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Wechel Saison- auf Dauerkennzeichen bei gekündigter Versicherung

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 16:36

Ein Fahrzeug ist mit Saisonkennzeichen 04-10 zugelassen und derzeit bei Versicherungsgesellschaft A versichert. Der Vertrag ist gekündigt und läuft am 31.03.2017 aus. Zum 01.04.2017 ist bereits ein neuer Vertrag mit Versicherungsgesellschaft B abgeschlossen.

Zum 15.01.2017 entscheidet sich der Versicherungsnehmer, von Saison- auf Dauerkennzeichen umzusteigen und geht zur Zulassungsstelle.

Wird eine neue Versicherungsbestätigung benötigt?

Welche Versicherungsgesellschaft ist zuständig?

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23 Antworten

Kommt auf die schon erteilte eVB an. Beantragt und/oder erteilt für Saison würde ich sagen ja.

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 18:26

ja was?

"Wird eine neue Versicherungsbestätigung benötigt?" - Das war die einzige Frage, die mit "ja" beantwortet werden konnte. Zuständig ist die Versicherung, die du zum 15.01. nehmen möchtest. Also die neue Versicherung.

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 18:47

Kann ich denn die neue überhaupt am 15.1. nehmen? Die alte läuft doch vertragsgemäß bis zum 31.3. = jährlicher Zahlungstermin, vorher kann ich nicht kündigen? Dann überlappt sich das doch.

Stimmt, der Vertrag mit der alten Gesellschaft ruht ja zur Zeit nur. Und das sogar ohne Beitragszahlung. Deshalb würde ich ja auch die neue Versicherung bereits für die "richtige" Zulassung nehmen.

Da du deine Versicherung zum 31.3.17 gekündigt hast, solltest du bei einer Anmeldung am 15.01.17 dich mit der jetzigen Versicherung in Verbindung setzen und fragen, ob sie bei einer Anmeldung am 15.01.17 auf ihre Rechte verzichtet.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. Dezember 2016 um 19:40:39 Uhr:

"Wird eine neue Versicherungsbestätigung benötigt?" - Das war die einzige Frage, die mit "ja" beantwortet werden konnte. Zuständig ist die Versicherung, die du zum 15.01. nehmen möchtest. Also die neue Versicherung.

Es handelt sich lediglich um ein Wechsel des Zulassungszeitraumes. Die Kündigung zum 31.03.17 ist natürlich davon unberüht. Der Vertrag bei der alten Gesellschaft ist jedoch noch bis zum 31.03. laufend, wenn auch ruhend.

Einfach eine eVb der alten Gesellschaft nehmen und beim alten Versicherer noch für den Zeitraum vom 15.01.-31.03.17 die Prämie zahlen und fertig.

 

Zitat:

 

Es handelt sich lediglich um ein Wechsel des Zulassungszeitraumes. Die Kündigung zum 31.03.17 ist natürlich davon unberüht. Der Vertrag bei der alten Gesellschaft ist jedoch noch bis zum 31.03. laufend, wenn auch ruhend.

Einfach eine eVb der alten Gesellschaft nehmen und beim alten Versicherer noch für den Zeitraum vom 15.01.-31.03.17 die Prämie zahlen und fertig.

...darüber hab ich mir kein Kopf gemacht. Der Vertrag ruht bis 1.3. ,was soll die Gesellschaft auf ihre Rechte pochen :D, das sie ein Schaden regulieren sollen den sie nicht regulieren müssen (03-10) !.

Und wenn ich jetzt fahre ist die neue Gesellschaft für zuständig.

Habe am 28.11. zur nächsten Hauptfälligkeit (1.3.2017) gekündigt was mir auch am 29.11. durch die alte Versicherrung bestätigt worden ist. Mein Motorrad hab ich dann am 1.12. neu zugelassen mit einer evb-Nummer der neuen Gesellschaft.

Es gab nur Missverständnisse mit dem Vermittlungsportal check24.de.

Dieser Vorgang ist im nachhinein als normale Zulassung (oder Wiederinbetriebnahme hat man glaube ich mal gesagt) bearbeitet worden. Anfänglich hat der Vermittler dieses als Versicherrungswechsel bearbeitet. Es gibt für diese Veränderrung von Saisonkennzeichen}Ganzjahreszulassung keine korrekte Eingabemöglichkeit, habe das im Nachhinein telefonisch geklärt und bekam auch über alles umgehend eine Bestätigung per Mail.

 

naja, mag sein, dass das bei der ein oder anderen Gesellschaft gut geht. Nach Motto Reisende soll man nicht ziehen lassen.

Wenn Du Pech hast macht die andere Gesellschaft dann aber ältere Rechte geltend, denn - wie bereits gesagt - der Vertrag ist nicht beendet. Die neue Gesellschaft muss dann aufheben, bekommt den SFR nicht, muss den Vertrag dann wieder zurück auf den 01.04. setzen und und und... Ob man dann in dem Papierwust als Otto-Normal-Kunde noch durchblick...

Und den Stress sich geben wegen einem Prämienunterschied für 2,5 Monate?

Btw. es handelt sich nicht um eine Neuzulassung und auch nicht um eine Wiederinbetriebnahme, da das Fahrzeug bereits zugelassen ist. Die MitteilungsArt von der ZuLa ist: "Änderungsdes Zulassungszeitraumes: vorher XX-YY". Die Mitteilung bekommen beide Gesellschaften.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. Dezember 2016 um 14:39:05 Uhr:

naja, mag sein, dass das bei der ein oder anderen Gesellschaft gut geht. Nach Motto Reisende soll man nicht ziehen lassen.

Wenn Du Pech hast macht die andere Gesellschaft dann aber ältere Rechte geltend, denn - wie bereits gesagt - der Vertrag ist nicht beendet. Die neue Gesellschaft muss dann aufheben, bekommt den SFR nicht, muss den Vertrag dann wieder zurück auf den 01.04. setzen und und und... Ob man dann in dem Papierwust als Otto-Normal-Kunde noch durchblick...

Und den Stress sich geben wegen einem Prämienunterschied für 2,5 Monate?

Btw. es handelt sich nicht um eine Neuzulassung und auch nicht um eine Wiederinbetriebnahme, da das Fahrzeug bereits zugelassen ist. Die MitteilungsArt von der ZuLa ist: "Änderungsdes Zulassungszeitraumes: vorher XX-YY". Die Mitteilung bekommen beide Gesellschaften.

:confused:

:D

Zitat:

 

Einfach eine eVb der alten Gesellschaft nehmen und beim alten Versicherer noch für den Zeitraum vom 15.01.-31.03.17 die Prämie zahlen und fertig.

...und für den Super Tipp gibt es eine Provision:D :confused: :cool:

Steh auf dem Schlauch...

Jetzt ist die reguläre Ruhezeit des Saisonkennzeichens. Oder? Man kann doch auch in der Ruhezeit, wo die Ruheversicherung fortgesetzt wird das Fahrzeug ummelden und bekommt ein anderes Kennzeichen? Und damit eine neue Laufzeit festlegen. Wird die Vorversicherung gar freuen, weil sie nicht mehr kostenfrei haften muss.

@romanusko

...ein "anderes" Kennzeichen braucht man nicht. Die Nummer hab ich behalten. Nur ein neues ohne den eingegrenzten Zulassungszeitraum ist natürlich nötig(vielleicht meinst du es so ;-) ). Ich hab ein paar Tage später die neue Versicherungspolice per Post auch zugeschickt bekommen. Die neue Versicherung gleicht natürlich die Daten mit der alten Versicherung ab was SF-Stufe angeht.

Versicherung fristgerecht gekündigt- Motorrad mit der neuen evb-Nummer auf der Zulassungstelle umgemeldet

der Vertrag der gekündigt ist ruht, ja und die alte Gesellschaft hat dies entsprechend bestätigt und die neue hat es auch bestätigt. Mein Motorrad ist seit dem 1.12. bei der neuen versichert und wenn ich jetzt einen Haftplichtschaden hätte braucht und wird die alte Versicherrung nichts regeln . Denn dieser Versicherrungsvertrag bezieht sich auf den Zeitraum 03-10.

Weiß echt nicht was die Bangemacherei hier soll.

ein gekündigter Vertrag ruht nicht, sondern ist beendet.

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