weisse Blinker im A4 8e die Lösung
weisse Blinker im A4 8e
wahlweise als "Shadow Line" alles in schwarz, wie auf dem Foto abgebildet,
oder normal alles verchromt, ganz original nur halt mit weissem Blinker..
Bin mal gespannt, ob´s Euch gefällt...
Carsten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Zum TÜV: wenn ein Doppeldecker ausweicht, den Abhang runtergeht und 70 Kinder tot sind, wirds kritisch. Wenn der Busfahrer überlebt und sagt, er habe deinen blinker nicht gesehen....Aber das Risiko ist wohl sehr theoretischer Natur. Solange ein Unfall nix mit dem Blinker zu tun hat, muss die Versicherung wohl auch zahlen. Haftpflicht zahlt immer, kann aber ggf. von dir Schadensersatz fordern. Aber sicher nicht, wenn das Fahrzeugheck "Schuld" war.
die Versicherungen müssen immer zahlen nur holen die sich dann das Geld von dem Verursacher wieder. Es spielt auch keine Rolle ob der Blinker irgendwas mit dem Unfall zu tun hatte, dass Auto hat keine Betriebserlaubnis mehr und darf somit nicht im Straßenverkehr bewegt werden.
Wenn er mit seinem Hobel einen Unfall verursacht ist Schluss mit lustig
22 Antworten
Also mir würden die gelben Kappen echt fehlen, so schei**e sehen die doch gar nicht aus.
Zum TÜV: wenn ein Doppeldecker ausweicht, den Abhang runtergeht und 70 Kinder tot sind, wirds kritisch. Wenn der Busfahrer überlebt und sagt, er habe deinen blinker nicht gesehen....
Aber das Risiko ist wohl sehr theoretischer Natur. Solange ein Unfall nix mit dem Blinker zu tun hat, muss die Versicherung wohl auch zahlen. Haftpflicht zahlt immer, kann aber ggf. von dir Schadensersatz fordern. Aber sicher nicht, wenn das Fahrzeugheck "Schuld" war.
@c002duke
weisse Blinker finde ich sowie so Pflicht. Gelbe Blinker sieht so billig aus.
Die schwarzen Scheinwerfer sehen Affengeil aus. Das würde bei mir noch fehlen, da mein Grill und alle anderen Chromleisten und Dachrehling auch schon schwarz sind.
Respekt.
mfG
:-)
Danke für die Blumen...
Kannste bei mir bestellen, oder Deine umbauen lassen ;-)
Ich muss bei mir noch andere blinkerbirnchen einbauen ... Ohne orange Schimmer.. Dann sieht's noch besser aus.
Carsten
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Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Zum TÜV: wenn ein Doppeldecker ausweicht, den Abhang runtergeht und 70 Kinder tot sind, wirds kritisch. Wenn der Busfahrer überlebt und sagt, er habe deinen blinker nicht gesehen....Aber das Risiko ist wohl sehr theoretischer Natur. Solange ein Unfall nix mit dem Blinker zu tun hat, muss die Versicherung wohl auch zahlen. Haftpflicht zahlt immer, kann aber ggf. von dir Schadensersatz fordern. Aber sicher nicht, wenn das Fahrzeugheck "Schuld" war.
die Versicherungen müssen immer zahlen nur holen die sich dann das Geld von dem Verursacher wieder. Es spielt auch keine Rolle ob der Blinker irgendwas mit dem Unfall zu tun hatte, dass Auto hat keine Betriebserlaubnis mehr und darf somit nicht im Straßenverkehr bewegt werden.
Wenn er mit seinem Hobel einen Unfall verursacht ist Schluss mit lustig
@Dark Dämon
Quelle???
So auf die Schnelle, ein Zitat aus der DEKRA-Brüschüre (Seite 44):
"Alle Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug müssen bauartgenehmigt sein.
Genehmigte Beleuchtungseinrichtungen dürfen in keinem Fall verändert werden,
z. B. eine dunkle Lackierung, stärkere Glühlampen usw."
Komplett gibt es sie hier: DEKRA
Die Öffnung, Lackierung und Austausch von Innenteilen eines Scheinwerfers ist eine Veränderung. Damit erlischt, zumindest zunächst, die allgemeine Betriebserlaubnis, da die Bauartgenehmigung für diesen Scheinwerfer dann nicht mehr stimmt. Das Führen eines solchen Fahrzeugs im Strassenverkehr ist nicht zulässig. Einfach mal die StVZO lesen.
Was die Versicherung bzw. Polizei dazu sagen dürfte jedem Kind einleuchten. Und die Versicherungen suchen immer eine Nadel im Streuhaufen um nicht zahlen zu müssen. Da wird ein Schadenregulierer, der ein Sachverständiger ist, herausgeschickt. Und wenn wir in diesem Forum es alle wissen, dass für dieses Fahrzeug keine Scheinwerfer dieser Art verbaut wurden, wird dieser es dann meistens auch direkt wissen.
Aber diejenigen, die so etwas als "Bagatelle" oder "Haarspalterei" sehen, werden sich die Fakten immer so zurecht biegen, wie es ihnen passt. Wenn es dann doch passiert, ist das Geheule aber groß.
Wenn es denn doch so toll gemacht wurde und alle gesetzlichen Bestimmungen reine "Schikane" und "Blödsinn" sind, dann steht es dem doch nicht im Wege, mit den "Juwelen der Technik" zum TÜV zu fahren und sich eine Einzelgenehmigung zu holen. Oder habt Ihr doch Angst, dass der TÜV es vielleicht anders sehen würde? Sieht fast so aus. 😉
Ich werde solche Bastellösungen nie verstehen. Warum nicht gleich Originalteile verbauen, die genehmigt sind? Und wenn es keine Originalteile gibt, dann vielleicht bei einem ernsthaft zu nehmenden Zubehörhändler nach Tuningteilen mit Zulassung schauen.
Gruß
geraltus
Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
die Versicherungen müssen immer zahlen nur holen die sich dann das Geld von dem Verursacher wieder.
das "wiederholen" ist auf 5000€ begrenzt und das auch NUR dann, wenn das veränderte bauteil in einem direkten zusammenhang mit der unfallursache steht...