Weitergabe des Anwohnerparkausweises
Hallo,
Ich habe aus Freundlichkeit, meinem Friseur, welcher unter mir in der Kölner Innenstadt wohnt, zugesagt, dass er meinen Anwohnerparkausweises nutzen könne, wollte allerdings mal fragen ob jemand weiß, ob selbiges Unterfangen überhaupt rechtens ist und welche Strafen auf mich im Zweifelsfall zukommen würden? Im Internet Habe ich leider nicht wirklich Informationen zu diesem Thema finden können :/
Danke im Voraus !
72 Antworten
Zitat:
@Astradruide schrieb am 3. September 2023 um 12:26:50 Uhr:
Zumal die PA ja meines Wissens nach auch nur in Straßenabschnitten und nicht ganzen Blöcken gelten.
In Stuttgart sind es Blöcke, die sind nicht einmal so klein.
Hauptblöcke wie Nord, Ost, Süd, West, Mitte und City sind da in kleinere Blöcke noch unterteilt.
Hier gibts ne Karte:
Eine Frage,
kann man mit einem Werkstattersatzfahrzeug oder ähnlichem auf Kulanz hoffen, oder brauchen Städter so etwas gar nicht?
Man kann auf Kulanz hoffen. wenn die Vignette mit einem entsprechenden Hinweis versehen wird.
Aber nur inoffiziell.
Schön wäre es, wenn sich der TE dazu äußern würde, ob auf seinem Anwohnerparkausweis das Fahrzeugkennzeichen notiert ist.
Falls ja, dann ist es klar, dass man ihn nicht weitergeben kann.
Falls nein, dann wird es kaum überprüfbar sein, ob er weitergegeben wurde, unabhängig davon, ob es rechtens ist...
OT:
Mich würde interessieren, wie es eigentlich ist, wenn man einen Leihwagen hat?
Z. B. das eigene Fahrzeug steht zum Service in der Werkstatt und man hat deswegen einen Werkstattersatzwagen, der natürlich ein anderes Kennzeichen hat. Dann kann man seinen kennzeichengebundenen Parkausweis auch nicht mehr nutzen, obwohl man eigentlich einen Parkausweis hat.
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Ließ Dir doch meinen Beitrag vor Deinem durch.
Meine Erfahrung, es gibt keine Kulanz.
Hat das Fahrzeug in dem der Parkausweis liegt ein anderes Nummernschild, dann gibts ein Ticket.
Da gehen die in Stuttgart eine klare Linie, was auch in Ordnung so ist. Sonst legt sich das jeder so aus wie er es gern mag.
Das Nummernschild steht immer auf dem Ausweis.
Sonst kann das Ordnungsamt ja nicht kontrollieren.
Ja, auch in Köln steht das Nummernschild drauf.
Hier auch, habe die Politesse gefragt ob Kulanz gehandhabt wird.
Zitat:
@germania47 schrieb am 3. September 2023 um 21:21:27 Uhr:
Hier auch, habe die Politesse gefragt ob Kulanz gehandhabt wird.
Es gibt keine Kulanz.
Die Politesse kann das vielleicht dezent „übersehen“. Von der Stadt kommt das sicher nicht.
Frag die nächste Politesse, die könnte grinsend den Kopf schütteln.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 3. September 2023 um 21:10:04 Uhr:
Meine Erfahrung, es gibt keine Kulanz.
Hat das Fahrzeug in dem der Parkausweis liegt ein anderes Nummernschild, dann gibts ein Ticket.
Da gehen die in Stuttgart eine klare Linie, was auch in Ordnung so ist. Sonst legt sich das jeder so aus wie er es gern mag.Das Nummernschild steht immer auf dem Ausweis.
Sonst kann das Ordnungsamt ja nicht kontrollieren.Ja, auch in Köln steht das Nummernschild drauf.
Da muss ich Dir widersprechen. In Stuttgart werden Werkstattersatzfahrzeuge, welche als solche gekennzeichnet sind (z.B. Bestätigung der Werkstatt liegt mit dem Bewohnerparkausweis des Inhabers aus) nicht verwarnt. Sollte das doch einmal passieren, kann man sich an die Mailadresse wenden, welche auf dem Verwarnungsangebot angedruckt ist und den Nachweis einreichen. Die Verwarnung wird dann, wenn der Widerspruch plausibel ist, eingestellt.
Übrigens gibt es in Stuttgart auch Bewohnerparkausweise, in welchen mehere Kennzeichen eingetragen sind. Und es gibt Parkausweise für Gewerbetreibende, in welche kein Kennzeichen eingetragen ist.
Das ist dann aber keine „Kulanz“ für mein Verständnis. Ich ging beim Wortlaut „Hinweis / inoffiziell“ von einem eigenen Schmierzettel neben dem Ausweis aus. Das würde ja dann schnell Mode werden.
Ist das eigene Fahrzeug in der Werkstatt kann der Parkausweis mit entsprechendem Nachweis der Werkstatt bis zu zwei Wochen in dem Ersatzfahrzeug verwendet werden.
Dauert es länger, muss der Parkausweis geändert werden und eine Nutzungsüberlassungserklärung eingereicht werden.
Die Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende wäre für den Frisör des TE eine gute Möglichkeit. Gibts sicher auch in Köln und ist sicher günstiger als ständig Tickets zu bezahlen.
Das lässt sich aber leicht nachlesen, sollte der TE vielleicht mal tun anstatt seinen Parkausweis und ggf. eine Strafe zu riskieren.
Meine Aussage gilt auch für Dein Verständnis von Kulanz. Näheres gerne per PN.
... ich könnte mir schon vorstellen das man in einigen Ecken mit so einer "Leihgabe" auch noch etwas Geld verdienen kann.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 4. September 2023 um 13:24:31 Uhr:
... ich könnte mir schon vorstellen das man in einigen Ecken mit so einer "Leihgabe" auch noch etwas Geld verdienen kann.
Warum auch nicht? Tut ja niemandem weh.
Ich denke das dort, wo die PA ausgegeben wird eh immer ein gewisser Mangel herscht und sicher nicht auf Anhieb vor der Haustür was frei ist ... damit tut es schon anderen Anhwohnern weh.
Ich kenne es so das dort, wo noch "Reserve" ist gesonderte Un- bzw. entgeldliche Stellplätze sind.
Sollte ein temporärer Anlieger keine legalen Anspruch auf einen PA haben, sollte meiner Meinung nach auch niemand einen ungenutzten PA beantragen und schon gar nicht um dann daraus noch Kapital zu schlagen.
In Stuttgart gibt es keine/n Bewohnerparkzone/-bereich mehr sondern nur noch Parkraumbewirtschaftungszonen. Dort werden für Bewohner, welche nachweislich keinen privaten Stellplatz bzw. keine Garage haben Bewohnerparkausweise ausgestellt. Temporäre Parker können Werktags von 8 - 22 Uhr kostenpflichtige Parkscheine ziehen. Von 22 - 8 Uhr sowie Sonn- und Feiertags ist das Parken dort kostenlos.
Die verschiedenen Zonen wurden weiter oben vom @Steven4880 bereits verlinkt.