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Wassereinbruch bei VW Garantieverlängerung mit drin?
Hallo,
mein Golf VI aus 2011 hat Wasser im Kofferraum, dadurch läuft auch Wasser unter die Rücksitzbank. Diese ist nun auch schon feucht.
Mein Golf hat Schiebedach, könnte wohl das Problem sein wegen der Abläufe.
Geht mal gar nicht.
Ich hab die Garantie bei VW um 2 Jahre verlängert.
Mein VW-Händler meinte eben am Telefon, dass es sich nicht sicher sei, ob Wassereinbruch da rein fällt.
Ich dachte es ist mittlerweile eine 1:1 Verlängerung der Werksgarantie.
Kann das jemand sagen?
danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von j.slr
Zitat:
Original geschrieben von klimaxx
meines erachtens handelt es sich dabei um eine anschlussgarantie die einige sachen aussschließt
Das ist der Unterschied zwischen Glauben und Wissen ;)
Es handelt sich, wenn man die Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre verlängert, nicht um eine Anschlussgarantie sondern um eine Garantieverlängerung. Diese entspricht in vollem Umfang der Werksgarantie! Ohne Wenn und Aber.
Nicht ganz richtig, denn diese hatte ich auch und da werden Gummiteile- Schläuche pp. und Undichtigkeiten ausgeschlossen :(
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39 Antworten
Spätestens jetzt sollte JEDER Bescheid wissen.
Zitat:
Original geschrieben von klimaxx
... hier sind die bedingungen die ich meine
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=694059
Anbei die aktuellen GVB 252/05 Stand 20.03.2012.
Wer zuvor abgeschlossen hat, für den gelten die GVB 252/04 Stand 01.01.2011 von oben.
VG myinfo
Zitat:
Original geschrieben von myinfo
Golf 6 -> EZ 2011 -> aber schon alter als 2 Jahre = 3. Lebensjahr = 1. Vertragsperiode der Garantieverlängerung (GV) = Alle Leistungen entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie!
Wenn der Wassereinbruch eine direkte Folge eines Defektes ist, ist er durch die GV abgedeckt.
VG myinfo
Sorry wenn ich den alten Thread mal wieder ausgrabe aber ich befasse mich derzeit auch mit dem Thema.
Wie wir durch myinfo (scheint sich hier gut auszukennen, er hat hat ja auch z.B. die Preise für die Gerantieverlängerung in Seinem Blog verlinkt) jetzt wissen:
Garantieverlängerung aktuell = Alle Leistungen entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie. Aber es gibt zwei Phasen der Garantieverlängerung:
Phase 1 Garantieverlängerung und Phase 2 Funktionsgarantie
Will man die Einschränkungen der Funktionsgarantie nicht in Kauf nehmen, muß mann sich also vor Ablauf der "ersten" Werksgarantie entscheiden, ob man z.B. auf 1 oder 3 Jahre verlängert, denn jede anschließende Verlängerung ist nur noch eine Funktionsgrantie.
-Beispiel A:
2014 Abschluss Garantieverlängerung 1 Jahr = 2015 voller Umfang Werksgarantie, dann Brief etc von VW das nochmal zu verlängern und man macht es = 2016 ist nur noch Funktionsgarantie
-Beispiel B:
2014 Abschluss Garantieverlängerung 2 Jahre = 2015 und 2016 voller Umfang Werksgarantie
Was mich nur etwas nachdenklich macht:
Im Mängelthread vom Golf 7 hatten einige GTI Fahrer extreme Riefen in den Bremsscheiben und dies wurde auf Garantie behoben (neue Scheibe etc)
Also wir haben gerlent: Garantieverlängerung entspricht in vollem Umfang der Herstellergarantie.
In den Bedingen der Garantieverlängerung steht aber nicht versichert sind:
Bremsbeläge, -trommel, -scheiben und -klötze, Felgen, Reifen
Dann war VW gegenüber den FTI Fahrern eigentlich kulant oder? Also man hätte das nicht tauschen müßen. Oder sehe ich das falsch?
Spekulation. Die betreffenden GTI-Fahrer sollen die Rechnung posten, dort steht entweder Kulanz oder Garantie. Ganz einfach. Wieder was gelernt..... ;)
Zitat:
Original geschrieben von Polmaster
Spekulation. Die betreffenden GTI-Fahrer sollen die Rechnung posten, dort steht entweder Kulanz oder Garantie. Ganz einfach. Wieder was gelernt..... ;)
;)
Neee ich werde den Thread da nicht weiter mit OT aufblähen (schlimm...), nach dem ich hier schon Leichenschänder gespielt habe. :D Ich denke, mal VW hat es auch in Bezug auf die Gewährleistung und um einen Wandel bei den anspruchsvollen GTI Fahrern (wäre ich auch bei einem Golf für das Geld) abzuwenden gemacht, obwohl eigentlich ausgeschloßen. Ob dann Garantie oder Kulanz drauf steht, ist ja dann auch gleich.
Warum dann die Anfrage?
Zitat:
Original geschrieben von Polmaster
Warum dann die Anfrage?
Das VW ja immernoch der gesetzlichen Gewährleistung unterliegt und es fast nagelneue Fahrzeuge waren, ist mir erst später nach dem Post eingefallen.
Aber Es ging mir im Post ja nicht nur um die GTI Bremsscheiben, sondern auch um diese 2 Phasen der Garantieverlängerung die wohl auch für Verwirrung stiften können, wenn man die PDF nicht gelesen hat. Also auch wenn alles gesagt und gut erleutert wurde, war das für mich nochmal ein persönlich "Knackpunkt"
Und im Sinne einer Community wollte ich das nochmal (aus meiner Sicht) zusätzlich transparent machen. Halt in der Annahme, so ein Thread wird über sie Sufu oder Google später nochmal von Rat suchenden gelesen. :)
Nun, die Sufu spuckt dir viele Threads über die Garantieverlängerung sowie deren abgespeckte Variante, der Funktionsgarantie, aus.
Denke mal ist wohl alles gesagt. Wünsch Dir nen schönen Sonntag.
Danke, gleichfalls!