was muss man eintragen felgen oder reifen??
hallo,
habe mal ne frage, wenn ich z.b. stahlfelgen mit meinen eingetragenen sommereifen gefahren bin und dann alufelgen gekauft habe und die gleichen sommerreifen draufgezogen habe, muss man die felgen dann irgendwie beim tüv eintragen lassen?? oder muss ich nix machen da die reifen schon eingetragen sind??
17 Antworten
eigendlich ja wenns keine orginal felgen sind ,
dann muss du ja auch für die neuen alus ein gutachten bekommen haben und dort steht auch die reifengröße drauf die du auf der felge fahren darfs.
ya diese reifengrösse steht drauf die ich auch gefahren bin. also wenn ich mir neue alufelgen hole muss ich sie eintragen??!!
jap felgen müssen eingetragen werden
Hi wenn du deine alten Reifen von den Stahlfelgen drauf machen konntest hast bestimmt 15 oder 16 Zoll Felgen, da ist es nicht gleich gesagt dass du die Eintragen musst, meist ist da eine ABE dabei dann muss nix eingetragen werden, was hast du ABE oder GUTACHTEN ? bei den Billigen Felgen ist meist eine Abnahme nötig etwas teuerere Felgen sind meist mit ABE
wen du deine reifen runter ziehst ,und auf den passenden alu felgen ziehst musst nix eintragen ,
Wenn die Felge nen Gutachten hat = muß eingetragen werden
Wenn die Felge ne ABE hat musst nicx eintragen
Aber wer holt sich denn bitte Felgen und macht Serien Reifen drauf ???
also es sind 15" OZ 35 TH Anniversary Black felgen und zwar für das auto von meiner fr. ich habe extra keine 17" geholt weil ich angst habe dass meine fr. die felgen verkratzt. sie soll zuerst mit 15" rumfahren dann bekommt sie andere 😉
nun weiss ich nicht was ich für die felgen habe ne .pdf datei. Da steht GUTACHTEN zur ABE Nr. xxxxx nach §22 StVZO
also eintragen??
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
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B. Fahrzeuge
II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
§22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
(1) Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, daß der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist. Die Abnahme ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen. In den Fällen des Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 auf dem Nachweis (§ 19 Abs. 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu bestätigen.
(2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften über die Erteilung der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge entsprechend. Bei reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Teilen ist sinngemäß nach § 20 zu verfahren; der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen. Außerdem hat er jedem gefertigten Teil einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon und gegebenenfalls den Nachweis darüber (§ 19 Abs. 4 Satz 1) beizufügen. Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren; das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ist, falls es sich nicht gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis ausspricht, in den Fahrzeugschein einzutragen, wenn der Teil an einem bestimmten zulassungspflichtigen Fahrzeug an- oder eingebaut werden soll. Unter dem Gutachten hat die Zulassungsstelle gegebenenfalls einzutragen:
"Betriebserlaubnis erteilt".
Der gleiche Vermerk ist unter kurzer Bezeichnung des genehmigten Teils in dem nach § 4 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführenden oder aufzubewahrenden Nachweis und in dem Anhängerverzeichnis, sofern ein solches ausgestellt worden ist, einzutragen.
(3) Anstelle einer Betriebserlaubnis nach Absatz 1 können auch Teile zum nachträglichen An- oder Einbau (§ 19 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 3) im Rahmen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug oder eines Nachtrags dazu (§ 20) genehmigt werden; die Absätze 1, 2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. Der Nachtrag kann sich insoweit auch auf Fahrzeuge erstrecken, die vor Genehmigung des Antrags hergestellt worden sind.
Hallo ich bekomme am Sonntag neue Reifen und Felgen. 225/45/16
Muss ich die eintragen ? und wenn ja, wie teuer ist das ungefähr ?
Fahre momentan 195/65/15
richtig, die radkombination muss eingetragen werden, wenn diese ab werk nicht freigegeben sind (die grössen stehen im tankdeckel wo der luftdruck zu finden ist). ich bin mir nicht sicher, ob man zubehörteile, welche das fahrverhalten ändern - wie breitere und grössere räder - IMMER vom tüv abgesegnet werden müssen. hab meine räder auch extra eintragen lassen. sicher ist sicher...
Ok, danke für die Antworten. Wo kann man sowas eintragen lassen ? beim TüV ? und müssen die Räder am Wagen montiert sein um eingetragen zu werden ?
Hi,
natürlich müssen die Räder montiert sein wie soll der prüfer sonst überprüfen ob nix schleift 🙄
Bei einfachen Abnahmen kannst du zu jeder Prüforganisation gehen (TÜV,Dekra,GTÜ etc.) nur wenn es komplizierter wird (zusätzliche Spurplatten oder Sportlenkrad) muß du in den alten Bundesländern zum Tüv und in neuen Bundesländern zur Dekra.
Gruß Tobias