Frage zu roten Kennzeichen - Verleih / Weitergabe
Mal folgende Situation angenommen:
Person A (Autohändler) gibt an Person K (seinen Kunden) rote Kennzeichen, damit er diese auch nutzen kann.
Person K gibt aber diese roten Kennzeichen dann auch wieder
an Person B (einen Bekannten)
leihweise weiter, aber nur für ein paar Tage.
Person B gibt aber die Kennzeichen nicht wieder an Person K zurück (also Unterschlagung), sondern fährt damit entgegen aller Absprachen wochenlang mit einem TÜV abgelaufenen Auto rum.
Nach vielen Wochen wird Person B dann von der Polizei angehalten, diese zieht die roten Kennzeichen ein, weil Person B kein Fahrtenbuch dabei hat, und vielmehr auch deswegen, weil er nicht die Fahrgestell-Nummer in die rote Karte eingetragen hatte.
Frage:
Wer wird nun wie bestraft😕
15 Antworten
Wie lautet Deine Frage?
MfG kheinz
Zitat:
@crafter276 schrieb am 26. November 2022 um 18:52:07 Uhr:
Wie lautet Deine Frage?MfG kheinz
hatte ich docH oben geschrieben:
WER WIRD NUN WIE BESTRAFT😕
oder anders ausgedrückt:
Hat Person A eine Strafe zu erwarten, und wenn "Ja", wie hoch könnte diese sein?
Hat Person K eine Strafe zu erwarten, und wenn "Ja", wie hoch könnte diese sein?
Hat Person B eine Strafe zu erwarten, und wenn "Ja", wie hoch könnte diese sein?
Zunächst wird sich A rechtfertigen müssen, warum/welche Fahrten er den K machen läßt. Eine Probefahrt bei Kaufinteresse dauert ja nicht tagelang.
Ggf. werden ihm die roten Kennzeichen wegen Unzuverlässigkeit entzogen, was eine mittlere Katastrophe sein kann, wenn es sich um einen Autohändler handelt.
Ich würde jeden Beteiligten zu einer MPU verdonnern. 😎
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Zitat:
@nogel schrieb am 26. November 2022 um 18:56:51 Uhr:
Zunächst wird sich A rechtfertigen müssen, warum/welche Fahrten er den K machen läßt. Eine Probefahrt bei Kaufinteresse dauert ja nicht tagelang.Ggf. werden ihm die roten Kennzeichen wegen Unzuverlässigkeit entzogen, was eine mittlere Katastrophe sein kann, wenn es sich um einen Autohändler handelt.
Ja, aber Person B hatte die Fahrgestell Nummer nicht eingetragen in die rote Karte.
Ich philosophiere mal, dass wenn er die Fahrgestell Nummer eingetragen hätte, die Polizei ihn
(Person B) wahrscheinlich hätte weiterfahren lassen lassen
Wir sind weder die Bußgeldstelle, Juristen sonstwas .. also wer wie bestraft wird ... kommt auch drauf an wer im Anschluss noch was von wem einfordert, das kann ganz schnell in den zivilen Bereich gehen ...
Das der Inhaber von den roten Kennzeichen (A) ordenltich eins auf den Deckel bekommt, ist schon mal klar...
Wie dann A ... K auf den Deckel haut ... und K dann B ... ist deren sache ...
Die Story klingt eh merkwürdig, kenne sich A,B,K alle irgendwie? Oder kennen sie sich nur jetzt nach dem Vorfall plötzlich nicht mehr?😁
Das die roten Kennzeichen extrem unter Beobachtung der Behörden stehen und die schneller entzogen sind als man denkt, ist lange so ... also jeder der die leichtfertig raus gibt, sorry ...
Da ist der Entzug gerechtfertigt...
Zitat:
@tartra schrieb am 26. November 2022 um 19:07:04 Uhr:
Die Story klingt eh merkwürdig, kenne sich A,B,K alle irgendwie? Oder kennen sie sich nur jetzt nach dem Vorfall plötzlich nicht mehr?😁
A und K kennen sich also der Autohändler und der Kunde
K und B kennen sich.
A und B kennen sich nicht
Das rote 06 er Kennzeichen ist nur für den Inhaber oder Angestellten des jeweiligen KFZ Betrieb.
Nur der darf fahren.
Jede Fahrt muss ins Fahrtenbuch eingetragen werden.
Und nur zu Probe oder Überführungsfahrten darf es benutzt werden.
Es darf nicht verliehen werden.
Bei Missbrauch verliert der Inhaber das Kennzeichen und bekommt eine hohe Geldstrafe.
Er wird wohl auch zukünftig keine rote Nummer mehr bekommen.
Die Zulassungsstellen sind hier sehr akurat was das betrifft.
Viele Autowerkstätten verleihen aus diesem Grund auch schon lange kein solches Kennzeichen mehr.
Das Risiko ist einfach zu groß.
Ich hatte früher ein solches Kennzeichen als ich noch eine Autowerkstatt angemeldet hatte.
Kenne mich damit aus.
Zitat:
@Balu1 schrieb am 26. November 2022 um 19:19:14 Uhr:
Das rote 06 er Kennzeichen ist nur für den Inhaber oder Angestellten des jeweiligen KFZ Betrieb.
Nur der darf fahren.
Jede Fahrt muss ins Fahrtenbuch eingetragen werden.
Und nur zu Probe oder Überführungsfahrten darf es benutzt werden.
Es darf nicht verliehen werden.
Bei Missbrauch verliert der Inhaber das Kennzeichen und bekommt eine hohe Geldstrafe.
Er wird wohl auch zukünftig keine rote Nummer mehr bekommen.
Die Zulassungsstellen sind hier sehr akurat was das betrifft.
Viele Autowerkstätten verleihen aus diesem Grund auch kein solches Kennzeichen mehr.
Das Risiko ist einfach zu groß.
Ich hatte früher ein solches Kennzeichen als ich noch eine Autowerkstatt angemeldet hatte.
Kenne mich damit aus.
Also wird der Autohändler (Person A) bestraft, der ja im Grunde genommen gar nichts dafür kann, wenn Person B die Fahrgestell Nummer nicht in die rote Karte eingetragen hatte.
Wie sieht es denn mit Person K und Person B aus, haben die auch eine Bestrafung zu erwarten😕)
Er hätte sie nicht verleihen dürfen.
Die Strafe trägt A.
Er hat die Verantwortung für das Kennzeichen.
Die anderen Personen werden seitens des Gesetzes nicht bestraft.
Zitat:
@Elbflorenzer schrieb am 26. November 2022 um 19:29:25 Uhr:
Zitat:
@Balu1 schrieb am 26. November 2022 um 19:19:14 Uhr:
Das rote 06 er Kennzeichen ist nur für den Inhaber oder Angestellten des jeweiligen KFZ Betrieb.
Nur der darf fahren.
Jede Fahrt muss ins Fahrtenbuch eingetragen werden.
Und nur zu Probe oder Überführungsfahrten darf es benutzt werden.
Es darf nicht verliehen werden.
Bei Missbrauch verliert der Inhaber das Kennzeichen und bekommt eine hohe Geldstrafe.
Er wird wohl auch zukünftig keine rote Nummer mehr bekommen.
Die Zulassungsstellen sind hier sehr akurat was das betrifft.
Viele Autowerkstätten verleihen aus diesem Grund auch kein solches Kennzeichen mehr.
Das Risiko ist einfach zu groß.
Ich hatte früher ein solches Kennzeichen als ich noch eine Autowerkstatt angemeldet hatte.
Kenne mich damit aus.Also wird der Autohändler (Person A) bestraft, der ja im Grunde genommen gar nichts dafür kann, wenn Person B die Fahrgestell Nummer nicht in die rote Karte eingetragen hatte.
Wie sieht es denn mit Person K und Person B aus, haben die auch eine Bestrafung zu erwarten😕)
A ist schon bestraft, weil er die Kennzeichen verliehen hat, die Aufzeichnungen nicht geführt hat und sie nun entzogen bekommen hat. Er wird aber dafür sicher auch noch eine Geldstrafe bekommen.
K und B werden besser wegkommen.
Aber wer von den 3 bist Du?
Meistens heißt es dann: ich frage für einen Freund...
"mal angenommen"
Entweder der TE sagt klipp und klar was los ist oder lässt solche Threads gleich bleiben.
*closed*