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wegen fälschung tüv
hallo,
die polizei hat mein kennzeichen abgemacht auf parkplatz ich geh zum auto kennzeichen fehlen ein zettel dran,
fälschung der hu plakette kennzeichen abgemacht strafanzeige folgt.
tüv ist abgelaufen ich war erst freitag bei dekra der hat das auch bemängelt aber weil ich tüv machen hat der nichts gesagt nur vermerkt auf tüv bericht.
was passiert jetzt ich habe nix gefälscht und ich weis nicht wie das sein kann das die so denken was muss ich machen damit ich keine strafanzeige bekomme.
danke für ihre antworten.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von memoli66
hallo,
1) tüv ist abgelaufen ich war erst freitag bei dekra der hat das auch bemängelt aber weil ich tüv machen hat der nichts gesagt nur vermerkt auf tüv bericht.
2)was passiert jetzt ich habe nix gefälscht und ich weis nicht wie das sein kann das die so denken was muss ich machen damit ich keine strafanzeige bekomme.
3)danke für ihre antworten.....
crazy ! Wir stellen fest:
zu 1) Also der dekra Bub hat dir am Freitag keine neue Plakette gegeben(warum???) aber gesehen, dass irgend ein Mainzelmännchen dir zuvor irgendwann mal n gefälschtes TÜV-Siegel draufgezaubert hat
zu 2) du hast natürlich nix gefälscht, darum hast du auch alle Untersuchungsbescheinigungen / Prüfberichte - also ist der Polizeibesuch reine Formsache
zu 3)Frage beantwortet, Thema erledigt, Käse gegessen.
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96 Antworten
nicht der tüv ist abgelaufen - die plakette ist gefälscht (vermeintlich).
also: gefahr im verzug + beweissicherung - logische konsequenz ist das einziehen der tafeln.
das nummernschild wird wegen einer abgelaufenen plakette nicht mitgenommen. da muss mehr vorfallen. da wir aber dank den wilden beschreibungen des te´s nichts wissen und auch nicht alles geschreiben wurde kann man nur vermuten...
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
nicht der tüv ist abgelaufen - die plakette ist gefälscht (vermeintlich).
also: gefahr im verzug + beweissicherung - logische konsequenz ist das einziehen der tafeln.
aso :D
da kann er ja nichts dafür, wen sie dem eine gefälschte aufkleben ;)
deine selbstgekauften schilder darf dir niemand abschrauben das ist diebstahl ab zur Polizeistelle und eine anzeige aufgeben die Schilder sind dein eigentum. nur die Plakette die, die stadt ausstellt gehört dir nicht. und auch nur diese darf die Polizei/ordnungsamt abkratzen...
wo kommen wir den dahin wenn die dein Auto stilllegen einfach Deine schilder zu stehlen?
Zitat:
Original geschrieben von Timaephie
deine selbstgekauften schilder darf dir niemand abschrauben das ist diebstahl ab zur Polizeistelle und eine anzeige aufgeben die Schilder sind dein eigentum. nur die Plakette die, die stadt ausstellt gehört dir nicht. und auch nur diese darf die Polizei/ordnungsamt abkratzen...
wo kommen wir den dahin wenn die dein Auto stilllegen einfach Deine schilder zu stehlen?
was die gehört mir nicht und warum putze ich die immer mit wenn die gar nicht meine ist?
Kann ich von der Stadt da eine Aufwandsentschädigung verlangen?
ansonsten wie Edi schon sagt "Gefahr in Verzug" und die jungs dürfen/müssen sie mitnehmen weil Beweismittel ;)
Zitat:
Original geschrieben von Timaephie
deine selbstgekauften schilder darf dir niemand abschrauben das ist diebstahl ab zur Polizeistelle und eine anzeige aufgeben die Schilder sind dein eigentum. nur die Plakette die, die stadt ausstellt gehört dir nicht. und auch nur diese darf die Polizei/ordnungsamt abkratzen...
wo kommen wir den dahin wenn die dein Auto stilllegen einfach Deine schilder zu stehlen?
Wenn es darum ginge... die Plaketten sind auch dein Eigentum, die hast du schliesslich auch bezahlt.
Sie stehlen nicht die Schilder, sie stellen sie sicher.
Zitat:
Original geschrieben von Timaephie
deine selbstgekauften schilder darf dir niemand abschrauben das ist diebstahl ab zur Polizeistelle und eine anzeige aufgeben die Schilder sind dein eigentum. nur die Plakette die, die stadt ausstellt gehört dir nicht. und auch nur diese darf die Polizei/ordnungsamt abkratzen...
wo kommen wir den dahin wenn die dein Auto stilllegen einfach Deine schilder zu stehlen?
das hab ich nicht gewusst ,
bei uns in Österreich gehören die nummerntafeln der Versicherung,
beim abmelden musst du die nummerntafeln mitnehmen ;)
Hi Leute, das ist nu mal ´ne lustige Geschichte und so wie ich das Ganze verstanden habe, sind dem Armen wohl die Nummernschilder von den Bullen - sorry, ist mir nur so ´rausgerutscht - gestohlen worden! Ich würde da erst mal zügig eine Anzeige loslassen und vor allem den Zettel mitnehmen (vorher natürlich kopieren!) Glanzloses TÜV-Siegel hat auch was!! Vielleicht ist jemand vor 2 Jahren auf die Idee gekommen, TÜV-Siegel mit ´nem Tintenstrahler zu produzieren und irgendwer hat die auch noch gekauft...das soll keine Unterstellung an den Fragenden sein! Und zum Thema: Gefahr im Verzug...es heißt übrigens korrekt "Gefahr bei Verzug" ... kann ich aus leidvoller Erfahrung mit dem Bauordnungsamt sagen, wenn der Beamte (und das wird bei der Polizei nicht anders sein) dies erkennt, dann passiert garantiert was anderes als Nummernschilderabschrauben. Denkbar ist auch noch folgende Variante: der Wagen sollte gerade gestohlen werden und hatte rasch "neue" Schilder bekommen, als die Menschen von einer Streife gestört wurden...diese fand dann dilletantisch hergestellte Nummernschilder am Wagen und dachten erst mal...aber das passt auch nicht zur Gefahr...ist aber alles schon passiert! Und du hast auf jeden Fall Elend an der Backe... Bin gespannt, ob es Rückmeldung vom memoli66 gibt!!!
Gruß
:) @ memoli66,Eine seltsame Geschichte,die dir da passierte,aber eines passt nun mal überhaupt nicht dazu::Kennzeichen mitnehmen!!Soetwas ist vielleicht in Ösiland oder woanders möglich,aber hier in D-Land nicht!!.Denn wenn der Verdacht besteht,das eins der Siegel gefälscht sei,dann macht die Obrigkeit(Polizei)eine Halter an/abfrage,und besucht dich zuhause,um den Sachverhalt dort versuchen abzuklären!!.Ich pers.
glaub also nicht an den Wahrheitsgehalt dieser geschichte das es sich so zugetragen haben soll.Lass mich aber auch gerne eines besseren belehren!
Gruß:
Edelschrauber01:)
Zitat:
Original geschrieben von Edelschrauber01
:) @ memoli66,Eine seltsame Geschichte,die dir da passierte,aber eines passt nun mal überhaupt nicht dazu::Kennzeichen mitnehmen!!Soetwas ist vielleicht in Ösiland oder woanders möglich,aber hier in D-Land nicht!!.Denn wenn der Verdacht besteht,das eins der Siegel gefälscht sei,dann macht die Obrigkeit(Polizei)eine Halter an/abfrage,und besucht dich zuhause,um den Sachverhalt dort versuchen abzuklären!!.Ich pers.
glaub also nicht an den Wahrheitsgehalt dieser geschichte das es sich so zugetragen haben soll.Lass mich aber auch gerne eines besseren belehren!
Gruß:
Edelschrauber01:)
Warum sollte das nicht auch in D möglich sein? mit einer Sicherstellung des Fahzeuges könnte ich mich noch eher anfreunden! ob ich da richtig liege weiß ich aber, auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Golf II Gti 16V
Zitat:
Original geschrieben von Timaephie
deine selbstgekauften schilder darf dir niemand abschrauben das ist diebstahl ab zur Polizeistelle und eine anzeige aufgeben die Schilder sind dein eigentum. nur die Plakette die, die stadt ausstellt gehört dir nicht. und auch nur diese darf die Polizei/ordnungsamt abkratzen...
wo kommen wir den dahin wenn die dein Auto stilllegen einfach Deine schilder zu stehlen?
das hab ich nicht gewusst ,
bei uns in Österreich gehören die nummerntafeln der Versicherung,
beim abmelden musst du die nummerntafeln mitnehmen ;)
wenn du ein Auto Still legen willst musst du in D auch die Schilder mit nehmen zum Entstempeln..
Zitat:
Original geschrieben von Schmargendorf
wenn du ein Auto Still legen willst musst du in D auch die Schilder mit nehmen zum Entstempeln..
Dann darfst Du das Fahrzeug aber nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum abstellen.
Fehlt bloß noch, daß der TE als nächstes einen roten Aufkleber am Auto findet, der ihn auffordert, das nicht zugelassene Fahrzeug zu entfernen bevor es auf seine Kosten entsorgt wird... :D
Zitat:
Original geschrieben von golfzip
Und zum Thema: Gefahr im Verzug...es heißt übrigens korrekt "Gefahr bei Verzug" ... kann ich aus leidvoller Erfahrung mit dem Bauordnungsamt sagen, wenn der Beamte (und das wird bei der Polizei nicht anders sein) dies erkennt, dann passiert garantiert was anderes als
Und ob das anders ist.
Selbst im Grundgesetz heißt es zum Beispiel unter Art. 13 "Unverletzlichkeit der Wohnung" ..... Gefahr im Verzuge.....
ich bin ja gespannt ob sich der TE hier nochmal zu wort meldet ...
grundsätzlich könnte er tatsächlich auch zur nächsten polizeidienststelle rennen und anzeige wegen gestolener nummernschilder stellen, denn irgend nen zettel kann schnell mal verloren gehen...
Zitat:
Original geschrieben von golfzip
Und zum Thema: Gefahr im Verzug...es heißt übrigens korrekt "Gefahr bei Verzug" ...
aha, und wie sicher bist du dir da?
:rolleyes: