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Verkerhsunfall: Schuldfrage ungeklärt und UG hat keinen Versicherungsschutz

Themenstarteram 9. März 2012 um 17:00

Hallo liebe Community,

ich hatte vor zwei Wochen an einer Tankstelle einen kleinen Unfall mit dem Auto meiner Freundin (Bagatelle; beide Fahrzeuge haben je einen 5cm langen Kratzer an den Stoßstangen). Polizei haben wir keine gerufen und Versicherungskarten ausgetauscht. Wir vereinbarten, dass jeder seinen Schaden der anderen Versicherung meldet.

Nun habe ich ein Schreiben von seiner Versicherung bekommen, dass das Fahrzeug des Unfallgegners zum Zeitpunkt des Unfalles gar keinen Versicherungsschutz hatte. Ein Schreiben seines Anwaltes bzgl. der Schadensregulierung liegt jedoch bei meiner Versicherung vor.

Das Problem ist, dass die Schudfrage bisher nicht geklärt ist, da jeder von uns der Meinung ist, dass der andere Schuld hat. Was passiert denn nun eigentlich, da der UG keinen Versicherungsschutz hatte?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Agent_Payne

 

Den Zentralanruf der Versicherer habe ich schon angefragt, die sagten, der sei bei der HDI versichert. HDI sagt, dass dem nicht so sei, dass der UG nur mit dem alten Kennzeichen dort versichert war und das die Daten beim Zentralanruf auch nicht immer die neusten sind.

Das ist richtig, weil die Daten dort nicht tagesaktuell ankommen, sondern nur mit zeitlicher Verzögerung.

Zitat:

Ich leite das Schreiben erstmal an meine Versicherung weiter und gucke, was diese machen. Lt. Telefonat von gestern steht meine Versicherung schon in Kontakt mit dem Anwalt des UG. Ich denke meine Versicherung wird sich dann schon um die Frage bzgl. des Versicherungsschutzes des UG kümmern.

Das wird sie nicht tun, denn das gehört nicht zu ihrer Aufgabe.

Sie prüft die Ansprüche, die gegen sie selbst (und gegen Dich) gerichtet sind, reguliert die berechtigten Forderungen und weist die unberechtigten zurück.

Ob der Unfallgegner versichert war und ob Du Geld von ihm oder von seinem Versicherer (wenn er denn einen hatte) bekommst, betrifft Deine eigene Versicherung nicht. Damit haben sie nichts zu tun und werden auch nichts unternehmen.

Ich glaube, Du solltest ziemlich schnell nochmal mit Deinem Unfallgegner Kontakt aufnehmen und fragen, was da los ist.

Meine Vermutung ist, dass er sehr wohl versichert ist. Eventuell aber nur im Rahmen der vorläufigen Deckung, weil der Vertrag noch gar nicht policiert ist.

Das hat Dich dann aber nicht weiter zu kümmern. Du bekämst Deinen Schaden trotzdem reguliert (soweit ein Anspruch besteht).

Für ihn würde es blöd, wenn er die Erstprämie nicht bezahlt, dann würde ihn sein Versicherer in Regress nehmen. Aber auch das wäre wieder nicht Dein Bier.

Also: mit dem Schädiger klären, von welcher Gesellschaft er eine Doppelkarte (eVB) hatte, als er den Wagen zugelassen hat.

Bei der Gesellschaft anrufen und klarstellen, dass der Vertrag evt. noch nicht policiert ist. Dann müssen sie das eben anhand der eVB klären.

Dann kannst Du den Schaden "ganz normal" dort geltend machen.

Habe fertig.

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raffe ich grade nicht...

wenn es nur nen kratzer ist und man sich zumindest soweit einig ist, dass mannicht weiß wer schuld ist....warum zum henker meldet das dann jeder seiner versicherung?

die rückstufung ist doch nahezu sicher teurer als es selbst zu reparieren:confused:

Themenstarteram 9. März 2012 um 17:27

Ich wollte es dabei belassen, dass jeder seinen Schaden selber trägt (bei mir sieht man den Kratzer so gut wie gar nicht), aber der Unfallgegner wollte diese Regelung, da sein Fahrzeug erst drei Wochen alt war (Neuwagen). Wir waren uns ja nicht einig, dass jeder Schuld hat. Der Unfallgegner pochte darauf, dass ich Schuld bin und wollte wie bereits erwähnt die Regulierung über die Versicherung.

Wir haben den Schaden nicht bei unseren Versicherungen selber gemeldet, sondern jeder der Versicherung des Gegners (sprich ich habe meinen Schaden seiner Versicherung gemeldet).

Ich habe meiner Versicherung rein vorsorglich nur eine Kopie des Schreibens zukommen lassen.

am 9. März 2012 um 18:07

Zitat:

Original geschrieben von Agent_Payne

Ich wollte es dabei belassen, dass jeder seinen Schaden selber trägt (bei mir sieht man den Kratzer so gut wie gar nicht), aber der Unfallgegner wollte diese Regelung, da sein Fahrzeug erst drei Wochen alt war (Neuwagen). Wir waren uns ja nicht einig, dass jeder Schuld hat. Der Unfallgegner pochte darauf, dass ich Schuld bin und wollte wie bereits erwähnt die Regulierung über die Versicherung.

Wir haben den Schaden nicht bei unseren Versicherungen selber gemeldet, sondern jeder der Versicherung des Gegners (sprich ich habe meinen Schaden seiner Versicherung gemeldet).

Ich habe meiner Versicherung rein vorsorglich nur eine Kopie des Schreibens zukommen lassen.

In solch einem Fall sollte man die Polizei rufen, damit der Sachverhalt geklärt wird. Das gibt es sowieso nicht, dass beide schuld haben, es seiden man bekommt Teilschuld und das müsste dann vor Gericht geklärt werden.

Du wirst dir den Weg zum Anwalt nicht ersparen, alleine schon wenn du keine Schuld hast, da sonst dein Versicherungsbeitrag steigt. Zumindest hast du Schadenersatzansprüche wenn du in Recht oder in der Teilschuld bist. Wenn er nicht versichert war, zahlt entweder seine Versicherung dich aus und nimmt sich das Geld von ihm oder er zahlt direkt an dich aus.

Gruß Gero

 

am 9. März 2012 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von Agent_Payne

 

Nun habe ich ein Schreiben von seiner Versicherung bekommen, dass das Fahrzeug des Unfallgegners zum Zeitpunkt des Unfalles gar keinen Versicherungsschutz hatte.

Und wen interessiert das?

 

Mir fällt gerade nur eine Vorsatztat ein, die den Versicherer deines Unfallgegners dazu berechtigen könnte, sich nicht mit deinen (denkbaren) Ansprüchen zu beschäftigen.

Themenstarteram 9. März 2012 um 18:20

Danke für eure Antworten.

Werde mich dann wohl nächste Woche erstmal selber um einen Termin bei meinem RA kümmern. Das Schreiben seiner Versicherung leite ich jedoch an meine Versicherung weiter, da diese nach telef. Rücksprache schon mit dem RA des Unfallgegners in Kontakt stehen.

Aber wenn gar kein Versicherungsschutz bestand, hätte er doch theoretisch gar nicht mit diesem Fahrzeug fahren dürfen oder?

am 9. März 2012 um 18:35

Zitat:

Original geschrieben von Agent_Payne

Aber wenn gar kein Versicherungsschutz bestand, hätte er doch theoretisch gar nicht mit diesem Fahrzeug fahren dürfen oder?

Das kann dir doch erstmal ziemlich schnurz sein. Zumindest muss irgendeine Versicherung ja mal ne Deckungszusage gemacht haben, sonst wäre das Auto ja nicht zugelassen worden. Was dann die Versicherung und der Unfallgegner nicht hinbekommen, ist nicht dein Problem. Dann sollen sie sich das Geld beim Unfallgegner wiederholen.

Am besten wäre das einen Anwal(d)t regeln zu lassen, aber vorsicht. Wenn sich rausstellt, dass du Schuld hast, bleibst du auf den Kosten sitzen (glaub ich :confused:) Bei allem was du selber regelst, kann es immer sein, dass du irgendwas sagst oder tust, was sich am Ende nachteilig für dich auswirken kann.

Grundsätzlich wäre es aber bestimmt nicht verkehrt deiner Versicherung mitzuteilen, dass du die Schuld zu 100% beim Unfallgegner siehst. Schliesslich zahlst du auch dafür, dass die Versicherung unberechtigte Forderungen gegen dich abwehrt.

Mfg Zille

am 9. März 2012 um 18:59

Grundsätzlich muss derjenige beweisen, der etwas haben möchte.

 

Teil deiner Versicherung mit, wie der Unfall aus deiner Sicht entstanden ist und das du dich nicht bzw. nicht allein verantwortlich fühlst. Dein Unfallgegner hat ja bereits Ansprüche über einen Anwalt gegen dich bzw. deine Versicherung erhoben und deine Versicherung wird eine Quote festlegen und danach abrechnen.

 

Da an deinem Fahrzeug ohehin kein großer Schaden entstanden ist, "hängst" du dich an die Entscheidung deines Versicherers und dürftest damit auf einer ziemlich sicheren Seite sein; insbesondere dann, wenn die Quote von deinem anwaltlich vertretenen Unfallgegner akzeptiert wird/werden sollte. Damit umgehst du ein Kostenrisiko bei der Beauftragung eines eigenen Anwalts (vorausgesetzt, es besteht keine Rechtsschutzversicherung).

 

Teil deinem Versicherer auch mit, dass dein Unfallgegner (aus welchem Grund auch immer) selbst keinen Versicherungsschutz geniesst. Das hat zumindest zur Folge, dass er keinen Anspruch auf Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall hat, da er mangels Versicherungsschutz sein eigenes Fahrzeug nicht bewegen durfte. Damit fällt der Schadenersatz deines Unfallgegners geringer aus. Das ist insbesondere dann in deinem Interesse, wenn du den Schaden zum Erhalt deines Rabattes deinem Versicherer zurückzahlen möchtest.

Zitat:

Original geschrieben von Agent_Payne

Ich wollte es dabei belassen, dass jeder seinen Schaden selber trägt (bei mir sieht man den Kratzer so gut wie gar nicht), aber der Unfallgegner wollte diese Regelung, da sein Fahrzeug erst drei Wochen alt war (Neuwagen). Wir waren uns ja nicht einig, dass jeder Schuld hat. Der Unfallgegner pochte darauf, dass ich Schuld bin und wollte wie bereits erwähnt die Regulierung über die Versicherung.

Wir haben den Schaden nicht bei unseren Versicherungen selber gemeldet, sondern jeder der Versicherung des Gegners (sprich ich habe meinen Schaden seiner Versicherung gemeldet).

Ich habe meiner Versicherung rein vorsorglich nur eine Kopie des Schreibens zukommen lassen.

wie jetzt?

der unfallgegner hwar mit nem NEUWAGEN ohne versicherungsschutz unterwegs:confused:

am 9. März 2012 um 19:22

Vermutlich hat(te) der Unfallgegner den ersten Beitrag nicht fristgerecht bezahlt, so dass der Versicherungsschutz (noch) nicht begonnen hat(te).

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Vermutlich hat(te) der Unfallgegner den ersten Beitrag nicht fristgerecht bezahlt, so dass der Versicherungsschutz (noch) nicht begonnen hat(te).

aber neuwagen :D

dann war es bestimmt ein 0,nix leasing.

keine anzahlung, keine zinsen....:D

Themenstarteram 9. März 2012 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Vermutlich hat(te) der Unfallgegner den ersten Beitrag nicht fristgerecht bezahlt, so dass der Versicherungsschutz (noch) nicht begonnen hat(te).

aber neuwagen :D

dann war es bestimmt ein 0,nix leasing.

keine anzahlung, keine zinsen....:D

Haha :) Jetzt musste ich schmunzeln. War zwar kein Löwe auf dem Emblem aber eine Raute. Bleibt ja in der Familie ;)

@all

erstmal vielen Dank für Hilfen/Tipps. Meine Versicherung kennt den Schadenshergang und weiß auch, dass ich die Schuld beim UG suche. Wie bereits erwähnt leite ich das Schreiben der gegnerischen Versicherung an meine Versicherung weiter.

Mal so nebenbei:

1. Wie bitte soll man bei einem drei Wochen alten Neuwagen versäumen seinen Beitrag zu bezahlen?

2. Woher hat er überhaupt eine Versicherungskarte, wenn gar kein Versicherungsschutz besteht?

Evtl. hat er sich Kennzeichen montiert, die gar nicht den Auto zugeteilt sind.

Irgendwie verwirrend........

Gruß Cokefreak

Themenstarteram 10. März 2012 um 7:00

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

2. Woher hat er überhaupt eine Versicherungskarte, wenn gar kein Versicherungsschutz besteht?

Gruß Cokefreak

Auf der Versichertenkarte war noch das Kennzeichen seines alten Fahrzeuges notiert. Ich habe dann das neue Kennzeichen daneben geschrieben (lediglich die Ziffern am Ende waren anders). Lt. dem UG wäre er aber bei der Versicherung noch versichert, er habe lediglich die Versicherungskarte noch zu Hause liegen.

Ich hatte einen ähnlichen Fall schon gehabt, als es dann hies der ist nicht versichert (der hat es noch dreister gemacht, angeblich bei der Generali versichert laut KFZ-Stelle, dann aber gewechselt...), bin direkt zur Polizei hab dies angegeben, dann wurde schonmal direkt wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz ermittlet, der Generali (Versicherung die bei der Zulassung gemeldet war) hat den Schaden erst Reguliert und Anzeige wegen Versicherungsbetrug gestellt, und den Fahrer in Regress gezogen.

Mein Tip, das ganze direkt der Polizei und der Zulassungsstelle melden. Dann bekommt der schon ordentlich Dampf, deiner eigenen Versicherung ebenfalls melden das der keinen Versicherungsschutz hat, du kannst auch den Zentralruf der Versicherer anrufen, und dort seine Versicherung abfragen, dazu benötigst du nur sein Kennzeichen....

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