19:41:57 Uhr:



Zitat:

@Melosine schrieb am 04. Sept. 2023 um 17:26:19 Uhr:


Warum auch nicht? Tut ja niemandem weh.

Doch - es konterkariert die zugrundeliegende behördliche Berechnung, wieviel Ausweise ausgegeben werden können.
Dann geht es für die übrigen Anwohner nicht auf.

Seltsame Logik. Wenn ich einen Anwohnerparkausweis beantrage, dann habe ich das Recht, ein Fahrzeug im entsprechenden Bezirk abzustellen. Und genau dieses eine Fahrzeug fließt in die behördliche Kalkulation ein. Wenn ich selbst aber gar kein Auto haben und jemand anderes den Ausweis nutzt, konterkariert das überhaupt nichts. In Stuttgart machen das viele.

@Melosine - du hast keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz. Wenn aber zufällig einer frei ist, dann hast du das Recht, dort zu parken.
Du siehst den Unterschied?
Weshalb Ausweise an Leute ausgegeben werden sollen, die kein Auto haben, ist unerfindlich.
In S musst du bei Beantragung ein Auto angeben, das auf dich zugelassen ist.

In meinen Jahren als Fahranfänger war meine Mutter Halter, einfach günstiger in der Versicherung.

Es war kein Problem, dafür einen Parkausweis für eine andere Stadt (wo wir gewohnt haben) zu bekommen.
Sonst würde es für ein Firmenfahrzeug mit privater Nutzung ja auch schwierig werden. Einfach mal mit den Leuten auf dem Amt reden, vernünftig erklärt passt das oft.

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Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 4. September 2023 um 20:20:02 Uhr:


@Melosine - du hast keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz. Wenn aber zufällig einer frei ist, dann hast du das Recht, dort zu parken.
Du siehst den Unterschied?
Weshalb Ausweise an Leute ausgegeben werden sollen, die kein Auto haben, ist unerfindlich.
In S musst du bei Beantragung ein Auto angeben, das auf dich zugelassen ist.

Bei der Beantragung muss lediglich ein Kennzeichen angegeben werden.
Ich habe zwei Jahre in S-Ost in der Kniebisstrasse gewohnt und in der Zeit meinen Parkausweis untervermietet. Und da war ich bei Weitem nicht der Einzige. Es spielt absolut keine Rolle, ob das Auto das da berechtigter Weise steht, mir oder jemand anderem gehört. 1 Auto ist und bleibt 1 Auto.

Zitat:

@Melosine schrieb am 04. Sept. 2023 um 20:53:31 Uhr:


...muss lediglich ein Kennzeichen angegeben werden.

Ich habe vor wenigen Monaten einen für die Stafflenbergstraße beantragt. Da war es wie von mir beschrieben. Vielleicht hat das Rathaus seine Positionen "nachgeschärft"?
Man will nicht, dass es einen Ausweis-Sekundärmarkt gibt und außerdem weniger Autos in der Stadt...

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 4. September 2023 um 20:56:34 Uhr:



Zitat:

@Melosine schrieb am 04. Sept. 2023 um 20:53:31 Uhr:


...muss lediglich ein Kennzeichen angegeben werden.

Ich habe vor wenigen Monaten einen für die Stafflenbergstraße beantragt. Da war es wie von mir beschrieben. Vielleicht hat das Rathaus seine Positionen "nachgeschärft"?

Möglich. Meine Zeit in S liegt schon länger zurück.

Nachtrag:

So sieht es in Stuttgart erzeit aus.

https://www.stuttgart.de/.../bewohnerparkausweis-beantragen.php

Man muss demnach ein auf sich selber zugelassenes KFZ nachweisen sowie die Tatsache, dass man keinen eigenen Stellplatz dafür hat, oder eine Nutzungsüberlassungserklärung des tatsächlichen Halters für dieses KFZ beibringen.

Für die Innenstadt gelten Sonderregeln:

https://www.stuttgart.de/.../...ity-ausnahmegenehmigung-beantragen.php

Für ein Jahr 30 Euro, das ist echt spottbillig, wenn man denkt, was der Bodenpreis in den betr. städtischen Gebieten ist und was die bauliche Herstellung des Parkplatzes kostet.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 5. September 2023 um 16:24:05 Uhr:


Für ein Jahr 30 Euro, das ist echt spottbillig, wenn man denkt, was der Bodenpreis in den betr. städtischen Gebieten ist und was die bauliche Herstellung des Parkplatzes kostet.

Das ist ein ordnungspolitisches Instrument, keines der Refinanzierung... Außerdem gibt es genug Städte, die mittlerweile (mehr oder minder erfolgreich...) andere Wege gehen, siehe Freiburg oder Tübingen.

Diese "deckt-nicht-die-Kosten" - Denke ist wirklich Unfug. Mit etwas Intelligenz kann man die behaupteten Kosten nämlich nach Belieben böse oder schön rechnen.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 5. September 2023 um 16:24:05 Uhr:


Für ein Jahr 30 Euro, das ist echt spottbillig, wenn man denkt, was der Bodenpreis in den betr. städtischen Gebieten ist und was die bauliche Herstellung des Parkplatzes kostet.

In der Regel sind das ja keine extra angelegten Parkplätze, sondern man parkt direkt auf der Straße.

... und dann meist Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung. ... gerne auch nachträglich "versackgasst" 😁

Du solltest mal nach Stuttgart kommen und schauen, welche Straßen dort für das Parktaummanagement = Bewohnerparken ausgewiesen sind. Da gehören auch Haupteinfall/- ausfallstraßen dazu, bzw. die Rotebühlstraße und in der Verlängerung die Wildparkstraße.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 05. Sept. 2023 um 16:28:06 Uhr:


... Außerdem gibt es genug Städte, die mittlerweile (mehr oder minder erfolgreich...) andere Wege gehen, siehe Freiburg oder Tübingen.

Freiburg muss ja schon wieder zurückrudern und die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuviel erhobenen Gebühren zurückzahlen.

Nur wegen eines Formfehlers..

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