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Was muss ich unbedingt reparieren lassen bzg. HU/TÜV ?

Themenstarteram 27. Februar 2016 um 14:01

Hallo allen,

ich bin vor kurzem nach Deutschland umgezogen(aus Belgien), hab mein VW Polo mitgenommen, und muss jetzt zur Zulassungsstelle und dafur anscheinend ein Hauptuntersuchung lassen machen.

Nun fehlen wenige Sachen an den Auto, der jetzt auch schon 18 Jahre alt ist. Durch welche der folgenden würde ich die HU durchfallen?

-ein Kratzer in der Windschutzscheibe. Stört die Vision aber nicht. Ein VW Werkstatt-Mitarbeiter sagte mir "wenn du gluck hast, kommst du damit durch". Aber https://www.autobutler.de/blog/gunstig-durch-den-tuv sagt das ich unbedingt durchfalle.

-Gurte. https://www.autobutler.de/blog/gunstig-durch-den-tuv sagt das die Gurte "funktionieren" mussen. Was bedeutet dass denn? Es gibt glaube ich kein Problem mit meine Gürtel, aber wenn ich die freischalte, gehen sie nicht *so* schnell zurück wie im neue Autos.

-Scheibenwischer wischen nicht so gut.

-Rechte Rückspiegel. Der Spiegel ist nicht kaput, aber das System auf dem Armaturenbrett um der Spiegel einzustellen funktioniert leider nicht mehr.

-Schloss funktioniert nur auf der Beifahrerseite.

-Ein (sehr kleine) Kollision gegen die Stoßstange ist eher improvisatorisch mit Kabelbinder repariert.

Vielen dank für ihre Tipps!

Korneel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@korneel schrieb am 28. Februar 2016 um 15:00:30 Uhr:

Das problem mit das Schloss ist nur dass es an die Fahrerseite nicht funktioniert. An Beifahrerseite kan ich den ganzen Auto(alle Türe) abschliessen oder offnen. Die Türe selbst haben kein Probleme. Also scheint mir das kein Mangel zu sein.

Es geht also um die Verriegelung. Das wird er gar nicht prüfen/merken. Ich denke nicht, dass das ein Problem ist.

Zitat:

auch noch ein Windschutzscheibe gefunden für 89€, es scheint mir dass Sie das über nacht liefern und auch montieren. Hat jemand hier Erfahrung mit?

Die 89 EUR sind nur für die Scheibe. Zur Montage musst Du zu der Firma hinfahren. Die Lieferung erfolgt per Nachtexpress (z.B. TNT Innight oder Nightstar), die stellen Dir die Scheibe einfach vor die Tür, und wenn sie weg ist, Pech gehabt ... auch bei Defekt kann es Probleme geben. Nutzt Dir eh nichts, denn Du kannst sie ja nicht selbst einbauen ...

Viele dieser Firmen haben aber auch Montageteams, z.B. Carglas, die kommen zu Dir nach Hause und machen das. Die brauchen nur etwa eine Stunde zum Wechsel Deiner Scheibe.

Wenn Du es wirklich günstig brauchst, suche einen grossen Schrottplatz (Autorecycling) in Deiner Nähe, die haben die Scheibe günstig und bauen sie Dir evtl. auch ein.

Deine Scheibe muss definitiv raus, damit bekommst Du legal keinen neuen TÜV. Sogar die Polizei kann Dich damit aus dem Verkehr ziehen. Sprich, das ist ein erheblicher Mangel, der zeitnah repariert werden muss, nicht erst zur Hauptuntersuchung.

Was den Schaden an der Stoßstange und die Reparatur betrifft: Solange die nicht locker ist, sehe ich kein Problem darin! Es dürfen halt keine spitzen oder scharfkantigen Teile hervorstehen.

Die Spiegelverstellung ist kein Problem. Die Spiegel kann man mit der Hand justieren, elektrische Verstellung ist nicht vorgeschrieben.

Der Vorschlag von "VW TSI" ist aber auch nicht blöd: Einfach zum TÜV fahren und schauen, was der Prüfer bemängelt, bevor Du viel Geld hineinsteckst - möglicherweise hat Dein Auto ja noch viel mehr Mängel, die Du gar nicht sehen/erkennen kannst.

Du bezahlst die Gebühren für HU und AU (ca. 100 EUR) und bekommst einen Mängelbericht.

Dann reparierst Du genau das, was darauf steht, fährst nochmals hin und bekommst für ca. 20 Euro die Nachuntersuchung und, sofern die Reparaturen zur Zufriedenheit vom Prüfer sind, die Plakette.

Sprich, Du verlierst etwa 20 Euro und eine zweite Fahrt zum TÜV ...

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Wenn das auf dem Briefkopf und in der detaillierten Rechnung auch genauso aufgeführt ist, wundert mich das nicht. Die allgemein bekannte Beschimpfung für Bewohner deines Teils von Europa lasse ich an dieser Stelle mal weg. :D:D:D

 

mfg ;)

Meinst du damit mich?

Themenstarteram 17. März 2016 um 11:46

Hallo Allen,

vielleicht ist es interessant das ich sage wie es passiert ist.

Da Auto zum Schrott bringen nicht im Sprache komt, habe ich eine neue Frontscheibe montieren lassen. Es hat viel Zeit gekostet um eine kleine Glas-werkstatt zu finden, die dass billig einbauen koennte, wegen meine Versicherung hiermit nicht zwischen kommt.

Ich bin denn heute zum TUV gefahren, wo Sie leider doch noch ein erhebliche Maengel festgestellt haben, aber sonst war alles ok(auch kein Geringe Maengel). Die maengel war keiner die ich voraussehen hatte; es leutet

"Manuelle Leuchtweiteneinstellung rechts ohne Funktion".

Also, die Kabelbinder auf die Stoßstange war kein Problem, und auch das einstellungssystem fuer die Rechte Rueckspiegel war kein Problem.

am 17. März 2016 um 11:51

Das sollte doch zu machen sein....

Hat halt was mit Glücksspiel zu tun...

Danke für das Feedback, die Leuchtweitenregulierung wirst Du sicher auch noch hinbekommen ... :)

Lese den Thread leider erst heute.

Was die Wenigsten wissen, und leider auch die wenigsten Mitarbeiter in den Zulassungsstellen:

Verlegt ein EU-Ausländer seinen Wohnsitz in ein anderes EU-Land und meldet zwangsläufig sein Fahrzeug am neuen Wohnsitz an, gilt die gesetzl. Regel, dass bei Anmeldung an der neuen Residenz die Restlaufzeit der AU/HU aus dem alten Residenzland übernommen werden muß.

Also: TÜV/HU Belgien, z. B. bis 03/2017 = HU-Plakette in D ebenfalls 03/2017 ohne TÜV-Vorführung.

(Und nein, ich mache mir nicht die Mühe, das jetzt irgendwo aus irgendwelchen EU-Richtlinen herauszusuchen)

Behauptungen ohne Belege sind halt immer schlecht, vor allem wenn sie der gängigen Praxis widersprechen ... mit so einer Argumentation kommst Du nicht weit.

Also sei doch so nett und mache Dir doch die Mühe, die Allgemeinheit wird es Dir danken! Bestimmt haben sich Andere auch schon mal die Mühe für Dich gemacht.

Moin Moin !

Zitat:

(Und nein, ich mache mir nicht die Mühe, das jetzt irgendwo aus irgendwelchen EU-Richtlinen herauszusuchen)

Brauchst du auch nicht ,das ist in §7 FZV geregelt. Kann aber nur auf max. 3 Jahre alte Fzge angewendet werden ,da die Untersuchungen anderer Länder nicht die Richtlinie 2009/40/EG erfüllen. Fzge vor Baujahr etwa Mitte/ Ende der 90er fallen sowieso weg , weil diese keine EG-BE besitzen.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 20. März 2016 um 10:44:40 Uhr:

Brauchst du auch nicht ,das ist in §7 FZV geregelt. Kann aber nur auf max. 3 Jahre alte Fzge angewendet werden ,da die Untersuchungen anderer Länder nicht die Richtlinie 2009/40/EG erfüllen. Fzge vor Baujahr etwa Mitte/ Ende der 90er fallen sowieso weg , weil diese keine EG-BE besitzen.

Das kann er wohl kaum gemeint haben, denn es trifft wohl unbestreitbar nicht auf das Fahrzeug des Themenstarters zu ... und es gilt für alle importierten Fahrzeuge, nicht nur für solche, die mit ihrem Besitzer umziehen ... :confused: :rolleyes:

Der Kollege Spargel stellt ja gerne mal Behauptungen auf ohne sie dann belegen zu wollen/können ;).

Was einen die nette Mitarbeiterin der Zulassungsstelle wohl fragt wenn man diese Behauptung dort aufstellt?

Also Spargel, wo ist der Nutzwert deiner Information wenn du die passende Antwort auf diese nur logische Frage nicht mitlieferst?

 

Beste Grüße vom Sven

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