Weiße Linen überfahren - Einfluß auf Schuldfrage

Hallo,
bei einem an sich relativ klaren Unfall gibt es bei der Schuldfrage jetzt doch unerwarteten Diskussionsbedarf.

Folgende Situation:
In meiner Fahrtrichtung gab es innerorts 4 Fahrspuren. Die mittleren beiden Spuren gehen gerade aus. Die Linke ist für Linksabbieger und die Rechte ist für Rechtsabbieger. Alles durch Richtungspfeile auch auf der Fahrbahn bezeichnet. Eine Ampelanlage regelt für Geradeaus und Linksverkehr. Rechts kann fahren wenn die Bahn frei ist, man muss also Vorfahrt beachten.
Die Fahrbahnen sind durch weiß gestrichelte Linien getrennt. Etwa 20m vor der Kreuzung sind die Linien dann durchgezogen. Zuletzt sind die Linien auch doppelt durchgezogen, weil die rechte Fahrspur in einer deutlichen Kurve abbiegt und eine Verkehrsinsel entsteht.
Nun fahre ich auf der rechten Spur mit meinen PKW. Die Absicht ist rechts abzubiegen, was durch die Spur klar ist aber mit Blinker unterstützt. Ein links von mir fahrender Sattelschlepper zieht von der ersten rechten mittleren Spur auf die ganz rechte Spur. Er fährt also auf meine Spur. Dabei überfährt er mit der rechten Fahrzeugseite die durchgezogene Linie, mit der linken Fahrzeugseite sogar die doppelt durchgezogene Linie-
Er hat mich wohl übersehen, da er mit dem Fahrerhaus fast neben mir fährt, als er reinzieht. Ich konnte zwar sofort abbremsen und die Vorderachsen und die Zugmaschine kamen so gerade eben an mir vorbei, der Aufleger erwischte mich aber voll, hackte sich bei mir ein, der Unterfahrschutz riss beim Aufleger teilweise ab und um ein Haar wäre die Hinterachse über meine linke Fahrerseite gerollt. Der Fahrer des Lkw hat von all dem nichts mitbekommen und hielt erst nach viel Gehupe einige Meter später. Der Aufleger schiebt mich bei der ganzen Aktion mit meiner Vorderachse über den Bordstein hinweg ca. 0,5m auch den Seitenstreifen.
Die Polizei nahm den Unfall auf, fotografierte alles und der Lkw-Fahrer bekam von der Polizei eine Anzeige, da ich u.a. durch Schnittverletzungen auch verletzt war.
So wie der Lkw stand und vermessen wurde, konnte man auch erkennen, dass er über die Linien gefahren war.
Ein hinter mir fahrendes Fahrzeug hat den Unfall beobachtet, der Fahrer gab eine Zeugenaussage bei der Polizei ab.

Nun meint doch tatsächlich der Lkw-Fahrer, dass er den Schaden an seinem Fahrzeug von meiner Versicherung erstattet bekommt, bzw. meldete dort zunächst telefonisch Ansprüche an.

Meine Frage: Wie ist das Überfahren der weißen Linien zu bewerten, der Spurwechsel an sich, wie die Anzeige, wie meine Chancen. Trifft mich evtl. tatsächlich eine Teilschuld?

Vielen Dank für euer Feedback

Beste Antwort im Thema

Hallo,
kurzes Feedback an alle die hier die Daumen gedrückt haben - der Versicherer hat überwiesen. Bekam heute die Info von der Bank. Alles mehr durch Zufall, da bei einer beabsichtigten Überweisung der aktuelle Kontostand durchgesagt wurde. Volle Summe plus Nutzungsausfall. Ich muss da noch mal genau nachrechnen aber so wie es ausschaut, fehlt da nur noch das Schmerzensgeld. Eine kurze schriftliche Regulierungszusage hätte mir den ganzen Stress vom We erspart aber man wird so langsam bescheiden.

...alles wird gut

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Zitat:

@vanguardboy schrieb am 19. Dezember 2015 um 10:00:34 Uhr:


Die weiße Linie darf nicht überfahren werden. Vorallem doppelt durchgezogen. Wenn man die überfährt mit gefahrdung bzw unfall verliert man den Lappen für 1 monat. Diese Linien sind an gefährlichen stellen aufgezeichnet um eigentlich Unfälle zu vermeiden.

Er hat keinerlei Ansprüche den Schaden bezahlt zu bekommen. Unbedingt Anwalt nehmen wird dir ja auch erstattet. Und der Versicherung unbedingt sagen das er durch eine doppelt durchgezogen Linie gefahren ist.

Und wo steht das mit dem Fahrverbot.

BTW: Er ist nicht durch eine, sondern über eine durchgezogene Linie gefahren. 🙂

Bitte mal unterscheiden ob hier der Fahrer des LKW etwas fordert oder der Halter des LKW. Ich vermute eher der Halter.

Zitat:

@steini111 schrieb am 19. Dezember 2015 um 11:29:44 Uhr:


Bitte mal unterscheiden ob hier der Fahrer des LKW etwas fordert oder der Halter des LKW. Ich vermute eher der Halter.

Folgerichtig, da der Fahrer wohl nicht der Eigentümer ist.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 19. Dezember 2015 um 10:00:34 Uhr:


Die weiße Linie darf nicht überfahren werden. Vorallem doppelt durchgezogen. Wenn man die überfährt mit gefahrdung bzw unfall verliert man den Lappen für 1 monat. Diese Linien sind an gefährlichen stellen aufgezeichnet um eigentlich Unfälle zu vermeiden.

Wo hast du denn diesen Unsinn mit dem Fahrverbot her?

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Zitat:

@germania47 schrieb am 19. Dezember 2015 um 11:51:59 Uhr:



Zitat:

@steini111 schrieb am 19. Dezember 2015 um 11:29:44 Uhr:


Bitte mal unterscheiden ob hier der Fahrer des LKW etwas fordert oder der Halter des LKW. Ich vermute eher der Halter.
Folgerichtig, da der Fahrer wohl nicht der Eigentümer ist.

Naja, hier im Thread ließt es sich teilweise so dass der Fahrer, welcher am Unfallort einsichtig war, jetzt die komplette Härte erfahren soll weil sein Chef jetzt etwas fordert. Evtl weiß der Fahrer noch nicht mal etwas von der Forderungen seines Chefs oder ist gar bereits gekündigt....

Grüße
Steini

Zitat:

@AS60 schrieb am 19. Dezember 2015 um 12:14:14 Uhr:



Zitat:

@vanguardboy schrieb am 19. Dezember 2015 um 10:00:34 Uhr:


Die weiße Linie darf nicht überfahren werden. Vorallem doppelt durchgezogen. Wenn man die überfährt mit gefahrdung bzw unfall verliert man den Lappen für 1 monat. Diese Linien sind an gefährlichen stellen aufgezeichnet um eigentlich Unfälle zu vermeiden.
Wo hast du denn diesen Unsinn mit dem Fahrverbot her?

Beim überholen gibs dabei fahrverbot wenn der Verkehr gefährdet wird. Hatte es so verstanden das der Lkw links vorbei überholt hat und beim einscheren ihn gestriffen hat da nicht gesehen.

Zitat:

@steve015 schrieb am 18. Dezember 2015 um 23:21:12 Uhr:


Hallo,
bei einem an sich relativ klaren Unfall .......................
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Ein hinter mir fahrendes Fahrzeug hat den Unfall beobachtet, der Fahrer gab eine Zeugenaussage bei der Polizei ab.
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.......................................... Trifft mich evtl. tatsächlich eine Teilschuld?

Vielen Dank für euer Feedback

Auch ich würde, wenn von der gegnerischen Seite Stress droht, bei dieser von Dir geschilderten Sachlage einen Fachanwalt mit der Regelung der Regulierung beauftragen.

Lt. Deiner Schilderung brauchst Du m.M. keine Bedenken haben dafür etwas löhnen zu müssen.

Nur wenn der Zeuge den Unfallhergang so gesehen dass Du Schuld hast, dann wäre eine RSV eine Beruhigungspille. Dann solltest Du auch weitere Zeugen suchen.

hm...die Angelegenheit entwickelt sich jetzt differenzierter.

Ich hatte auch sehr viel zum Überfahren der durchgezogenen Linien beim Überholen gefunden. Vor allen, wenn die Linie die Grenze zum Gegenverkehr darstellt.
Zum Überfahren dieser d. Linie, wenn die Linie bei einer mehrspurigen Richtungsfahrbahn z.B. die einzelnen Bahnen trennt, hat ich nichts gefunden.
Ebenso wenig, wenn es dann ums Abbiegen geht.

Zu der Grundsituation: LKW überfährt beim Rechtsabbiegen Radfahrer etc. findet man viel - jedoch auch nichts brauchbares zur Schuldfrage.
Optimal wäre ein Präzedenzfall, Urteil in einer vergleichbaren Situation etc.

Die Sache mit Fahrer und Halter leuchtet ein...ziehe die Krallen schon wieder etwas ein aber ganz drin sind sie noch nicht.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 19. Dezember 2015 um 10:00:34 Uhr:


Die weiße Linie darf nicht überfahren werden. Vorallem doppelt durchgezogen. Wenn man die überfährt mit gefahrdung bzw unfall verliert man den Lappen für 1 monat. Diese Linien sind an gefährlichen stellen aufgezeichnet um eigentlich Unfälle zu vermeiden.

Er hat keinerlei Ansprüche den Schaden bezahlt zu bekommen. Unbedingt Anwalt nehmen wird dir ja auch erstattet. Und der Versicherung unbedingt sagen das er durch eine doppelt durchgezogen Linie gefahren ist.

Ob eine durchgezogene oder eine doppelt durchgezogene Linie, die unterschiedliche Fahrbahnrichtungen trennen, überquert wird, hat die gleichen Konsequenzen gemäß Bußgeldkatalog.

Die doppelte Linie dient nur dazu, die besondere Gefährdung an dieser Stelle deutlich zu machen.

O.

Hm..evtl. sollte man sich auch nicht so sehr auf die Linien versteifen. Bin gerade dabei, mich durch die STVO zu arbeiten und habe da mal das hier gefunden:

§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig (….)

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Das schaut nicht so gut für den LKW aus aber …oje:

§ 7a Abgehende Fahr-, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.

Das Ganze könnte ein geschickter, motivierter und erfolgsverwöhnter Anwalt mit Hinweis auf §7a nun so hindrehen, dass ich rechts wohl schneller war, was ich nicht darf und deshalb erst auf die gefährliche Position gerutscht sei.
Jetzt wäre es interessant, ob die Abbiegespur vor einer Ampel ein Ausfädelungsstreifen ist, wenn diese Spur nicht von der Ampel geregelt wird – eben nur der Geradeausstreifen...hm
Ich muss auch Einsicht ins Protokoll bekommen um zu schauen, ob der LKW stand und anfuhr oder ob Grün war und er sich im fließenden Verkehr befand. Evtl. muss ich auch direkt mit den Zeugen reden. Der LKW hat auch eine Tachoscheibe. Ob man das auf den Auslesegeräten erkennen kann?
Und letztlich stand ich ja, als er mich mitnahm, was aber erst mal zu beweisen wäre – es wird langsam kompliziert.

Macht die Sache mit den überfahren der weißen Linien aber noch mal wichtiger...oje

Also ich verstehe die Sorge des TE hier nicht? Er selbst hat doch nichts falsch gemacht, sondern der LKW Fahrer. Der hat sehr spät vor der Kreuzung erst gemerkt dass er rechts rübermuss und dort war aber schon der TE. Der LKW Fahrer hätte dann eben stehen bleiben müssen oder einen Umweg in Kauf nehmen müssen.

Von daher bleibt es dem TE zu empfehlen dass er einen Anwalt hinzu zieht. Was man bei einem solchen, wohl doch schwereren Unfall, auch ohne schlechtes Gewissen tun sollte.

Grüße
Steini

ganz ehrlich: Du beweist die ganze Zeit schon sehr eindrucksvoll, dass du die Abwicklung einem Fachmann überlassen solltest...

Zitat:

@steini111 schrieb am 19. Dezember 2015 um 19:03:41 Uhr:


Also ich verstehe die Sorge des TE hier nicht?

Zumal es ja für den TE zufriedenstellend gelaufen sein sollte.

Der selbe Unfall:

http://www.motor-talk.de/.../...brechnungsmoeglichkeiten-t5522150.html

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:59:10 Uhr:



Zitat:

@steini111 schrieb am 19. Dezember 2015 um 19:03:41 Uhr:


Also ich verstehe die Sorge des TE hier nicht?
Zumal es ja für den TE zufriedenstellend gelaufen sein sollte.
Der selbe Unfall:
http://www.motor-talk.de/.../...brechnungsmoeglichkeiten-t5522150.html

Na ja, 2 Threads zum gleichen Unfall, wer es braucht. 🙂😕

Zitat:

Ob eine durchgezogene oder eine doppelt durchgezogene Linie, die unterschiedliche Fahrbahnrichtungen trennen, überquert wird, hat die gleichen Konsequenzen gemäß Bußgeldkatalog.
Die doppelte Linie dient nur dazu, die besondere Gefährdung an dieser Stelle deutlich zu machen.

O.

What? Eine einfache Linie darf unter bestimmten Umständen überfahren werden. Insbesondere gilt hier ein Überfahren auch erst, wenn beide Räder bei mehrspurigen Fahrzeugen diese überfahren. Lediglich mit einem Rad gilt noch nicht als überfahren. Eine doppelte Sperrlinie hingegen darf nie überfahren werden. Darum ist sie auch doppelt, um den Verkehrsteilnehmer die Besonderheit hervorzuheben. Eine doppelte Sperrlinie ist so zu deuten, als wäre es eine massive Leitplanke. Mal so am Rand.

Also, wenn z.Bsp. auf der Landstraße eine Kehrmaschine mit 6km/h fährt, darf ich diese mit besonderer Vorsicht überholen, wenn ich den Überholweg einsehen kann (und hierbei mit zwei Reifen auf meiner Fahrbahn bleibe und den Strich mit den inneren Reifen nicht überfahre sondern nur mit den äußeren Reifen). Pech bei einer doppelten Linie. Diese darf ich nie überfahren. Da muss ich eben hinterher tuckern.
Hat mir vor 2 Jahren ein Fahrlehrer erklört, weil ich ihn privat kenne und extra nachgefragt habe, weil ich in einer solchen Situation war. Oft wissen dies sogar Polizisten nicht 100%ig.

Auf Landstraßen außerorts gilt sogar noch für LKW über 7,5t, dass dies dann eine baulich getrennte Straße ist und sie bei einer doppelten Linie 80km/h fahren dürfen, statt bei einfacher Linie nur 60. Macht niemand, ist aber lt. Gesetz so.

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