Anwohnerparkausweis
Moin moin,
mir ist ein Maleur passiert. Ich habe vergessen meinen Anwohnerparkausweis hinter die Scheibe zulegen, und bin eine Woche in den Urlaub gefahren. Als ich eben zurückkam , hatte ich natürlich einen Zettel von der Behörde am Scheibenwischer. Weiß jemand was mich jetzt erwartet? Weiß ja nicht wie oft die kontrollieren waren? Muss ich jetzt für jede Kontrolle bezahlen? Gibt es Punkte? Bin echt ratlos.
Anwohnerparken ist bei uns Werktags von 7:00Uhr bis 19:00 Uhr
Vielen Dank für eure Hilfe.
13 Antworten
20 € wenn keine Behinderung vorlag.
Da Du eine Woche in Urlaub warst sollte das als ein Vergehen gewertet werden.
Sehe ich auch so.
Danke für die Antworten.
Meine Befürchtung ist, da es ja kein durchgängiges Anwohnerparken ist, dass jeder Tag seperat berechnet wird.
Das wäre echt hart
Und ruf den Sachbearbeiter an und erklaehre ihm das hoefflich.
Ist mir auch schon passiert und ich bin aus allen Wolken gefallen, dass er sagte ich solle ihm ein Foto vom Anwohnerausweis zusenden und er prueft, ob mir das schon Mal passiert sei. Man haette quasi ein Mal im Jahr "frei", da dies wohl recht haeufig vorkomme.
Das ist natuerlich ein sehr freundliches kullantes entgegenkommen und muss nicht so gehandhabt werden. Aber mal hoeflich sich dem Sachbearbeiter erklaeren, ist sicher kein Fehler.
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Ich denke das lässt sich über die Behörde klären.
Wenn man bei der Bahn als Besitzer einer (nicht übertragbaren) Jahreskarte ohne Tiket erwischt wird muss man zwar als erste Konseqenz zahlen, wenn man sich dann aber an die Bahn wendet und nachweist das man im Besitz der gültigen Jahreskarte ist, sie nur vergessen hat, bekommt man das Geld auch zurück erstattet.
Und sowie ich weiß sind ja die Anwohnerparkausweise auch nicht übertragbar also ans Fahrzeug gebunden, somit ist ja ein Missbrauch ausgeschlossen.
In der Regel genügt eine Kopie oder die Angabe der Parkausweis-Nummer und die Klamotte wird eingestellt.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 11. Mai 2018 um 09:05:09 Uhr:
20 € wenn keine Behinderung vorlag.
Da Du eine Woche in Urlaub warst sollte das als ein Vergehen gewertet werden.
Getreu dem Forumsmotto "Nimm es sportlich und bezahle !"
So einfach würde Ich das aber in dem Fall nicht machen.
Ich würde dem TE anraten bei der dafür zuständigen Behörde anzurufen und dem Sachbearbeiter freundlich mitteilen, daß ein Anwohnerparkausweis vorliegt.
Die Sache sollte dann aus der Welt sein.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 12. Mai 2018 um 20:09:23 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 11. Mai 2018 um 09:05:09 Uhr:
20 € wenn keine Behinderung vorlag.
Da Du eine Woche in Urlaub warst sollte das als ein Vergehen gewertet werden.Getreu dem Forumsmotto "Nimm es sportlich und bezahle !"
So einfach würde Ich das aber in dem Fall nicht machen.
Ich würde dem TE anraten bei der dafür zuständigen Behörde anzurufen und dem Sachbearbeiter freundlich mitteilen, daß ein Anwohnerparkausweis vorliegt.
Die Sache sollte dann aus der Welt sein.
Nicht nach dem Motto "Nimm es sportlich und bezahle !", sondern weil es nicht nur die Strafe für Parken OHNE Anwohnerparkausweis ist, sondern EBENFALLS die Strafe für das das NICHT Anbringen/ Auslegen des Anwohnerparkausweises ist.
Wenn es Verwaltungen gibt, die freundlicherweise das Verfahren unter den Tisch fallen lasse ist das schön,
in Düsseldorf wo ich bis vor einigen Jahren gelebt habe, gibt es anscheinend nicht diese freundlichen Sachbearbeiter.
Da sucht mal die entsprechenden Bestimmungen - nicht aufgeben!
Oder habe ich nur den Spaß nicht verstanden?
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 12. Mai 2018 um 20:59:43 Uhr:
Nicht nach dem Motto "Nimm es sportlich und bezahle !", sondern weil es nicht nur die Strafe für Parken OHNE Anwohnerparkausweis ist, sondern EBENFALLS die Strafe für das das NICHT Anbringen/ Auslegen des Anwohnerparkausweises ist.
Wenn es Verwaltungen gibt, die freundlicherweise das Verfahren unter den Tisch fallen lasse ist das schön,
in Düsseldorf wo ich bis vor einigen Jahren gelebt habe, gibt es anscheinend nicht diese freundlichen Sachbearbeiter.
Man ist ja noch so ehrlich als Anwohner und kauft sich bei der zuständigen Behörde einen solchen Anwohnerparkausweis für, wenn Ich das mal grob überschlage, nicht mal wenig Geld.
Einen solchen Ausweis einmal vergessen hinter die Windschutzscheibe zu legen kann durchaus mal vorkommen.
Das man aber als Besitzer eines Anwohnerparkausweises dafür jetzt belangt werden soll, grenzt nicht nur an Frechheit, sondern wird durch Willkür noch übertrumpft.
Und es kann mir keiner sagen, daß die ausgestellten Anwohnerparkausweise nicht im System der zuständigen Behörde gespeichert sind.
Somit wäre das schon dem Sachbearbeiter bei der Bearbeitung aufgefallen, daß für dieses Fahrzeug ein Anwohnerparkausweis ausgestellt wurde.
Aber man besitzt ja die Frechheit und probierts.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 11. Mai 2018 um 09:05:09 Uhr:
20 € wenn keine Behinderung vorlag.
Da Du eine Woche in Urlaub warst sollte das als ein Vergehen gewertet werden.
Hängt davon ab, was das für eine Parkzone ist. Sonst würde es theoretisch jeden Tag als Parken ohne Parkticket gewertet.
@TE:
Ist mir auch schonmal passiert. Ich habe den Sachbearbeiter angerufen und ihm eine Kopie des Anwohnerausweises gesendet und er hat's dann fallen gelassen. Aber da gilt jetzt einfach: Abwarten.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 13. Mai 2018 um 11:44:30 Uhr:
Das man aber als Besitzer eines Anwohnerparkausweises dafür jetzt belangt werden soll, grenzt nicht nur an Frechheit, sondern wird durch Willkür noch übertrumpft.
Ja - unfassbar - unerhört.
Morgen gegen 10:00 Uhr treffen wir uns zur Demo vor dem Rathaus. Trillerpfeifen nicht vergessen.
Die Demo wird nur abgesagt, wenn der TE uns beglaubigt mitteilt, dass die freundliche Mitarbeiterin die Sache eingestellt hat. Schließlich wollen wir uns ja nicht bis auf die Knochen blamieren.
Wir sind die Parker!
Zitat:
@tipomg schrieb am 11. Mai 2018 um 06:14:52 Uhr:
... Ich habe vergessen meinen Anwohnerparkausweis hinter die Scheibe zulegen, und bin eine Woche in den Urlaub gefahren. Als ich eben zurückkam , hatte ich natürlich einen Zettel von der Behörde am Scheibenwischer. Weiß jemand was mich jetzt erwartet? Weiß ja nicht wie oft die kontrollieren waren? Muss ich jetzt für jede Kontrolle bezahlen? Gibt es Punkte? Bin echt ratlos.Anwohnerparken ist bei uns Werktags von 7:00Uhr bis 19:00 Uhr
...
Hallo tipomg
Mir ist das so ähnlich passiert und habe dafür dann ein Ticket über 20,00 Euro bekommen.
Nach einem kurzen Schreiben an das hier zuständige Ordnungsamt mit Kopie des Anwohnerausweises wurden aus mir 10 Euro erlassen und ich habe die 10,00 Euro dann anstandslos bezahlt.
Also erst einmal die Ruhe bewahren und abwarten, was da kommt.
Viele Grüße
der Michael Mark