Was sagt ihr zu Rasern???
Hi
Ich würd gern mal eure meinung zu Rasern wissen wie denkt ihr über sie, ab wann ist man ein Raser, seit ihr einer???? Ich denk mal wenn man auf der Autobahn oder landstrasse mal richtig Gas gibt ist man nicht gleich ein Raser, wenn man aber Rücksichstlos mit 100 durch die innestadt fährt schon.
Hier mal ein Beispiel von einem Raser in im meiner Stadt ein unfall gebaut hat.
http://www.feuerwehr-heppenheim.org/html/31_10_2005.html
Was nicht dabei steht der Motorradfahrer is mit einer geschwindigkeit von ca. 180 kmh innerorts gefahren.
Sowas ist einfach nur Rücksichtslos un dumm. Nun bin ich mal gespannt auf eure meinung
Grüsse Daron
283 Antworten
Mmh, erst dachte ich auch, dass nur jemand wieder einen biker übersehen hat.
Aber dann las ich die Sache mit den 180 km/h und kann mich nicht mehr wundern. Wer so schnell fährt, der fordert es gradezu heraus, dass er dabei draufgeht!
Üblicherweise passiert solchen Leuten nicht viel, dafür reissen sie andere in den Tod.
Wenn mich so ein Depp überholt, denke ich mir "Dein Baum steht auch schon."
Und falls ich denjenigen dann an der nächsten Ecke wiedertreffe, kommt mir der Gedanke "Und, war es das wert, dass du eher an der roten stehst?"
Ich würde keine Sekunde zögern, einen Raser anzuzeigen, der mich oder den Gegenverkehr halsbrecherisch in Gefahr bringt.
Nach meiner Krebsgeschichte weiss ich, wie kostbar Leben und Gesundheit sind.
Bye
Tex
vor ein paar tagen lief ein bericht über eine verhandlung, in der ein autofahrer der mit 65 in einer 30er zone ein kind umgefahren hat das gestorben ist.
zuerst gab es eine freiheitsstrafe, dann wurde vom Verteidiger Revision beantragt mit der begründung dass in solchen fällen üblicherweise bewährungsstrafen vergeben werden.
das war dann auch der fall. unfassbar.
hier ist der link:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6563924,00.html
Solchen Leuten ergeht es echt noch viel zu gut.
Den Richtern gehören sofort Bezüge und Rente gestrichen.
Der Fahrer ist in Flensburg aktenkundig und hatte bereits mindestens zwei Fahrverbote.
Eines nach dem er eine rote Ampel überfahren hatte und es zu einem Unfall mit Verletzen kam.
Eines wegen überhöhter Geschwindigkeit im Zeitpunkt des tödlichen Unfalls.
Hätte sich der Fahrer an das Fahrverbot gehalten, wäre es nicht zum Unfall gekommen.
Die gefahrene Geschwindigkeit von 63 km/h in einer 30-Zone hätte auch ohne Unfall das nächste Fahrverbote bedeutet.
So bleibt zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht und der Raser ein gerechtes und hartes Urteil bekommt.
Vor allem so schnell oder besser lebenslang keinen Führerschein mehr.
Zitat:
Er war vor einem Jahr in einer Tempo-30-Zone in Altgarbsen doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs gewesen. Dabei erfasste sein Auto die neunjährige Jasmin, die auf die Straße gelaufen war. Sie wurde 30 Meter durch die Luft geschleudert und schlug mit dem Kopf auf eine Bordsteinkante. Wenige Tage später starb das Mädchen.
Erst zwei Tage nach dem Unfall wäre ein Fahrverbot von A. abgelaufen. Das hatte er kassiert, weil er einige Monate zuvor innerhalb der Stadt mit Tempo 80 unterwegs war.
Zudem war er vorbestraft, weil er bei Rot über eine Ampel gefahren und einen Verkehrsteilnehmer verletzt hatte.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Textron
Und falls ich denjenigen dann an der nächsten Ecke wiedertreffe, kommt mir der Gedanke "Und, war es das wert, dass du eher an der roten stehst?"
Der wollte nur nett sein und die bedarfsgesteuerte Ampel schon mal für dich auf grün umschalten lassen 😉
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Mal abgesehen davon, dass es im Straßenverkehr auch einen Vertrauensgrundsatz gibt,
😰
Äh, du kennst die sinngemäße Auslegung von §1 Abs.1 StVO?
Es ist immer mit der Dummheit anderer VT zu rechnen?
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
selbst wer doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs ist, dürfte bei durchschnittlicher Sichtweite auf der Autobahn keine Probleme damit haben. Nun - und darüber lehne ich dann irgendwann die Verantwortung ab, ich halte ja auch nicht an jeder Auffahrt an, falls da jemand mit 150 ohne Rücksicht auf Verluste direkt auf die rechte Fahrspur schleudert.
Also doppelt so schnell kann mal eben 260 bedeuten. Wenn ich jetzt mal von meinen möglichen 200 ausgehe, würde ich schon diese Adrenalin-Gefühl bekommen wenn einer 300 Meter vor mir mit >70 weniger auf meine Spur zieht.
DU darfst auch NIEMALS entscheiden WARUM da jemand WEIT über Limit fährt.
Kannst du erkennen, ob der Fahrer nicht seinen Bruder auf dem BEifahrersitzt hat der sich eben tierisch mit der elektrischen Heckenschere verletzt hat und nun kann er in seiner Panik nicht mehr rational entscheiden?
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Nein. Ich sehe, dass jemand von hinten kommt. Ich wechsele die Spur, weil ich weiß, dass Tempolimit ist, ich Tempolimit fahre, ich also davon ausgehe, dass der also nicht wesentlich schneller ist als ich und noch viel Platz hat (sonst hätte ich ja erkannt, dass er sich nen Deubel ums Tempolimit schert und wäre rechts geblieben - oder er ist, wie bereits gesagt, schneller unterwegs als seine Sicht es zugelassen hätte, und dies ist mir bisher eigentlich nur auf der A5-A7 südlich von Kassel aufgefallen, da kacheln einige wenige um die Kurven und über die Kuppen, als gäbe es niemanden, der sich auch nur annähernd ans Tempolimit 120 oder 100 hält)
Hero, ich frage mich gerade, ob du auch bei unlimitierten Strecken die Geschwindigkeit der VT auf der linken Spur einschätzen kannst. Nur weil da ein Limit existiert, geht dir die Fähigkeit des Geschwindigkeitschätzens verloren?
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Äh, du kennst die sinngemäße Auslegung von §1 Abs.1 StVO?
Es ist immer mit der Dummheit anderer VT zu rechnen?
...und hier wird so geschrieben, als gelte das nicht für Schnellfahrer oder Raser...
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Also doppelt so schnell kann mal eben 260 bedeuten. Wenn ich jetzt mal von meinen möglichen 200 ausgehe, würde ich schon diese Adrenalin-Gefühl bekommen wenn einer 300 Meter vor mir mit >70 weniger auf meine Spur zieht.
Du kannst doch wohl problemlos auf 300m Abstand 70km/h Geschwindigkeitsdifferenz abbauen? Wenn nicht, bist du zu schnell für die Sichtweite. In diesem Fall kann man wohl - da das vordere Fahrzeug sich auch bewegt - wie bei einer Bremsung aus 70km/h bzw. 130km/h rechnen - und mit einer Vollbremsung würden ca. 25m bzw. ca. 85m plus Reaktionszeit reichen - da sollen 300m knapp werden? Und wer so fährt, dass er nicht mehr bremsen kann, wenn am Horizont jemand bei 130km/h auf seine Spur wechselt, und das noch bei Tempolimit - sorry, ich hatte es oben schon geschrieben: Ich halte ja auch nicht an jeder Autobahnauffahrt an, weil da gerade jemand mit 120 um die Kurve fetzen und auf die rechte Fahrspur schleudern könnte.
Wie ich oben schon geschrieben habe, warte ich bei unlimitierter Autobahn, bis ich die Geschwindigkeit des Typen im Rückspiegel sicher einschätzen kann. Das geht soweit, dass ich auf leerer dreispuriger Strecke zwar den Blinker setze, aber warte, bis ich eindeutig erkennen kann, dass der Mittelspurfahrer nach links wechselt (leider ist die Anzahl der Deppen, die erst neben mir nach links wechseln, viel zu groß - dann habe ich schon von 130 auf 90 abgebremst und den Blinker lange wieder abgestellt, danke auch!)
Bei limitierter Strecke gehe ich erstmal davon aus, dass derjenige, der da gerade am Horizont aufgetaucht ist, nicht so wesentlich schneller fährt als erlaubt, dass es knapp wird.
Auch wenn ich das alles schonmal geschrieben habe, es scheinen nicht alle gelesen zu haben.
MfG, HeRo
Geile Argumentationskette.
300 Meter sind mit Ausnahme von Nebel, dichtem Regen oder Schnee auf der Autobahn keien typische Autobahnsichtweite.
Der sichtbare Horizont dort beträgt meist weit über einen Kilometer.
Wieviel Reaktionszeit und Bremsweg man zum Abbau von 70 km/h Geschwindigkeitsüberschuß benötigt hängt stark von der gefahrenen Geschwindigkeit ab.
Bremst man mit üblicher Reaktionszeit und sehr hart auf trockener Fahrbahn erreicht man Verzögerungswerte von 8,0 m/s2.
Bei 70 Km/h reichen 40 Meter,
bei 140 km/h sind es 85 Meter,
bei 210 km/h sind es 135 Meter,
und bei 280 km/h sind es 180 Meter.
Mit Gaswegnehmen oder leichtem Bremsen ist ein solches Einscheren meist nicht mehr zu bewältigen.
Damit stellt eine solche Form des Spurwechsels auf der Autobahn immer eine Vorfahrtsverletzung und massive Behinderung durch den Spurwechsler dar.
Zum Thema (Tod eines Motorradfahrers in der Stadt) hat Eure Diskussion keinen Bezug mehr - aber das ist Euch sicher rücksichtslos egal.
Und schon sind wir wieder bei der Grundsatzfrage, was denn nun rücksichtsloser ist.
Tatsache ist wohl, dass ein Schnellfahrer mit den Fehlern anderer rechnet und dementsprechend bremst, wenn ihm jemand die Vorfahrt nimmt.
Und was macht der Spurwechsler, der diesen Fehler begangen hat? Er rechnet nicht mit der Geschwindigkeitsüberschreitung oder ignoriert sie.
Dabei ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Prinzip eine sehr viel abstraktere Gefährdung, als eine bewusste oder ignorante Vorfahrtsmissachtung.
Eine Vorfahrtsmissachtung ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, mit dem man theoretisch unendlich hohe Geschwindigkeitsdifferenzen aufbauen kann. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein leicht erkennbares Verhalten und solange auf Sicht gefahren wird, stellt sie für niemanden eine Überraschung dar.
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
...und hier wird so geschrieben, als gelte das nicht für Schnellfahrer oder Raser...
MfG, HeRo
HIER allgemein im Thread oder HIER auf meine sinngemäße Auslegung von §1 Abs 1 StVO?
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Du kannst doch wohl problemlos auf 300m Abstand 70km/h Geschwindigkeitsdifferenz abbauen? Wenn nicht, bist du zu schnell für die Sichtweite. In diesem Fall kann man wohl - da das vordere Fahrzeug sich auch bewegt - wie bei einer Bremsung aus 70km/h bzw. 130km/h rechnen - und mit einer Vollbremsung würden ca. 25m bzw. ca. 85m plus Reaktionszeit reichen - da sollen 300m knapp werden? Und wer so fährt, dass er nicht mehr bremsen kann, wenn am Horizont jemand bei 130km/h auf seine Spur wechselt, und das noch bei Tempolimit - sorry, ich hatte es oben schon geschrieben: Ich halte ja auch nicht an jeder Autobahnauffahrt an, weil da gerade jemand mit 120 um die Kurve fetzen und auf die rechte Fahrspur schleudern könnte.Wie ich oben schon geschrieben habe, warte ich bei unlimitierter Autobahn, bis ich die Geschwindigkeit des Typen im Rückspiegel sicher einschätzen kann. Das geht soweit, dass ich auf leerer dreispuriger Strecke zwar den Blinker setze, aber warte, bis ich eindeutig erkennen kann, dass der Mittelspurfahrer nach links wechselt (leider ist die Anzahl der Deppen, die erst neben mir nach links wechseln, viel zu groß - dann habe ich schon von 130 auf 90 abgebremst und den Blinker lange wieder abgestellt, danke auch!)
Lese ich da
VOLLBREMSUNGoder hab ich jetzt nen Augenfehler?
§5 StVO Abs.4 1Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. ...Bei 300 Metern zu schnell für die Sicht? Wenn jetzt einer 150 Meter vor mir wechselt, bin ich dann auch zu schnell für die (bei diesem Wetter perfekte) Sicht? EIn Tempolimit ändert auch nichts an den Sichtverhältnissen.
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Bei limitierter Strecke gehe ich erstmal davon aus, dass derjenige, der da gerade am Horizont aufgetaucht ist, nicht so wesentlich schneller fährt als erlaubt, dass es knapp wird.Auch wenn ich das alles schonmal geschrieben habe, es scheinen nicht alle gelesen zu haben.
MfG, HeRo
Auch ein Tempolimit entbindet dich immernoch nicht von DEINER Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel. Da hilft übrigens auch mehrmals in den Spiegel zu schauen um die wesentlich höhere Differenz zu erkennen bzw abzuschätzen.😉
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Lese ich da VOLLBREMSUNG oder hab ich jetzt nen Augenfehler?
§5 StVO Abs.4 1Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. ...
Ja, da steht Vollbremsung. Bei einer Vollbremsung hätten 40m+20m Reaktionsweg gereicht. (bei 70km/h Differenz) Wenn du dann bei 300m Abstand nicht ohne Gefährdung bremsen kannst, machst du irgendwas falsch.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Bei 300 Metern zu schnell für die Sicht? Wenn jetzt einer 150 Meter vor mir wechselt, bin ich dann auch zu schnell für die (bei diesem Wetter perfekte) Sicht? EIn Tempolimit ändert auch nichts an den Sichtverhältnissen.
Du hast die 300m als Sichtweite aufgebracht. Wenn du dann bei einem Auto, was an der Grenze deiner Sichtweite auf deine Spur wechselt, nicht mehr hinter ihm bremsen kannst, warst du zu schnell. Und wenn das bei 150m Sichtweite der Fall ist, gilt das genauso.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Auch ein Tempolimit entbindet dich immernoch nicht von DEINER Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel. Da hilft übrigens auch mehrmals in den Spiegel zu schauen um die wesentlich höhere Differenz zu erkennen bzw abzuschätzen.😉
Wenn beim ersten Blick und beim zweiten Blick und beim dritten Blick und beim n-ten Blick das Auto noch nicht zu sehen ist, ich beim letzten Kontrollblick erst das Auto sehe (Blinker schon an, Sicherheitsabstand zum Vordermann erreicht), gibt es für mich zwei verschiedene Verhaltensweisen:
a) Ich stelle den Blinker ab und bremse hart ab in den Sicherheitsabstand von meinem Vordermann, bis ich einschätzen kann, wie schnell der in meinem Rückspiegel näher kommt. Mache ich, wenn kein Tempolimit und kein dichter Verkehr herrscht (denn bei dichtem Verkehr hätte ich noch mehrere Autos zwischen demjenigen, der da gerade neu auftaucht, und mir, und orientiere mich dann am vordersten)
b) Ich gehe davon aus, dass er nicht wesentlich schneller als ich ist und ziehe meinen Spurwechsel durch. Mach ich, wenn Tempolimit herrscht. Oder bei 2km Sicht nach hinten, so dass auch jemand mit 300km/h (=9facher Bremsweg bis zum Stand im Vergleich zu Tempo 100, also ca. 400m bis zum Stand bei Vollbremsung) noch sicher und gemütlich auf mein Tempo verlangsamen kann.
Bisher jedenfalls hatte ich nie direkt nach meinem Spurwechsel jemanden an meinem Auspuff kleben - das nehme ich als Bestätigung dieser Fahrweise. Diese Leute kamen immer erst später an...
MfG, HeRo