Weiterfahrt untersagt. Trotzdem gefahren
Servus Freunde,
Wurde gestern angehalten von Polizisten und es wurde festgestellt das mein Fahrzeug zu schwer beladen war.
Mir wurde die Fahrt untersagt hab dem Polizisten gefragt ob er mich zu einem Lidl Parkplatz fahren kann damit man sich was zum Essen holen kann antwort war nein ich musste auf einem Parkplatz warten wo nichts vorhanden war.
nach dem sie weg gefahren sind wollte ich los fahren und mir was zum Essen holen bzw. nochmal auf die Toilette gehen weil da wo die mich gelassen haben nichts vorhanden war.
Und nach 50 m hab ich gesehen das die noch warten in der Ecke hab auf dem Parkplatz geparkt und die meinten dass die Geld Buße erhört wird weil ich weiter gefahren bin.
Polizisten sein Antwort ich könnte auch 1-2 km laufen wäre noch jung genug dafür.
Was kann ich da machen.
Normale Strafe war 230€ und 1 Punkt und jtz soll es verdoppelt werden.
Danke schonmal
51 Antworten
Der Vorfall war erst am 24.02. und die Polizei gibt den Sachverhalt an die zuständige Bußgeldbehörde weiter. Bleibt abzuwarten, wie die den Vorfall sehen. Nur ist meine Erfahrung, dass Bußgeldbehörden gerne nehmen, was sie legal bekommen können.
@MvM Bitte lies dir nochmal Punkt 2 durch, da geht´s um Spam und nicht um vermischen von zwei Themen. (Hab´s zumindest nicht gefunden).
Aber ich hätte jetzt noch eine sachliche Frage. Der TE ist eventuell gewerblich unterwegs gewesen. Kann es hierbei eigentlich auch noch Auswirkungen haben?
Zitat:
@J_Novi schrieb am 26. Februar 2023 um 20:06:34 Uhr:
Der TE ist eventuell gewerblich unterwegs gewesen. Kann es hierbei eigentlich auch noch Auswirkungen haben?
Es könnte dann noch eine Gewinnabschöpfung in Frage kommen.
Zitat:
@J_Novi schrieb am 26. Februar 2023 um 20:06:34 Uhr:
Aber ich hätte jetzt noch eine sachliche Frage. Der TE ist eventuell gewerblich unterwegs gewesen. Kann es hierbei eigentlich auch noch Auswirkungen haben?
Wenn er nicht selbstständig sondern angestellt ist, durchaus.
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Zitat:
@Salihyilan schrieb am 25. Februar 2023 um 17:08:06 Uhr:
Mir wurde die Fahrt untersagt hab dem Polizisten gefragt ob er mich zu einem Lidl Parkplatz fahren kann damit man sich was zum Essen holen kann antwort war nein
Wenn das, in der Form, die einzige Antwort war ... dann meinen vollen Respekt vor diesen beiden 😁
@Salihyilan Um was für ein Fahrzeug geht es überhaupt, PKW/Transporter/LKW, privat oder gewerblich gefahren?
Dir wurde die Weiterfahrt untersagt, das heißt Dein Fahrzeug durfte im aktuellen, überladenen Zustand nicht mehr bewegt werden.
Du hast dies trotzdem gemacht, damit ist es Vorsatz, Bußgeld verdoppelt sich, Ende.
Gruß
Andre
@tchibomann
Die Frage ist nur, war die polizeiliche Maßnahme mit dem untersagen der Weiterfahrt beendet oder nicht. Wenn sie beendet war müsste er doch 2 Bußgeldbescheide bekommen, nämlich 1x ohne Vorsatz und einmal mit Vorsatz. Richtig?
@J_Novi Das kommt auf die Art der Beförderung an, gewerblich oder privat.
Bei erstem gibt es auf jeden Fall 2 Bescheide, einmal wegen der Überladung (ab 10%) und dann natürlich für die Ignoranz der untersagen Weiterfahrt.
Zusätzlich kann auf die Firma noch eine Gewinn Abschöpfung zukommen weil Ladung mit einem Fahrzeug transportiert wurde, für die sonst zwei benötigt werden.
Aber auch privat müsste er 2x was drüber kriegen, die erste Maßnahme war wie Du sagst ja beendet.
Gruß
Andre
Selbst wenn es so wäre ... zwischen "müsste sanktioniert werden" und "wird (wiederholt) sanktioniert", liegt in der Lebensrealität gelegentlich ein Unterschied. Schließlich gibt's so etwas wie einen persönlichen Ermessensspielraum der Exekutive & Judikative.
Mir ist beispielsweise ein Fall vor neun Jahren bekannt, in dem eine strafbare Urkundenfälschung - ein PKW wurde drei Monate ohne HP-Versicherungsschutz, dafür mit gefälschtem Zulassungssiegel bewegt - keine Strafverfolgung nach sich zog. Der Beschuldigte kratzte auf Aufforderung und im Beisein der Beamten einfach das von ihm nachgemachte Siegel vom Kennzeichen ... das war's im weiteren Verlauf. Vermutlich hat die Staatsanwaltschaft von dem Vorgang nie erfahren.
Ob diese Strafvereitelung im Ermessen der Beamten lag?
Hier werden die Kennzeichen mit den gefälschten Siegeln eingezogen und selbstverständlich eine Anzeige gefertigt.
Ein Kavaliersdelikt ist so was nicht.
Ist es nicht so, dass bei 2 gleichen Delikten kurz hintereinander, nur der "teurere" zur Ahndung kommt? Also hier der 2. mit Vorsatz.
Gruß jaro
Zitat:
@jaro66 schrieb am 26. Februar 2023 um 22:25:23 Uhr:
Ist es nicht so, dass bei 2 gleichen Delikten kurz hintereinander, nur der "teurere" zur Ahndung kommt? Also hier der 2. mit Vorsatz.
Gruß jaro
Bei Tateinheit. Wenn derjenige z.B. in einem Bereich mit Tempolimit 100 zweimal geblitzt wird, einmal mit 110 und einmal mit 120. Oder wenn jemand im Überholverbot mit überhöhter Geschwindigkeit überholt. Hier waren es aber zwei Taten unabhängig voneinander. Sonst hätte der TE spätestens nach dem zweiten Anhalten ja locker nach Hause fahren können. Schlimmer könnte es ja nicht mehr werden...
Zitat:
@Rigero schrieb am 26. Februar 2023 um 22:03:00 Uhr:
... Ermessensspielraum ...
... strafbare Urkundenfälschung ...
Bei Straftaten gibt es keinen Ermessensspielraum der Polizei. Wenn die Geschichte so stimmen sollte, hätten sich die Polizisten selbst strafbar gemacht.
Zitat:
@Rockville schrieb am 26. Februar 2023 um 23:17:01 Uhr:
Wenn die Geschichte so stimmen sollte, hätten sich die Polizisten selbst strafbar gemacht.
Wir wissen in dem von mir beschriebenen Fall nicht, ob seitens der Polizeibeamten eine Anzeige gefertigt wurde oder sich die Staatsanwaltschaft der Angelegenheit überhaupt annehmen mochte.
P.S. Für einen weiteren konstruktiven Austausch wäre's keine gute Idee, mir mehr oder minder latent Effekthascherei zu unterstellen.
Zitat:
@Rigero schrieb am 27. Februar 2023 um 12:05:38 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 26. Februar 2023 um 23:17:01 Uhr:
Wenn die Geschichte so stimmen sollte, hätten sich die Polizisten selbst strafbar gemacht.
Wir wissen in dem von mir beschriebenen Fall nicht, ob seitens der Polizeibeamten eine Anzeige gefertigt wurde oder sich die Staatsanwaltschaft der Angelegenheit überhaupt annehmen mochte.P.S. Für einen weiteren konstruktiven Austausch wäre's keine gute Idee, mir mehr oder minder latent Effekthascherei zu unterstellen.
Deswegen hat er ja auch "Wenn" gesagt, und er hat damit auch völlig recht, das kannst noch nicht mal du abstreiten.
Mit dir hat das doch überhaupt nichts zu tun, sondern mit den Polizisten. Aber Hauptsache, von anderen Konstruktivität fordern.