Weiterfahrt untersagt. Trotzdem gefahren
Servus Freunde,
Wurde gestern angehalten von Polizisten und es wurde festgestellt das mein Fahrzeug zu schwer beladen war.
Mir wurde die Fahrt untersagt hab dem Polizisten gefragt ob er mich zu einem Lidl Parkplatz fahren kann damit man sich was zum Essen holen kann antwort war nein ich musste auf einem Parkplatz warten wo nichts vorhanden war.
nach dem sie weg gefahren sind wollte ich los fahren und mir was zum Essen holen bzw. nochmal auf die Toilette gehen weil da wo die mich gelassen haben nichts vorhanden war.
Und nach 50 m hab ich gesehen das die noch warten in der Ecke hab auf dem Parkplatz geparkt und die meinten dass die Geld Buße erhört wird weil ich weiter gefahren bin.
Polizisten sein Antwort ich könnte auch 1-2 km laufen wäre noch jung genug dafür.
Was kann ich da machen.
Normale Strafe war 230€ und 1 Punkt und jtz soll es verdoppelt werden.
Danke schonmal
51 Antworten
Zitat:
@Rockville schrieb am 25. Februar 2023 um 17:15:45 Uhr:
Zitat:
@Salihyilan schrieb am 25. Februar 2023 um 17:08:06 Uhr:
Normale Strafe war 230€ und 1 Punkt und jtz soll es verdoppelt werden.Dagegen wirst du nichts machen können. Beim ersten Verstoß konnte man noch von Fahrlässigkeit ausgehen. Danach wusstest du aber von der Überladung und bist trotzdem gefahren, sodass man von Vorsatz ausgehen kann. Probieren kann man natürlich einen Einspruch mit der Begründung der sehr kurzen Fahrstrecke, aber das erfordert einen gnädigen Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle bzw., wenn es vor Gericht geht, einen gnädigen Richter.
Zitat:
@Rockville schrieb am 25. Februar 2023 um 17:15:45 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 25. Februar 2023 um 17:12:52 Uhr:
Und was ist jetzt die Frage?"Was kann ich da machen."
Ich denke, das ein Einspruch mit der Begründung "sehr kurze Fahrstrecke" eher Kontraproduktiv ist, da die Polizisten aussagen würden, das er die fahrt "beendet" hat, NACHDEM er sie gesehen hat ..!
Schlimmstenfalls würde man dann versuchen zu ergründen, wo die fahrt eigentlich normal hätte Enden sollen und wenn das Ziel in der nähe liegen würde .., dann wird auch Schlagartig die Geschichte mit Lidl und Toilette unglaubwürdig und wer weiß was dann ggf. hinsichtlich Bußgeld etc. noch möglich ist.
Eines sollte klar sein, auf so ganz Intelligente, die sich keine 5min. an eine Absprache mit der Polizei halten, da warten die alle drauf.
@Salihyilan
Wie sieht dein Punkte Konto in Flensburg sonst aus? Makellos oder besteht bei ggf. zwei Punkte mehr Anlass zur sorge?
MfG Günter
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. Februar 2023 um 09:12:34 Uhr:
Nach Deiner Frage war den Rennleiter schon klar,dass Du trotz Untersagung der Weiterfahrt losfahren wirst.
Auf die Idee, dass die damit rechnen bist nicht gekommen?Warte ab was kommt. Vielleicht hast ja Glück und sie verdoppeln nur das erste Bußgeld.
Polizisten drücken ja gerne mal ein Auge zu. Aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass die sich da ziemlich veräppelt vorgekommen sind. Ich will das Glück mit der zusammenhängenden Tat (ein doppeltes Bußgeld für beide Fahrten) nicht ausschließen. Aber die Wahrscheinlichkeit liegt irgendwo bei äußerst gering, bis zu nicht vorhanden.
Also muss man fest mit einer Strafe von 762 Euro und zwei Punkten rechnen. Hat man dieses Glück sind es zwei getrennte Taten (ohne Vorsatz). Hat man ganz ganz ganz viel Glück ist es nur eine Tat mit Vorsatz, und spart sich damit den zweiten Punkt.
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 26. Februar 2023 um 16:57:06 Uhr:
Ich denke, das ein Einspruch mit der Begründung "sehr kurze Fahrstrecke" eher Kontraproduktiv ist, da die Polizisten aussagen würden, das er die fahrt "beendet" hat, NACHDEM er sie gesehen hat ..!
Einen Einspruch würde ich erst nach einer Beratung beim Anwalt machen, oder einfach zahlen.
Hättest du nicht jemanden anrufen können, der mit einem zweiten Auto kommt, damit ihr die Last verteilt?
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 26. Februar 2023 um 16:34:31 Uhr:
Macht also in Summe dreifaches Bußgeld. Redlich verdient, würde ich sagen.
Nein, die Strafe wird einmal verdoppelt, also zweifach. Nicht zuerst einfach + beim zweiten nochmal doppelt dazu.
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Zitat:
@Bulwey schrieb am 26. Februar 2023 um 17:26:55 Uhr:
Nein, die Strafe wird einmal verdoppelt, also zweifach. Nicht zuerst einfach + beim zweiten nochmal doppelt dazu.
Warum man das auch anders sehen kann, wurde doch schon erklärt. Nach der ersten Tat gab es einen neuen Handlungsentschluss, also auch einen neuen Tatentschluss. Die beiden Fahrten kann man also problemlos als tatmehrheitlich begangen ansehen, was hier auch viel naheliegender ist als Tateinheit anzunehmen.
Für die erste Fahrt kann dann Fahrlässigkeit angenommen werden (einfacher Bußgeldsatz), für die zweite Fahrt dann Vorsatz (doppelter Bußgeldsatz). Macht in der Summe das dreifache Bußgeld.
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 26. Februar 2023 um 16:57:06 Uhr:
Ich denke, das ein Einspruch mit der Begründung "sehr kurze Fahrstrecke" eher Kontraproduktiv ist, da die Polizisten aussagen würden, das er die fahrt "beendet" hat, NACHDEM er sie gesehen hat ..!
Nicht er hat die Fahrt beendet, sondern die Polizei hat die Fahrt erneut beendet.
Schlauer wäre's, den Eingangpost genau zu lesen, bevor von "dreifachem Bußgeld" fabuliert wird. Wir sollten dem TE schon Glauben schenken, wenn er schreibt:
Zitat:
Normale Strafe war 230€ und 1 Punkt und jtz soll es verdoppelt werden.
Der Satz des TE kann sich genau so gut nur auf die zweite Fahrt beziehen. Ganz klar liegt jedenfalls Tatmehrheit vor und nicht Tateinheit. Und Tatmehrheit bedeutet, dass beide Fahrten separat verfolgt werden können.
Zitat:
@Rigero schrieb am 26. Februar 2023 um 18:30:47 Uhr:
Schlauer wäre's, den Eingangpost genau zu lesen, bevor von "dreifachem Bußgeld" fabuliert wird. Wir sollten dem TE schon Glauben schenken, wenn er schreibt:
Ich habe sogar das Motor-Talk verpönte "spionieren vorheriger Beiträge" gemacht, um zu gucken, wie die deutschkenntnisse so sind. 😉
Ich versuche es logisch zu sehen. Die Polizei hat ihn angehalten und die weiterfahrt untersagt. Die Strafe wurde ohne Vorsatz gewertet, weil sie keine war. Nun aus einem abgeschlossenen Vorgang einen Vorsatz reinzubasteln ist irgendwie komisch. Eine Möglichkeit wäre, dass die zweite Fahrt als erneute Tat (ohne Vorsatz) gewertet wird. Also zusammen 460 Euro und 2 Punkte. Nun ist es Spekulation, ob die zweite fahrt das doppelte kostet, wie die erste fahrt. Da müssten wir die genaue Wortwahl des Polizisten kennen, und nicht die des TE.
Es gibt 3 Möglichkeiten: (Verfahrenskosten nicht mitgerechnet. Die Rechnung wurde ein paar Beiträge vorher gemacht.)
-460 Euro, 1 Punkt (äußerst unwahrscheinlich)
-460 Euro, 2 Punkte (wenn ein Auge zugedrückt wurde, unwahrscheinlich)
-690 Euro, 2 Punkte
Mein Motto: Hoffe das Beste, aber rechne mit dem Schlimmsten.
@MvM Die zweite Fahrt würde eher als erneute Tat MIT Vorsatz gewertet werden. Immerhin wurde ihm bei der ersten Fahrt schon von der Polizei die Weiterfahrt explizit untersagt.
Zitat:
@J_Novi schrieb am 26. Februar 2023 um 19:13:17 Uhr:
@MvM Die zweite Fahrt würde eher als erneute Tat MIT Vorsatz gewertet werden.
Wir waren nicht vor Ort, und kennen die Worte des Polizisten nicht. Eigentlich ist es egal, was wir schreiben, weil die Antwort eh mit der Post kommt. Ich persönlich rechne auch mit dem vollen Programm. Durch meine "es gibt 3 Möglichkeiten" hat jeder seine Wunschantwort bekommen, und müssen nicht 56785165 Seiten diskutieren. 😉
Vorsatz heißt im vollem Bewusstsein über die Rechtswidrigkeit etwas zu begehen. Und genau das gibt der TE ja auch zu.
Aber mit den Gesetz nimmt es der TE wohl generell nicht so genau, siehe auch die Anfrage seine AdBlue-Anlage bei seinem Iveco Daily stillzulegen.
@J_Novi Bitte keine zwei Themen vermischen, weil sie von der selben Person gestellt wurde. Das ist hier nicht gewünscht. (Punkt 2 in den Verkehr und Sicherheit Spielregeln)
Ich habe mal meinen Beitrag editiert, und geschrieben, dass einige der 3 Möglichkeiten unwahrscheinlich sind... Der TE hat glück, dass keine MPU wegen unbelehrbarkeit (Weiterfahrt obwohl die Polizei es verboten hat) angedroht wurde. Dies wäre Möglichkeit 4 gewesen.