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Was prüft der TÜV beim ungebremsten Anhänger?
Moin.
Ich habe so einen Standard ungebremsten 750kg Anhänger. Der muss nächsten Monat zum TÜV. Bevor ich da mit Mängeln wieder vom Hof rolle... Was wird da geprüft? Wonach sollte ich schon mal selbst schauen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@viktor12v schrieb am 15. Mai 2019 um 17:09:47 Uhr:
Unterlegskeile sind in Österreich auch vorgeschrieben.
Wie das in Deutschland aussieht entzieht sich aber meiner Kenntnis.
In Deutschland ist das ganz unlogisch.
Die Anhänger, die welche bräuchten brauchen keine und die Anhänger, die ohne auskommen benötigen welche.
Sprich: ein ungebremster Anhänger braucht keine beim TüV.
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34 Antworten
kupplung funktion , reifenzustand - alter , schäden allgemein.
ob Ladefläche - relevant ist weiß ich nicht (durchgegammelt usw9
Und die BeleuchtungsAnlage nicht vergessen.
Lichter müssen funktionieren und es darf nichts wackeln oder klappern.
- Kupplung
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- Zustand und Alter der Reifen
- Rahmen (Durchrostungen und/oder Beschädigungen)
- Alles was die Verkehrssicherheit beeinflussen könnte
Und die seitlichen Reflektoren! Darauf sind die Prüfer oft richtig geil drauf. Weiß der Geier warum! :D (Gleiches für die beiden dreieckigen Reflektoren am Heck! Entweder in den Lampen integriert oder seperat! Fehlen dürfen die nicht.)
Prüf auf jeden Fall auch die Beleuchtung und vergiss nicht die Nebelschlussleuchte, sowie die Kennzeichenbeleuchtung.
Und schau vorher, wo die Rahmennummer eingeschlagen ist. (Falls der Prüfer fragt wo die ist!) Das erweckt den Eindruck, du würdest dich für das Teil interessieren und ihn nicht nur nachschleifen, wenn du ihn mal unbedingt brauchst!
Und natürlich darf nen Hänger klappern und scheppern! Lässt sich oft nicht vermeiden. Die klappbaren Bordwände haben nunmal etwas Spiel!
MfG
bis 750kg nicht notwendig
Zitat:
und vergess nicht die Nebelschlussleuchte,
Sorry, das ist falsch oben, Rückfahrlicht ist nicht Vorschrift
Doch! Ab einem bestimmten Baujahr ('91) braucht man eine!
MfG
was beim 750kg-Anhänger nicht vorgeschrieben ist sind Rückfahrscheinwerfer.
Die Nebelschlußleuchte ist nur beim 25km/h-Anänger nicht vorgeschrieben...
(genauer gesagt liegt die Grenze bei 60 km/h)
Habs letztes Jahr mit dem Tüv durch, 750kg Hänger, BJ 2014, der brauch keine NSL!
Der Prüfer hat lange gesucht in seinen Vorschriften
StVZO §53d(2)
Zitat:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.
Ich entschuldige mich und behaupte das Gegenteil, es ging um Rückfahrlicht, das brauchen kleine Hänger nicht
Gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze gibt es mMn nur bei für 100 Km/h zugelassene Anhänger.
Diese liegt bei 6 Jahre.
Danach erlischt nur die 100er Freigabe, bis neue Reifen drauf sind. 80 darf man noch fahren, bis die Reifen zu Staub zerfallen.
Schild abdecken/entfernen, weiter fahren.
MfG
Alles klar. Vielen Dank :)