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Weiße Linen überfahren - Einfluß auf Schuldfrage

Themenstarteram 18. Dezember 2015 um 22:21

Hallo,

bei einem an sich relativ klaren Unfall gibt es bei der Schuldfrage jetzt doch unerwarteten Diskussionsbedarf.

Folgende Situation:

In meiner Fahrtrichtung gab es innerorts 4 Fahrspuren. Die mittleren beiden Spuren gehen gerade aus. Die Linke ist für Linksabbieger und die Rechte ist für Rechtsabbieger. Alles durch Richtungspfeile auch auf der Fahrbahn bezeichnet. Eine Ampelanlage regelt für Geradeaus und Linksverkehr. Rechts kann fahren wenn die Bahn frei ist, man muss also Vorfahrt beachten.

Die Fahrbahnen sind durch weiß gestrichelte Linien getrennt. Etwa 20m vor der Kreuzung sind die Linien dann durchgezogen. Zuletzt sind die Linien auch doppelt durchgezogen, weil die rechte Fahrspur in einer deutlichen Kurve abbiegt und eine Verkehrsinsel entsteht.

Nun fahre ich auf der rechten Spur mit meinen PKW. Die Absicht ist rechts abzubiegen, was durch die Spur klar ist aber mit Blinker unterstützt. Ein links von mir fahrender Sattelschlepper zieht von der ersten rechten mittleren Spur auf die ganz rechte Spur. Er fährt also auf meine Spur. Dabei überfährt er mit der rechten Fahrzeugseite die durchgezogene Linie, mit der linken Fahrzeugseite sogar die doppelt durchgezogene Linie-

Er hat mich wohl übersehen, da er mit dem Fahrerhaus fast neben mir fährt, als er reinzieht. Ich konnte zwar sofort abbremsen und die Vorderachsen und die Zugmaschine kamen so gerade eben an mir vorbei, der Aufleger erwischte mich aber voll, hackte sich bei mir ein, der Unterfahrschutz riss beim Aufleger teilweise ab und um ein Haar wäre die Hinterachse über meine linke Fahrerseite gerollt. Der Fahrer des Lkw hat von all dem nichts mitbekommen und hielt erst nach viel Gehupe einige Meter später. Der Aufleger schiebt mich bei der ganzen Aktion mit meiner Vorderachse über den Bordstein hinweg ca. 0,5m auch den Seitenstreifen.

Die Polizei nahm den Unfall auf, fotografierte alles und der Lkw-Fahrer bekam von der Polizei eine Anzeige, da ich u.a. durch Schnittverletzungen auch verletzt war.

So wie der Lkw stand und vermessen wurde, konnte man auch erkennen, dass er über die Linien gefahren war.

Ein hinter mir fahrendes Fahrzeug hat den Unfall beobachtet, der Fahrer gab eine Zeugenaussage bei der Polizei ab.

Nun meint doch tatsächlich der Lkw-Fahrer, dass er den Schaden an seinem Fahrzeug von meiner Versicherung erstattet bekommt, bzw. meldete dort zunächst telefonisch Ansprüche an.

Meine Frage: Wie ist das Überfahren der weißen Linien zu bewerten, der Spurwechsel an sich, wie die Anzeige, wie meine Chancen. Trifft mich evtl. tatsächlich eine Teilschuld?

Vielen Dank für euer Feedback

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 21. Dezember 2015 um 9:29

Hallo,

kurzes Feedback an alle die hier die Daumen gedrückt haben - der Versicherer hat überwiesen. Bekam heute die Info von der Bank. Alles mehr durch Zufall, da bei einer beabsichtigten Überweisung der aktuelle Kontostand durchgesagt wurde. Volle Summe plus Nutzungsausfall. Ich muss da noch mal genau nachrechnen aber so wie es ausschaut, fehlt da nur noch das Schmerzensgeld. Eine kurze schriftliche Regulierungszusage hätte mir den ganzen Stress vom We erspart aber man wird so langsam bescheiden.

...alles wird gut

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Dein Versicherer wird nichts unternehmen, bis Deine Schadenschilderung (mit Skizze) in der Schadenabteilung ist.

Am besten rufst Du gleich am Montag den Schadenservice an.

Gleichwohl stellst Du Schadenersatzansprüche (Telefonisch oder Mail) an die Versicherung des LKW.

Mit welcher Begründung will denn der LKW-Fahrer Ansprüche geltend machen?

Nach Deiner Schilderung ist er doch chancenlos, unabhängig davon, ob dort eine durchzogene Linie war oder nicht. Er hat doch die Spur gewechselt, ohne auf den rechts neben ihm fahrenden Verkehr zu achten.

Das blöde wird sein, dass Dein Versicherer wohl erst einmal eine Rückstellung bildet und Du zurückgestuft wirst. Das wird zwar wieder korrigiert, aber wenn der LKW-Fahrer dann auch noch klagt, dauert das seine Zeit. Manchmal kann man aber mit dem Versicherer sprechen. Dann behalten die sich nur vor, sollte tatsächlich eine Zahlung erfolgen, die Rückstufung dann durchzuführen.

Themenstarteram 18. Dezember 2015 um 23:20

Tja, ich habe auch nur mit dem Kopf geschüttelt zumal er bisher nur von der Polizei angezeigt wurde. Mir wurde einen Strafanzeige angeboten, hatte aber darauf zunächst verzichtet. Ich dachte mir: Der hat schon Probleme genug und zeigte sich einsichtig – was soll´s. War wohl eine Fehleinschätzung – aber ich denke, ihm kann geholfen werden. Werde die Strafanzeige jetzt nachholen.

Schadensmeldung erfolge bereits, Gutachten ebenfalls und da ist soweit alles ok. Ich bekam nur gestern Post von meiner Versicherung mit der Bitte den Unfall wegen angemeldeter Ansprüche zu schildern. Wie er das begründen will - keine Ahnung und auch noch keine Info.

 

Meine Phantasie zu seinem Motiv geht jetzt mal ganz wohlwollend in die Richtung, dass bei schuldhaft verursachten Unfällen mit Personenschäden mal immer 1 Monat Fahrverbot folgt. Schon heftig bei Berufskraftfahrern – wobei: Die eine kleine Pause täte ihm bestimmt ganz gut.

Wahrscheinlicher ist aber – in Anbetracht der verzweifelten Agierens – dass er nur noch wenige Punkte vor einem 1jährigen Fahrverbot steht oder stand und es jetzt um Alles geht. Da kommt es dann zu solchen Verzweiflungstaten.

Man muss allerdings sagen, dass er mich fast platt gefahren hätte. Das hätte sehr übel ausgehen können. Er ist mit der Hinterachse seines 20-Tonners über die abgerissene Leiste seines Unterfahrschutzes gefahren: Das Teil war richtig platt, wie Metall frisch aus dem Walzwerk. Ich hatte echt unruhige Träume von dem Szenario. Der gehört einfach mal auf die Reservebank.

Natührlich darf er versuchen Ansprüche geltend zu machen,aber er wird dies niemals bekommen da laut deiner Schilderung die Sachlage schon mehr als eindeutig ist.Zudem hat er ja von der Polizei ein Anzeige bekommen weil er gegen seine Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr verstossen hat.Du bist auch noch verletzt,also kann er wenn du das wilst ein Bußgeldverfahren bekommen das mit bis zu 3 Monaten Fahrverbot und 5 Punkten in Flensburg geahndet wird,und auch eine Straffe von 15-40 Tagessätzen könnte er Bezahlen müssen.So Treist wie der ist würde ich ihn auf jedenfall wegen Körperverletzung Anzeigen.

Nur zur Info, die Anzeige ist die strafrechtliche Seite, die Schadenersatzforderung die privatrechtliche Seite.

Sind 2 verschiedene Sachen.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 19. Dezember 2015 um 00:27:43 Uhr:

Nur zur Info, die Anzeige ist die strafrechtliche Seite, die Schadenersatzforderung die privatrechtliche Seite.

Sind 2 verschiedene Sachen.

Das ist Richtig!

Aber durch die Anzeige oder Verwarnung vor Ort,durch die Polizei gegen den LKW Fahrer wird die Schadensersatzforderung wesentlich vereinfacht da die Polizei einen Offensichtlichen Verstoß gegen die STVO geahndet hat.

am 19. Dezember 2015 um 6:17

Ich weiß ich wiederhole mich, aber wenn eine Verkehrsrechtschutzversicherung vorhanden ist, würde ich die gesamte Regulierung einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen. Das spart Nerven, beugt Fehlern vor und man holt das Maximum heraus, was einem zusteht. Gibt auch einige mit Onlineberatung wie z.B.****Werbung editiert, mfg steini111*** - den kenne ich persönlich und der weiß so manche Story

am 19. Dezember 2015 um 6:48

Ich bin ja nicht so ein Freund von dem Thema einen Anwalt einzuschalten. Aber wenn der andere jetzt schon Stress macht und Ansprüche anmeldet, dann würde ich das doch in Erwägung ziehen. Rechtschutz hin oder her.

Gruß Frank,

der hier noch Beiträge kennt in den es hieß: Das übergebe ich meinem Anwal"d". :D

am 19. Dezember 2015 um 6:55

Wenn ich Fragen zu beantworten habe, die ggf. über die Schuldfrage entscheiden, dann bin ich der Meinung, dass man diese besser nicht ohne Unterstützung beantworten sollte - macht der Unfallgegner sicher auch nicht. Wieso sonst sollte sich jemand hier Rat holen? Bestimmt nicht, weil er sattelfest ist. Deshalb mein Rat zum Juristen.

Themenstarteram 19. Dezember 2015 um 8:52

Hallo,

sorry, aber es geht jetzt nicht um sattelfest oder nicht, sondern um die Bewertung der weißen Linie.

Was das Grundsätzliche bei Juristen angeht. Ein Anwalt ist eine tolle Sache aber man sollte sich klar machen, dass die Karten schon beim Start ungleich verteilt sind: Mein Gegner ist eine Firma, die sicher seit langen von einer Anwaltskanzlei vertreten wird. Ihr Ziel wird es sein, den Prozess zu gewinnen, um auch weiter diesen Klienten zu vertreten.

Meinen Anwalt kenne ich noch gar nicht aber er könnte bemüht sein den Prozess zu gewinnen - aus sagen wir mal beruflichen Ehrgeiz. Verdienen wird er auch, wenn ich verliere. Und je später ich verliere, desto mehr verdient er. Zumindest hat sich so mein letzter Anwalt verhalten.

Kurz: Sich auch selbst ein wenig um seine Sachen zu kümmern, muss nicht unbedingt ein Fehler sein.

am 19. Dezember 2015 um 8:59

Eine durchgezogene Linie oder eine doppelt durchgezogene Line sind ja nicht ohne Grund da. Und es gibt für "Alle" verbindliche Regeln wann und ob sie einfach Missachtet werden dürfen und wann nicht. :D

Gruß Frank,

gerade wenn die Karten unterschiedlich verteilt sind sollte man schaun, ob man sein eigenes Blatt verbessern kann.

Die weiße Linie darf nicht überfahren werden. Vorallem doppelt durchgezogen. Wenn man die überfährt mit gefahrdung bzw unfall verliert man den Lappen für 1 monat. Diese Linien sind an gefährlichen stellen aufgezeichnet um eigentlich Unfälle zu vermeiden.

Er hat keinerlei Ansprüche den Schaden bezahlt zu bekommen. Unbedingt Anwalt nehmen wird dir ja auch erstattet. Und der Versicherung unbedingt sagen das er durch eine doppelt durchgezogen Linie gefahren ist.

So wie der Unfall vom Te geschildert wird ist die Sache für den TE sonnenklar (kein Krümmel schuld). Also ich würde dem LKW-Fahrer das volle Programm zukommen lassen.

Den Anwalt zahlt eh die VS des Lkw-Fahrers der dieser Schuld hat ob er will oder nicht! Er sollte für seinen Fehler grade stehen wie ein Mann!

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