Was zahlt die Teilkasko?

Audi A3

Hi, hab jetzt sied 5 WOchen mein eigenes Auto und habe Teilkasko. Meine frage, was zahlt die alles, Einbruch, Diebstahl , Hagel und sogar wenn ich ne Beule reinfahre?

16 Antworten

Re: Was zahlt die Teilkasko?

Zitat:

Original geschrieben von Nachtstute


Hi, hab jetzt sied 5 WOchen mein eigenes Auto und habe Teilkasko. Meine frage, was zahlt die alles, Einbruch, Diebstahl , Hagel und sogar wenn ich ne Beule reinfahre?

Nein die TK zahlt bei Feuer, Einbruch-, Glas-, Wild- und Elementarschäden (Sturm, Hagel, Überschwemmung etc.). Mut- und böswillige Beschädigungen sowie eigenverursachte Schäden (wenn nicht grob Fahrlässig herbeigeführt) werden nur durch die Vollkasko gedeckt.

hi, erstmal danke.
Also zahlt die TK bei Diebstahel nichts ode rgehört das zu Einbruch?

Zitat:

Original geschrieben von Nachtstute


hi, erstmal danke.
Also zahlt die TK bei Diebstahel nichts ode rgehört das zu Einbruch?

Bei Diebstahl zahlt sie. Egal ob Radio oder ganzes Auto.

Und bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt sie die Glasschäden (Scheinwerfer, Scheiben, etc.)

Gruß Christian

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


Und bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt sie die Glasschäden (Scheinwerfer, Scheiben, etc.)

Naja, wenn ich dann jemandem drauffahre und 3000€ Schaden hab, bekomm ich wenigstens die Scheinwerfer ersetzt 🙂

:-) so kann man es auch sehen

Ich hab auch nur TK und mein Hagelschaden wurde bezahlt.

Gruß
Andreas

Zitat:

Original geschrieben von firefighter82


Ich hab auch nur TK und mein Hagelschaden wurde bezahlt.

Gruß
Andreas

Es wurde auch nirgends geschrieben daß das NICHT bezahlt wird,im Gegenteil,MdN hats sogar geschrieben.😉

stimmt. 😉

bei mir würde eingebrochen, die zahlen die einbruchsschäden aber mein handy was weg ist bezahlen die nicht??????????

Zitat:

Original geschrieben von Audi A3 1,9 TDI


bei mir würde eingebrochen, die zahlen die einbruchsschäden aber mein handy was weg ist bezahlen die nicht??????????

Wenn bei Dir eingebrochen worden ist, dann ist das ein Fall für die Hausrat. Aber wenn in Dein Auto eingebrochen wurde, dann ist ein Fall für die Teilkasko. Das Handy wird natürlich nicht bezahlt, da es kein fest mit dem Fahrzeug verbundenes Zubehör ist. Und wenn das Handy sichtbar im Auto lag, hast Du guten Chancen, dass die Regulierung abgelehnt ist, weil es grob Fahrlässig ist ein Handy oder ähnliches offen im Wagen liegen zu lassen (ist ja auch quasi ne Einladung zum Diebstahl). Wenn das Handy jedoch nicht von aussen sichtbar war, z.B. Handschuhfach, MAL o.ä. dann gibt es wohl keine Probleme. 😉

das handy lag in der mittelarmlehne. aber das ist der vesicherung sch... egal

Wie schon gesagt, dass Handy ist kein Bestandteil des KFZ-Zubehörs und deswegen auch logischerweise nicht versichert. Ansonsten hätte doch jeder Zweite auf einmal einen Goldbarren im Handschuhfach gehabt. 😉 Aber wenn das Handy nicht sichtbar war, dann wird wenigstens der Aufbruchschaden bezahlt, was auch ein paar Euro kosten wird.

Was mich mal interessiert:
Wenn mir jemand drauffährt und meine Auto für ne Woche in die Werkstatt muss, hab ich Anspruch auf einen Leihwagen?

Und zahlt irgendjemand meinen Minderwert am Auto?

Zitat:

Original geschrieben von Nachtstute


Was mich mal interessiert:
Wenn mir jemand drauffährt und meine Auto für ne Woche in die Werkstatt muss, hab ich Anspruch auf einen Leihwagen?

Und zahlt irgendjemand meinen Minderwert am Auto?

Für die Dauer in denen das Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und in der die Reparatur stattfindet hast Anspruch auf einen Leihwagen oder halt entsprechenden Ersatz in Geld. Es muss ein Fahrzeug gewählt werden, das eine Klasse unter dem eigenen liegt (z.B. Golf --> Polo), wenn das eigene fahreug sehr betagt ist, können auch 2 Klassen drunter zumutbar sein. Bei der Anmietung eines Leihwagens sollte man 2 Sachen beachten. Zum einem müssen mehrere Angebote eingeholt werden (tel. genügt) und zum anderen sollte man aufpassen, dass der Verleiher einem keinen teueren Unfallersatztarif aufschwatzt (nach BGH-Urteil muss die Versicherung nur den Normaltarif ersetzen, bzw. darf der Verleiher nur nach dem teuereren Tarif berechnen, wenn er auf den Normaltarif hingewiesen hat).

Ein Wertverlust am Fahrzeug wird ebenfalls ersetzt (wird üblicherweise durch einen Gutachter festgelegt). Beachte auch, dass Du freie Gutachterwahl hast, im Haftpflichtschadenfall. Wenn Du Dich mit Versicherungen gar nicht auskennst und auch niemanden an der hand hast, kannst Du auch die Abwicklung des Schadens einem Anwalt übergeben (muss auch von der gegnerischen Haftpflicht bezahlt werden), aber achte auch hier darauf, dass Du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nimmst (der ADAC hat bestimmt Tipps, wo Du einen Guten findest 😉).

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