ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Weitergabe des Anwohnerparkausweises

Weitergabe des Anwohnerparkausweises

Themenstarteram 1. September 2023 um 11:57

Hallo,

Ich habe aus Freundlichkeit, meinem Friseur, welcher unter mir in der Kölner Innenstadt wohnt, zugesagt, dass er meinen Anwohnerparkausweises nutzen könne, wollte allerdings mal fragen ob jemand weiß, ob selbiges Unterfangen überhaupt rechtens ist und welche Strafen auf mich im Zweifelsfall zukommen würden? Im Internet Habe ich leider nicht wirklich Informationen zu diesem Thema finden können :/

Danke im Voraus !

Ähnliche Themen
72 Antworten

Also hier musst Du beim beantragen eines Bewohnerparkausweises die ZB1 vorlegen.

Wenn Du nicht mal Halter eines Kfz bist, müsstest Du begründen für wessen Auto Du diesen haben willst. Ob guter bekannter oder persönlicher Barbier die Erteilung begründet, wage ich zu bezweifeln.

Bei angespannter Parksituation würde ich ihn Dir ablehnen.

... Wieso? Muss man zwingend der Eigentümer des KFZ sein? Ich denke nicht.

Zitat:

@julian1899 schrieb am 27. September 2023 um 12:48:48 Uhr:

... habe ich allerdings nun meine Zweifel, ob ich ihm den PA nun aushändigen soll, da ich abgesehen von potenzieller rechtlicher Probleme absolut nichts davon habe, außer ihm einen Gefallen zu tun, der wiederum moralisch anzuzweifeln ist, weil er eben kein Anwohner ist und die Parkplatzsituation hier ohnehin eine Katastrophe ist.

Vllt. hilft es Deinem Gewissen ja wenn er im Gegenzug jede Woche 5 "Freischnitte" bei der Heilsarmee hinterm Hauptbahnhof macht ;)

... denk an die anderen Anwohner und Du machst es richtig.

Das Fahrzeug muss auf den Inhaber der Vignette zugelassen sein.

Der Ort muss sich in der entsprechenden Zone befinden.

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. September 2023 um 20:12:47 Uhr:

Das Fahrzeug muss auf den Inhaber der Vignette zugelassen sein.

Der Ort muss sich in der entsprechenden Zone befinden.

Bei und definitiv nicht. Hatten es schon, allerdings in der Familie. Wenn ich jetzt mit guter Bekannter, Freund der Schwester der ein großes Herz hat komme, könnte es klappen.

 

Und auf die Frage wer sein Auto verleiht, meinen hatte ich das erste halbe Jahr an den Nachbarsjungen verliehen, ich könnte drauf verzichten und er hatte sein unverschuldet kaputt. Denke das er bei Bedarf auch einen Parkausweis dafür bekommen hätte.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 27. September 2023 um 20:06:45 Uhr:

... Wieso? Muss man zwingend der Eigentümer des KFZ sein? Ich denke nicht.

Wo sprach ich von Eigentümer?

Hier sind zwei Möglichkeiten gegeben

Ich bin Halter des o. g. Kraftfahrzeugs. (Fahrzeugschein ist vorzulegen.)

Ich bin nicht Halter des o. g. Kraftfahrzeugs, nutze es aber überwiegend. (Fahrzeugschein und Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters sind vorzulegen - siehe Seite 2 dieses Antrages.)

Hiermit bestätige ich als Fahrzeughalter des Kraftfahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen dass Herr/Frau das vorgenannte Fahrzeug dauerhaft nutzt (im Sinne des selbstständigen Fahrens bzw. Führens durch Fahrerlaubnis). Der Fahrzeugschein liegt zur Einsichtnahme vor.

Da der TE kein Fahrzeug nutzen möchte, bekommt er auch keinen Bewohnererparkausweis.

Sicherlich könnte der Frisör ihm jetzt die Nutzungsbestätigung für sein Fahrzeug ausfüllen, doch irgendwem wird schon auffallen,dass nicht der TE sondern der Frisör die Karre nutzt.

Für Gewerbetreibende gibt es Ausnahmeregelungen.

 

Der Frisör soll sich bei der Stadt an entsprechende Stelle mit seinem Anliegen wenden.

 

Das ist doch die sicherste Methode.

Wir wissen im Falle des TE aber nicht, ob der Friseur selbstständig oder angestellt ist. Als Angestellter bekommt er auch keinen Parkausweis für Gewerbetreibende. Ist er Gewebetreibender könnte ich mir vorstellen, ist ihm der zu teuer.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 28. September 2023 um 09:58:33 Uhr:

Wir wissen im Falle des TE aber nicht, ob der Friseur selbstständig oder angestellt ist.

Jetzt wo du das erwähnst habe ich den Eröffnungsbeitrag nochmal gelesen.

Der TE schreibt dass sein Frisör unter ihm wohnt.

Da steht nichts von arbeiten.

Nun gut, dann sind ja die letzten drei Beiträge nutzlos ;).

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 28. September 2023 um 12:13:44 Uhr:

Der TE schreibt dass sein Frisör unter ihm wohnt.

Da steht nichts von arbeiten.

... dann kann er ja problemlos einen eigenen PA beantragen :D

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

 

Genau das!

... es sei denn ...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Weitergabe des Anwohnerparkausweises