Wechel Saison- auf Dauerkennzeichen bei gekündigter Versicherung

Ein Fahrzeug ist mit Saisonkennzeichen 04-10 zugelassen und derzeit bei Versicherungsgesellschaft A versichert. Der Vertrag ist gekündigt und läuft am 31.03.2017 aus. Zum 01.04.2017 ist bereits ein neuer Vertrag mit Versicherungsgesellschaft B abgeschlossen.
Zum 15.01.2017 entscheidet sich der Versicherungsnehmer, von Saison- auf Dauerkennzeichen umzusteigen und geht zur Zulassungsstelle.
Wird eine neue Versicherungsbestätigung benötigt?
Welche Versicherungsgesellschaft ist zuständig?

23 Antworten

...endlich einer der durchblickt, das kann selbst ich nachvollziehen.🙂
Dafür Daumen hoch, ich kam nicht auf diese simple Erklärung vor Rage durch den Unsinn. 😁

Zitat:

@celica1992 schrieb am 27. Dezember 2016 um 20:42:13 Uhr:


Da du deine Versicherung zum 31.3.17 gekündigt hast, solltest du bei einer Anmeldung am 15.01.17 dich mit der jetzigen Versicherung in Verbindung setzen und fragen, ob sie bei einer Anmeldung am 15.01.17 auf ihre Rechte verzichtet.

..dann war das aber auch nicht richtig.
Die alte Versicherrung wurde ja auch gekündigt.
Mir stellt sich auch die Frage ob eine Versicherrung diesbezüglich Rechte haben kann oder überhaupt hat.
Klar kann sie z.B. bei Fahrlässigkeit einen Schaden vom VN zurückvordern oder gar einklagen.
Vielleicht gibts auch in den Klauseln noch irgendwelche Rechte, egal.
Fristgerecht kündigen und mit einer Ganzjahreszulassung fahren wenn man Lust und Laune hat.

In diesem Sinne,
einen guten Rutsch😉 ins neue Jahr und immer eine handbreit Asphalt unter den Pellen

Gruß KM

ja, gekündigt zum 31.03.2017, der 15.01.17 ist aber davor.
Die Versicherung hat erst mal das Recht am Vertrag mit diesem Motorrad/Auto bis 31.03.2017, ob sie das ausübt ist ihr überlassen
Hauptsache einer blickt hier noch durch

Zitat:

@celica1992 schrieb am 28. Dezember 2016 um 20:21:56 Uhr:


ein gekündigter Vertrag ruht nicht, sondern ist beendet.

Kann nicht sein. Er ist vor einer Weile gekündigt worden und läuft noch bis zum 31.3.17 Kündigungsfrist.

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beendet am 31.03.2017, hast ihn ja zu diesem Zeitpunkt gekündigt

ja, über die Aussage von Dir bin ich auch gestoßen, hab sie aber nach genauem lesen für richtig befunden :-)
Zur "Laufzeit" lebt der Vertrag er ist aber "zukünftig beendet". Vielleicht so :-)

danke

Ich habe mich jetzt mal erkundigt. Es wird zu kompliziert. Wenn ich vor dem 1.4.2017 auf Ganzjahreszulassung wechsle und wieder fahren will, müßte ich bei der alten gekündigten Versicherung nochmal neu abschließen bis 31.12.2017. Erst dann könnte ich die Versicherung wechseln.
Das lasse ich jetzt mal. Auto bleibt in der Garage bis 1.4.

Wollte noch mal berichten, wie es ausgegangen ist: die alte Versicherung hat den Vertrag doch schon zum 1.1.2017 für beendet erklärt. Somit konnte ich das Auto mit der neuen Versicherung noch im März auf Dauerkennzeichen ändern lassen.

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