Wegen Überdreher wird nun der Kaufvertrag storniert !

Porsche 718

Hallo @

Ich hatte mich so gefreut auf meinen ersten Porsche den ich heute hätte abholen sollen aber es kam dann doch ganz anders ! Ich bin sowas von enttäuscht! 🙁

Da habe ich mir ein schönes Fahrzeug gekauft, einen Porsche Boxster S Handschalter
für 71.5k€ mit ca. 4.300Km auf der Uhr 1.Hd. / unfallfrei , frischen Service und 3 Jahre sorgenfrei Dank Porsche Approved Garantie ,habe ich zumindest gedacht. 😕

Das Fahrzeug sollte ich heute abholen. Leider hat sich herausgestellt das der Boxster nicht
Porsche Approved fähig ist und war beim 111 Punkte Scheck durchgefallen.

Es wurde festgestellt das das Fahrzeug bei ca. KM Stand 2.000 Km einen Überdreher hatte.
Das Fahrzeug muss wohl nun aufwendige Test über sich ergehen lassen mit 100 zusätzliche Betriebsstunden auf der Straße was laut Händler ca. 5.000 km plus X ausmacht !

Das ich davon nicht begeistert bin kann sich ja wohl jeder hier vorstellen, vor Allem das ein Sommerfahrzeug (Roadster) mit Sommerräder jetzt auf winterliche (Salz) und nasse Straßen 2 Monate gefahren wird!

Der Händler konnte mir auch nicht genau sagen wie lange es dauert und was anschließend gemacht werden muss! Er ging von 50 Werktage aus.

Jetzt habe ich ein Auto mit 4.300 KM gekauft und soll es dann mit ca. 9-10k Km übernehmen 😕

Der Händler wollte mir in keinster Weise beim Preis entgegen kommen und meinte das ich das Auto schon eh so günstig bekommen hätte 😠

Das Auto wurde für 69.900 € auf der Porsche Seite angeboten worden mit 1 Jahr Porsche Approved Garantie. Der Fahrersitz musste seitens Porsche auch noch neu beledert werden weil da ein Riß in der Seitenwange war.

Ein Service sollte auch noch durchgeführt werden. Die anderen beiden Jahre Porsche Approved habe ich für 1.600€ dazugekauft - so kam ich auf eine Kaufsumme von 71.500 € die ich auch überwiesen habe.

Als Dankeschön sollte ich jetz einen Gutschein für Porsche Experience Day am Hockenheim bekommen oder halt den Kauf stornieren.

Also wenn das der Standard von Porsche ist, dann muss ich meine Pläne echt noch mal überdenken !
Bin echt enttäuscht 🙁

Was meint Ihr zu dieser Geschichte?
Hatte das schon Jemand von Euch ? Wie wurde das bei Euch geregelt?

74 Antworten

Zitat:

Nein, Du wirst nach dem Bezahlen des unterschriebenen Kaufvertrages zum Eigentümer. "Besitzer" ist per Definition derjenige mit unmittelbarem Zugriff auf das Kfz, also aktuell der Händler. Soviel zu den juristischen Feinheiten :-)

Sorry Bolle, aber wenn du schon auf jurisitsche Feinheiten hinweist, sollten sie auch der (ganzen) Wahrheit entsprechen.

Nur mit Zahlung des Kaufpreises und unterschriebenem Kaufvertrag wird er noch nicht Eigentümer. Eigentümer wird er erst mit Übergabe des Fahrzeugs (und Einigung zwischen Käufer und Verkäugfer über den Eigentumsübergang), es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, wofür aber derzeit die Anhaltspunkte fehlen.

Derzeit ist er weder Eigentümer noch Besitzer.
So ist das manchmal mit den juristischen Feinheiten... ;-)

Viele Grüße
Akki

Fahrzeugeigentümer ist doch der, der den KFZ-Brief hat, oder? Diebstahl mal ausgenommen. Der rechtmäßige Eigentümer muss ja nicht mal im Brief eingetragen sein.

Warum sollte jemand, der den direkten Zugriff hat, denke den Fahrzeugschlüssel, der Eigentümer sein.😕
Würde heißen, zu mir kommt jemand zu Besuch und nimmt von meiner Komode im Flur den Kfz-Schlüssel mit und ist nun Eigentümer.

Ja mei, Pressefahrzeug. Das ist schlimmer als Taxi.

Also zurücktreten, passt doch. Das PZ konnte das ja auch nicht wissen vor dem Test.

Zitat:

@PB981 schrieb am 4. Dezember 2021 um 21:44:49 Uhr:



Fahrzeugeigentümer ist doch der, der den KFZ-Brief hat, oder? Diebstahl mal ausgenommen. Der rechtmäßige Eigentümer muss ja nicht mal im Brief eingetragen sein.

Warum sollte jemand, der den direkten Zugriff hat, denke den Fahrzeugschlüssel, der Eigentümer sein.😕
Würde heißen, zu mir kommt jemand zu Besuch und nimmt von meiner Komode im Flur den Kfz-Schlüssel mit und ist nun Eigentümer.

Auch das mit dem Fahrzeugbrief, heute Zulassungsbescheinigung Teil II, stimmt nicht und ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Nicht wer im Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung steht oder ihn hat ist zwangsläufig der Eigentümer. Dies steht so auch in der Zulassungsbescheinigung Teil zwei ausdrücklich drin. Die genaue juristische Konstellation hier zu erklären würde den Rahmen und wahrscheinlich auch das Interesse der meisten hier sprengen.

VG
Akki

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Stark verkürzt:
wer den Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II in Händen hält, muss auch nachweisen können (z.B. mittels Kaufvertrag), dass er tatsächlicher Eigentümer des Fahrzeugs ist.

Ob das aber dem Themanstarter hilft?

Der Händler hat ihm doch einen Rücktritt angeboten… frage mich wieso man jetzt ein Fass aufmacht.

Dumm gelaufen für beide Seiten, also entweder ist der Wagen so toll und du gibst dem Händler die Möglichkeit nachzubessern (Bedingungen der approved zu erfüllen) oder tritt einfach vom Kaufvertrag zurück und erhalte dein Geld zurück.

Der Händler findet sicher wen der den Wagen auch mit 5000km kauft. Und du hast nicht ständig ein komisches Gefühl wenn du in den Wagen einsteigst und er mehr km drauf hat welche ein anderer gefahren ist.

Es ist und bleibt ein auto, kommt Zeit kommt anders Auto 😁

Wenn das PZ keine Approved vergeben kann, dann müssen die Überdreher aber auch schon heftig sein.
Es gibt 6 Überdrehzahlbereiche. Die ersten 2 Bereiche registrieren nur harmlose Ereignisse und spielen für die Vergabe der Garantie keine Rolle, geht immer egal was drin steht.

Ab Bereich 3 ist der Zeitpunkt des Überdrehers wichtig.
Sollte es länger als 200 Betriebsstunden her sein, müssen bestimmte Prüfungen vom PZ durchgeführt und dokumentiert werden.
Ist der letzte Überdreher weniger als 200 Betriebsstunden her muss der Hersteller in die Entscheidung mit einbezogen werden. Je nach dem wie Krass es ist, gibt es dann erst mal keine Garantie.

Der Drehzahlbegrenzer hilft bei Überdrehern nur bedingt. Die für die Garantie relevanten Überdreher entstehen z.B. wenn das Fahrzeug den Motor antreibt, wie hier schon geschrieben, durch verschalten.
Auch wenn die Antriebsräder unter Volllast den Kontakt zur Straße verlieren kann es dazu kommen. Weil die Drehzahl durch die Massenträgheit höher "schießt" als sie soll. Nur weil man die Zündung wegnimmt stoppt die mechanische Bewegung nicht.

Die Aussage ist nicht ganz richtig. Sind die Überdreher älter als 200 Stunden muss hier garnichts gemacht werden dann gibt es auch eine Garantieverlängerung. Früher waren Überdreher bis Stufe 4 irrelevant was die garantievergabe anbetrifft Porsche hat das dann mal geändert und das ganze bis Bereich 2 definiert. Bei Überdrehern muss eine Druckverlustprüfung vorgenommen werden und der Ölfilter auf Spähne und oder Metallabrieb untersucht werden. Fallen die beiden Prüfungen ohne Befund aus wird ein Ticket geschrieben und Porsche erteilt die Freigabe zur Approved.

Die Aussage ist auch nicht ganz richtig.
Bei Überdrehern im Bereich 3 - 6, aber älter als 200 Betriebsstunden, müssen die Prüfung auf Verspanung, Druckverlust etc. ebenso gemacht und dokumentiert werden. Einfach vergeben werden, kann sie auch dann nicht.

Im Bereich 3 - 4 und weniger als 200 Betriebsstunden ist es noch möglich, aber nur mit Prüfungen und über Freigabe.

Im Bereich 5 - 6 und weniger als 200 Betriebsstunden gibt es keine Garantie, dann fährst du so lange bist du über 200 Betriebsstunden bist, und machst dann alle Prüfungen, wie es hier anscheinend der Fall ist.

Nur Porsche macht so ein Spiel bei keiner anderen Marke wird so ein Theater, und ein Fahrzeug fast unverkaufbar gemacht.

Wenn der Kunde eine andere Garantie nimmt als die approved ist das ja kein Problem.

Das sind Garantiebedingungen und haben mit dem Verkauf des Autos nix zu tun.

Aber was willst machen, außer neues Auto suchen. Desweitern müsste der Wagen doch noch werksgarantie haben. Also könnte man ja selbst fahren mit dieser und vor Ablauf halt die approved verlängern auf Kosten des Händlers.

Risiko ist dann halt es gibt sie nicht … und dann hat der Händler das Problem, dass er eine zugesagte Leistung nicht einhalten kann. Wird er also nickt machen

Zitat:

@ck444 schrieb am 5. Dezember 2021 um 15:25:19 Uhr:


Nur Porsche macht so ein Spiel bei keiner anderen Marke wird so ein Theater, und ein Fahrzeug fast unverkaufbar gemacht.

Porsche zahlt im Schadenfall aber auch anstandslos die 20.000€ für die Motorreparatur, wenn es zum Schaden kommt. Das dann auch zu 100% ohne das sich der Kunde an den Kosten beteiligen muss (abgesehen vom Garantiepreis)

Zitat:

@Golftyp81 schrieb am 5. Dezember 2021 um 20:05:27 Uhr:



Zitat:

@ck444 schrieb am 5. Dezember 2021 um 15:25:19 Uhr:


Nur Porsche macht so ein Spiel bei keiner anderen Marke wird so ein Theater, und ein Fahrzeug fast unverkaufbar gemacht.

Porsche zahlt im Schadenfall aber auch anstandslos die 20.000€ für die Motorreparatur, wenn es zum Schaden kommt. Das dann auch zu 100% ohne das sich der Kunde an den Kosten beteiligen muss (abgesehen vom Garantiepreis)

Die verarmen schon nicht, mit all den Approved-Prämien die sie einsacken 😉 Zudem, dass die Wertschöpfung der Instandsetzung auch bei ihnen ist…

Weder zahlt Porsche im Schadensfall noch streicht Porsche irgend welche Prämien ein.
Approved ist eine Versicherung, und zwar von der Allianz...

Allianz war mal ist jetzt ein anderer Anbieter

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